Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie (Antwort zu Drs. 21/6772)
Text
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie (Antwort zu Drs. 21/6772)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7152
21. Wahlperiode 15.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia
Rietenberg, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6772 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die erste EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung vorgestellt. Sie soll dazu beitragen, Armut und soziale
Ausgrenzung in der Europäischen Union langfristig zu überwinden und knüpft
an das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte an, die Zahl der von
Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens
15 Millionen zu senken. Im Mittelpunkt stehen gute Arbeit, Zugang zu
hochwertigen Dienstleistungen und angemessene Einkommenssicherung. Zudem
umfasst die Strategie Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen
Kindergarantie, Empfehlungen gegen Wohnungslosigkeit sowie Maßnahmen zur
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Rund 1 Million Menschen in der EU sind von Wohnungslosigkeit betroffen.
Rund jeder fünfte Mensch in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedroht, insgesamt etwa 93 Millionen Menschen. Besonders betroffen sind
Kinder und Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit
Behinderungen, Roma, LGBTIQ+-Personen sowie Menschen mit Migrations- oder
Fluchterfahrung (Quelle: Commission Staff Working Document: Poverty in th
e EU‑key trends and policies).
Die fragestellende Fraktion begrüßt, dass die Strategie Armut nicht allein als
Einkommensproblem beschreibt, sondern Diskriminierung, Stigmatisierung
und Wohnungsnot als Armutsfaktoren anerkennt. Damit wird Armut als
strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem benannt.
Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen. Die Strategie ist kein verbindlicher
Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen. Ihre Umsetzung hängt daher
maßgeblich vom politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Entscheidend ist, ob
die Strategie in Deutschland zu zusätzlichen Maßnahmen, verbindlicheren
Zuständigkeiten, besserer ressortübergreifender Zusammenarbeit und
ausreichender Finanzierung führt oder ob lediglich bestehende Vorhaben nachträglich als
Umsetzung der EU-Strategie deklariert werden. Ohne verbindliche
Umsetzung, wirksames Monitoring und die strukturelle Einbeziehung von Menschen
mit Armutserfahrung besteht die Gefahr, dass die ambitionierten Ziele nicht
erreicht werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
13. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen nationalen Umsetzungsplan zur
EU-Anti-Armutsstrategie vorzulegen, wenn ja, bis wann, und wie sollen
Menschen mit Armutserfahrung eingebunden werden?
2. In welchen der sechs Dimensionen der EU-Anti-Armutsstrategie sieht
die Bundesregierung für Deutschland den größten Handlungsbedarf, und
anhand welcher Kriterien nimmt sie diese Priorisierung vor?
3. Welche konkreten nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung,
infolge der am 6. Mai 2026 vorgestellten EU-Anti-Armutsstrategie in
Deutschland umzusetzen, insbesondere mit Blick auf Kinderarmut,
Wohnungslosigkeit sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und
Stigmatisierung als Armutsfaktoren?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Umsetzung des in der EU-Anti-Armutsstrategie vorgesehenen
geschlechtergerechten Ansatzes zur Armutsbekämpfung, insbesondere um die
ungleiche Verteilung unbezahlter Care-Arbeit zwischen Frauen und Männern
als strukturelle Ursache von Armut und Altersarmut von Frauen zu
verringern sowie den Zugang zu Pflege- und Betreuungsangeboten
auszubauen?
8. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der EU-Anti-
Armutsstrategie eine nationale Anti-Armutskoordinatorin oder einen
nationalen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene mit
klarem Mandat für ressortübergreifende und föderale Koordination zu
benennen, und wie soll sichergestellt werden, dass Armutsbekämpfung
systematisch in der Wirtschafts-, Sozial- und Fiskalpolitik verankert wird?
Die Fragen 1 bis 4 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung (APS) und bekennt sich zum EU-2030-Ziel zur Armutsreduktion.
Der ganzheitliche, integrierte, lebenszyklusorientierte sowie
geschlechtersensible Ansatz, den die APS verfolgt, wird von der Bundesregierung begrüßt. Die
Einschätzung, dass Arbeitsmarktintegration und nachhaltige, hochwertige
Beschäftigung zwei entscheidende Ansätze im Kampf gegen Armut sind, wird
geteilt.
Die Beratung zur Umsetzung der APS befinden sich im Anfangsstadium. Ein
erster Austausch fand bei der Tagung des Rates für Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 29. Juni 2026 statt. Die
wortnehmenden EU-Mitgliedstaaten begrüßten die Vorlage der Anti-Armutsstrategie und
hoben den lebensphasenorientierten Ansatz hervor.
Es handelt sich bei den vorgestellten Maßnahmen vornehmlich um
Empfehlungen und nicht um legislative Maßgaben. Dennoch ist die Bundesregierung
überzeugt, dass die Strategie einen positiven Beitrag zur höheren politischen
Priorisierung von Armutsbekämpfung und Sozialpolitik in der EU leisten kann.
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Vorstellung der APS auch den
Entwurf für eine Ratsempfehlung zu Ausgrenzung am Wohnungsmarkt vorgelegt.
Der Entwurf legt auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema
Wohnungslosigkeit. Die Bundesregierung beteiligt sich auf europäischer Ebene
konstruktiv an den Beratungen und wird anschließend weitere Maßnahmen prüfen.
5. Welche Daten, Schätzungen oder Studien liegen der Bundesregierung zur
Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialleistungen in Deutschland
jeweils nach Leistungsart und Bundesland vor, insbesondere bei
Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen,
Unterhaltsvorschuss und Leistungen für Menschen mit Behinderungen, und
kann die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme nach Möglichkeit
jeweils in absoluten Zahlen und als Quote der Anspruchsberechtigten
ausweisen?
Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, können
statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine
Nichtinanspruchnahme besteht, kann nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei
wird eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis
von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Solche
Simulationsrechnungen gehen mit hoher Unsicherheit einher. Dies spiegelt sich auch in
der großen Varianz der Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme wider, wenn
verschiedene Studien zu dieser Thematik verglichen werden. Typischerweise ist
auch der Anteil der Fälle sehr hoch, die tatsächlich
Mindestsicherungsleistungen beziehen, aber nach dem Modell gar keinen Anspruch haben. Nur so lässt
sich die Güte einer solchen Simulation überhaupt testen. Weitere Informationen
dazu können dem Kapitel 4.4 des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der
Bundesregierung entnommen werden.
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten
Stärkung der Europäischen Kindergarantie für die Bekämpfung von
Kinderarmut in Deutschland?
Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzung der mit der APS verknüpften
Stärkung der Europäischen Kindergarantie grundsätzlich und unterstützt die
Bekämpfung von Kinderarmut sowie die Verbesserung der Teilhabechancen
von Kindern und Jugendlichen. Hierfür hat die Bundesregierung die
Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend Mareike Wulf als Kinderchancen-Koordinatorin
ernannt. Aufgabe der Kinderchancen-Koordinatorin ist es, die Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans Kinderchancen, über den die Umsetzung der EU-
Kindergarantie in Deutschland erfolgt, zu überwachen, die zuständigen staatlichen
Akteure einzubinden und als Ansprechpartnerin für die Zivilgesellschaft,
einschließlich der zu beteiligenden benachteiligten Kinder und Jugendlichen,
bereit zu stehen.
Zur Reduzierung des Armutsrisikos gibt es ein Bündel an ergriffenen
Maßnahmen: zum einen direkte Geldleistungen wie das Kindergeld für alle Familien
und den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen; zum anderen
steuerliche Entlastungen wie den steuerlichen Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende, aber auch Investitionen in die Infrastruktur für Familien durch
Bereitstellung einer guten Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Für sozial
benachteiligte Kinder und Jugendliche sieht der Nationale Aktionsplan „Neue
Chancen für Kinder in Deutschland“ insgesamt 350 Maßnahmen vor, um dieser
Zielgruppe erleichterte Zugänge zu schaffen. Die Arbeiten an der Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans werden durch die Kinderchancen-Koordinatorin
fortgesetzt.
7. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für verbindlichere Ziele
zur Beendigung von Wohnungslosigkeit einsetzen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Europäische Union hat keine Kompetenz, den Mitgliedstaaten verbindliche
Vorgaben zur Beendigung von Wohnungslosigkeit zu machen. Gleichwohl
enthält der Entwurf der Ratsempfehlung zu Ausgrenzung am Wohnungsmarkt
Zielsetzungen mit Bezug zur Wohnungslosigkeit, die aktuell auf europäischer
Ebene beraten werden.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
EU-Anti-Armutsstrategie Armut auch als Folge von Diskriminierung und
Stigmatisierung beschreibt?
10. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Sozialpolitik,
Antidiskriminierungspolitik und Armutsbekämpfung ressortübergreifend enger zu
verzahnen, insbesondere mit Blick auf Diskriminierung aufgrund
sozialer Herkunft, Armut oder sozioökonomischer Lage?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Einige Bevölkerungsgruppen, die in bestimmten Lebensbereichen benachteiligt
sind oder als vulnerabel gelten, sind auch überdurchschnittlich häufig von
Armutsgefährdung betroffen. Beispiele hierfür sind Menschen mit Behinderungen
oder Menschen mit Migrationserfahrung. Insofern ist es nachvollziehbar, dass
Menschen mit Armutserfahrung besonders häufig von
Diskriminierungserfahrungen berichten. Dies bestätigte auch der Beteiligungsprozess von Menschen
mit Armutserfahrung im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts
der Bundesregierung. Dabei können sich verschiedene Diskriminierungsformen
überlagern und eine Diskriminierung aufgrund der materiellen Situation kann
andere Diskriminierungsformen noch verstärken.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat einen gesetzlichen
Auftrag zur Diskriminierungsprävention. Sie kann Maßnahmen zur Verhinderung
von Diskriminierung durchführen und bietet jeder Person, die der Ansicht ist,
wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters, der sexuellen Identität, der ethnischen Herkunft oder aus
rassistischen Gründen benachteiligt worden zu sein, Unterstützung beispielsweise
durch Beratung an (§ 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG)
Die Arbeitsweise der ADS soll in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1400 und Richtlinie (EU) 2024/1500
verbessert werden (Bundestagsdrucksache 21/6178). In dem Gesetzentwurf wird
der kostenlose und barrierefreie Zugang zu den Leistungen der ADS
ausdrücklich geregelt. Darunter fallen beispielsweise deren Beratungsleistungen. Der
Ausbau der Zugangskanäle zur ADS erfolgt u. a. unter Berücksichtigung
Angehöriger von Gruppen, deren Zugang zu Informationen erschwert sein kann,
beispielsweise aufgrund ihres prekären wirtschaftlichen Status (siehe
Bundestagsdrucksache 21/6178, S. 25).
11. Welche zusätzlichen Bundesmittel hält die Bundesregierung für
notwendig, um die EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland wirksam
umzusetzen, und in welchen Einzelplänen, Programmen oder Haushaltstiteln
sollen diese Mittel bereitgestellt werden?
Es sind derzeit keine zusätzlichen Bundesmittel für die Umsetzung der APS
geplant. Im Kontext des Europäische Sozialfonds (ESF) des Bundes der
Förderperiode 2021 bis 2027 werden bezogen auf die APS keine zusätzlichen
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Für die Umsetzung soll laut der Mitteilung der EU-Kommission vornehmlich
auf bereits existierende Umsetzungs- und Monitoringstrukturen
zurückgegriffen werden.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass die EU-Anti-Armutsstrategie keine neuen zweckgebundenen
Haushaltsmittel vorsieht und sich weitgehend auf bestehende
Finanzierungsinstrumente stützt?
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, die APS
neben nationalen Haushaltsmitteln innerhalb der vorhandenen Mittelansätze
des Mehrjährigen Finanzrahmens umzusetzen.
13. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Sorge, dass der
nächste Mehrjährige Finanzrahmen soziale Ausgaben reduzieren könnte,
während gleichzeitig keine neuen Mittel für die Umsetzung der EU-Anti-
Armutsstrategie vorgesehen sind?
Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens und damit
auch der EU-Mittel zur APS ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf
europäischer Ebene (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 15).
14. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des im
Verhandlungsvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft für den
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 – 2034 vorgesehenen Mindestanteils von
14 Prozent für Sozialausgaben innerhalb der Rubrik 1, und setzt sie sich
in den laufenden Verhandlungen für dessen Beibehaltung, Erhöhung oder
Absenkung ein?
Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagene
Zusammenfassung von Fonds in den Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplänen sowie die damit verbundene größere Flexibilität für
Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel. Die Bundesregierung unterstützt auch die
Quote für Soziales in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen
(NRPPs; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Europäischen Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den
ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum
2028–2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509) als horizontales Ziel für die Förderung
sozialer Maßnahmen, die sich insbesondere auf die in Anhang 6 zur NRPP-
Verordnung aufgeführten Maßnahmen aus dem ESF beziehen. Ihre Höhe wird im
Rahmen einer Gesamteinigung über die Finanzausstattung des Mehrjährigen
Finanzrahmens und seiner Bestandteile festzulegen sein.
15. Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU 2028 bis 2034 gegen Kürzungen der ESF+-Mittel
(ESF = Europäischer Sozialfonds) einsetzen, und welche Folgen hätten
Kürzungen aus ihrer Sicht für praxisnahe Projekte in Deutschland zur
Unterstützung von Arbeitsmarktintegration, Inklusion, sozialer
Innovation und Armutsbekämpfung?
Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ist Gegenstand
laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene, ebenso wie die darin
enthaltene finanzielle Ausstattung der NRPPs. Die Aufteilung der zukünftigen
nationalen Allokationen für die NRPPs auf die verschiedenen Förderbereiche wird
den Mitgliedstaaten obliegen. Dies umfasst auch die Mittel für soziale
Inklusion, Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration. Vor diesem Hintergrund
ist eine Aussage über bzw. eine Bewertung der verfügbaren Mittelausstattung
von ESF-Projekten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
16. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, die Ziele der
EU-Anti-Armutsstrategie durch zusätzliche öffentliche Investitionen in
bezahlbaren Wohnraum, Energiearmutsbekämpfung, öffentlichen
Verkehr, Gesundheitsversorgung und Bildung zu unterlegen und hierfür auch
eine stärkere Besteuerung sehr hoher Vermögen und außergewöhnlicher
Unternehmensgewinne als Finanzierungsinstrument zu prüfen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 15 verwiesen.
17. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen verbindlichen
Sozialcheck bei europäischen Gesetzesvorhaben ein, der verhindert, dass
EU-Rechtsakte soziale Ungleichheit verschärfen, Armutsrisiken erhöhen
oder bestimmte Bevölkerungsgruppen zurücklassen, und wenn nein,
warum nicht?
Es ist ein kontinuierliches Anliegen der Bundesregierung, dass bei
wesentlichen EU-Gesetzgebungsakten seitens der EU-Kommission qualitativ
hochwertige und aussagekräftige Folgenabschätzungen vorgenommen werden. Dies
gilt auch für die sozialen Auswirkungen eines Vorschlags, die – ebenso wie die
Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt – regelmäßig darzustellen sind. Die
„Better Regulation Toolbox“ der EU-Kommission sieht etwa konkret vor, dass
Auswirkungen auf Personen in Armut oder von Armut bedrohte Personen zu
berücksichtigen sind.
18. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, wenn Aufgaben der
Armutsbekämpfung durch private Mittel mitfinanziert werden und dadurch
öffentliche Verantwortung an gewinnorientierte Akteure ausgelagert
werden könnte?
Die Bereitstellung von Geld- und Beratungsleistungen, welche das
verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum sichern, ist eine staatliche Aufgabe und
wird entsprechend durch Behörden umgesetzt. Darüber hinaus verfügt der
deutsche Sozialstaat über vielfältige gesetzlich normierte Sozial- und
Beratungsleistungen, die im Mehrebenensystem durch verschiedene öffentliche
Einrichtungen und auch durch Träger der Freien Wohlfahrtspflege oder
privatwirtschaftliche Akteure bereitgestellt werden. Dabei ist die Einhaltung gesetzlicher
Standards zu wahren. Die Umsetzung gesetzlich verankerter Leistungen wird
öffentlich finanziert.
19. Welche Indikatoren hält die Bundesregierung für notwendig, um die
Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland realistisch zu
messen?
Armut ist ein multidimensionales Phänomen, das sich einer einfachen Messung
durch einen einzelnen Indikator entzieht. Die Bundesregierung hält daher eine
mehrdimensionale Betrachtung der sozialen Lage für erforderlich. Mit dem
Indikatorentableau der Armuts- und Reichtumsberichterstattung stellt die
Bundesregierung daher auf nationaler Ebene bereits ein umfassendes System von
Indikatoren zur Verfügung, das unterschiedliche Aspekte von
Armutsgefährdung, sozialer Teilhabe und Lebenslagen abbildet.
Die EU-Kommission hat angekündigt, im Rahmen der EU-Anti-
Armutsstrategie zusammen mit den Mitgliedstaaten eine neue Indikatorik entwickeln zu
wollen. Welche konkreten Indikatoren letztlich verwendet werden, ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
20. Hat die Bundesregierung Best-Practice-Beispiele anderer EU-
Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut geprüft, wenn ja, wann wurden diese
übernommen oder bei der Ausgestaltung eigener Maßnahmen
berücksichtigt, und wenn nein, weshalb wurde von einer Übernahme
abgesehen?
Mit anderen EU-Mitgliedstaaten besteht ein regelmäßiger Austausch sowohl
bi- als auch multilateral zu verschiedenen sozialpolitischen Themen und
Fragestellungen. Hervorzuheben ist hier insbesondere auf europäischer Ebene der
Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Committee, SPC) und die dort
angewandte offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und
soziale Eingliederung (OKM Soziales) als politischer Rahmen, mit der die
Ziele der Europäischen Union im Bereich der Sozialpolitik erreicht werden
sollen. Dies umfasst insbesondere auch die Umsetzung der Europäischen Säule
Sozialer Rechte sowie die Erreichung der EU-Ziele im Bereich der
Armutsreduzierung. Die Bundesregierung schätzt diese EU-Plattform für Analyse,
gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren, bringt sich dort
aktiv ein und bezieht die dort gewonnen Erkenntnisse regelmäßig in ihre
eigenen Überlegungen zur Ausgestaltung sozialpolitischer Maßnahmen ein.
Auch im Rahmen des Minimum Income Network (MINET) steht die
Bundesregierung aktiv im Austausch mit anderen Mitgliedstaaten zur Umsetzung der
Ratsempfehlung für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung
aktiver Inklusion von 2023. Besprochen werden hier auf Fachebene
beispielsweise Themen aus den Bereichen aktive Arbeitsmarktintegration,
Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder qualitativ hochwertige soziale
Dienstleistungen.
21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen mit
Armutserfahrung an der nationalen Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie
beteiligt werden?
22. Plant die Bundesregierung, Beteiligungsformate armutsbetroffener
Menschen finanziell und strukturell abzusichern, damit diese nicht nur
punktuell angehört werden, sondern kontinuierlich an der Umsetzung
mitwirken können?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich beteiligt die Bundesregierung bei ihren Vorhaben betroffene
Verbände und Fachkreise. Wie dieses Verfahren für die Umsetzung der EU-Anti-
Armutsstrategie gestaltet wird, steht noch nicht fest.
Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung
findet eine systematische Beteiligung von Zivilgesellschaft, Kirchen,
Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Sozialpartnern und anderen
Nichtregierungsorganisationen statt, welche u. a. die Perspektiven und Anliegen der vielfältigen
gesellschaftlichen Gruppen mit erhöhter Armutsgefährdung einbringen.
Zusätzlich wurde im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der
Bundesregierung ein umfänglicher Beteiligungsprozess von Menschen mit
Armutserfahrung durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses sind in
die Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes der
Bundesregierung eingeflossen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die jährlichen
Treffen der Menschen mit Armutserfahrung der Nationalen Armutskonferenz,
damit diese dort ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen und ihre
Lösungsansätze im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung aufzeigen
können.
Insofern bestehen seitens der Bundesregierung etablierte Beteiligungs- und
Förderstrukturen, um die vielfältigen Belange von Menschen mit Armutserfahrung
aufzugreifen.
23. Durch welche Treffen wurden Menschen mit Armutserfahrung bei der
Vorbereitung der deutschen Position für das Treffen der EU-
Sozialministerinnen und EU-Sozialminister am 29. Juni 2026 einbezogen?
Es gab beim EPSCO-Rat am 29. Juni 2026 nach der Vorstellung durch die
Kommission erstmals einen Austausch der Ministerinnen und Minister zur
APS.
Im Vorfeld der Veröffentlichung der APS wurden Menschen mit
Armutserfahrung wiederholt durch die EU-Kommission aktiv in den Prozess eingebunden.
Im Herbst 2025 hat die EU-Kommission bei mehreren Veranstaltungen aktiv
den Austausch mit von Armut betroffenen Menschen gesucht. Dazu gehören
beispielsweise acht Workshops im Rahmen des Porto Social Forum im
September 2025, ein Webinar mit dem ERGO (European Roma Grassroots
Organisations) Netzwerk im Oktober 2025 sowie ein Dialog des All Together in Dignity
(ATD) Fourth World im Oktober 2025.
Themen der Konsultationen waren u. a. die politische Teilhabe von Armut und
sozialer Ausgrenzung betroffener Menschen, das Problem der hohen
Wohnungslosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, das Prinzip der
aktiven Inklusion (hierzu gehören effektive Mindestsicherungssysteme sowie
aktive Arbeitsmarktintegration), In-Work Poverty, (sozio-ökonomische)
Diskriminierung, gesellschaftliche Stigmata, Zugang zu qualitativ hochwertigen
sozialen Dienstleistungen, notwendige psychische Unterstützung,
Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung sowie lokale Strategien zur
Armutsbekämpfung.
Die EU-Kommission hat im Rahmen der APS weiterhin angekündigt, die
Zusammenarbeit mit Menschen mit Armutserfahrung deutlich zu intensivieren,
beispielsweise über ein für das kommende Jahr geplantes gesondertes Forum,
das regelmäßig für Konsultationen zu Gestaltung, Implementierung und
Monitoring der Initiativen genutzt werden soll.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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