Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 (Antwort zu Drs. 21/254)
Text
Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 (Antwort zu Drs. 21/254)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/425
21. Wahlperiode 06.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/254 –
Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Berlin und Hamburg haben linke Demonstranten zum 1. Mai mehr als
25 000 Menschen mobilisiert (www.bz-berlin.de/polizei/1-mai-bilanz-13-verl
etzte-polizisten, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/1-mai-demos-10
0.html). Laut Berliner Polizei zogen 15 000 bis 18 000 Teilnehmer bei der
„Revolutionären 1. Mai Demonstration“ durch die Stadtteile Kreuzberg und
Neukölln (ebd.). Dabei wurden zum Teil auch Feuerwerkskörper auf
Einsatzkräfte geworfen. Teilnehmer wurden festgenommen. In Berlin wurden laut
„BZ“ 62 Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Sachbeschädigung,
Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand, tätlichen Angriffs, versuchter
Gefangenenbefreiung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
und terroristischer Organisationen eingeleitet (ebd.). 13 Polizisten wurden
verletzt, drei konnten ihren Dienst nicht fortsetzen (ebd.). Zudem waren
propalästinensische Sprechchöre und vereinzelt antisemitische sowie polizeifeindliche
Parolen zu hören (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/1-mai-demos-10
0.html). In Hamburg sollen laut Polizeiangaben etwa 10 000 Menschen an
Demonstrationen teilgenommen haben (ebd., Tagesschau). Auf einer DGB-
Kundgebung (DGB = Deutscher Gewerkschaftsbund) kam es demnach nach
Polizeiangaben an einem ehemaligen Zechengelände in Dortmund zu einer
körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer linken Gruppe und Personen
aus dem AfD-Umfeld (ebd.). In Gelsenkirchen setzte die Polizei nach eigenen
Angaben Schlagstöcke ein, um ein Durchbrechen linker Aktivisten an
Sperrstellen zu verhindern, wie eine Polizeisprecherin berichtete (ebd.). 20
Personen wurden in diesem Zusammenhang kurzzeitig festgehalten. An beiden
Orten in Nordrhein-Westfalen wurde jeweils ein Polizist verletzt (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 4. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Demonstrationen am 1. Mai 2025 oder in unmittelbarem zeitlichen
Zusammenhang insgesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum begangen (bitte
anschließend nach einzelnen Straftatengruppen aufschlüsseln sowie eine
Einordnung in entsprechende PMK-Kategorien [PMK = Politisch
motivierte Kriminalität] vornehmen, vgl. zur Aufschlüsselung nach
Straftatengruppen Bundestagsdrucksache 20/3471, Anlage 1), und wie viele
Tatverdächtige können diesen Straftatengruppen jeweils zugeordnet werden im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum?
2. Von wie vielen antisemitischen Straftaten und Parolen sowie
dazugehörigen Tatverdächtigen rund um den 1. Mai hat die Bundesregierung im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum Kenntnis (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte neben einer Straftatengruppierung auch eine entsprechende
PMK-Zuordnung vornehmen, soweit möglich)?
a) Wie ist die Anzahl dieser antisemitischen Straftaten im Vergleich zu
den letzten drei Vorjahreszeiträumen vor Corona zu bewerten?
b) Auf welche Bundesländer verteilen sich diese antisemitischen
Straftaten zum 1. Mai 2025 anteilsmäßig im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum genau (bitte antisemitische Gewaltdelikte gesondert ausweisen)?
c) Hat die Bundesregierung weitergehende Erkenntnisse zur genauen
Staatsangehörigkeit und politischen Ausrichtung der Tatverdächtigen,
die in Verbindung mit diesen antisemitischen Straftaten zum 1. Mai
2025 stehen, und spielen bestimmte Parteien, Organisationen oder
Gruppierungen diesbezüglich eine Rolle (bitte die Tatverdächtigen
nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln oder zumindest nach
deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen, wenn eine
Detailaufschlüsselung nicht möglich ist)?
5. Welchem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität lassen sich diese
Angriffe (Frage 4) zuordnen?
Die Fragen 1, 2, 2a bis 2c und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt derzeit noch über keine validen Angaben im
Sinne der Fragestellungen. Die Grundlage für eine Beauskunftung bildet die
Fallzahlenerhebung im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in
Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Hierbei werden
politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden
politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem
Unterthemenfeld „Tag der Arbeit“ im Oberthemenfeld „Politischer Kalender“)
zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen
der Tatbegehung in einem staatsschutz-relevanten „Phänomenbereich“ (-links-,
-rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-)
abgebildet. Die Meldungen der Länder zu politisch motivierten Straftaten
sowie die Erfassung in der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes
erfolgen in diesem Zusammenhang mit einem zeitlichen Verzug.
Im fragegegenständlichen Fall ist aufgrund der großen zeitlichen Nähe
zwischen dem 1. Mai 2025 als dem Tattag der erfragten Delikte und dem Datum
der Kleinen Anfrage (23. Mai 2025) eine aussagefähige Beantwortung der
Fragen aus den Daten des KPMD-PMK derzeit nicht möglich. Auch eine
vorläufige Auskunft auf Basis der bisherigen Meldungen ist nicht zweckmäßig, da
derzeit im Kontext der Fragestellung erst eine niedrige zweistellige Fallanzahl
erfasst ist, erwartbar ist erfahrungsgemäß jedoch eine Anzahl im mittleren
dreistelligen Bereich. Es ist somit damit zu rechnen, dass die Länder, insbesondere
abhängig vom Ermittlungsstand im Einzelfall, in den nächsten Wochen und
Monaten in entsprechender Quantität PMK-Straftaten im
fragegegenständlichen Sachzusammenhang erst noch melden werden. Angesichts der für den
1. Mai 2025 wie geschildert nur bruchstückhaft vorliegenden Daten ist zudem
aktuell auch kein aussagefähiger Vergleich mit den vollständig vorliegenden
Deliktszahlen für den 1. Mai 2024 möglich.
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie viele
Bundespolizisten am 1. Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
eingesetzt wurden und wie viele Einsatzstunden dafür angefallen sind
(vgl. zur Beantwortung zur eingesetzten Anzahl z. B. die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 für das Jahr 2023 auf
Bundestagsdrucksache 20/7148)?
Die fragegegenständlichen Ausführungen lassen Rückschlüsse auf die
Einsatzdurchführung der Bundespolizei zu, deren Kenntnis bei Unbefugten für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Daher ist der
Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“* eingestuft. Die Verschlusssache wird dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt (Anlage).
4. Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit auf Polizisten zum 1. Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum,
und wie viele Polizeifahrzeuge wurden beschädigt (bitte nach
Bundesländern und weiter nach verletzten Polizisten sowie Betroffenen der
Bundespolizei gesondert aufschlüsseln)?
Einige der fragegegenständlichen Ausführungen lassen Rückschlüsse auf die
Einsatzdurchführung der Bundespolizei zu, deren Kenntnis bei Unbefugten für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Daher ist
der Antwort als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“* eingestuft. Die Verschlusssache wird dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt (Anlage).
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 2a bis 2c und 5
verwiesen.
6. Hat sich die Bundesregierung mit neuen gewaltbereiten Akteuren oder
Gruppierungen auf den 1. Mai-Demos im Vergleich zum Vorjahr befasst,
und wenn ja, welche kann sie hier in welcher Größenordnung
identifizieren und einer Gruppierung oder Organisation namentlich zuordnen?
Im Vorfeld der Veranstaltungen zum 1. Mai 2025 hat das Bundeskriminalamt
unter Einbeziehung aller vorliegenden relevanten Informationen eine
diesbezügliche Gefährdungsbewertung erstellt und am 22. April 2025 bundesweit
den jeweils zuständigen Polizeibehörden zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus erfolgte, auch zu möglichen Akteuren bei den geplanten Protesten, ein
Austausch der beteiligten Sicherheitsbehörden über die Kooperationsplattform
Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum – Links (GETZ-L).
Am 1. Mai 2025 selbst fanden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen,
Versammlungen und Demonstrationen statt, bei denen sowohl Linksextremisten als
auch Akteure aus dem auslandsbezogenen Extremismus mitwirkten. So konnte
etwa an der in Berlin traditionell größten „Revolutionären 1. Mai-
Demonstration“ auch die Teilnahme von Personen aus dem Spektrum des säkularen propa-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
lästinensischen Extremismus verzeichnet werden. Gänzlich neue Akteure oder
Gruppierungen des gewaltorientierten Linksextremismus oder
auslandsbezogenen Extremismus waren in diesem Zusammenhang mangels entsprechender
Relevanz kein zentraler Bearbeitungsgegenstand im Kontext der diesjährigen
1. Mai-Demonstrationen.
Im Bereich Rechtsextremismus liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,
wonach eine niedrige zweistellige Anzahl von Mitgliedern der
rechtsextremistischen Gruppierung „Der Störtrupp“ an einer Kundgebung der
rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ am 1. Mai 2025 in Gera teilnahm. Bei „Der
Störtrupp“ handelt es sich um einen im Sommer 2024 entstandenen überregionalen
Personenzusammenschluss.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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