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Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie (Antwort zu Drs. 21/6772)

dip / drucksache 15.07.2026 · WP 21 · 21/7152 · Antwort · Original ↗

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie (Antwort zu Drs. 21/6772) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7152 21. Wahlperiode 15.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6772 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung vorgestellt. Sie soll dazu beitragen, Armut und soziale Ausgrenzung in der Europäischen Union langfristig zu überwinden und knüpft an das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte an, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken. Im Mittelpunkt stehen gute Arbeit, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und angemessene Einkommenssicherung. Zudem umfasst die Strategie Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen Kindergarantie, Empfehlungen gegen Wohnungslosigkeit sowie Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Rund 1 Million Menschen in der EU sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Rund jeder fünfte Mensch in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, insgesamt etwa 93 Millionen Menschen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Roma, LGBTIQ+-Personen sowie Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung (Quelle: Commission Staff Working Document: Poverty in th e EU‑key trends and policies). Die fragestellende Fraktion begrüßt, dass die Strategie Armut nicht allein als Einkommensproblem beschreibt, sondern Diskriminierung, Stigmatisierung und Wohnungsnot als Armutsfaktoren anerkennt. Damit wird Armut als strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem benannt. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen. Die Strategie ist kein verbindlicher Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen. Ihre Umsetzung hängt daher maßgeblich vom politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Entscheidend ist, ob die Strategie in Deutschland zu zusätzlichen Maßnahmen, verbindlicheren Zuständigkeiten, besserer ressortübergreifender Zusammenarbeit und ausreichender Finanzierung führt oder ob lediglich bestehende Vorhaben nachträglich als Umsetzung der EU-Strategie deklariert werden. Ohne verbindliche Umsetzung, wirksames Monitoring und die strukturelle Einbeziehung von Menschen mit Armutserfahrung besteht die Gefahr, dass die ambitionierten Ziele nicht erreicht werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen nationalen Umsetzungsplan zur EU-Anti-Armutsstrategie vorzulegen, wenn ja, bis wann, und wie sollen Menschen mit Armutserfahrung eingebunden werden?  2. In welchen der sechs Dimensionen der EU-Anti-Armutsstrategie sieht die Bundesregierung für Deutschland den größten Handlungsbedarf, und anhand welcher Kriterien nimmt sie diese Priorisierung vor?  3. Welche konkreten nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung, infolge der am 6. Mai 2026 vorgestellten EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland umzusetzen, insbesondere mit Blick auf Kinderarmut, Wohnungslosigkeit sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und Stigmatisierung als Armutsfaktoren?  4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des in der EU-Anti-Armutsstrategie vorgesehenen geschlechtergerechten Ansatzes zur Armutsbekämpfung, insbesondere um die ungleiche Verteilung unbezahlter Care-Arbeit zwischen Frauen und Männern als strukturelle Ursache von Armut und Altersarmut von Frauen zu verringern sowie den Zugang zu Pflege- und Betreuungsangeboten auszubauen?  8. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der EU-Anti- Armutsstrategie eine nationale Anti-Armutskoordinatorin oder einen nationalen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene mit klarem Mandat für ressortübergreifende und föderale Koordination zu benennen, und wie soll sichergestellt werden, dass Armutsbekämpfung systematisch in der Wirtschafts-, Sozial- und Fiskalpolitik verankert wird? Die Fragen 1 bis 4 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung (APS) und bekennt sich zum EU-2030-Ziel zur Armutsreduktion. Der ganzheitliche, integrierte, lebenszyklusorientierte sowie geschlechtersensible Ansatz, den die APS verfolgt, wird von der Bundesregierung begrüßt. Die Einschätzung, dass Arbeitsmarktintegration und nachhaltige, hochwertige Beschäftigung zwei entscheidende Ansätze im Kampf gegen Armut sind, wird geteilt. Die Beratung zur Umsetzung der APS befinden sich im Anfangsstadium. Ein erster Austausch fand bei der Tagung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 29. Juni 2026 statt. Die wortnehmenden EU-Mitgliedstaaten begrüßten die Vorlage der Anti-Armutsstrategie und hoben den lebensphasenorientierten Ansatz hervor. Es handelt sich bei den vorgestellten Maßnahmen vornehmlich um Empfehlungen und nicht um legislative Maßgaben. Dennoch ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Strategie einen positiven Beitrag zur höheren politischen Priorisierung von Armutsbekämpfung und Sozialpolitik in der EU leisten kann. Die EU-Kommission hat im Rahmen der Vorstellung der APS auch den Entwurf für eine Ratsempfehlung zu Ausgrenzung am Wohnungsmarkt vorgelegt. Der Entwurf legt auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Wohnungslosigkeit. Die Bundesregierung beteiligt sich auf europäischer Ebene konstruktiv an den Beratungen und wird anschließend weitere Maßnahmen prüfen.  5. Welche Daten, Schätzungen oder Studien liegen der Bundesregierung zur Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialleistungen in Deutschland jeweils nach Leistungsart und Bundesland vor, insbesondere bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Unterhaltsvorschuss und Leistungen für Menschen mit Behinderungen, und kann die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme nach Möglichkeit jeweils in absoluten Zahlen und als Quote der Anspruchsberechtigten ausweisen? Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, können statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme besteht, kann nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei wird eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Solche Simulationsrechnungen gehen mit hoher Unsicherheit einher. Dies spiegelt sich auch in der großen Varianz der Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme wider, wenn verschiedene Studien zu dieser Thematik verglichen werden. Typischerweise ist auch der Anteil der Fälle sehr hoch, die tatsächlich Mindestsicherungsleistungen beziehen, aber nach dem Modell gar keinen Anspruch haben. Nur so lässt sich die Güte einer solchen Simulation überhaupt testen. Weitere Informationen dazu können dem Kapitel 4.4 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung entnommen werden.  6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten Stärkung der Europäischen Kindergarantie für die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland? Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzung der mit der APS verknüpften Stärkung der Europäischen Kindergarantie grundsätzlich und unterstützt die Bekämpfung von Kinderarmut sowie die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Hierfür hat die Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mareike Wulf als Kinderchancen-Koordinatorin ernannt. Aufgabe der Kinderchancen-Koordinatorin ist es, die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kinderchancen, über den die Umsetzung der EU- Kindergarantie in Deutschland erfolgt, zu überwachen, die zuständigen staatlichen Akteure einzubinden und als Ansprechpartnerin für die Zivilgesellschaft, einschließlich der zu beteiligenden benachteiligten Kinder und Jugendlichen, bereit zu stehen. Zur Reduzierung des Armutsrisikos gibt es ein Bündel an ergriffenen Maßnahmen: zum einen direkte Geldleistungen wie das Kindergeld für alle Familien und den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen; zum anderen steuerliche Entlastungen wie den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, aber auch Investitionen in die Infrastruktur für Familien durch Bereitstellung einer guten Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sieht der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ insgesamt 350 Maßnahmen vor, um dieser Zielgruppe erleichterte Zugänge zu schaffen. Die Arbeiten an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans werden durch die Kinderchancen-Koordinatorin fortgesetzt.  7. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für verbindlichere Ziele zur Beendigung von Wohnungslosigkeit einsetzen, und wenn nein, warum nicht? Die Europäische Union hat keine Kompetenz, den Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben zur Beendigung von Wohnungslosigkeit zu machen. Gleichwohl enthält der Entwurf der Ratsempfehlung zu Ausgrenzung am Wohnungsmarkt Zielsetzungen mit Bezug zur Wohnungslosigkeit, die aktuell auf europäischer Ebene beraten werden.  9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EU-Anti-Armutsstrategie Armut auch als Folge von Diskriminierung und Stigmatisierung beschreibt? 10. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Sozialpolitik, Antidiskriminierungspolitik und Armutsbekämpfung ressortübergreifend enger zu verzahnen, insbesondere mit Blick auf Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft, Armut oder sozioökonomischer Lage? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Einige Bevölkerungsgruppen, die in bestimmten Lebensbereichen benachteiligt sind oder als vulnerabel gelten, sind auch überdurchschnittlich häufig von Armutsgefährdung betroffen. Beispiele hierfür sind Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationserfahrung. Insofern ist es nachvollziehbar, dass Menschen mit Armutserfahrung besonders häufig von Diskriminierungserfahrungen berichten. Dies bestätigte auch der Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Dabei können sich verschiedene Diskriminierungsformen überlagern und eine Diskriminierung aufgrund der materiellen Situation kann andere Diskriminierungsformen noch verstärken. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat einen gesetzlichen Auftrag zur Diskriminierungsprävention. Sie kann Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung durchführen und bietet jeder Person, die der Ansicht ist, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen benachteiligt worden zu sein, Unterstützung beispielsweise durch Beratung an (§ 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG) Die Arbeitsweise der ADS soll in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1400 und Richtlinie (EU) 2024/1500 verbessert werden (Bundestagsdrucksache 21/6178). In dem Gesetzentwurf wird der kostenlose und barrierefreie Zugang zu den Leistungen der ADS ausdrücklich geregelt. Darunter fallen beispielsweise deren Beratungsleistungen. Der Ausbau der Zugangskanäle zur ADS erfolgt u. a. unter Berücksichtigung Angehöriger von Gruppen, deren Zugang zu Informationen erschwert sein kann, beispielsweise aufgrund ihres prekären wirtschaftlichen Status (siehe Bundestagsdrucksache 21/6178, S. 25). 11. Welche zusätzlichen Bundesmittel hält die Bundesregierung für notwendig, um die EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland wirksam umzusetzen, und in welchen Einzelplänen, Programmen oder Haushaltstiteln sollen diese Mittel bereitgestellt werden? Es sind derzeit keine zusätzlichen Bundesmittel für die Umsetzung der APS geplant. Im Kontext des Europäische Sozialfonds (ESF) des Bundes der Förderperiode 2021 bis 2027 werden bezogen auf die APS keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Umsetzung soll laut der Mitteilung der EU-Kommission vornehmlich auf bereits existierende Umsetzungs- und Monitoringstrukturen zurückgegriffen werden. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die EU-Anti-Armutsstrategie keine neuen zweckgebundenen Haushaltsmittel vorsieht und sich weitgehend auf bestehende Finanzierungsinstrumente stützt? Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, die APS neben nationalen Haushaltsmitteln innerhalb der vorhandenen Mittelansätze des Mehrjährigen Finanzrahmens umzusetzen. 13. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Sorge, dass der nächste Mehrjährige Finanzrahmen soziale Ausgaben reduzieren könnte, während gleichzeitig keine neuen Mittel für die Umsetzung der EU-Anti- Armutsstrategie vorgesehen sind? Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens und damit auch der EU-Mittel zur APS ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 15). 14. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des im Verhandlungsvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 – 2034 vorgesehenen Mindestanteils von 14 Prozent für Sozialausgaben innerhalb der Rubrik 1, und setzt sie sich in den laufenden Verhandlungen für dessen Beibehaltung, Erhöhung oder Absenkung ein? Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zusammenfassung von Fonds in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen sowie die damit verbundene größere Flexibilität für Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel. Die Bundesregierung unterstützt auch die Quote für Soziales in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPPs; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028–2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509) als horizontales Ziel für die Förderung sozialer Maßnahmen, die sich insbesondere auf die in Anhang 6 zur NRPP- Verordnung aufgeführten Maßnahmen aus dem ESF beziehen. Ihre Höhe wird im Rahmen einer Gesamteinigung über die Finanzausstattung des Mehrjährigen Finanzrahmens und seiner Bestandteile festzulegen sein. 15. Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2028 bis 2034 gegen Kürzungen der ESF+-Mittel (ESF = Europäischer Sozialfonds) einsetzen, und welche Folgen hätten Kürzungen aus ihrer Sicht für praxisnahe Projekte in Deutschland zur Unterstützung von Arbeitsmarktintegration, Inklusion, sozialer Innovation und Armutsbekämpfung? Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene, ebenso wie die darin enthaltene finanzielle Ausstattung der NRPPs. Die Aufteilung der zukünftigen nationalen Allokationen für die NRPPs auf die verschiedenen Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten obliegen. Dies umfasst auch die Mittel für soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage über bzw. eine Bewertung der verfügbaren Mittelausstattung von ESF-Projekten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 16. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, die Ziele der EU-Anti-Armutsstrategie durch zusätzliche öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, Energiearmutsbekämpfung, öffentlichen Verkehr, Gesundheitsversorgung und Bildung zu unterlegen und hierfür auch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Vermögen und außergewöhnlicher Unternehmensgewinne als Finanzierungsinstrument zu prüfen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 15 verwiesen. 17. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen verbindlichen Sozialcheck bei europäischen Gesetzesvorhaben ein, der verhindert, dass EU-Rechtsakte soziale Ungleichheit verschärfen, Armutsrisiken erhöhen oder bestimmte Bevölkerungsgruppen zurücklassen, und wenn nein, warum nicht? Es ist ein kontinuierliches Anliegen der Bundesregierung, dass bei wesentlichen EU-Gesetzgebungsakten seitens der EU-Kommission qualitativ hochwertige und aussagekräftige Folgenabschätzungen vorgenommen werden. Dies gilt auch für die sozialen Auswirkungen eines Vorschlags, die – ebenso wie die Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt – regelmäßig darzustellen sind. Die „Better Regulation Toolbox“ der EU-Kommission sieht etwa konkret vor, dass Auswirkungen auf Personen in Armut oder von Armut bedrohte Personen zu berücksichtigen sind. 18. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, wenn Aufgaben der Armutsbekämpfung durch private Mittel mitfinanziert werden und dadurch öffentliche Verantwortung an gewinnorientierte Akteure ausgelagert werden könnte? Die Bereitstellung von Geld- und Beratungsleistungen, welche das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum sichern, ist eine staatliche Aufgabe und wird entsprechend durch Behörden umgesetzt. Darüber hinaus verfügt der deutsche Sozialstaat über vielfältige gesetzlich normierte Sozial- und Beratungsleistungen, die im Mehrebenensystem durch verschiedene öffentliche Einrichtungen und auch durch Träger der Freien Wohlfahrtspflege oder privatwirtschaftliche Akteure bereitgestellt werden. Dabei ist die Einhaltung gesetzlicher Standards zu wahren. Die Umsetzung gesetzlich verankerter Leistungen wird öffentlich finanziert. 19. Welche Indikatoren hält die Bundesregierung für notwendig, um die Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland realistisch zu messen? Armut ist ein multidimensionales Phänomen, das sich einer einfachen Messung durch einen einzelnen Indikator entzieht. Die Bundesregierung hält daher eine mehrdimensionale Betrachtung der sozialen Lage für erforderlich. Mit dem Indikatorentableau der Armuts- und Reichtumsberichterstattung stellt die Bundesregierung daher auf nationaler Ebene bereits ein umfassendes System von Indikatoren zur Verfügung, das unterschiedliche Aspekte von Armutsgefährdung, sozialer Teilhabe und Lebenslagen abbildet. Die EU-Kommission hat angekündigt, im Rahmen der EU-Anti- Armutsstrategie zusammen mit den Mitgliedstaaten eine neue Indikatorik entwickeln zu wollen. Welche konkreten Indikatoren letztlich verwendet werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. 20. Hat die Bundesregierung Best-Practice-Beispiele anderer EU- Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut geprüft, wenn ja, wann wurden diese übernommen oder bei der Ausgestaltung eigener Maßnahmen berücksichtigt, und wenn nein, weshalb wurde von einer Übernahme abgesehen? Mit anderen EU-Mitgliedstaaten besteht ein regelmäßiger Austausch sowohl bi- als auch multilateral zu verschiedenen sozialpolitischen Themen und Fragestellungen. Hervorzuheben ist hier insbesondere auf europäischer Ebene der Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Committee, SPC) und die dort angewandte offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung (OKM Soziales) als politischer Rahmen, mit der die Ziele der Europäischen Union im Bereich der Sozialpolitik erreicht werden sollen. Dies umfasst insbesondere auch die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte sowie die Erreichung der EU-Ziele im Bereich der Armutsreduzierung. Die Bundesregierung schätzt diese EU-Plattform für Analyse, gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren, bringt sich dort aktiv ein und bezieht die dort gewonnen Erkenntnisse regelmäßig in ihre eigenen Überlegungen zur Ausgestaltung sozialpolitischer Maßnahmen ein. Auch im Rahmen des Minimum Income Network (MINET) steht die Bundesregierung aktiv im Austausch mit anderen Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ratsempfehlung für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung aktiver Inklusion von 2023. Besprochen werden hier auf Fachebene beispielsweise Themen aus den Bereichen aktive Arbeitsmarktintegration, Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen. 21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen mit Armutserfahrung an der nationalen Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie beteiligt werden? 22. Plant die Bundesregierung, Beteiligungsformate armutsbetroffener Menschen finanziell und strukturell abzusichern, damit diese nicht nur punktuell angehört werden, sondern kontinuierlich an der Umsetzung mitwirken können? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich beteiligt die Bundesregierung bei ihren Vorhaben betroffene Verbände und Fachkreise. Wie dieses Verfahren für die Umsetzung der EU-Anti- Armutsstrategie gestaltet wird, steht noch nicht fest. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung findet eine systematische Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kirchen, Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Sozialpartnern und anderen Nichtregierungsorganisationen statt, welche u. a. die Perspektiven und Anliegen der vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen mit erhöhter Armutsgefährdung einbringen. Zusätzlich wurde im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung ein umfänglicher Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses sind in die Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung eingeflossen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die jährlichen Treffen der Menschen mit Armutserfahrung der Nationalen Armutskonferenz, damit diese dort ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen und ihre Lösungsansätze im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung aufzeigen können. Insofern bestehen seitens der Bundesregierung etablierte Beteiligungs- und Förderstrukturen, um die vielfältigen Belange von Menschen mit Armutserfahrung aufzugreifen. 23. Durch welche Treffen wurden Menschen mit Armutserfahrung bei der Vorbereitung der deutschen Position für das Treffen der EU- Sozialministerinnen und EU-Sozialminister am 29. Juni 2026 einbezogen? Es gab beim EPSCO-Rat am 29. Juni 2026 nach der Vorstellung durch die Kommission erstmals einen Austausch der Ministerinnen und Minister zur APS. Im Vorfeld der Veröffentlichung der APS wurden Menschen mit Armutserfahrung wiederholt durch die EU-Kommission aktiv in den Prozess eingebunden. Im Herbst 2025 hat die EU-Kommission bei mehreren Veranstaltungen aktiv den Austausch mit von Armut betroffenen Menschen gesucht. Dazu gehören beispielsweise acht Workshops im Rahmen des Porto Social Forum im September 2025, ein Webinar mit dem ERGO (European Roma Grassroots Organisations) Netzwerk im Oktober 2025 sowie ein Dialog des All Together in Dignity (ATD) Fourth World im Oktober 2025. Themen der Konsultationen waren u. a. die politische Teilhabe von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffener Menschen, das Problem der hohen Wohnungslosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, das Prinzip der aktiven Inklusion (hierzu gehören effektive Mindestsicherungssysteme sowie aktive Arbeitsmarktintegration), In-Work Poverty, (sozio-ökonomische) Diskriminierung, gesellschaftliche Stigmata, Zugang zu qualitativ hochwertigen sozialen Dienstleistungen, notwendige psychische Unterstützung, Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung sowie lokale Strategien zur Armutsbekämpfung. Die EU-Kommission hat im Rahmen der APS weiterhin angekündigt, die Zusammenarbeit mit Menschen mit Armutserfahrung deutlich zu intensivieren, beispielsweise über ein für das kommende Jahr geplantes gesondertes Forum, das regelmäßig für Konsultationen zu Gestaltung, Implementierung und Monitoring der Initiativen genutzt werden soll. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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