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Schriftliche Frage 140 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Vertragsärzte ihrer Verpflichtung gemäß § 19a Absatz 1 Satz 2 der Zulassungsver…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 140 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Vertragsärzte ihrer Verpflichtung gemäß § 19a Absatz 1 Satz 2 der Zulassungsver… Frage 140 (Julia-Christina Stange, Die Linke): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Vertragsärzte ihrer Verpflichtung gemäß § 19a Absatz 1 Satz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nachkommen, mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechzeiten für gesetzlich Versicherte anzubieten, und wenn ja, wie, und wenn nein, sieht sie sich in der Verantwortung, Abhilfe zu schaffen, und sieht die Bundesregierung angesichts sich häufender Klagen über lange Wartezeiten für gesetzlich Versicherte (www.aerzteblatt.de/news/streit-um-termi nvergabe-von-privatversicherten-76daa441-a815- 4a54-841b-115463158976) oder umstrittene Praktiken auf Online-Plattformen wie Doctolib und Jameda, wo GKV-Versicherten im Terminbuchungsprozess Selbstzahler-Termine angeboten werden (www.vzbv.de/pressemitteilungen/doctolib-und-ja meda-terminbuchung-mit-hindernissen), Handlungsbedarf, wie etwa stärkere Kontrollen durch unabhängige Stellen, Nachweispflichten oder auch eine allgemeine Evaluierung, ob die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, „Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte“ (www.bu ndesgesundheitsministerium.de/terminservice-un d-versorgungsgesetz.html), überhaupt erreicht wurden (bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 8. September 2025: Gemäß § 95 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) obliegt es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Einhaltung der Versorgungsaufträge der zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfungen jeweils zum 30. Juni eines Jahres unter anderem der für die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1124 verwiesen.

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