Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/5888)
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Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/5888)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6474
21. Wahlperiode 11.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5888 –
Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerkstrategie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte Januar 2026 hat Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie, über Grundsatzfragen einer Kraftwerkstrategie in beihilferechtlichen
Verhandlungen mit der EU-Kommission eine Einigung erzielt. Nun ist ein
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) zum Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur
Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und
Kapazitätengesetz – StromVKG) mit Bearbeitungsstand vom 20. April 2026
öffentlich geworden.
Medienberichten (Quellen siehe unten) zufolge fragte das BMWE proaktiv
Konzerne wie RWE und EnBW an, um Ausschreibungskriterien für
Gaskraftwerke zu konkretisieren. Die Fragestellenden sind tief besorgt über die
einseitige Anhörung von Interessen von im Gasgeschäft tätigen Konzernen.
Gleichzeitig scheinen die Einwände und Meinungen von Batterieherstellern nicht im
gleichen Maße berücksichtigt zu werden.
1. Welche dienstlichen Kontakte wie Veranstaltungen, Konferenzen,
Sitzungen, Beratungen, Gespräche, Dienstreisen, Treffen, Telefonate,
schriftlicher Austausch etc. zur Vorbereitung des Referentenentwurfs zum
StromVKG gab es seit Beginn der Legislaturperiode zwischen der
Leitungsebene des BMWE (Bundesministerin für Wirtschaft und Energie,
Katherina Reiche sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) mit
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Akteuren (bitte nach Datum, besprochenen Themen und nach Teilnehmenden
chronologisch auflisten)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) steht zu allen
Gesetzgebungsvorhaben im regelmäßigen Austausch mit Marktakteuren,
Verbänden und anderen Interessensträgern. Die Erstellung des Referentenentwurfs
zum Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur
Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen
Gebührenverordnung BNetzA (StromVKG) hat mit der Grundsatzeinigung zu wesentlichen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 11. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eckpunkten mit der Europäischen Kommission im Januar 2026 begonnen. Die
dazu erfolgten dienstlichen Kontakte der Leitungsebene des BMWE zu den
angeführten Organisationen werden in nachfolgender Übersicht dargestellt.
Datum Art Adressat Teilnehmer
(Ministerin, St)
Wesentlicher Inhalt
3.12. Gespräch BEE (Präsidentin Heinen-
Esser)
Parlamentarischer
Staatssekretär
Rouenhoff
Aktuelle energiepolitische
Schwerpunkte, u. a. KWS
6.1. Gespräch LEAG Staatssekretär Wetzel Stand der Gespräche mit EU-KOM
6.1. Gespräch RWE St Wetzel Stand der Gespräche mit EU-KOM
6.1. Gespräch Uniper SE St Wetzel Stand der Gespräche mit EU-KOM
6.1. Gespräch Steag St Wetzel Stand der Gespräche mit EU-KOM
9.1. Gespräch EnBW St Wetzel Stand der Gespräche mit EU-KOM
14.1. Gespräch Siemens Energy St Wetzel Stand der Gespräche mit EU-KOM
5.3. Gespräch Gespräch mit
Umweltverbänden
St Wetzel Übergreifende Erörterung zu div.
Themen (so u. a. zu KWS/
Kapazitätsmarkt)
17.3. u.
6.5.
Gespräch Siemens Energy CEO
Bruch
St Wetzel Aktuelle energiepolitische
Schwerpunkte u. a. StromVKG
23.4. Gespräch BDEW (Vorsitzende
Hauptgeschäftsführerin
Andreae)
Bundesministerin
Katherina Reiche
Aktuelle energiepolitische
Schwerpunkte, u. a. StromVKG
29.4. Gespräch Amprion BM’in Reiche Kapazitätsmarkt – Entwurf
StromVKG
19.5. Gespräch BNetzA Präsident Müller BM’in Reiche v. a. Rolle und Aufgaben der ÜNB
im StromVKG
2. Wurde auf Leistungen externer Beratung für die Erstellung des Entwurfs
des StromVKG zurückgegriffen, und wenn ja, auf welche?
Das Verfassen von Gesetzesentwürfen ist dem Kernbereich ministerieller
Tätigkeit zuzuordnen und wurde von den zuständigen Mitarbeitenden des BMWE
übernommen. Darüber hinaus wurden Studien zu verschiedenen abstrakten
konzeptionellen Fragestellungen durchgeführt (Projekt „Wissenschaftliche
Begleitung der Weiterentwicklung des nationalen Strommarktdesigns zur
Finanzierung steuerbarer Kapazitäten“; Auftragnehmer: Consentec, r2b, Öko Institut
und Neon Neue Energieökonomik), spezifische Fachfragen (wie beispielsweise
rechnerische Schätzungen oder Modellierungen) wissenschaftlich begutachtet
sowie Umsetzungshilfe durch die dena (etwa bei der Vorbereitung und
Durchführung von Fachgesprächen) in Anspruch genommen (Projekt „Unterstützung
des BMWK bei der Einführung eines Kapazitätsmarkts für Deutschland“;
Auftragnehmer: dena). Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne
der Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 10. Februar 2021 wurden nicht in Anspruch genommen.
3. Ist es zutreffend, dass das BMWE bei EnBW ergänzende Regeln zur
Zehn‑Stunden-Regel angefragt hat, wie der „SPIEGEL“ am 15. April
2026 berichtete (www.spiegel.de/wirtschaft/katherina-reiches-ministeriu
m-bat-enbw-um-argumente-fuer-gaskraftwerke-a-1ce69ada-8eff-444b-a7f
9-4eaf4d6e5447), und wenn ja,
a) warum ließ sich das BMWE von EnBW beraten,
b) welche konkreten Empfehlungen machte EnBW,
c) teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
EnBW in Bezug auf Ausschreibungskriterien womöglich befangen
sein könnte, weil EnBW sich potenziell an den Ausschreibungen zur
Errichtung neuer Gaskraftwerke beteiligen könnte,
d) welche Textbausteine oder anderen Expertisen sind bei der Erstellung
des Referentenentwurfs zum StromVKG gegebenenfalls direkt
übernommen oder als Grundlage für diese genommen worden?
4. Hat das BMWE ein Positionspapier bei RWE angefragt, wie im
„Handelsblatt“ am 23. Februar 2026 berichtet (www.handelsblatt.com/unternehme
n/energie/energie-lobby-papier-rwe-setzt-auf-gas-und-will-batteriespeiche
r-ausgrenzen/100201683.html), und wenn ja,
a) warum ließ sich das BMWE von RWE beraten,
b) welche konkreten Empfehlungen machte RWE,
c) teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
RWE in Bezug auf Ausschreibungskriterien womöglich befangen sein
könnte, weil RWE sich potenziell an den Ausschreibungen zur
Errichtung neuer Gaskraftwerke beteiligen könnte,
d) welche Textbausteine oder anderen Expertisen sind bei der Erstellung
des Referentenentwurfs zum StromVKG gegebenenfalls direkt
übernommen oder als Grundlage für diese genommen worden?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWE hat über mehrere Monate am Referentenentwurf zum StromVKG
und den dort verankerten Ausschreibungskriterien gearbeitet. Um eine
praktikable Umsetzung der Verständigung mit der Europäischen Kommission zu
erreichen, tauscht sich das BMWE u. a. mit am Markt vorhandener Expertise aus.
Hierzu sind neben den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten dienstlichen
Kontakten verschiedene Fachgespräche mit betroffenen Verbänden und
Unternehmen erfolgt (am 4. März 2026 und am 24. März 2026). Es ist nicht
ungewöhnlich, dass Stakeholder ihre Vorschläge auch schriftlich übermitteln. Zu
jedem Gesetzesvorhaben erhält das BMWE eine Vielzahl von Eingaben und
Vorschlägen von Verbänden, Think Tanks, aus der Wissenschaft, aber auch von
Unternehmen und Einzelakteuren – auch unabhängig von der gesetzlich
vorgegebenen Länder- und Verbändeanhörung. Zur Kraftwerksstrategie bzw. zum
Entwurf des StromVKG liegt eine Vielzahl von Papieren vor, sowohl aktuelle
als auch Papiere aus der letzten Legislaturperiode, in der ebenfalls über
Ausschreibungen im Rahmen einer Kraftwerksstrategie diskutiert wurde. Dazu
zählen auch Stellungnahmen und Positionspapiere der Unternehmen EnBW und
RWE (vgl. entsprechende Einträge im Lobbyregister).
Die verschiedenen Vorschläge, die an das BMWE herangetragen werden,
werden fachlich geprüft und bewertet. Des Weiteren wurde der Gesetzentwurf
insgesamt in den üblichen Verfahren unter Einbeziehung aller Stakeholder im
Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung diskutiert und, wo sachgerecht,
bei Bedarf weiterentwickelt.
5. Wurden weitere Positionierungen von Externen zum Entwurf des
StromVKG proaktiv durch das BMWE angefragt, und wenn ja, wann, bei
wem, und mit welchem Inhalt?
Das BMWE steht im Austausch mit den von den geplanten Regelungen
betroffenen Verbänden, Unternehmen und Institutionen. Dies wurde auch zum
Entwurf des StromVKG so gehandhabt. So fanden u. a. am 4. März 2026 sowie am
24. März 2026 Fachgespräche mit Verbänden und Unternehmen statt. In der am
27. April 2026 eingeleiteten Länder- und Verbändeanhörung der
Bundesregierung wurden alle Bundesländer und die von den Regelungen betroffenen
Verbände beteiligt und um Stellungnahmen gebeten, das schließt Energie-,
Industrie-, Umweltverbände etc. ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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