Frage von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Welche Vorschriften der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) sieht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Umsetzung als prioritär an (bitte die wesentlichen Artikel der Richtlinie benennen), und wann bzw. in welchen konkreten Rechtssetzungsakten werden die RED-III-Vorgaben für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See und Solarenergie umgesetzt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Erstens: Umsetzung Windenergie auf See. Die Bundesregierung plant die Umsetzung der Artikel 15c, 15e, 16, 16a, 16b, 16c, der RED III in einem Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze. Zum Teil besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Umsetzungsbedarf, da die Anforderungen der RED III bereits durch geltendes Recht umgesetzt sind.
Zweitens: Umsetzung Windenergie an Land und Solar. Für den Bereich Windenergie an Land und Solar sind die Artikel 15b, 15c, 15d, 16, 16a, 16b und 16f der RED III relevant. Zum Teil besteht nach Auffassung der Bundesregierung hier kein Umsetzungsbedarf, da Anforderungen der RED III bereits durch geltendes Recht umgesetzt sind.
Dort, wo noch Umsetzungsbedarf besteht, soll dieser in einem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs adressiert werden. Dies betrifft neben der Einführung von Genehmigungserleichterungen für nach § 6a WindBG anerkannte Beschleunigungsgebiete auch von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes.
Die Regeln zur Ausweisung von neuen Beschleunigungsgebieten und die damit korrespondierenden Genehmigungserleichterungen für Windenergieanlagen an Land sollen ebenfalls sehr zeitnah umgesetzt werden.
Die Einführung von Regelungen zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Solarenergie war Gegenstand des in der 20. Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossenen und in das parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort. In der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag hat sich in Bezug auf diese Regelung noch weiterer Prüfbedarf gezeigt.
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