Schriftliche Frage 15 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, die ursprünglich zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen durch die inzwischen nicht weiterv…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 15 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, die ursprünglich zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen durch die inzwischen nicht weiterv…
Frage 15 (Jan Wenzel Schmidt, fraktionslos):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die ursprünglich zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen durch die inzwischen nicht weiterverfolgte Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorgesehene vorgezogene Erhöhung der Tabaksteuer ebenfalls zurückzunehmen, und wenn nein, welchen konkreten Finanzierungszweck verfolgt die Bundesregierung mit der Tabaksteuererhöhung nunmehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Juni 2026:
Eine der zentralen Aufgaben der Bundesregierung ist es, den Haushalt zu konsolidieren. Die Bundesregierung hat sich deshalb mit den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 darauf verständigt, die Einnahmenseite zu stärken. Dazu gehört unter anderem, die Tabaksteuer zu erhöhen. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen und vom Unionsrecht vorgegeben. Eine vorgezogene Erhöhung noch im Jahr 2026 ist nicht mehr vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung der Tabaksteueranpassung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
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