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Schriftliche Frage 119 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlichen Bewertungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 119 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlichen Bewertungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV… Frage 119 (Ates Gürpinar, Die Linke): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlichen Bewertungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands hinsichtlich der Neuregelung der Cannabis-Erstverordnung bei Verordnungen außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes (www.kbv.de/praxis/tools-und-services/pra xisnachrichten/2026/08-20/bei-cannabis-erstveror dnung-immer-ein-fertigarzneimittel-kbv-bewerte t-gesetzliche-regelung-neu), und plant sie, deren Auswirkungen auf die Patient*innenversorgung zu überprüfen (bitte unter Angabe des dafür vorgesehenen Zeitplans sowie der zugrunde gelegten Bewertungskriterien, insbesondere Wirksamkeit und Verträglichkeit, aber auch ggf. weiterer Aspekte wie Therapieadhärenz oder Versorgungssicherheit, auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 15. September 2026: Die Anwendung und Auslegung gesetzlicher Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch obliegt grundsätzlich den gesetzlichen Krankenkassen und der Sozialgerichtsbarkeit. Wie auch in Bezug auf andere Regelungen des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes behält die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Neuregelung sehr genau im Blick. Soweit sich aus der Umsetzung der Regelung in der Praxis Änderungs- oder Weiterentwicklungsbedarf ergeben sollte, wird dieser aufgegriffen.

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