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Schriftliche Frage 103 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Conterganstiftung in allen Fällen, bei denen in den vergangenen Jahren Anträge auf Anerkennung von Conterganschäden nach dem rechts…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 103 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Conterganstiftung in allen Fällen, bei denen in den vergangenen Jahren Anträge auf Anerkennung von Conterganschäden nach dem rechts… Frage 103 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Conterganstiftung in allen Fällen, bei denen in den vergangenen Jahren Anträge auf Anerkennung von Conterganschäden nach dem rechtsfehlerhaften Verfahren bearbeitet und beschieden wurden (siehe: BVerwG 5 C 2.24 – Urteil vom 9. Juli 2025), eine Überprüfung von Amts wegen einleiten oder alternativ alle Antragstellenden der vergangenen 20 Jahre, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, darauf hinweisen (z. B. per Post oder über die Stiftungs- Website), dass der Bescheid möglicherweise rechtsfehlerhaft ergangen ist und auf Antrag überprüft werden kann (Antwort bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 1. August 2025: Die Conterganstiftung hat am 28. Juli 2025 zur Information der Betroffenen und der Öffentlichkeit einen Beitrag zum Thema „FAQ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2025“ auf ihrer Webseite veröffentlicht (https://contergan-infoportal.de/news/faqs-zum-urteil-desbundesverwaltungsgerichts-vom-09-juli-2025/). Diesem öffentlichen Webauftritt der Conterganstiftung können nähere Informationen entnommen werden.

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