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Schriftliche Frage 227 von Stefan Schröder (AfD): Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Reform des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) vor, insbesondere mit Blick auf…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 227 von Stefan Schröder (AfD): Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Reform des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) vor, insbesondere mit Blick auf… Frage 227 (Stefan Schröder, AfD): Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Reform des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) vor, insbesondere mit Blick auf die Vorlage eines Referentenentwurfs, einen Kabinettbeschluss, die Einbringung in den Deutschen Bundestag und das geplante Inkrafttreten der Neuregelung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 10. Juli 2026: Mit Blick auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bereitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derzeit die Reform des Berufsgesetzes für die Physiotherapie vor. Ziel der Reform ist es, die Berufe in der Physiotherapie attraktiver zu gestalten, zukunftsgerecht weiterzuentwickeln und die Qualität der Ausbildungen zu verbessern – auch in Umsetzung der Eckpunkte des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, auf die sich das BMG und die Länder im Jahr 2020 verständigt haben. Allerdings hängt die Realisierung der Reform maßgeblich von der Klärung der Refinanzierung der damit verbundenen Mehrkosten ab. An der Klärung dieser Finanzierungsfragen arbeitet das BMG derzeit intensiv. Dabei sind die gleichlautenden Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK UB 11/2025) sowie der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK UB 6/2025) mit dem Titel „Gegenläufige Entwicklung des Gesundheitswesens und der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen – Notwendigkeit einer eigenständigen Finanzierungslösung für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen“ aus dem Jahr 2025 und die vorliegenden Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2027 hinsichtlich etwaiger Kostensteigerungen durch die Ausbildungsreformen zu berücksichtigen.

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