Individuelle Gesundheitsleistungen
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Individuelle Gesundheitsleistungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6706
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Misbah Khan und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Individuelle Gesundheitsleistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die
nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
gehören und deshalb von Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden
müssen. Dabei handelt es sich um Leistungen, für die ein ausreichender
wissenschaftlicher Nutzennachweis fehlt, der Nutzen widerlegt wurde oder die
Leistungen nach aktuellem Stand über das Maß des medizinisch Notwendigen
hinausgehen; daher besteht für diese Leistungen keine Leistungspflicht der
gesetzlichen Krankenkassen. Gleichwohl werden IGeL seit Jahren in großem
Umfang in ärztlichen Praxen angeboten und in Anspruch genommen.
Der Markt für Selbstzahlerleistungen hat mittlerweile eine erhebliche
wirtschaftliche Bedeutung erreicht. Nach Angaben des IGeL-Reports 2024 (https://i
gel-monitor.de/fileadmin/Downloads/Presse/2024_12_03_PK_IGeL_Report_2
024/IGeL-Report_2024.pdf) werden in Deutschland jährlich mindestens
2,4 Mrd. Euro mit IGeL umgesetzt. Da sich die Erhebung lediglich auf
gesetzlich Krankenversicherte im Alter zwischen 18 und 80 Jahren bezieht, dürfte das
tatsächliche Marktvolumen deutlich höher liegen. Besonders häufig werden
Früherkennungsuntersuchungen als IGeL angeboten und nachgefragt. Die
höchsten Umsätze entfallen dabei auf die Facharztgruppen der
Augenheilkunde, Gynäkologie und Orthopädie.
Der IGeL-Report 2024 zeigt erhebliche Informationsdefizite bei Patientinnen
und Patienten, die IGeL in Anspruch genommen haben. Mehr als die Hälfte der
Befragten gab an, nicht oder nur teilweise über ausreichende Kenntnisse zu
verfügen, um eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen zu
können. Außerdem hält ein erheblicher Teil der Befragten IGeL für
gesundheitlich besonders wichtig beziehungsweise geht davon aus, dass diese Leistungen
einem höheren medizinischen Standard entsprächen als Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung. Dies legt nahe, dass die Wahrnehmung vieler
Patientinnen und Patienten wesentlich durch das ärztliche Angebot und die
Kommunikation in den Praxen geprägt wird.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Wissens- und Informationsasymmetrien
zwischen Leistungserbringenden und Patientinnen und Patienten kommt einer
verständlichen, evidenzbasierten und interessenunabhängigen Aufklärung über
Nutzen, Risiken und wissenschaftliche Evidenz von IGeL besondere
Bedeutung zu. Gleichzeitig gibt es Berichte darüber, dass Patientinnen und Patienten
teilweise Leistungen als IGeL privat bezahlen, die eigentlich vom
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind (www.br.de/nachri
chten/deutschland-welt/verbraucherzentrale-aerzte-kassieren-falsch-bei-kassenl
eistungen,US0cQHs).
Aus den geschilderten Gründen besteht aus Sicht der fragestellenden Fraktion
Klärungsbedarf hinsichtlich der Transparenz, der Qualität der ärztlichen
Aufklärung, möglicher wirtschaftlicher Fehlanreize im Gesundheitswesen sowie
der Auswirkungen von IGeL auf die Versorgungsqualität.
Deswegen fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben
in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein oder
mehrere IGeL-Angebote in einer Arztpraxis, einem Medizinischen
Versorgungszentrum (MVZ) oder einem Krankenhaus in Anspruch genommen
(bitte nach Jahren, nach Arztpraxen, MVZ und Krankenhäusern, nach
Bundesländern, nach medizinischen Fachgruppen, nach Geschlecht und
nach Altersgruppen aufgliedern), und wenn einzelne Daten nicht zur
Verfügung stehen sollten, worin ist dies begründet?
2. Welche waren nach Erkenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren die zehn von den Versicherten am häufigsten in Anspruch
genommenen IGeL (bitte jeweils mit Zahlen der Inanspruchnahme, jeweils
aggregiert und aufgegliedert nach Jahren und nach Geschlecht, angeben),
und welchen medizinischen Fachgruppen gehörten diese IGeL jeweils an?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme jeder einzelnen
dieser IGeL in Frage 2 im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit ihrer
Inanspruchnahme, ihren Nutzen und ihre potentiellen Gefahren einschließlich
späterer zusätzlicher Diagnostik und Therapien?
4. Wie haben sich die Umsätze bei IGeL in den letzten 20 Jahren entwickelt
(Gesamtumsätze und nach Fachgebieten, Geschlecht der
Inanspruchnehmenden aufteilen sowie im Vergleich zur Entwicklung der GKV-Ausgaben
darstellen)?
5. Welches waren in den letzten zehn Jahren die zehn umsatzstärksten IGeL
(jeweils aggregiert und nach Jahren und nach Geschlecht aufgliedern),
welchen medizinischen Fachgruppen gehörten diese IGeL jeweils an, und
welche Umsätze wurden mit jeder dieser IGeL jeweils erzielt?
6. Wie unterteilen sich die IGeL nach ihrer Zugehörigkeit in Maßnahmen
1. zur Früherkennung von Krankheiten, 2. zur erweiterten Diagnostik,
3. zur Therapie von Krankheiten und 4. zu anderen Gruppen in den letzten
zehn Jahren aggregiert und in einzelnen Jahren?
7. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich Art, Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung von IGeL zwischen
dem ambulanten und dem stationären Bereich?
8. Welche gesetzlichen Regelungen gewährleisten nach Auffassung der
Bundesregierung, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von
wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringenden umfassend und objektiv über
Nutzen, Risiken und Kosten von IGeL aufgeklärt werden?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die heute bestehenden gesetzlichen
Regelungen zur Information der Patientinnen und Patienten über IGeL vor
dem Hintergrund, dass gemäß IGeL-Report 2024 (s. Vorbemerkung der
Fragesteller) mehr als die Hälfte der Befragten, die IGeL in Anspruch
genommen haben, angab, nicht ausreichend über IGeL aufgeklärt worden zu
sein, und welche zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich
Information und Aufklärung über IGeL hält die Bundesregierung für
erforderlich?
a) Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben bestehen
hinsichtlich einer angemessenen Bedenkzeit zwischen
Aufklärungsgespräch und Durchführung beziehungsweise Vereinbarung einer IGeL,
und hält die Bundesregierung diese Vorgaben für ausreichend, um eine
informierte und freie Entscheidung der Patientinnen und Patienten
sicherzustellen?
b) Welche Anforderungen bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung an die Verständlichkeit und Barrierefreiheit von
Aufklärungsgesprächen sowie schriftlichen Informationen zu IGeL, insbesondere mit
Blick auf Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz, älteren
Menschen oder Menschen mit Behinderungen?
c) Wo oder wie sind Anforderungen ggf. auch bereits gesetzlich oder in
Form von Richtlinien festgeschrieben und damit verbindlich?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – beispielsweise
durch Berichte der Verbraucherzentralen – darüber vor, ob und in
welchem Umfang Patientinnen und Patienten sich beim Angebot von
IGeL unter Druck gesetzt fühlen oder den Eindruck haben, eine
medizinisch sinnvolle Behandlung könne von der Inanspruchnahme einer
IGeL abhängig sein?
10. Wie will die Bundesregierung insbesondere sicherstellen, dass
Patientinnen und Patienten keine IGeL angeboten werden, die nach dem aktuellen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen nachweisbaren Nutzen
aufweisen oder potenziell schädlich sind?
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zur Einführung einer
Positiv- und Negativliste für IGeL, um mehr Transparenz über Nutzen und
Risiken dieser Leistungen zu schaffen und Patientinnen und Patienten
sowie Ärztinnen und Ärzten eine bessere Orientierung zu ermöglichen?
a) Hält die Bundesregierung standardisierte und evidenzbasierte
Informationsblätter zu häufig angebotenen IGeL für sinnvoll, die Patientinnen
und Patienten verständlich über Nutzen, Risiken, wissenschaftliche
Evidenz, mögliche Folgediagnostik sowie bestehende Ansprüche
gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung informieren?
b) Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Bewerbung
individueller Gesundheitsleistungen auf Praxiswebseiten, in sozialen Medien
oder auf digitalen Termin- und Gesundheitsplattformen, und sieht die
Bundesregierung diesbezüglich regulatorischen Handlungsbedarf?
12. Inwieweit bestehen nach Auffassung der Bundesregierung auch gegenüber
privatversicherten Patientinnen und Patienten gesetzliche Aufklärungs-
und Informationspflichten hinsichtlich Nutzen, Risiken und möglicher
Schäden von IGeL, die Ärztinnen und Ärzte empfehlen oder anbieten?
13. Sieht die Bundesregierung bei Früherkennungsuntersuchungen (z. B.
vaginaler Ultraschall zur Ovarialkarzinom-Früherkennung) als IGeL ein
Risiko gesundheitsschädlicher Überversorgung nach falsch-positivem
Befund bei unzureichendem gesundheitlichem Nutzen, und wenn ja, bei
welchen Früherkennungsuntersuchungen sieht die Bundesregierung ein
solches Risiko?
14. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Verpflichtung zur
nachvollziehbaren und standardisierten Dokumentation von
Aufklärungsgesprächen zu IGeL, insbesondere hinsichtlich der Darlegung des
wissenschaftlichen Nutzens, möglicher Risiken, potentieller Folgediagnostik
sowie bestehender Ansprüche gegenüber der gesetzlichen
Krankenversicherung?
15. Wenn eine Verpflichtung gemäß Frage 14 besteht, worauf gründet diese
Verpflichtung, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur
Einhaltung dieser Pflicht?
16. Wenn eine Verpflichtung gemäß Frage 14 nicht besteht, hält die
Bundesregierung regulatorische Maßnahmen zur standardisierten Dokumentation
von Aufklärungsgesprächen zu IGeL für erforderlich, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung?
17. Welche Möglichkeiten haben Patientinnen und Patienten derzeit, eine
unzureichende oder fehlerhafte ärztliche Aufklärung im Zusammenhang mit
IGeL nachzuweisen (und eine Zurückzahlung der Aufwendungen für
IGeL verlangen zu können), und sind diese Möglichkeiten aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend?
a) Hält die Bundesregierung die bestehenden zivilrechtlichen
Möglichkeiten für ausreichend, damit Patientinnen und Patienten eine
unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung im Zusammenhang mit IGeL
wirksam geltend machen können, oder sieht sie Bedarf für
weitergehende Dokumentations- oder Beweiserleichterungen?
b) Sieht die Bundesregierung Bedarf, Patientinnen und Patienten vor der
Inanspruchnahme kostenintensiver oder medizinisch umstrittener
IGeL einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung
oder unabhängige Beratung einzuräumen?
18. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen nach geltendem Recht, wenn
Ärztinnen und Ärzte ihren vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere im
Rahmen schriftlicher Behandlungsverträge) oder ihren gesetzlichen
Aufklärungspflichten nicht nachkommen, hält die Bundesregierung die
Sanktionsmöglichkeiten für ausreichend, und wenn nein, welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung zusätzlich?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl von
Beschwerden im Zusammenhang mit IGeL bei Kassenärztlichen
Vereinigungen, Ärztekammern, Verbraucherzentralen oder Krankenkassen vor, und
welche Schlüsse zieht sie daraus?
20. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung,
sicherzustellen, dass die für die Durchführung von IGeL, einschließlich der
erforderlichen Aufklärungsgespräche, aufgewendete ärztliche Arbeitszeit nicht
zulasten der Behandlungszeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
geht?
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach dem IGeL-
Report 2024 (s. Vorbemerkung der Fragesteller) rund 0,5 Mrd. Euro
jährlich für IGeL-Leistungen ausgegeben werden, die vom IGeL-Monitor mit
„unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet werden?
22. Sieht die Bundesregierung regulatorischen Handlungsbedarf hinsichtlich
des Angebots von IGeL-Leistungen, die vom IGeL-Monitor mit
„tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet werden, und wenn nein, warum
nicht?
23. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des IGeL-Reports
2024 (s. Vorbemerkung der Fragesteller), dass Frauen in allen
Altersgruppen häufiger IGeL in Anspruch nehmen als Männer, und sieht die
Bundesregierung Hinweise auf geschlechtsspezifische
Vermarktungsoder Angebotsstrukturen im Bereich individueller
Gesundheitsleistungen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
bestimmte Gruppen von Patientinnen und Patienten – insbesondere ältere
Menschen, chronisch Kranke oder Menschen mit geringer
Gesundheitskompetenz – überdurchschnittlich häufig IGeL in Anspruch
nehmen oder besonders häufig von problematischen Angeboten betroffen
sind?
24. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Umsatzstärke einzelner Facharztgruppen im IGeL-Bereich und möglichen
wirtschaftlichen Anreizen bei der Leistungserbringung?
25. Welche Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung enthalten sind, werden nach Kenntnis der Bundesregierung
auch als IGeL angeboten?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Patientinnen und Patienten für medizinisch notwendige diagnostische
Leistungen selbst aufkommen mussten, obwohl ein Anspruch gegenüber der
gesetzlichen Krankenversicherung bestand, etwa für Mammasonografien
oder andere Ultraschalluntersuchungen bei konkretem
Krankheitsverdacht?
27. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen aus
dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als IGeL
angeboten, und welche Umsätze (bundesweit und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern und medizinischen Fachgruppen) werden aus diesen
Leistungen erzielt?
28. Auf welcher Grundlage erfolgen diese Angebote von Leistungen aus dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als IGeL, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Angebote?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es einen Verstoß gegen
vertragsärztliche Pflichten gemäß § 18 des Bundesmantelvertrags-Ärzte
darstellt, wenn Versicherte dahin gehend beeinflusst werden, anstelle
ihnen zustehender Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine
als IGeL angebotene Versorgung in Anspruch zu nehmen?
30. Welche konkreten Möglichkeiten zur Beschwerde und
Rechtsdurchsetzung stehen Patientinnen und Patienten zur Verfügung, wenn ihnen
vertragsärztliche Leistungen unzulässigerweise nur gegen Selbstzahlung
angeboten oder verweigert werden?
31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
medizinisch notwendige Leistungen regelhaft als Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und nicht unzulässig als IGeL
angeboten werden?
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zur Einführung eines
verbindlichen und einheitlichen Muster-Behandlungsvertrags für IGeL,
der insbesondere klar ausweist, ob die jeweilige Leistung bei anderen
Leistungserbringenden mit entsprechender Zulassung als Leistung der
gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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