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Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 (Antwort zu Drs. 21/254)

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 21/425 · Antwort · Original ↗

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Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 (Antwort zu Drs. 21/254) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/425 21. Wahlperiode 06.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/254 – Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Berlin und Hamburg haben linke Demonstranten zum 1. Mai mehr als 25 000 Menschen mobilisiert (www.bz-berlin.de/polizei/1-mai-bilanz-13-verl etzte-polizisten, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/1-mai-demos-10 0.html). Laut Berliner Polizei zogen 15 000 bis 18 000 Teilnehmer bei der „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ durch die Stadtteile Kreuzberg und Neukölln (ebd.). Dabei wurden zum Teil auch Feuerwerkskörper auf Einsatzkräfte geworfen. Teilnehmer wurden festgenommen. In Berlin wurden laut „BZ“ 62 Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand, tätlichen Angriffs, versuchter Gefangenenbefreiung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet (ebd.). 13 Polizisten wurden verletzt, drei konnten ihren Dienst nicht fortsetzen (ebd.). Zudem waren propalästinensische Sprechchöre und vereinzelt antisemitische sowie polizeifeindliche Parolen zu hören (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/1-mai-demos-10 0.html). In Hamburg sollen laut Polizeiangaben etwa 10 000 Menschen an Demonstrationen teilgenommen haben (ebd., Tagesschau). Auf einer DGB- Kundgebung (DGB = Deutscher Gewerkschaftsbund) kam es demnach nach Polizeiangaben an einem ehemaligen Zechengelände in Dortmund zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer linken Gruppe und Personen aus dem AfD-Umfeld (ebd.). In Gelsenkirchen setzte die Polizei nach eigenen Angaben Schlagstöcke ein, um ein Durchbrechen linker Aktivisten an Sperrstellen zu verhindern, wie eine Polizeisprecherin berichtete (ebd.). 20 Personen wurden in diesem Zusammenhang kurzzeitig festgehalten. An beiden Orten in Nordrhein-Westfalen wurde jeweils ein Polizist verletzt (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Demonstrationen am 1. Mai 2025 oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang insgesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum begangen (bitte anschließend nach einzelnen Straftatengruppen aufschlüsseln sowie eine Einordnung in entsprechende PMK-Kategorien [PMK = Politisch motivierte Kriminalität] vornehmen, vgl. zur Aufschlüsselung nach Straftatengruppen Bundestagsdrucksache 20/3471, Anlage 1), und wie viele Tatverdächtige können diesen Straftatengruppen jeweils zugeordnet werden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? 2. Von wie vielen antisemitischen Straftaten und Parolen sowie dazugehörigen Tatverdächtigen rund um den 1. Mai hat die Bundesregierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Kenntnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte neben einer Straftatengruppierung auch eine entsprechende PMK-Zuordnung vornehmen, soweit möglich)? a) Wie ist die Anzahl dieser antisemitischen Straftaten im Vergleich zu den letzten drei Vorjahreszeiträumen vor Corona zu bewerten? b) Auf welche Bundesländer verteilen sich diese antisemitischen Straftaten zum 1. Mai 2025 anteilsmäßig im Vergleich zum Vorjahreszeitraum genau (bitte antisemitische Gewaltdelikte gesondert ausweisen)? c) Hat die Bundesregierung weitergehende Erkenntnisse zur genauen Staatsangehörigkeit und politischen Ausrichtung der Tatverdächtigen, die in Verbindung mit diesen antisemitischen Straftaten zum 1. Mai 2025 stehen, und spielen bestimmte Parteien, Organisationen oder Gruppierungen diesbezüglich eine Rolle (bitte die Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln oder zumindest nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen, wenn eine Detailaufschlüsselung nicht möglich ist)? 5. Welchem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität lassen sich diese Angriffe (Frage 4) zuordnen? Die Fragen 1, 2, 2a bis 2c und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt derzeit noch über keine validen Angaben im Sinne der Fragestellungen. Die Grundlage für eine Beauskunftung bildet die Fallzahlenerhebung im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Hierbei werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Tag der Arbeit“ im Oberthemenfeld „Politischer Kalender“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutz-relevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Die Meldungen der Länder zu politisch motivierten Straftaten sowie die Erfassung in der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes erfolgen in diesem Zusammenhang mit einem zeitlichen Verzug. Im fragegegenständlichen Fall ist aufgrund der großen zeitlichen Nähe zwischen dem 1. Mai 2025 als dem Tattag der erfragten Delikte und dem Datum der Kleinen Anfrage (23. Mai 2025) eine aussagefähige Beantwortung der Fragen aus den Daten des KPMD-PMK derzeit nicht möglich. Auch eine vorläufige Auskunft auf Basis der bisherigen Meldungen ist nicht zweckmäßig, da derzeit im Kontext der Fragestellung erst eine niedrige zweistellige Fallanzahl erfasst ist, erwartbar ist erfahrungsgemäß jedoch eine Anzahl im mittleren dreistelligen Bereich. Es ist somit damit zu rechnen, dass die Länder, insbesondere abhängig vom Ermittlungsstand im Einzelfall, in den nächsten Wochen und Monaten in entsprechender Quantität PMK-Straftaten im fragegegenständlichen Sachzusammenhang erst noch melden werden. Angesichts der für den 1. Mai 2025 wie geschildert nur bruchstückhaft vorliegenden Daten ist zudem aktuell auch kein aussagefähiger Vergleich mit den vollständig vorliegenden Deliktszahlen für den 1. Mai 2024 möglich. 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie viele Bundespolizisten am 1. Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eingesetzt wurden und wie viele Einsatzstunden dafür angefallen sind (vgl. zur Beantwortung zur eingesetzten Anzahl z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 für das Jahr 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/7148)? Die fragegegenständlichen Ausführungen lassen Rückschlüsse auf die Einsatzdurchführung der Bundespolizei zu, deren Kenntnis bei Unbefugten für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Daher ist der Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“* eingestuft. Die Verschlusssache wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt (Anlage). 4. Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit auf Polizisten zum 1. Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, und wie viele Polizeifahrzeuge wurden beschädigt (bitte nach Bundesländern und weiter nach verletzten Polizisten sowie Betroffenen der Bundespolizei gesondert aufschlüsseln)? Einige der fragegegenständlichen Ausführungen lassen Rückschlüsse auf die Einsatzdurchführung der Bundespolizei zu, deren Kenntnis bei Unbefugten für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Daher ist der Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“* eingestuft. Die Verschlusssache wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt (Anlage). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 2a bis 2c und 5 verwiesen. 6. Hat sich die Bundesregierung mit neuen gewaltbereiten Akteuren oder Gruppierungen auf den 1. Mai-Demos im Vergleich zum Vorjahr befasst, und wenn ja, welche kann sie hier in welcher Größenordnung identifizieren und einer Gruppierung oder Organisation namentlich zuordnen? Im Vorfeld der Veranstaltungen zum 1. Mai 2025 hat das Bundeskriminalamt unter Einbeziehung aller vorliegenden relevanten Informationen eine diesbezügliche Gefährdungsbewertung erstellt und am 22. April 2025 bundesweit den jeweils zuständigen Polizeibehörden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgte, auch zu möglichen Akteuren bei den geplanten Protesten, ein Austausch der beteiligten Sicherheitsbehörden über die Kooperationsplattform Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Links (GETZ-L). Am 1. Mai 2025 selbst fanden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen statt, bei denen sowohl Linksextremisten als auch Akteure aus dem auslandsbezogenen Extremismus mitwirkten. So konnte etwa an der in Berlin traditionell größten „Revolutionären 1. Mai- Demonstration“ auch die Teilnahme von Personen aus dem Spektrum des säkularen propa- * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. lästinensischen Extremismus verzeichnet werden. Gänzlich neue Akteure oder Gruppierungen des gewaltorientierten Linksextremismus oder auslandsbezogenen Extremismus waren in diesem Zusammenhang mangels entsprechender Relevanz kein zentraler Bearbeitungsgegenstand im Kontext der diesjährigen 1. Mai-Demonstrationen. Im Bereich Rechtsextremismus liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach eine niedrige zweistellige Anzahl von Mitgliedern der rechtsextremistischen Gruppierung „Der Störtrupp“ an einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ am 1. Mai 2025 in Gera teilnahm. Bei „Der Störtrupp“ handelt es sich um einen im Sommer 2024 entstandenen überregionalen Personenzusammenschluss. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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