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Schriftliche Frage 77 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der Europäische Hilfsfonds nach den gegenwärtigen Planungen für die am stärksten von Armut betroffenen Personen im Vorschlag für den ne…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 77 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der Europäische Hilfsfonds nach den gegenwärtigen Planungen für die am stärksten von Armut betroffenen Personen im Vorschlag für den ne… Frage 77 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der Europäische Hilfsfonds nach den gegenwärtigen Planungen für die am stärksten von Armut betroffenen Personen im Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen als eigenständiges Programm fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Finanzrahmen, und wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bisherigen Zielgruppen des Europäischen Hilfsfonds, insbesondere wohnungslose Menschen sowie neu zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und deren Kinder, auch künftig ausreichend unterstützt werden und nicht durch andere Förderprioritäten verdrängt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 3. Juli 2026: Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EhAP) wurde mit Beginn der Förderperiode 2021 bis 2027 in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) integriert und infolgedessen in Deutschland als Förderprogramm im Rahmen des ESF-Plus- Bundesprogramms fortgeführt. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sehen eine weitergehende Integration verschiedener EU-Förderinstrumente, darunter auch der ESF Plus, in sogenannten National-Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) vor. Die an der ESF-Plus-Bundesförderung beteiligten Ressorts befinden sich derzeit in ersten vorbereitenden Abstimmungen für die Förderperiode 2028 bis 2034. Über die Fortsetzung einzelner Fördermaßnahmen der ESF-Bundesförderung innerhalb der neuen Strukturen des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (DNRPP) wurde noch nicht entschieden.

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