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Schriftliche Frage 102 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Contergan-Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfahlen (OVG NRW…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 102 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Contergan-Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfahlen (OVG NRW… Frage 102 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Contergan-Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfahlen (OVG NRW 16 A 1884/22 – Urteil vom 23. November 2023) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 2.24 – Urteil vom 9. Juli 2025) weiterer Änderungsbedarf an der neuen Geschäftsordnung der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung (https://contergan-infoporta l.de/fileadmin/user_upload/documents/Rechte/Ge schaeftsordnung_Medizinische_Kommission/Ges chaeftsordnung_MK_final.pdf), und ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die Conterganstiftung nun aufgrund des Bundesverwaltungsgericht-Urteils verpflichtet, im Rahmen ihrer Amtsaufklärungspflicht bei Zweifelsfällen in Anerkennungsverfahren genauer zu ermitteln als bislang und z. B. auch Gentests durchführen zu lassen, um genetische Ursachen auszuschließen (Antwort bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 1. August 2025: Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegen die Urteilsgründe noch nicht vor.

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