Schriftliche Frage 124 von Cem Ince (DIE LINKE): In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Marktüberwachungsbehörden der Länder im Rahmen der Prüfung von Pro…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 124 von Cem Ince (DIE LINKE): In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Marktüberwachungsbehörden der Länder im Rahmen der Prüfung von Pro…
Frage 124 (Cem Ince, Die Linke):
In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Marktüberwachungsbehörden der Länder im Rahmen der Prüfung von Produkten in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei ihrer Verwendung die in § 25 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes vorgeschriebenen Richtwerte zur Durchführung von Stichproben nicht eingehalten (bitte je Bundesland die absolute und prozentuale Abweichung der durchgeführten Stichproben von den jeweiligen Richtwerten ausweisen; bitte die aktuellen Zahlen für das zuletzt verfügbare Jahr verwenden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. November 2025:
Bei dem Richtwert handelt es sich im Wesentlichen um eine Kenngröße zur Festlegung der erforderlichen Ressourcen für die Marktüberwachung. Eine Berichtspflicht seitens der Länder gegenüber der Bundesregierung besteht nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zur Einhaltung der in § 25 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes vorgeschriebenen Richtwerte zur Durchführung von Stichproben durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder vor.
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