Schriftliche Frage 88 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung seitens der europäischen Kommission zu wesent…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 88 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung seitens der europäischen Kommission zu wesent…
Frage 88 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung seitens der europäischen Kommission zu wesentlichen Elementen des in der letzten Wahlperiode beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung („Solarpaket I“), und wann erwartet die Bundesregierung eine abschließende und verbindliche Entscheidung in dieser Angelegenheit?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. August 2025:
In der Tat wurden mit dem Solarpaket in der letzten Legislaturperiode Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert und unter anderem Verbesserungen für Agri-PV und gewerbliche Dachanlagen eingeführt. Diese stehen unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt (§ 101 EEG). Die einschlägigen Regelungen finden derzeit noch keine Anwendung, da die Europäische Kommission bisher die Beihilfegenehmigung de Solarpakets verweigert. Kern der beihilferechtlichen Gespräche mit der Kommission zum Solarpaket ist vor allem, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen („Clawback“). Weitere Informationen finden sich auch in den FAQ unter www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html. Für den Fall, dass die Gespräche mit der Europäischen Kommission nicht zu einer zeitnahen beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets führen, bereitet die Bundesregierung parallel eine rechtliche Lösung im Rahmen einer Novelle des EEG vor. Diese ist für den Herbst geplant, wenn die Ergebnisse des im Koalitionsvertrag vereinbarten Monitorings vorliegen.
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