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Schriftliche Frage 51 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den derzeit laufenden Gesprächen im Ministerrat der EU zur sogenannten „Chatkontrolle“ (Entw…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 51 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den derzeit laufenden Gesprächen im Ministerrat der EU zur sogenannten „Chatkontrolle“ (Entw… Frage 51 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Welche Position vertritt die Bundesregierung in den derzeit laufenden Gesprächen im Ministerrat der EU zur sogenannten „Chatkontrolle“ (Entwurf einer CSA-Verordnung) insbesondere hinsichtlich dem Scannen privater und Ende-zu- Endeverschlüsselter Kommunikation, und welche Änderungsvorschläge und Anliegen kommunizieren teilnehmende Vertreter der Bundesregierung zum derzeit bereits debattierten aktuellen Verordnungsvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft (bitte – wenn nicht anders möglich – die Positionen sinngemäß zusammengefasst wiedergeben) ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit keine abgestimmte Position der Bundesregierung diesbezüglich gebe (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider auf Bundestagsdrucksache 21/664)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juli 2025: Es wird weiterhin auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen. Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame Positionierung ist nicht abgeschlossen. Daher kann darüber hinaus nicht geantwortet werden. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.].

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