Schriftliche Frage 70 von Andreas Bleck (AfD): Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder plant sie, welche zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheke…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 70 von Andreas Bleck (AfD): Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder plant sie, welche zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheke…
Frage 70 (Andreas Bleck, AfD):
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder plant sie, welche zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken bei Lieferengpässen kindgerechter Antibiotika über eine einheitliche, aktuelle und öffentlich zugängliche Informationsgrundlage verfügen, und wenn ja, welche, und bestehen derzeit digitale oder organisatorische Möglichkeiten, um nachvollziehbar zu machen, in welchen Apotheken bestimmte Präparate noch vorrätig sind, damit Ärzteschaft, Apotheken und Eltern zeitnah über die tatsächliche Versorgungslage informiert werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 16. Oktober 2025:
Die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe von pharmazeutischen Unternehmern sind in der Lieferengpass-Datenbank veröffentlicht (www.anwendungen.pharm net-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml). Zur Vorbeugung, Abmilderung und Behebung von Lieferengpässen beobachtet und bewertet der beim BfArM eingerichtete Beirat zu Lieferund Versorgungsengpässen kontinuierlich die Versorgungslage mit Arzneimitteln (§ 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes – AMG). Dem Beirat gehören verschiedene Stakeholder der Arzneimittelversorgung an. Zu den Aufgaben des Beirates gehört auch die Unterstützung der Bundesoberbehörden bei der Bewertung der Versorgungsrelevanz eines Lieferengpasses unter Berücksichtigung möglicher bestehender Therapiealternativen sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungsituation (alternative Therapiemöglichkelten, Kontingentierung, Bevorratungspflicht, Priorisierung). In Bezug auf die Sicherstellung der Versorgung von Kindern mit antibiotikahaltigen Säften hat die deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie Empfehlungen zu den therapeutischen Alternativen bei häufigen ambulanten Infektionskrankheiten empfohlen (www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelin formationen/Lieferengpaesse/antibiotika.html). Um weiterhin die Versorgungssicherheit insbesondere bei den generischen und Kinderarzneimitteln zu gewährleisten, wurden mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am 27. Juli 2023 in Kraft getreten ist, entsprechende Maßnahmen beschlossen. So wurden beispielsweise die Aufhebung von Restbeträgen und die Anhebung des zuletzt geltenden Restbetrages bzw. Preisstandes um 50 Prozent geregelt. Ebenso gelten keine Restbeträge mehr für Kinderarzneimittel und es dürfen auch keine neuen Rabattverträge für diese Arzneimittel abgeschlossen werden. Die mit dem ALBVVG eingeführten Maßnahmen werden Ende des Jahres 2025 evaluiert. Patientinnen und Patienten können vor dem Besuch die Apotheke ihrer Wahl beispielsweise telefonisch kontaktieren, um sich über die Verfügbarkeit eines bestimmten Arzneimittels zu informieren. Im Einzelfall kann dann vor Ort eine Lösung zur Versorgung der Patientinnen und Patienten gefunden werden.
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