Erhöhung der Tabaksteuer
Text
Erhöhung der Tabaksteuer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5853
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny
Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder,
Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos
Kay Gottschalk, Iris Nieland, Torben Braga, Jörn König, Reinhard Mixl und
der Fraktion der AfD
Erhöhung der Tabaksteuer
Die Bundesregierung sieht vor, die geplante Anhebung der Tabaksteuer für
2027 vorzuziehen, um die Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung
auszugleichen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/
Themen/Steuern/energie-sofortprogramm-und-entlastungspraemie.html). Die
Fragesteller sind besorgt darüber, ob die verbotswidrige Einführung von
Zigaretten (sogenannte Schmuggelzigaretten) zu einem Problem werden können,
ähnlich wie es in Frankreich nach den vergangenen Tabaksteueranhebungen
passierte (www.bild.de/politik/inland/steuerzahlerbund-regierung-wird-tabakste
uer-erhoehung-bitter-bereuen-69df3c01afabcecda182c23b).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch soll die geplante Tabaksteuererhöhung zur Kompensation der
Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung nach derzeitigem
Verhandlungsstand ausfallen, und auf welcher Berechnungsgrundlage?
2. Welche erwarteten Mehreinnahmen kalkuliert die Bundesregierung durch
die Tabaksteuererhöhung zur Kompensation der Mindereinnahmen aus
der Mineralölsteuersenkung für die Jahre 2026 und 2027 ein?
3. Wie haben sich die Einnahmen aus der Tabaksteuer in den folgenden zwei
Jahren nach Inkrafttreten einer Erhöhung der Tabaksteuer entwickelt, und
hat sich die Entwicklung mit den projizierten Einnahmen in diesem
Zeitraum gedeckt?
4. Welche Beträge an Mindereinnahmen aus der Mineralölsteuersenkung
deckt die Erhöhung der Tabaksteuer genau ab, und über welchen Zeitraum
wird diese erhöht?
5. Wird die Tabaksteuer permanent erhöht oder wieder auf den jetzigen
Steuersatz gesenkt, nachdem die Mindereinnahmen aus der Senkung der
Mineralölsteuer kompensiert wurden?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele unversteuerte
Zigaretten durch Maßnahmen des Zolls an den deutschen Grenzen im Jahr
2025 beschlagnahmt wurden?
a) Wenn ja, wie viele Zigaretten waren es, und wie hoch wären die
Steuereinnahmen bei ordnungsgemäßer Steuerabfuhr gewesen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele unversteuerte
Zigaretten durch Maßnahmen des Zolls an den deutschen Grenzen seit dem
1. Januar 2026 beschlagnahmt wurden?
a) Wenn ja, wie viele Zigaretten waren es, und wie hoch wären die
Steuereinnahmen bei ordnungsgemäßer Steuerabfuhr gewesen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
8. Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen darüber vor,
wie sich die Zahl unversteuerter Zigaretten in Deutschland entwickeln
wird, sofern neben der Erhöhung der Steuer auf Tabak seit dem 1. Januar
2026 weitere und zusätzliche Tabaksteuerabgaben erhoben würden?
a) Wenn ja, wie wird sich der Zigarettenschmuggel entwickeln, und auf
welchen Datengrundlagen oder Schätzungen basiert diese Annahme?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine vorläufigen
Zahlen nennen?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Arbeitsplätze durch
die Anhebung der Tabaksteuer zum 1. Januar 2026 im Tabakhandel
verloren gegangen sind?
a) Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze wurden durch die Anhebung zu
Beginn des Jahres getilgt, und plant die Bundesregierung Maßnahmen
zur Abfederung dieser Arbeitsplatzverluste?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Arbeitsplätze durch
eine weitere Anhebung der Tabaksteuer in diesem Jahr 2026 im
Tabakhandel verloren gehen könnten?
a) Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze sind bedroht, und plant die
Bundesregierung Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsplatzverlusten?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie stark Grenzkäufe von
besteuerten Zigaretten seit Anstieg der Tabaksteuer zum 1. Januar 2026
zugenommen haben?
a) Wenn ja, welcher Zuwachs ist zu verzeichnen im Vergleich zum
Vorjahr, und wo werden die meisten Grenzkäufe abgewickelt?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
12. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die einen Konsumrückgang bei
Rauchern seit vorherigen Erhöhungen der Tabaksteuer belegen bzw.
widerlegen?
a) Wenn ja, welche Studien sind das, und wie hoch ist die Erfolgsquote
in puncto Rauchentwöhnung durch Tabaksteuererhöhungen?
b) Wenn nein, warum liegen ihr keine Daten dazu vor?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Auswirkungen,
wie beispielsweise Substitutionseffekte, angeblich sinkende
Konsumentenzahlen vortäuschen könnten und somit praktischerweise nicht
aufgehört wird zu rauchen, sondern nur die Art und Weise des Rauchens sich
ändert?
a) Wenn ja, welche Effekte sind das, und welchen Anteil haben sie
insgesamt unter Rauchern?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
14. Welche alternativen Möglichkeiten zur Zigarette werden in Deutschland
konsumiert, und wie hoch ist der Anteil verglichen mit dem Rauchen von
Zigaretten?
15. Wie hat sich der Anteil von Alternativen zur Zigarette seit der
Tabaksteuererhöhung vom 1. Januar 2026 entwickelt?
16. Liegen der Bundesregierung Prognosen dazu vor, wie sich der Anteil von
Alternativen zur Zigarette ändern wird, sobald die Tabaksteuer ein
weiteres Mal im Jahr 2026 erhöht wird, um die Mindereinnahmen aus der
Mineralölsteuersenkung zu kompensieren, und wenn ja, welche
Konsumveränderungen können nach Kenntnis der Bundesregierung auftreten?
17. Plant die Bundesregierung, den zeitlichen Rahmen der vorgezogenen
Tabaksteuererhöhung im Jahr 2026 an die befristete Absenkung der
Mineralölsteuer anzupassen?
a) Wenn ja, für wie lange soll die Anhebung der Tabaksteuer befristet
werden?
b) Wenn nein, warum wird die Mineralölsteuer nur befristet gemindert
und die Kompensationsmaßnahme Tabaksteuererhöhung zeitlich nicht
befristet?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der Anteil illegaler
Zigaretten in Deutschland mit den zurückliegenden Steuer- und
Preiserhöhungen auf Tabak entwickelt hat?
a) Wenn ja, wie waren die Entwicklungen?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
19. Sind der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen bekannt, wie sich
der Anteil illegaler Zigaretten in Deutschland mit der geplanten
Steuererhöhung auf Tabak entwickeln wird, wenn ja, wie, und woher stammen die
Zahlen?
20. Plant die Bunderegierung, weitere Einschränkungen für
Werbemaßnahmen für Tabak durch die Tabakindustrie einzuführen?
a) Wenn ja, welche Regelungen zur Tabakwerbung sind geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung, alternative Marketingstrategien für
Tabakprodukte oder Tabakalternativen wie Promotion-veranstaltungen,
Gewinnspiele oder spezielle Werbung an Verkaufspunkten wie Tankstellen
strenger zu reglementieren?
a) Wenn ja, wie, und ab wann ist mit neuen Werberegeln für
Tabakprodukte oder Tabakalternativen zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
22. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen auf den Absatz
von Tabakprodukten, E‑Zigaretten oder Tabakerhitzern die zum 1. Januar
2024 eingeführten strengeren Regelungen für Plakataußenwerbung hatten,
und wenn ja, welche?
23. Wie haben sich die Steuereinnahmen infolge der Werbebeschränkungen
für Tabakprodukte und Tabakalternativen seit dem 1. Januar 2024 mit der
Einführung konsequenter Regelungen für Plakataußenwerbung
entwickelt?
24. Welche konsumlenkenden Maßnahmen wie Steuern,
Werbeeinschränkungen, Aufklärung usw. haben nach Erfahrung der Bundesregierung die
stärkste Lenkungswirkung auf den Konsum von Tabak und seinen
Alternativen (bitte nach Wirkungsgrad der jeweiligen Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Berlin, den 5. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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