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Schriftliche Frage 121 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem vom Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte prognostizierten Wegfall von bis…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 121 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem vom Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte prognostizierten Wegfall von bis… Frage 121 (Julia-Christina Stange, Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem vom Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte prognostizierten Wegfall von bis zu 3,5 Millionen kurzfristig verfügbaren Terminen pro Jahr in der gynäkologischen Versorgung infolge des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor (z. B. eigene Prognosen oder Berechnungen), und mit welchen Maßnahmen will sie anstelle der nun wegfallenden extrabudgetären Vergütungen, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz formulierten Ziele einer besseren Versorgung und kürzerer Wartezeiten sicherstellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 16. September 2026: Über eigene Prognosen, Berechnungen oder Erkenntnisse zur Entwicklung kurzfristig verfügbarer Termine pro Jahr in der gynäkologischen Versorgung infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verfügt die Bundesregierung nicht. Der angesprochene Wegfall extrabudgetärer Vergütungen betrifft ausschließlich die zusätzlichen Vergütungsregelungen für Konstellationen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Dessen Instrumente, insbesondere offene Sprechstunden und die Terminvermittlung über die Terminservicestellen, werden unabhängig davon fortgeführt, da für beide Instrumente Hinweise auf einen versorgungspraktischen Nutzen bestehen. Ihre zukünftigen Rollen werden derzeit im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems überprüft. Damit zum Beispiel die Termin Vermittlung den weiteren künftigen Aufgaben gerecht werden kann, müssen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen weiterentwickelt und ausreichende Vermittlungskapazitäten sichergestellt werden. Gesetzlich Versicherte sollen entsprechend ihres Bedarfs zur richtigen Zeit am richtigen Ort bestmöglich betreut und versorgt werden können. Insgesamt braucht es hierzu verschiedene Bausteine und die Entwicklung von intelligenten und auch digitalen Lösungen, um den Herausforderungen im ambulanten Bereich vielfältig zu begegnen und die medizinische Versorgung zukünftig durch moderne Ansätze sicherzustellen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind zudem verpflichtet, im Umfang ihres Versorgungsauftrages an der ambulanten Versorgung der gesetzlich Versicherten teilzunehmen. Dies bedeutet unter anderem mindestens 25 Stunden pro Woche bei einem vollem Versorgungsauftrag in Form von Sprechstunden anzubieten. Die Sprechstunden sind so einzurichten, dass Versicherte entsprechend ihres Behandlungsbedarfs (z. B. Vorsorge- oder Akutbehandlung) innerhalb medizinisch zumutbarer Wartezeiten behandelt werden können. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erfüllen diese Verpflichtung, wenn sie die Terminvergabe entsprechend organisieren. Es gehört zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu überprüfen, ob die Versorgungsaufträge vollständig erfüllt werden.

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