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Schriftliche Frage 105 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Um wie viele Stunden erhöhte sich das Stundenvolumen niedergelassener Kassenärzte nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt pro Jahr durch…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 105 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Um wie viele Stunden erhöhte sich das Stundenvolumen niedergelassener Kassenärzte nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt pro Jahr durch… Frage 105 (Julia-Christina Stange, Die Linke): Um wie viele Stunden erhöhte sich das Stundenvolumen niedergelassener Kassenärzte nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt pro Jahr durch die gesetzliche Heraufsetzung der Mindestsprechstundenzeit im Terminservice- und Versorgungsgesetz von 20 auf 25 Stunden (www.bundes gesundheitsministerium.de/terminservice-und-ver sorgungsgesetz.html; bitte jeweils Jahreswerte angeben; falls keine konkreten Daten vorliegen, bitte begründen, warum diese Daten nicht erhoben werden und stattdessen Schätzwerte oder hochgerechnete Werte ausweisen), und wie erklärt es die Bundesregierung, dass sich trotz dieser gesetzlichen Maßnahme die Wartezeiten, vorrangig auf Facharzttermine, kaum verändert haben (www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverban d/presse/pressemitteilungen_und_statements/press emitteilung_2181888.jsp; bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 21. Januar 2026: Es obliegt gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die vertragsärztliche Versorgung und hierbei insbesondere auch die angemessene und zeitnahe vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt wiederum ist verpflichtet, im Rahmen der vollzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stehen. Bei reduziertem Versorgungsauftrag gilt die Mindestsprechstundenzeit anteilig, § 19a Absatz 1 Satz 2 und 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Die KBV veröffentlicht jährlich statistische Informationen aus dem Bundesarztregister zur vertragsärztlichen Versorgung. Diesen Veröffentlichungen lässt sich die jährliche Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach ihrem Teilnahmestatus sowie gezählt nach Personen und Bedarfsplanungsgewichten entnehmen (www.kbv.de/infot hek/zahlen-und-fakten/bundesarztregister). Es ist Aufgabe der zuständigen KV, die Erfüllung der Versorgungsaufträge zu überprüfen und die Vertragsärzteschaft erforderlichenfalls zur Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten anzuhalten. Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor und es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, diese zu erheben. Die Bundesregierung nimmt die Versichertenbefragungen über Wartezeiten ernst. Eine schnellere Terminvergabe ist ein Ziel des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Primärversorgungssystems.

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