Schriftliche Frage 46 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach den derzeitigen Planungen die geschätzte absolute und prozentuale Kürzung der für Deutschland verfügbaren Mittel aus dem E…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 46 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach den derzeitigen Planungen die geschätzte absolute und prozentuale Kürzung der für Deutschland verfügbaren Mittel aus dem E…
Frage 46 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie hoch ist nach den derzeitigen Planungen die geschätzte absolute und prozentuale Kürzung der für Deutschland verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) im Vergleich zur aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027), und setzt sich die Bundesregierung in den EU- Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen dafür ein, eine eigenständige Budgetlinie für den Europäischen Sozialfonds (ESF+) zu erhalten oder für eine Erhöhung des „sozialen“ Anteils im geplanten Konzept des National-Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) von derzeit geplanten 14 Prozent auf mindestens 25 Prozent ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juli 2026:
Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene. Dies betrifft auch die finanzielle Ausstattung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPPs), aus der sich nach Einigung auf einen Verteilungsschlüssel die nationalen Allokationen ableiten. Die Verteilung der deutschen Allokation zwischen Bundes- und Länderebene sowie zwischen den verschiedenen Fonds, darunter auch den Europäischen Sozialfonds (ESF), ist Gegenstand des laufenden Prozesses um die Erstellung des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (D-NRPP). Eine Schätzung von relativen oder absoluten Veränderungen der Volumina von einzelnen Fonds und Programmlinien, darunter auch des ESF, ist vor diesem Hintergrund zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zusammenfassung von Fonds in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen sowie die damit verbundene größere Flexibilität für Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel. Die Bundesregierung unterstützt auch die Sozial-Quote in den NRPPs als horizontales Ziel für die Förderung sozialer Maßnahmen, die sich insbesondere auf die in Anhang 6 der NRPP-Verordnung aufgeführten Maßnahmen aus dem ESF beziehen. Ihre Höhe wird im Rahmen einer Gesamteinigung über die Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile festzulegen sein.
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