Schriftliche Frage 124 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, die sich aus den im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 124 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, die sich aus den im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung…
Frage 124 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, die sich aus den im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) vorgesehenen beschleunigten und vereinfachten Prüfverfahren, insbesondere bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen, ergeben, und welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um Beeinträchtigungen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes trotz der reduzierten Prüfverfahren effektiv zu vermeiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 31. Juli 2025:
Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden von der Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2023/2413 berücksichtigt. Für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land gelten für Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten insbesondere erleichterte Anforderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Prüfung nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes und bei der artenschutzrechtlichen Prüfung. Entscheidend für die Wahrung der Belange des Naturund Artenschutzes ist, dass bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land bestimmte Kategorien von geschützten Gebieten und weitere sensible Gebiete auszunehmen sind. Um die gewünschte Beschleunigung der Energiewende zu erreichen und diese möglichst naturverträglich zu gestalten ist eine gute planerische Steuerung des Ausbaus von erneuerbaren Energien unerlässlich. Diese gelingt durch sorgfältige Abwägung aller Belange auf Planungsebene, die besonders konfliktreiche Standorte von vornherein ausschließt. Die entfallenden Prüfungen und Kartierungen werden ersetzt durch ein Überprüfungsverfahren der Umweltauswirkungen auf Grundlage vorhandener Daten. Dies ermöglicht der Zulassungsbehörde möglichen negativen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz durch die Anordnung von Maßnahmen oder ersatzweise Ausgleichszahlungen in das nationale Artenhilfsprogramm entgegenzuwirken. So sind beispielsweise Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen regelmäßig vorzusehen. Den Belangen des Landschaftsschutzes ist unverändert Rechnung zu tragen. Diese werden von der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2023/2413 nicht berührt.
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