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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2045)

dip / drucksache 04.12.2025 · WP 21 · 21/3125 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2045) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3125 21. Wahlperiode 04.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, Dr. Konstantin von Notz, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2045 – zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern – Kinder und Jugendliche online besser schützen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2046 – zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes A. Problem Die Europäische Kommission legte am 11. Mai 2022 einen Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung der Darstellung sexueller Gewalt an Kindern (KOM)2022(209), die Child Sexual Abuse (CSA)-Verordnung vor. Gegenstand sind Verpflichtungen von Dienste-Anbietern, unter anderem von Kommunikationsdienstleistern, zum nichtanlassbezogenen Scannen von Inhalten auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (sogenannte Chat- Kontrolle). Weiterhin beinhaltet der Gesetzentwurf unter anderem Szenarien für Verpflichtungen zu Netzsperren und zur verpflichtenden Altersverifizierung. Zu Buchstabe a Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte das Instrument der Stellungnahme zu dem Legislativvorschlag einerseits dafür nutzen, um durch den Deutschen Bundestag die ausdrückliche Unterstützung der von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern anzuzeigen, dabei aber auch Bedenken äußern, ob eine anlasslose Überprüfung privater Chatkommunikation durch private Dienstleister mit geltendem Recht vereinbar sei. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung deshalb auch dazu aufgefordert werden, sich im Rat der Europäischen Union für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung, für tatsächlich zielführende Alternativvorschläge, die die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern effektiv unterbinden können, und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen einzusetzen. Zu Buchstabe b Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die in der CSA-Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern nicht nur ineffektiv seien, sondern auch die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Minderjähriger verletzten. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und proaktiv in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten gegen die geplante CSA-Verordnung einzusetzen und sich in den Verhandlungen stattdessen für ihrer Ansicht nach geeignetere, angemessenere und wirksamere Maßnahmen im Sinne des Antrags einzubringen. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2045 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags zu Buchstabe a oder b. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 21/2045 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/2046 abzulehnen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Innenausschuss Josef Oster Amtierender Vorsitzender Dr. Katja Strauss-Köster Berichterstatterin Jochen Haug Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Dr. Konstantin von Notz Berichterstatter Jan Köstering Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Dr. Katja Strauss-Köster, Jochen Haug, Johannes Schätzl, Dr. Konstantin von Notz und Jan Köstering I. Überweisung Die Anträge auf den Drucksachen 21/2045 und 21/2046 wurden jeweils in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2045 empfohlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2045 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2045 empfohlen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2045 empfohlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046 empfohlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046 empfohlen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu Buchstabe a Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2045 in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2046 in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Berlin, den 3. Dezember 2025 Dr. Katja Strauss-Köster Berichterstatterin Jochen Haug Berichterstatter Johannes Schätzl Berichterstatter Dr. Konstantin von Notz Berichterstatter Jan Köstering Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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