Schriftliche Frage 89 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Einführung eines sogenannten „Clawback“- Mechanismus, also eines Rückzahlungsinstruments,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 89 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Einführung eines sogenannten „Clawback“- Mechanismus, also eines Rückzahlungsinstruments,…
Frage 89 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Einführung eines sogenannten „Clawback“- Mechanismus, also eines Rückzahlungsinstruments, das Einnahmen, die über den Förderbedarf hinausgehen, abschöpft, und dessen Etablierung nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen der Gespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung sowohl des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ („Solarpaket I“), (BMWE – FAQs zum Solarpaket I: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Red aktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html als auch des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 21/1089) von der Europäischen Kommission vorausgesetzt wird, und welches Modell der Ausgestaltung plant die Bundesregierung weiter zu verfolgen, um den „Clawback“-Mechanismus umzusetzen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. September 2025:
Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung zum Solarpaket und zum Biomassepaket bisher noch nicht erteilt. Kern der Gespräche der Bunderegierung mit der EU-Kommission ist die Forderung der EU-Kommission, einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen (Claw-back). Die EU- Kommission ist in den beiden genannten Fällen letztlich Herrin des Verfahrens. Für den Fall, dass die Gespräche mit der Europäischen Kommission nicht zu einer zeitnahen beihilferechtlichen Genehmigung führen sollten, bereitet die Bundesregierung eine rechtliche Lösung im Rahmen einer Novelle des EEG vor.
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