Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD (Antwort zu Drs. 21/401)
Text
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD (Antwort zu Drs. 21/401)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/561
21. Wahlperiode 19.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/401 –
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
hinsichtlich der Oppositionspartei AfD
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. Mai 2025 berichtete die Legal Tribune Online (LTO) über die Vorhaben
der zu diesem Zeitpunkt designierten Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der Oppositionspartei
Alternative für Deutschland (AfD). Sie wolle „schnell nach dem Start einer neuen
Regierung […] über die vom Verfassungsschutz hochgestufte AfD beraten“
(www.lto.de/recht/nachrichten/n/afd-verbot-verfassungsschutz-gesichert-recht
sextremistisch-hubig-bmj). Das entsprechende Gutachten über die
Einstellungen in der AfD solle bereits an den ersten Tagen der neuen Bundesregierung
eine wichtige Rolle spielen, sagte Dr. Stefanie Hubig in Berlin. Weiter
heißt es, auch „über die längere Strecke“ werde man innerhalb der
Bundesregierung und mit den Ländern darüber diskutieren müssen. Weiter lässt sich
Dr. Stefanie Hubig wie folgt zitieren: „Es ist für mich aber auch völlig klar,
dass wir eine wehrhafte Demokratie sind, dass wir ein Rechtsstaat sind, der
auch Instrumente hat, um gegen Verfassungsfeinde, verfassungsfeindliche
Bestrebungen vorzugehen und dass man das dann auch tun muss, wenn die
Voraussetzungen dafür vorliegen“ (ebd.).
Dr. Stefanie Hubig äußerte demnach weiter, man werde sich unterschiedlichen
Aspekten widmen, etwa auch der Frage der staatlichen Parteienfinanzierung
und des Umgangs mit Beamten, die Mitglied in einer nun vom
Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzten Partei seien (ebd.).
1. Welche Beratungen der Bundesregierung fanden seit dem 6. Mai 2025
hinsichtlich der Zukunft der Alternative für Deutschland unter Beteiligung
von Mitgliedern der Bundesregierung statt (bitte nach Thema, Teilnehmer,
Termin auflisten)?
Zu ressort- oder regierungsinternen Besprechungen nimmt die Bundesregierung
nicht Stellung.
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht aus-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 19. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
forschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Beratungen oder Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes 124, 78 [121]; 137, 185 [234 folgend]).
2. Welche Beratungen der Bundesregierung mit Vertretern der Länder fanden
seit dem 6. Mai 2025 hinsichtlich der Zukunft der Alternative für
Deutschland unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung statt (bitte
nach Thema, Teilnehmer, Termin auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Der im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung von dem
parlamentarischen Informationsrecht ausgenommene, grundsätzlich nicht ausforschbare
Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung muss zur
sachgerechten Entscheidungsvorbereitung gegebenenfalls auch den
entscheidungsvorbereitenden Austausch mit Dritten umfassen.
3. Wie definiert die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig eine
„wehrhafte Demokratie“ und wie einen „Rechtsstaat“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zur Definition der Begriffe „wehrhafte Demokratie“ und „Rechtsstaat“
verweist die Bundesregierung auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen
Bestimmungen im Grundgesetz und die zugehörige Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes.
4. Woraus zieht die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Pflicht,
„etwas tun zu müssen“, und was konkret plant sie zu tun (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Parteifinanzierung der Alternative für Deutschland?
6. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich Umgangs mit
Beamten, die Mitglied der Alternative für Deutschland sind?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht
abgeschlossen.
7. Welche Auswirkungen auf die geplanten Treffen und Vorhaben der
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat die Stillhaltezusage des
Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 8. Mai 2025?
Die Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz steht etwaigen
Treffen und Vorhaben der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz nicht entgegen.
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