zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2045)
Text
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Überwachung privater Kommunikation verhindern - Kinder und Jugendliche online besser schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2045)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3125
21. Wahlperiode 04.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, Dr. Konstantin
von Notz, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2045 –
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern
KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209
endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg.
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Überwachung privater Kommunikation verhindern – Kinder und Jugendliche
online besser schützen
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2046 –
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern
KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
A. Problem
Die Europäische Kommission legte am 11. Mai 2022 einen Entwurf für eine
Verordnung zur Prävention und Bekämpfung der Darstellung sexueller Gewalt an
Kindern (KOM)2022(209), die Child Sexual Abuse (CSA)-Verordnung vor.
Gegenstand sind Verpflichtungen von Dienste-Anbietern, unter anderem von
Kommunikationsdienstleistern, zum nichtanlassbezogenen Scannen von
Inhalten auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (sogenannte Chat-
Kontrolle). Weiterhin beinhaltet der Gesetzentwurf unter anderem Szenarien
für Verpflichtungen zu Netzsperren und zur verpflichtenden
Altersverifizierung.
Zu Buchstabe a
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte das Instrument der
Stellungnahme zu dem Legislativvorschlag einerseits dafür nutzen, um durch den
Deutschen Bundestag die ausdrückliche Unterstützung der von der
Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention
von sexualisierter Gewalt an Kindern anzuzeigen, dabei aber auch Bedenken
äußern, ob eine anlasslose Überprüfung privater Chatkommunikation durch
private Dienstleister mit geltendem Recht vereinbar sei.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung deshalb auch dazu aufgefordert
werden, sich im Rat der Europäischen Union für eine grundrechtskonforme
Ausgestaltung der Verordnung, für tatsächlich zielführende Alternativvorschläge,
die die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern
effektiv unterbinden können, und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen
einzusetzen.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die in der CSA-Verordnung
vorgeschlagenen Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern nicht nur ineffektiv
seien, sondern auch die Privatsphäre und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung Minderjähriger verletzten.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert
werden, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und proaktiv in Gesprächen mit
anderen Mitgliedstaaten gegen die geplante CSA-Verordnung einzusetzen
und sich in den Verhandlungen stattdessen für ihrer Ansicht nach geeignetere,
angemessenere und wirksamere Maßnahmen im Sinne des Antrags
einzubringen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2045 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke
bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags zu Buchstabe a oder b.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/2045 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/2046 abzulehnen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Dr. Katja Strauss-Köster
Berichterstatterin
Jochen Haug
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Jan Köstering
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Katja Strauss-Köster, Jochen Haug, Johannes
Schätzl, Dr. Konstantin von Notz und Jan Köstering
I. Überweisung
Die Anträge auf den Drucksachen 21/2045 und 21/2046 wurden jeweils in der 31. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 9. Oktober 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung
überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2045 empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember
2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/2045 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember
2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/2045 empfohlen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2045 empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046
empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember
2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 21/2046 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember
2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/2046 empfohlen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2046
empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Zu Buchstabe a
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2045 in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025
abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der
Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2046 in seiner 19. Sitzung am 3. Dezember 2025
abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Dr. Katja Strauss-Köster
Berichterstatterin
Jochen Haug
Berichterstatter
Johannes Schätzl
Berichterstatter
Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Jan Köstering
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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