Erhöhung der Tabaksteuer (Antwort zu Drs. 21/5853)
Text
Erhöhung der Tabaksteuer (Antwort zu Drs. 21/5853)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6150
21. Wahlperiode 26.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5853 –
Erhöhung der Tabaksteuer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung sieht vor, die geplante Anhebung der Tabaksteuer für
2027 vorzuziehen, um die Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung
auszugleichen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike
l/Themen/Steuern/energie-sofortprogramm-und-entlastungspraemie.html). Die
Fragesteller sind besorgt darüber, ob die verbotswidrige Einführung von
Zigaretten (sogenannte Schmuggelzigaretten) zu einem Problem werden können,
ähnlich wie es in Frankreich nach den vergangenen Tabaksteueranhebungen
passierte (www.bild.de/politik/inland/steuerzahlerbund-regierung-wird-tabakst
euer-erhoehung-bitter-bereuen-69df3c01afabcecda182c23b).
1. Wie hoch soll die geplante Tabaksteuererhöhung zur Kompensation der
Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung nach derzeitigem
Verhandlungsstand ausfallen, und auf welcher Berechnungsgrundlage?
2. Welche erwarteten Mehreinnahmen kalkuliert die Bundesregierung durch
die Tabaksteuererhöhung zur Kompensation der Mindereinnahmen aus
der Mineralölsteuersenkung für die Jahre 2026 und 2027 ein?
4. Welche Beträge an Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung
deckt die Erhöhung der Tabaksteuer genau ab, und über welchen
Zeitraum wird diese erhöht?
5. Wird die Tabaksteuer permanent erhöht oder wieder auf den jetzigen
Steuersatz gesenkt, nachdem die Mindereinnahmen aus der Senkung der
Mineralölsteuer kompensiert wurden?
16. Liegen der Bundesregierung Prognosen dazu vor, wie sich der Anteil von
Alternativen zur Zigarette ändern wird, sobald die Tabaksteuer ein
weiteres Mal im Jahr 2026 erhöht wird, um die Mindereinnahmen aus der
Mineralölsteuersenkung zu kompensieren, und wenn ja, welche
Konsumveränderungen können nach Kenntnis der Bundesregierung auftreten?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 22. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
17. Plant die Bundesregierung, den zeitlichen Rahmen der vorgezogenen
Tabaksteuererhöhung im Jahr 2026 an die befristete Absenkung der
Mineralölsteuer anzupassen?
a) Wenn ja, für wie lange soll die Anhebung der Tabaksteuer befristet
werden?
b) Wenn nein, warum wird die Mineralölsteuer nur befristet gemindert
und die Kompensationsmaßnahme Tabaksteuererhöhung zeitlich
nicht befristet?
Die Fragen 1, 2, 4, 5 und 16 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026
auf eine Anpassung der Tabaksteuer verständigt. Die Steuermehreinnahmen aus
einer Anpassung der Tabaksteuer sind nicht zur Kompensation der
Mindereinnahmen aus der temporären Senkung der Energiesteuer vorgesehen.
3. Wie haben sich die Einnahmen aus der Tabaksteuer in den folgenden
zwei Jahren nach Inkrafttreten einer Erhöhung der Tabaksteuer
entwickelt, und hat sich die Entwicklung mit den projizierten Einnahmen in
diesem Zeitraum gedeckt?
Das Tabaksteuermodell führte in den Jahren 2022 bis 2026 zu schrittweisen
Erhöhungen der Regel- und Mindeststeuersätze.
Zum 1. Januar 2022 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten und Feinschnitt
erhöht. Für erhitzten Tabak und Wasserpfeifentabak wurde zum 1. Januar 2022
jeweils eine Zusatzsteuer eingeführt. Erhitzter Tabak wird seitdem im Ergebnis
mit 80 Prozent des Steuertarifs für Zigaretten besteuert. Daher haben die
Steuererhöhungen für Zigaretten in den Folgejahren auch Auswirkungen auf die
Besteuerung des erhitzten Tabaks. Zum 1. Juli 2022 wurde eine neue Steuer für
Substitute für Tabakwaren eingeführt.
Zum 1. Januar 2023 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten, Feinschnitt
und die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak erhöht.
Für Zigarren und Pfeifentabak wurden zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar
2023 die Mindeststeuersätze erhöht.
Zum 1. Januar 2024 wurde der Steuersatz für Substitute für Tabakwaren erhöht.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten, Feinschnitt,
die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak und der Steuersatz für Substitute für
Tabakwaren erhöht.
Zum 1. Januar 2026 wurden die Regelsteuersätze für Zigaretten, Feinschnitt,
die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak und der Steuersatz für Substitute für
Tabakwaren erhöht.
Die geschätzten und tatsächlichen Tabaksteuereinnahmen 2022 bis 2025 stellen
sich wie folgt dar.
Tabelle: Tabaksteuereinnahmen (in Mrd. Euro)
Jahr 2022 2023 2024 2025
Ist 14,23 14,67 15,64 17,63
Schätzung* 15,42 16,01 16,06 16,83
* Ergebnis der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ von November 2021
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele unversteuerte
Zigaretten durch Maßnahmen des Zolls an den deutschen Grenzen im Jahr
2025 beschlagnahmt wurden?
a) Wenn ja, wie viele Zigaretten waren es, und wie hoch wären die
Steuereinnahmen bei ordnungsgemäßer Steuerabfuhr gewesen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Insgesamt wurden durch Maßnahmen des Zolls im Jahr 2025 256 Millionen
Stück unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Dies entspricht einem
Steuerschaden von rund 47 Mio. Euro.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele unversteuerte
Zigaretten durch Maßnahmen des Zolls an den deutschen Grenzen seit dem
1. Januar 2026 beschlagnahmt wurden?
a) Wenn ja, wie viele Zigaretten waren es, und wie hoch wären die
Steuereinnahmen bei ordnungsgemäßer Steuerabfuhr gewesen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Für das Jahr 2026 können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine
Sicherstellungszahlen genannt werden.
8. Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen darüber vor,
wie sich die Zahl unversteuerter Zigaretten in Deutschland entwickeln
wird, sofern neben der Erhöhung der Steuer auf Tabak seit dem 1. Januar
2026 weitere und zusätzliche Tabaksteuerabgaben erhoben würden?
a) Wenn ja, wie wird sich der Zigarettenschmuggel entwickeln, und auf
welchen Datengrundlagen oder Schätzungen basiert diese Annahme?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine vorläufigen
Zahlen nennen?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Arbeitsplätze durch
die Anhebung der Tabaksteuer zum 1. Januar 2026 im Tabakhandel
verloren gegangen sind?
a) Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze wurden durch die Anhebung zu
Beginn des Jahres getilgt, und plant die Bundesregierung Maßnahmen
zur Abfederung dieser Arbeitsplatzverluste?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Arbeitsplätze durch
eine weitere Anhebung der Tabaksteuer in diesem Jahr 2026 im
Tabakhandel verloren gehen könnten?
a) Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze sind bedroht, und plant die
Bundesregierung Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsplatzverlusten?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
Die Fragen 9 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Die Statistik der
Bundesagentur für Arbeit wertet die Beschäftigtenzahlen mit einer Wartezeit aus,
Beschäftigtenzahlen für den entsprechenden Wirtschaftszweig liegen derzeit bis
September 2025 vor. Aussagen über die Wirkung der Anhebung der
Tabaksteuer auf die Beschäftigung können zudem nicht auf Grundlage deskriptiver
Statistiken getroffen werden.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie stark Grenzkäufe von
besteuerten Zigaretten seit Anstieg der Tabaksteuer zum 1. Januar 2026
zugenommen haben?
a) Wenn ja, welcher Zuwachs ist zu verzeichnen im Vergleich zum
Vorjahr, und wo werden die meisten Grenzkäufe abgewickelt?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierten Daten hierüber.
12. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die einen Konsumrückgang bei
Rauchern seit vorherigen Erhöhungen der Tabaksteuer belegen bzw.
widerlegen?
a) Wenn ja, welche Studien sind das, und wie hoch ist die Erfolgsquote
in puncto Rauchentwöhnung durch Tabaksteuererhöhungen?
b) Wenn nein, warum liegen ihr keine Daten dazu vor?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Auswirkungen,
wie beispielsweise Substitutionseffekte, angeblich sinkende
Konsumentenzahlen vortäuschen könnten und somit praktischerweise nicht
aufgehört wird zu rauchen, sondern nur die Art und Weise des Rauchens sich
ändert?
a) Wenn ja, welche Effekte sind das, und welchen Anteil haben sie
insgesamt unter Rauchern?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Deutsche
Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) sowie der ebenfalls vom BMG
geförderte Tabakatlas Deutschland 2025 des Deutschen Krebsforschungszentrums
(DKFZ) sind frei abrufbar unter www.debra-study.info/ sowie www.dkfz.de/fil
eadmin/user_upload/Aktuelles/Download/Tabakatlas-Deutschland-2025.pdf.
Laut DKFZ senken regelmäßige, spürbare Erhöhungen der Tabaksteuer den
Tabakkonsum und tragen dadurch zur Verbesserung der Gesundheit der
Bevölkerung bei. Sie fördern das Nichtrauchen und schützen Jugendliche vor dem
Einstieg ins Rauchen (DKFZ, „Tabakatlas Deutschland 2025“, S. 116 f. mit
Grafiken zu Tabaksteuerentwicklung und Zigarettenkonsum). Auch laut der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Preiserhöhungen durch Besteuerung das
effektivste Mittel zur Reduzierung des Tabakkonsums (WHO, „WHO report on
the global tobacco epidemic, 2025 – Warning about the dangers of tobacco –
Executive summary“, S. 9). Zudem sind die Daten des vom BMG geförderten
Epidemiologischen Suchtsurveys des Instituts für Therapieforschung und der
Drogenaffinitätsstudie (DAS) des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit
unter www.esa-survey.de/ sowie www.bioeg.de/forschung/studien/abgeschloss
ene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/ abrufbar.
14. Welche alternativen Möglichkeiten zur Zigarette werden in Deutschland
konsumiert, und wie hoch ist der Anteil verglichen mit dem Rauchen von
Zigaretten?
15. Wie hat sich der Anteil von Alternativen zur Zigarette seit der
Tabaksteuererhöhung vom 1. Januar 2026 entwickelt?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Als Substitutionsprodukte für Zigaretten kommen in Deutschland die
Steuergegenstände Feinschnitt, erhitzter Tabak (z. B. Tabaksticks) und Substitute für
Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten) in Betracht. Für das Jahr 2025
wurden für rund 24,9 Tsd. Tonnen Feinschnitt und für rund 1,5 Millionen Liter
Substitute für Tabakwaren Steuerzeichen bezogen (Nettobezug, d. h. bereinigt
um zurückgegebene/vernichtete Steuerzeichen). Im gleichen Zeitraum betrug
der Steuerzeichenbezug für Zigaretten rund 66,4 Milliarden Stück
(Nettobezug).
Für Januar bis April 2026 wurden für rund 7,4 Tsd. Tonnen Feinschnitt und für
rund 367 Tsd. Liter Substitute für Tabakwaren Steuerzeichen bezogen
(Nettobezug). Im gleichen Zeitraum betrug der Steuerzeichenbezug für Zigaretten
rund 18,5 Milliarden Stück (Nettobezug).
Der Anteil von Feinschnitt im Vergleich zur Zigarette betrug im Jahr 2025 rund
28 Prozent und in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 rund 30 Prozent.
Mangels Vergleichbarkeit kann keine Aussage zur Substitution zwischen
Zigaretten und Substitute für Tabakwaren getroffen werden.
Die statistischen Daten zum erhitzten Tabak werden aufgrund des
Steuergeheimnisses nicht veröffentlicht.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der Anteil illegaler
Zigaretten in Deutschland mit den zurückliegenden Steuer- und
Preiserhöhungen auf Tabak entwickelt hat?
a) Wenn ja, wie waren die Entwicklungen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
19. Sind der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen bekannt, wie
sich der Anteil illegaler Zigaretten in Deutschland mit der geplanten
Steuererhöhung auf Tabak entwickeln wird, wenn ja, wie, und woher
stammen die Zahlen?
Die Fragen 18 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
20. Plant die Bunderegierung, weitere Einschränkungen für
Werbemaßnahmen für Tabak durch die Tabakindustrie einzuführen?
a) Wenn ja, welche Regelungen zur Tabakwerbung sind geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung, alternative Marketingstrategien für
Tabakprodukte oder Tabakalternativen wie Promotion-veranstaltungen,
Gewinnspiele oder spezielle Werbung an Verkaufspunkten wie Tankstellen
strenger zu reglementieren?
a) Wenn ja, wie, und ab wann ist mit neuen Werberegeln für
Tabakprodukte oder Tabakalternativen zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
22. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen auf den Absatz
von Tabakprodukten, E‑Zigaretten oder Tabakerhitzern die zum 1. Januar
2024 eingeführten strengeren Regelungen für Plakataußenwerbung
hatten, und wenn ja, welche?
23. Wie haben sich die Steuereinnahmen infolge der Werbebeschränkungen
für Tabakprodukte und Tabakalternativen seit dem 1. Januar 2024 mit der
Einführung konsequenter Regelungen für Plakataußenwerbung
entwickelt?
24. Welche konsumlenkenden Maßnahmen wie Steuern,
Werbeeinschränkungen, Aufklärung usw. haben nach Erfahrung der Bundesregierung die
stärkste Lenkungswirkung auf den Konsum von Tabak und seinen
Alternativen (bitte nach Wirkungsgrad der jeweiligen Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Veröffentlichung des Evaluationsberichts zur Tabakproduktrichtlinie
2014/40/EU und zur Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG hat die EU-
Kommission angekündigt, im zweiten Quartal 2026 die öffentliche Konsultation zur
Überarbeitung dieser Richtlinien durchzuführen. Voraussichtlich im vierten
Quartal 2026 beabsichtigt die EU-Kommission, den Vorschlag zur Revision der
betreffenden Regelungen vorzulegen.
Die Bundesregierung begrüßt die anstehende Überarbeitung des einschlägigen
EU-Rechts und wird sich im Rahmen der Verhandlungen für Regelungen
einsetzen, die den Anforderungen des vorsorgenden gesundheitlichen
Verbraucherschutzes, auch vor dem Hintergrund von EU-Gesundheitsinitiativen wie
dem Europeʼs Beating Cancer Plan und dem EU-Safe-Hearts-Plan, sowie dem
Funktionieren des EU-Binnenmarktes angemessen Rechnung tragen.
Ziel der Gesundheitspolitik der Bundesregierung ist es, den Einstieg in das
Rauchen zu verhindern und den Nichtraucheranteil in der Bevölkerung zu
erhöhen. Die Bundesregierung verfolgt hier einen Policy Mix aus präventiven,
gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen der Verhaltens- und
Verhältnisprävention.
Da die Entwicklung der Steuereinnahmen von vielen unterschiedlichen
Faktoren abhängt, kann hinsichtlich der Entwicklung in Folge der
Werbebeschränkungen für Tabakprodukte und Tabak-Alternativen keine Aussage getroffen
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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