polradar

Schriftliche Frage 140 von Julian Schmidt (AfD): Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026, um den vom Sachverständigenrat Wirtschaft proji…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 140 von Julian Schmidt (AfD): Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026, um den vom Sachverständigenrat Wirtschaft proji… Frage 140 (Julian Schmidt, AfD): Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026, um den vom Sachverständigenrat Wirtschaft projizierten Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf 45,4 Prozent im Jahr 2030 beziehungsweise 49,7 Prozent im Jahr 2040 zu begrenzen, und welche Beitragssatzwirkung erwartet sie jeweils für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 8. Juni 2026: Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte Finanz- Kommission Gesundheit (FKG) veröffentlichte am 30. März 2026 ihren ersten Bericht, der eine Prognose der Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 2030 enthält. Auf Grundlage dieses Berichts hat das BMG das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erarbeitet, das am 29. April 2026 vom Kabinett beschlossen wurde. Zentrale Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und die Streichung von nicht zielgenauen, kostenintensiven Sonder- und Doppelvergütungen sowie der Abbau nicht evidenzgestützter Leistungen zugunsten einer stärker evidenzbasierten und damit kosteneffizienteren Versorgung. Details zu den geplanten Maßnahmen sowie die erwartete Beitragssatzentwicklung bis 2030 ohne diese Maßnahmen können dem Gesetzentwurf des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entnommen werden. Parallel hierzu arbeitet die Bundesregierung an Strukturreformen für eine mittel- bis langfristige Stabilisierung der finanziellen Situation der GKV. Bezüglich der Pflegeversicherung hat das BMG einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz erarbeitet und das Gesetzgebungsverfahren am 3. Juni 2026 gestartet. Der Referentenentwurf beinhaltet Maßnahmen, um den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung in den kommenden Jahren stabil zu halten. Ziel ist eine Kabinettbefassung noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Dem schließt sich die parlamentarische Befassung mit dem Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz an. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten. Die Bundesregierung strebt die Inkraftsetzung des Pflegeneuordnungsgesetzes zum 1. Januar 2027 an. Für den Bereich der Alterssicherung hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sie sich mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen, diese bleiben abzuwarten. Für die Entwicklung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung können derzeit keine langfristigen Aussagen gemacht werden. Diese hängt insbesondere von der konjunkturellen Entwicklung und der Entwicklung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch ab.

Relationen