Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach Einzelfallprüfungen, in denen die indi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach Einzelfallprüfungen, in denen die indi…
Frage 11 (Clara Bünger, Die Linke):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach Einzelfallprüfungen, in denen die individuellen Belange ernsthaft berücksichtigt, mit öffentlichen Interessen abgewogen und die Entscheidung öffentlich nachvollziehbar begründet werden (vgl. Beschluss 2 BvR 319/26 vom 22. Juli 2026) gerecht wird, wenn sie in bislang allen Entscheidungen Berichten zufolge (www.ra v.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/umset zung-des-beschlusses-des-bundesverfassungsgeric hts-vom-22-juli-2026-aufnahmeverfahren-afghani stan-1293, www.lto.de/recht/hintergruende/h/afgh anistan-aufnahme-bmi-auswaeriges-amt-schutz-p akistan-aufnahmeprogramm, www.kabulluftbruec ke.de/updates/erste-ablehnungen-nachbeschlussdes-bundesverfassungsgerichts-offener-briefvonjuristischen-interessensvertretungen-09-09-2026/) zu negativen Ergebnissen gekommen ist, wobei eine Einzelfallprüfung lediglich förmlich vorgenommen worden sei, obwohl staatliche Stellen zuvor von einer andauernden Gefährdung der Betroffenen ausgegangen sind und sich die politischen Verhältnisse und Menschenrechtslage in Afghanistan seitdem eher verschlechtert haben (bitte ausführlich begründen), und wie hoch ist der Anteil positiver Aufnahmeentscheidungen an allen seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und zudem nach Empfehlungen des Auswärtigen Amts bzw. Entscheidungen des BMI und dem jeweiligen Aufnahmeprogramm differenzieren; falls keine entsprechenden Statistiken geführt werden sollten, halte ich eine händische Auszählung angesichts der überschaubaren Fallzahlen für zumutbar, ansonsten bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026:
Soweit die Bundesregierung derzeit Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit bisher nicht eingereisten Personen der sogenannten Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm umsetzt, erfolgt dies auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2026 (Aktenzeichen 2 BvR 319/26). Bei den Einzelfallentscheidungen nimmt die Bundesregierung die individuellen Belange der betroffenen Personen zur Kenntnis und berücksichtigt diese. Hinsichtlich des zweiten Frageteils können vor dem Hintergrund der noch laufenden Prüfungen derzeit keine Angaben gemacht werden.
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