Schriftliche Frage 228 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie viele Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Aufsichtsbehörd…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 228 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie viele Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Aufsichtsbehörd…
Frage 228 (Julia-Christina Stange, Die Linke):
Wie viele Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Aufsichtsbehörden der Länder im Zusammenhang mit der Erbringung von IGeL-Leistungen (IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen) haben seit Oktober 2025 stattgefunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 207 auf Bundestagsdrucksache 21/2141) bzw. sind in naher Zukunft geplant, und plant die Bundesregierung auf Grundlage der in den Konsultationen ggf. bestätigten Vorwürfe seitens des Medizinischen Dienstes sowie der Verbraucherzentrale, die auch vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung als „alarmierend“ bezeichnet wurden (https://patientenbeauftragter.de/2025/09/19/press emitteilung-neueste-meldungen-des-vzbv-zuigelsind-alarmierend/) weiterführende Maßnahmen oder gesetzgeberische Initiativen, wie sie in der o. g. Antwort zugesichert hatte (wenn ja, bitte ausführen, welche Maßnahmen geplant sind, wenn nein, bitte begründen, auf welcher Grundlage die Bundesregierung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die o. g. Vorwürfe nicht zutreffend seien)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 7. Juli 2026:
Die Bundesregierung hat sich sowohl mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch mit den Aufsichtsbehörden der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ausgetauscht. Im Rahmen dieses Austausches wurde kein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten dargelegt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, wie beispielsweise IGeL, von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten nur in einem Umfang erbracht werden dürfen, der den sich aus der Zulassung ergebenden vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag nicht beeinträchtigt. Die Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsaufträge und vertragsärztlichen Pflichten obliegt den unter Landesaufsicht stehenden KVen.
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