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Schriftliche Frage 92 von Danny Meiners (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den von den jüngsten Waldbränden in Sachsen betroffenen Flächen vor (z. B. zu den Eigentumsverhäl…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 92 von Danny Meiners (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den von den jüngsten Waldbränden in Sachsen betroffenen Flächen vor (z. B. zu den Eigentumsverhäl… Frage 92 (Danny Meiners, AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den von den jüngsten Waldbränden in Sachsen betroffenen Flächen vor (z. B. zu den Eigentumsverhältnissen, zu der aktuellen bzw. geplanten Nutzung der Flächen, zu bestehenden Fördermaßnahmen, Nutzungsbeschränkungen oder sonstigen Subventionstatbeständen, die im Zusammenhang mit einer Veränderung des ökologischen Zustands dieser Flächen relevant sind), und in welchem Umfang wurden bei der Bewältigung der aktuellen Brände nach Kenntnis der Bundesregierung Hilfsangebote anderer Bundesländer koordiniert und in Anspruch genommen (www.tagesschau.de/ inland/waldbrand-sachsen-brandenburg-thuringe n-100.html, www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-07/ waldbrand-sachsen-brandenburg-thueringen-feue r-gohrischheide)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 15. Juli 2025: Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder. Für den Brandschutz und das Rettungswesen sind die Kommunen zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine waldbrandbezogenen Detailinformationen zu den einzelnen betroffenen Flächen sowie keine Informationen zu Eigentumsverhältnissen, zur aktuellen oder geplanten Nutzung oder zu in Anspruch genommenen Fördermitteln vor. Auskunft über die geplante Nutzung der jeweils betroffenen Flächen kann den Planungswerken der Raumplanung der jeweiligen Kommune entnommen werden. Einschränkungen der Flächennutzung, beispielsweise aufgrund von Belastung mit Kampfmitteln, können den Planungswerken der Raumplanung entnommen werden. Nutzungseinschränkungen für Naturschutzgebiete (hier gegebenenfalls für das Naturschutzgebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“) ergeben sich aus den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des sächsischen Landesnaturschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen. Eine Fördermöglichkeit für vorbeugende Waldbrandschutzmaßnahmen anteilig aus Bundesmitteln besteht grundsätzlich über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die Umsetzung und Ausgestaltung dieser Förderung erfolgt über entsprechende Förderrichtlinien der Länder, sofern diese eine solche Förderung anbieten. Die Koordinierung von Hilfsangeboten anderer Länder unterliegt der Zuständigkeit des jeweils betroffenen Landes, hier also des Freistaats Sachsen. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor.

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