Schriftliche Frage 216 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Lieferengpässe und Preissteigerungen bei medizinischer Schutzausrüstung so…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 216 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Lieferengpässe und Preissteigerungen bei medizinischer Schutzausrüstung so…
Frage 216 (Ates Gürpinar, Die Linke):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Lieferengpässe und Preissteigerungen bei medizinischer Schutzausrüstung sowie weiteren für die gesundheitliche Versorgung kritischen Arzneimitteln, Medizinprodukten und medizinischen Verbrauchsgütern infolge des Krieges im Iran zu verhindern, und wie will sie den bislang ausstehenden Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz beschleunigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 10. Juli 2026:
Die Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung in Deutschland im Rahmen der Regelversorgung wird von den beiden zuständigen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Paul-Ehrlich-Institut, unter Einbeziehung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe kontinuierlich beobachtet und bewertet. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Bewertung der Versorgungslage sowie gegebenenfalls die Erarbeitung und Abstimmung geeigneter Maßnahmen. Zur Bewältigung von Liefer- und Versorgungsengpässen stehen der Bundesregierung insbesondere die im Arzneimittelgesetz und im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz vorgesehenen rechtlichen Instrumente zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Melde- und Informationspflichten für pharmazeutische Unternehmer und Großhändler zur Einschätzung behördlicher Maßnahmen zur Steuerung der Abgabe oder zur Erleichterung des Imports nicht verfügbarer bzw. nicht in Deutschland zugelassener Arzneimittel. Die konkrete Anwendung richtet sich stets nach Art und Schwere des jeweiligen Liefer- oder Versorgungsengpasses. Im Medizinproduktebereich kann über das Instrument der Sonderzulassung kurzfristig Liefer- und Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden. Die weitere Konzeptionierung einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz steht unter Finanzierungsvorbehalt.
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