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Schriftliche Frage 98 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 1 auf der Höhe des Stadtteils Münster-Nienberge in Zukunft Lärmschutzmaßna…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 98 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 1 auf der Höhe des Stadtteils Münster-Nienberge in Zukunft Lärmschutzmaßna… Frage 98 (Dr. Stefan Nacke, CDU/CSU): Plant die Bundesregierung im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 1 auf der Höhe des Stadtteils Münster-Nienberge in Zukunft Lärmschutzmaßnahmen (bitte einzelne konkrete Maßnahmen ausführen), und wenn ja, sollen die möglichen Maßnahmen auch zu einer Senkung der Geräuschbelastung gegenüber dem bisherigen Niveau beitragen, und wenn nein, wieso nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic vom 23. September 2024: Die Ortslage von Nienberge ist auf der Ostseite von einem bis zu sechs Meter hohen Lärmschutzwall gegen den Verkehrslärm der A 1 geschützt. Der Abschnitt vom Autobahnkreuz (AK) Münster-Süd bis zur Anschlussstelle (AS) Münster-Nord ist bereits 6-streifig ausgebaut und wird baulich nicht verändert. Ein verbesserter Lärmschutz für Nienberge war Gegenstand einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A 1 von der AS Münster-Nord bis zur AS Greven. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und den bestehenden Lärmschutzwall als zu berücksichtigende Lärmschutzmaßnahme für die Ortslage Nienberge bewertet. Insofern ergeben sich keine weiteren aktiven Lärmschutzmaßnahmen über das in der Planfeststellung dargelegte Maß hinaus. Unberührt davon bleiben die Ansprüche auf passiven Lärmschutz an einzelnen Gebäuden, die in den beiden Planfeststellungsunterlagen (AK Münster-Süd–AS Münster-Nord, AS Münster-Nord–AS Greven) zum Lärmschutz einzeln ausgewiesen, jedoch teilweise noch nicht umgesetzt sind. Deren Umsetzung erfolgt auf Antrag der jeweiligen Gebäudeeigentümer.

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