Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bundeshaushaltes 2027 angekündigten Erhöhung der Tabak…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bundeshaushaltes 2027 angekündigten Erhöhung der Tabak…
Frage 11 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bundeshaushaltes 2027 angekündigten Erhöhung der Tabaksteuer, diese wie bisher im bestehenden Tarifsystem zu erhöhen, oder verfolgt sie darüber hinaus eine grundlegende Reform des Tarifsystems mit veränderten relativen Steuerabständen zwischen den einzelnen Tabak- und Nikotinprodukten (beispielsweise zwischen Zigaretten, Feinschnitt und neuartigen Tabak- und Nikotinerzeugnissen)? 1 Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. Mai 2026:
Die Koalition hat am 12. April 2026 beschlossen, zur Gegenfinanzierung der steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 zu erhöhen. Dafür ist eine Änderung des Tabaksteuergesetzes geplant, die zurzeit erstellt und deren genaue Ausgestaltung geprüft wird.
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