Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie
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Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/610
21. Wahlperiode 25.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Andreas Audretsch,
Misbah Khan, Leon Eckert, Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Katrin Uhlig,
Simone Fischer, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur
Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie
Vor dem Hintergrund laufender Klageverfahren im Zusammenhang mit der
Beschaffung von Schutzmasken, mehrerer gerichtlicher Entscheidungen zulasten
des Bundesministeriums für Gesundheit sowie eines damit verbundenen
Streitwerts in Höhe von 2,3 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen und angesichts der
wiederholten Kritik des Bundesrechnungshofes an der Beschaffung von medizinischer
Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie hat das
Bundesgesundheitsministerium Dr. Margaretha Sudhof im Juli 2024 als sachverständige Beraterin
mit der Prüfung der umstrittenen Beschaffung von Atemschutzmasken
beauftragt. Sie sollte zunächst die Vorgänge und Verträge sowie die Prozessführung
zu dem im Jahr 2020 durchgeführten Open-House-Verfahren zur Deckung des
Bedarfs an medizinischer Schutzausrüstung überprüfen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12863).
Laut Medienberichten liegt der Bericht der Beauftragten seit Januar 2025 im
Bundesgesundheitsministerium vor (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/c
orona-masken-spahn-sudhof-bericht-100.html). Das
Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch bis dato, dem Deutschen Bundestag den Bericht
vorzulegen. Die Frage, inwieweit bei der Beschaffung von Corona-
Schutzausrüstung finanzielle Schäden für den Bund entstanden sind oder entstehen
werden, die hätten vermieden werden können, bedarf der parlamentarischen
Kontrolle. Die Fragesteller begehren daher Zugang zu dem Bericht der
Beauftragten. Im Übrigen sind keine Geheimhaltungsinteressen ersichtlich, die in
Abwägung mit dem öffentlichen Interesse eine Geheimhaltung des Berichts
rechtfertigen können.
Den Fragestellern ist dabei bewusst, dass die Bundesregierung Fragen nach
dem Wortlaut von Dokumenten teilweise mit dem Hinweis abgelehnt hat, das
Interpellationsrecht umfasse kein Akteneinsichtsrecht und die Fragen seien
damit unzulässig. Über diese Streitfrage wird das Bundesverfassungsgericht
demnächst im Verfahren 2 BvE 3/18 entscheiden (www.bundesverfassungsgerich
t.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_nod
e.html).
Aber auch wenn die Rechtsauffassung zutreffen sollte, dass kein Anspruch auf
Akteneinsicht besteht, ist die Bundesregierung nicht gehindert, den Bericht an
die Fragesteller zu übermitteln, vielmehr erscheint eine Übermittlung im
Hinblick auf das Ausmaß der Vorgänge und des in Rede stehenden Schadens
jedenfalls politisch geboten.
Die Fragesteller weisen vorsorglich darauf hin, dass kein Umstand ersichtlich
ist, der Anlass für eine verzögerte Beantwortung der Frage gibt; die Kleine
Anfrage ist ohne jeden Aufwand für die Bundesregierung und damit unverzüglich
zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Welchen Wortlaut hat der Bericht der Beraterin im Bundesministerium für
Gesundheit Dr. Margaretha Sudhof mit dem „die Vorgänge und Verträge
sowie die Prozessführung zu dem im Jahr 2020 durchgeführten Open-House-
Verfahren zur Deckung des Bedarfs an medizinischer Schutzausrüstung“
überprüft wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/12863)?
Berlin, den 19. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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