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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD (Antwort zu Drs. 21/401)

dip / drucksache 19.06.2025 · WP 21 · 21/561 · Antwort · Original ↗

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD (Antwort zu Drs. 21/401) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/561 21. Wahlperiode 19.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/401 – Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. Mai 2025 berichtete die Legal Tribune Online (LTO) über die Vorhaben der zu diesem Zeitpunkt designierten Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD). Sie wolle „schnell nach dem Start einer neuen Regierung […] über die vom Verfassungsschutz hochgestufte AfD beraten“ (www.lto.de/recht/nachrichten/n/afd-verbot-verfassungsschutz-gesichert-recht sextremistisch-hubig-bmj). Das entsprechende Gutachten über die Einstellungen in der AfD solle bereits an den ersten Tagen der neuen Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen, sagte Dr. Stefanie Hubig in Berlin. Weiter heißt es, auch „über die längere Strecke“ werde man innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern darüber diskutieren müssen. Weiter lässt sich Dr. Stefanie Hubig wie folgt zitieren: „Es ist für mich aber auch völlig klar, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind, dass wir ein Rechtsstaat sind, der auch Instrumente hat, um gegen Verfassungsfeinde, verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen und dass man das dann auch tun muss, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen“ (ebd.). Dr. Stefanie Hubig äußerte demnach weiter, man werde sich unterschiedlichen Aspekten widmen, etwa auch der Frage der staatlichen Parteienfinanzierung und des Umgangs mit Beamten, die Mitglied in einer nun vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzten Partei seien (ebd.). 1. Welche Beratungen der Bundesregierung fanden seit dem 6. Mai 2025 hinsichtlich der Zukunft der Alternative für Deutschland unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung statt (bitte nach Thema, Teilnehmer, Termin auflisten)? Zu ressort- oder regierungsinternen Besprechungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht aus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. forschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Beratungen oder Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 124, 78 [121]; 137, 185 [234 folgend]). 2. Welche Beratungen der Bundesregierung mit Vertretern der Länder fanden seit dem 6. Mai 2025 hinsichtlich der Zukunft der Alternative für Deutschland unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung statt (bitte nach Thema, Teilnehmer, Termin auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung von dem parlamentarischen Informationsrecht ausgenommene, grundsätzlich nicht ausforschbare Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung muss zur sachgerechten Entscheidungsvorbereitung gegebenenfalls auch den entscheidungsvorbereitenden Austausch mit Dritten umfassen. 3. Wie definiert die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig eine „wehrhafte Demokratie“ und wie einen „Rechtsstaat“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zur Definition der Begriffe „wehrhafte Demokratie“ und „Rechtsstaat“ verweist die Bundesregierung auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen im Grundgesetz und die zugehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. 4. Woraus zieht die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Pflicht, „etwas tun zu müssen“, und was konkret plant sie zu tun (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 5. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Parteifinanzierung der Alternative für Deutschland? 6. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich Umgangs mit Beamten, die Mitglied der Alternative für Deutschland sind? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Auswirkungen auf die geplanten Treffen und Vorhaben der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat die Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 8. Mai 2025? Die Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz steht etwaigen Treffen und Vorhaben der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz nicht entgegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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