Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung
Text
Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7450
21. Wahlperiode 22.07.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Juli 2026.
Impressum
Herausgeber
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE)
Öffentlichkeitsarbeit
10100 Berlin
www.bundeswirtschaftsministerium.de
Stand
Juli 2026
Diese Publikation wird ausschließlich als Download angeboten.
Gestaltung
PRpetuum GmbH, 81541 München
Bildnachweis
Hannes Schmidt / S. 44, S. 51, S. 56
Inshorefilms / Titel, S. 15, S. 24, S. 26, S. 32, S. 33, S. 37
Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird
kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht zur
Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
3
Ausgangslage und Handlungsbedarf ....................................................................................................................................................................................................5
Unser Ziel.........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................7
Die Strategie .............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................7
Strategische Schwerpunkte und Top-Maßnahmen ...............................................................................................................................................................8
Wie die Strategie wirkt ...................................................................................................................................................................................................................................................................................9
Umsetzung und Monitoring, Finanzierung der Maßnahmen .......................................................................................................................9
Handlungsfeld 1: Finanzierung ........................................................................................................................................................................................................................11
VC-Finanzierungsinstrumente des Bundes weiterentwickeln ..............................................................................................................13
Mehr privates Kapital für VC-Finanzierung mobilisieren ...................................................................................................................................14
Förderprogramme des Bundes weiterentwickeln, bündeln und Synergien heben ...........................15
VC-Finanzierung in der EU stärken ...........................................................................................................................................................................................................................17
Steuerliche Erleichterungen für VC-Akteure umsetzen ........................................................................................................................................18
Exit-Kanäle stärken ............................................................................................................................................................................................................................................................................................19
Handlungsfeld 2: Bildung, Ausgründungen und Transfer ................................................................................................20
Entrepreneurship Education stärken .....................................................................................................................................................................................................................22
„exist-Förderprogramm“ weiterent wickeln .........................................................................................................................................................................................22
IP-Transfer verbessern...............................................................................................................................................................................................................................................................................23
Reallabore schaffen und ausbauen ............................................................................................................................................................................................................................25
Innovationsinfrastruktur stärken ....................................................................................................................................................................................................................................26
Forschungsgetriebene Startups und Scaleups stärken ............................................................................................................................................26
Handlungsfeld 3: Sicherheit und Verteidigung ................................................................................................................................................29
VC-Finanzierungs- und Förderinstrumente des Bundes weiterentwickeln ........................................................31
Planung und Beschaffung beschleunigen ................................................................................................................................................................................................32
Netzwerk- und Kooperationsstrukturen stärken ....................................................................................................................................................................32
Innovationsstrukturen aufbauen und internationale Zusammenarbeit fördern .....................................33
Handlungsfeld 4: Bürokratierückbau .............................................................................................................................................................................................35
Hebelprojekt „Schneller Gründen“ umsetzen ................................................................................................................................................................................37
Startup-Gründungen erleichtern ....................................................................................................................................................................................................................................38
Zulassungsverfahren verbessern ......................................................................................................................................................................................................................................39
Inhalt
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 –
4 INHALT
Handlungsfeld 5: Vergabe und Wettbewerb ...........................................................................................................................................................40
Anreize für öffentliche Aufträge an Startups setzen ......................................................................................................................................................42
Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern..............................................................................................................................................................................42
Wettbewerbsfähigkeit stärken ..............................................................................................................................................................................................................................................44
Fairer Zugang zu Daten und Infrastruktur ..............................................................................................................................................................................................44
Handlungsfeld 6: Fachkräfte ....................................................................................................................................................................................................................................46
Internationale Talente für deutsche Startups gewinnen .....................................................................................................................................48
Inländisches Potenzial besser nutzen .................................................................................................................................................................................................................48
Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter verbessern ....................................................................................................................................................................49
Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern/Frauen im Berufsleben ...............................................................49
Handlungsfeld 7: Kooperationen ...............................................................................................................................................................................................................50
Handlungsfeld 8: Internationalisierung und Vernetzung .................................................................................................53
„Startup Germany“-Netzwerk aufbauen .....................................................................................................................................................................................................55
Vernetzung durch Veranstaltungen und Formate fördern .............................................................................................................................55
Internationale Vernetzung und Skalierung stärken..........................................................................................................................................................57
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
5
Startups und Scaleups sind wichtige Treiber für
Innovation und Fortschritt. Sie zeichnen sich aus
durch neue Geschäftsmodelle, Technologien und
Dienstleistungen. Mit ihrem hohen
Wachstumspotenzial und ihrer Innovationskraft treiben sie den
wirtschaftlichen Wandel voran und erschließen
Zukunftsmärkte. Damit sind sie zentral für mehr
wirtschaftliche Dynamik und steigern die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges
Startup-Ökosystem und hat in den vergangenen
Jahren wichtige Fortschritte erzielt. So hat die
Bundesregierung im Jahr 2022 eine umfassende
Startup-Strategie vorgelegt. Gleichzeitig stehen
Startups und insbesondere Scaleups weiterhin
vor erheblichen Herausforderungen. Der
internationale Wettbewerb um Kapital, Talente und
Zukunftstechnologien nimmt zu. Geopolitische
Verschiebungen, die digitale und grüne
Transformation sowie der rasante Fortschritt in
Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz verändern
die Rahmenbedingungen für innovative
Unternehmen.
Zugleich gelingt es noch nicht ausreichend,
erfolgreiche Gründungen in Wachstums- und
Skalierungsphasen zu überführen und dauerhaft in
Deutschland zu halten. Insbesondere in
kapitalintensiven Bereichen bestehen
Herausforderungen beim Zugang zu Wachstumskapital, bei der
Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte sowie
beim Transfer von Forschungsergebnissen in
marktfähige Geschäftsmodelle. Hinzu kommen
eine hohe Regulierungsdichte und Bürokratie, die
Gründungen erschweren und Wachstum
bremsen. Um das Potenzial innovativer Unternehmen
besser zu nutzen, müssen bestehende
Hemmnisse weiter abgebaut und die Voraussetzungen für
erfolgreiche Gründung, Wachstum und Skalierung
gezielt verbessert werden.
Die Notwendigkeit weiteren Handelns wird auch
durch den Draghi-Bericht zur europäischen
Wettbewerbsfähigkeit unterstrichen. Dieser macht
deutlich, dass Europas Innovationskraft nur
gesichert werden kann, wenn mehr Startups
erfolgreich skalieren, der Zugang zu Wachstumskapital
verbessert, regulatorische Hürden abgebaut und
der Forschungstransfer beschleunigt werden. Die
Weiterentwicklung der Startup-Politik besitzt
daher neben der nationalen auch eine ausgeprägte
europäische Dimension: Mit der Vorlage der EU
Startup- und Scaleup-Strategie sowie erster
konkreter Vorhaben wie der EU Inc. stellt auch die
Europäische Kommission das Thema stärker in
Ausgangslage und Handlungsbedarf
Selbst in einem herausfordernden
wirtschaftlichen Umfeld bleibt die Gründungsdynamik
hoch: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 3.053
Startups neu gegründet – ein Rekordwert und
52 Prozent mehr als im zweiten Halbjahr
2025.1 Bereits das Jahr 2025 war ein
Rekordjahr mit knapp 3.568 Startup-
Neugründungen und damit 29 Prozent mehr als im
Vorjahr.2 Auch als Jobmotor gewinnen Startups
und Scaleups zunehmend an Bedeutung. Im
Jahr 2024 beschäftigten sie rund 522.000
Menschen – etwa 26 Prozent mehr als noch
vier Jahre zuvor.3 Schließlich zählt
Deutschland inzwischen 36 Unicorns – ein Zeichen
für die wachsende internationale Strahlkraft
des Startup-Ökosystems.4
1 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Next Generation. Startup-Neugründungen in Deutschland. Januar – Juni 2026, S. 2,
https://startupverband.de/media/file/rs-nextgenerationstartupneugruendungenh12026.
2 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Next Generation. Startup-Neugründungen in Deutschland. Januar – Dezember 2025, S. 2, https://startupverband.de/fileadmin/
startupverband/mediaarchiv/research/Next_Generation_Report/Next_Generation_Startup-Neugruendungen_in_Deutschland_Jan_25_-_Dez_25.pdf.
3 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Internationale Talente als Wachstumsfaktor. Skalierung in Startups und Scaleups, S. 4,
https://startupverband.de/fileadmin/startupverband/mediaarchiv/research/sonstige_studien/20241118_Internationale_Talente_als_Wachstumsfaktor_2024.pdf.
4 Bundesverband Deutsche Startups e.V., interne Analyse, Stand: 20.07.2026.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 –
522.000
Beschäftigte im Jahr 2024
↑ 26 % mehr als 20203.053
Neugründungen im
ersten Halbjahr 2026
↑ 52 % mehr als im
zweiten Halbjahr 2025
7,2 Mrd. €
Wagniskapital
im Jahr 2025~ 50 %
des Wagniskapitals,
das in Europa im
Bereich Verteidigung
investiert wurde,
floss im letzten Jahr
nach Deutschland
36 Unicorns
in Deutschland im Jahr 2026
↑ +4 (32 im Jahr 2025)
Key Figures des Startup-Ökosystems
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
522.000
Beschäftigte im Jahr 2024
↑ 26 % mehr als 20203.053
Neugründungen im
ersten Halbjahr 2026
↑ 52 % mehr als im
zweiten Halbjahr 2025
7,2 Mrd. €
Wagniskapital
im Jahr 2025~ 50 %
des Wagniskapitals,
das in Europa im
Bereich Verteidigung
investiert wurde,
floss im letzten Jahr
nach Deutschland
36 Unicorns
in Deutschland im Jahr 2026
↑ +4 (32 im Jahr 2025)
Key Figures des Startup-Ökosystems
AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF 7
Onlinekonsultation
mit rund
300 Stellungnahmen
Ressortübergreifende
Weiterentwicklung der
Handlungsempfehlungen
10 Stakeholder-Workshops
mit insgesamt rund
200 Teilnehmenden
Ergebnis:
Startup- und Scaleup-
Strategie mit
152 Maßnahmen in
8 Handlungsfeldern
Finanzierung Bildung, Ausgründungen
und Transfer
Sicherheit und
Verteidigung Bürokratierückbau
Vergabe und
Wettbewerb
Fachkräfte Kooperationen
Internationalisierung
und Vernetzung
1 2 3 4
5 6 7 8
Übersicht der 8 Handlungsfelder
Entstehung der Startup- und Scaleup-Strategie
Quelle: BMWE
den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Dies zeigt sich nicht
zuletzt in der Ernennung der ersten speziell für
Startups zuständigen Kommissarin. Die
vorliegende Startup- und Scaleup-Strategie greift diese
Herausforderungen auf und trägt dazu bei,
Deutschland als führenden Innovationsstandort in Europa
weiter zu stärken.
Unser Ziel
Unser Ziel ist ein innovationsfreundliches
Umfeld, in dem Gründungen entstehen, wachsen
und erfolgreich skalieren können. Dafür
verbessern wir die Rahmenbedingungen entlang des
gesamten Unternehmenslebenszyklus – von der
Gründung über die Wachstumsphase bis zur
internationalen Expansion. So stärken wir zugleich
die Wettbewerbsfähigkeit und technologische
Souveränität Deutschlands und Europas.
Die Strategie
Der Strategie ging ein umfassender
Beteiligungsprozess des Startup-Ökosystems voraus. Neben
einer Onlinekonsultation mit rund 300
Stellungnahmen fanden themenspezifische Stakeholder-
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 –
AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF8
workshops mit rund 200 Teilnehmenden statt.
Die Ergebnisse wurden ausgewertet und
gemeinsam mit den Ressorts der Bundesregierung
weiterentwickelt. Der Prozess hat den Bedarf eines
ganzheitlichen Ansatzes bestätigt. Daraus ist eine
politische Arbeitsagenda mit 152 Maßnahmen
in acht Handlungsfeldern entstanden (siehe
Grafik Seite 7).
Strategische Schwerpunkte und
Top-Maßnahmen
Die Strategie setzt zwei besondere Schwerpunkte.
Erstens rückt sie die Wachstum- und
Skalierungsphase innovativer Unternehmen stärker in den
Mittelpunkt. Zweitens berücksichtigt sie erstmals
systematisch die besonderen Anforderungen des
Finanzierung
• Deutschlandfonds (inkl. Scaleup-
Direct, FOAK-Investitionen,
SVI VC-Instrumente)
• VC in der Altersvorsorge
• Investitionen von
Stiftungen in Startups
• Fortführung der WIN-Initiative
• Wachstumsfonds II
• European Tech Champions
Initiative
• Europäische Spar- und
Investitionsunion
• Sekundärmarkt für VC/
PE-Fondsanteile
• Reduktion der Mindesthaltefrist
für veräußerte Wirtschaftsgüter
• Steuerliche Behandlung von
PE-Fonds
• IPO-Ramp-On
• Verbesserung der
Verlustverrechnung bei
Beteiligungserwerben
Bildung,
Ausgründungen
und Transfer
• exist Startup Factories
• exist Academy
• Nationale IP-Strategie
• Reallabore als Instrument für
Innovationstransfer
• KI-Reallabore im
Gesundheitswesen
• Startup-Förderung „StartUp-
Secure“ und „StartUpConnect“
Sicherheit und
Verteidigung
• Direktbeteiligungsvehikel für
Unternehmen der Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie
(Deutschlandfonds)
• Investitionen in VC-Fonds für
Startups und Scaleups der
Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie (Deutschlandfonds)
• Förderinstrumente der
Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) für den
Verteidigungsbereich
Bürokratierückbau
• Hebelprojekt „Schneller Gründen“
• 28. Regime
• Online-Beurkundungsverfahren
Vergabe und
Wettbewerb
• Direktauftragswertgrenze für
Vergaben an Startups
• Innovative Unternehmen und
Startups im Rahmen des
Vergabebeschleunigungsgesetzes
• Agentic AI Hub
• Data Act/Data Governance Act
Kooperationen
• Zusammenarbeit von Startups
mit etablierten Unternehmen
Internationalisierung und
Vernetzung
• „Startup Germany“
• Effizienzcheck der Startup-
Förder- und
Finanzierungsarchitektur
Fachkräfte
• Flexibilisierung hochvergüteter
Arbeitsverhältnisse
• Mitarbeiterkapitalbeteiligung
1 2 3
4
5
7
8
6
Top-Maßnahmen der Strategie
Quelle: BMWE
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF 9
Bereichs Sicherheit und Verteidigung.
Unternehmen aus diesem Bereich erhalten
gleichberechtigten Zugang zu den Instrumenten der Startup-
und Scaleup-Förderung.
Einigen Maßnahmen kommt bei der Stärkung
des Ökosystems besondere Bedeutung zu (siehe
Grafik Seite 8).
Daneben werden in der gesamten Bundesregierung
innovationspolitische Vorhaben vorangetrieben.
So enthalten neben dem Koalitionsvertrag auch
Initiativen wie insbesondere die
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und die
Hightech Agenda Deutschland zahlreiche
Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups
profitieren. Umgekehrt ist die wirkungsvolle Förderung
von Startups und Scaleups auch ein zentraler
Hebel für den Erfolg der Hightech Agenda
Deutschland und den Transfer von technologischen
Innovationen „Made in Germany“.
Wie die Strategie wirkt
Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit
der Strategie drei Wirkungsansätze:
1. Neue Impulse setzen
Wir entwickeln neue Initiativen und
Maßnahmen dort, wo zusätzlicher Handlungsbedarf
besteht.
2. Bestehendes stärken, ausbauen und
aktivieren
Wir machen bestehende Unterstützungsangebote
für Startups und Scaleups sichtbarer, bauen
Zugangsbarrieren ab und erleichtern ihre Nutzung.
Denn viele wirksame Unterstützungsangebote
für Startups und Scaleups sind noch zu wenig
bekannt oder werden nicht ausreichend genutzt.
3. Besser vernetzen und bündeln
Das Startup-Ökosystem lebt von der Vielfalt seiner
Akteure. Daher stimmen wir die Angebote von
Bund, Ländern und Kommunen besser aufein ander
ab, vernetzen die Akteure, bündeln Aktivitäten
und schaffen klare Zuständigkeiten. So erhöhen
wir die Wirksamkeit der Unterstützungsstrukturen
und machen das Startup-Ökosystem effizienter
und nutzerfreundlicher.
Umsetzung und Monitoring,
Finanzierung der Maßnahmen
Die Bundesregierung wird die Maßnahmen der
Strategie innerhalb der laufenden
Legislaturperiode umsetzen und bei Bedarf gesetzliche
Vorschläge einbringen. Die Verantwortung liegt bei den
jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der
geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze. Alle
Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der (i)
Finanzierungszuständigkeit, (ii) verfügbaren
Haushaltsmittel bzw. Planstellen/Stellen und
präjudizieren keine laufenden oder künftigen
Haushaltsverhandlungen sowie (iii) Vereinbarkeit mit dem
EU-Beihilferecht.
Weitere Vorhaben mit Bezug zur Strategie werden
fortlaufend auf ihre Auswirkungen für Startups
und Scaleups geprüft. Auch zentrale
Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und der EU werden
daraufhin bewertet, wie sie zur Stärkung des
Startup-Ökosystems beitragen können.
Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird durch
ein Monitoring begleitet. Die Bundesregierung
berichtet jährlich über den Fortschritt und stellt
den Umsetzungsstand transparent dar. Zudem
wird die Strategie regelmäßig überprüft und bei
Bedarf weiterentwickelt.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 –
AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF10
Umsetzung
• Umsetzung der
Strategiemaßnahmen in der
laufenden Legislaturperiode
• Einbringung gesetzlicher
Vorschläge bei Bedarf
Überprüfung &
Weiterentwicklung
• Regelmäßige Evaluation
der Strategie
• Anpassung und
Weiterentwicklung bei Bedarf
Monitoring
• Laufende Begleitung der
Einzelmaßnahmen
• Bewertung weiterer Vorhaben
hinsichtlich ihrer Auswirkungen
auf Startups und Scaleups
• Prüfung zentraler
Gesetzgebungsvorhaben des Bundes
und der EU
Dialog &
Austausch
• Regelmäßiger Austausch
zwischen den Ressorts und
relevanten Stakeholdern
• Frühzeitige Identifikation
neuer Herausforderungen
• Entwicklung zusätzlicher
geeigneter Maßnahmen
Fortschrittsberichte
• Jährliche, transparente
Berichterstattung
• Darstellung des
Umsetzungsstands
Bundesregierung
Umsetzung, Monitoring, Begleitung und Weiterentwicklung
Quelle: BMWE
Der Dialog unter den Ressorts sowie mit
relevanten Stakeholdern wird fortgeführt und intensiviert.
Hierzu wird das BMWE auf Ebene der Ressorts
ein regelmäßiges Austauschformat initiieren.
Gemeinsam sollen der Umsetzungsstand der
Strategie bewertet, neue Herausforderungen frühzeitig
erkannt und zusätzliche geeignete Maßnahmen
entwickelt werden. Die relevanten Stakeholder
werden kontinuierlich eingebunden (z. B. Verbände,
Finanzierer, Startups, Beiräte der Bundesregierung).
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
Handlungsfeld 1:
Finanzierung
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG12
Für das Wachstum von Startups und Scaleups ist
ein passender Zugang zu Finanzierung
unverzichtbar, der den verschiedenen Entwicklungsphasen –
von der Gründung bis zur Expansion auf globale
Märkte – gerecht wird. Da klassische Bankkredite
für junge Unternehmen aufgrund ihres
Risikoprofils nur schwer zugänglich sind, spielt Venture
Capital (VC) eine zentrale Rolle. Der deutsche
Wagniskapitalmarkt hat sich in den vergangenen
Jahren dynamisch entwickelt und zeigt zuletzt
eine stabile und kontinuierliche
Finanzierungsaktivität. Im Jahr 2025 wurden rund 7,2
Milliarden Euro Wagniskapital in deutsche Startups
investiert.5 Insbesondere im Vergleich mit den USA
und UK bleibt der deutsche Wagniskapitalmarkt
allerdings weiterhin ausbaufähig: Mit knapp 90
Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr
2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland
hinter diesen Märkten zurück.6
Die vergleichsweise geringe Kapitalverfügbarkeit
des deutschen Wagniskapitalmarkts erschwert
wachstumsstarken Unternehmen die Skalierung
in Deutschland und Europa. Große
Finanzierungsrunden werden häufig von internationalen
Investoren angeführt. Dies kann in Konflikt zur
technologischen Souveränität und langfristigen Sicherung
von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in
Deutschland und Europa stehen.
Ebenso entscheidend wie die Finanzierung sind
leistungsfähige Exit-Märkte: 92 Prozent der
Startups vollziehen ihren Exit über
Unternehmensverkäufe, während Börsengänge (IPOs) weiterhin
selten bleiben. Die begrenzten Exit-Möglichkeiten
senken die erwarteten Renditen, verzögern die
Wiederanlage des eingesetzten Kapitals und
beeinflussen dadurch maßgeblich die
Standortattraktivität.7
Zugleich unterscheiden sich die
Finanzierungsbedarfe junger Unternehmen je nach
Geschäftsmodell, Technologie und Marktumfeld erheblich.
Gerade technologie-, hardware- und
anwendungsnahe sowie forschungsintensive Startups, etwa in
der roten Biotechnologie, der Land- und
Ernährungswirtschaft, der Bioökonomie oder im Bereich
industrieller Anwendungen, benötigen häufig
längerfristige Entwicklungs-, Erprobungs- und
Markteinführungsfinanzierungen. Neben Venture
Capital können daher auch Nachrangdarlehen,
Garantien, Zuschüsse, Mezzanine-Instrumente und
sektorspezifische Förderangebote einen wichtigen
Beitrag leisten. Auch der Schutz geistigen
Eigentums ist als Anreiz für Kapitalgeber und Investoren
wichtig.
Im Rahmen der Startup- und Scaleup-Strategie
bringt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen
auf den Weg, um Startups und Scaleups den
Zugang zu Finanzierungswegen zu sichern. Mit
gezielten Vorhaben wollen wir private Investitionen
hebeln, insbesondere institutionelles
Wagniskapital für den deutschen Markt mobilisieren und die
Rahmenbedingungen für erfolgreiche Exits
nachhaltig stärken. Ziel ist es, den Zugang zu Kapital
entlang der Wachstumsphasen zu stärken und die
Grundlage für mehr erfolgreiche Startups und
Scaleups aus Deutschland zu schaffen.
5 KfW Research, Venture Capital – Markttrends 2026, S. 1, www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-
Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-534-Februar-2026-VC-Markttrends.pdf.
6 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Pressemitteilung vom 18.12.2026, https://startupverband.de/presse/pressemitteilungen/startup-verband-begruesst-
deutschlandfonds-%E2%80%93-fordert-jedoch-weitere-schritte-fuer-mehr-wachtumskapital-18-12-2025/.
7 KfW Research, Start-ups in Deutschland – Wachstum und Exit-Wege über Venture Capital, 2025, S. 4, 5, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthe-
men/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-521-November-2025-Start-ups.pdf.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 13
VC-Finanzierungsinstrumente des
Bundes weiterentwickeln
1.1 Verstetigung des Zukunftsfonds/
Zukunftsfonds II (Deutschlandfonds)
Die Bundesregierung verstetigt den
Zukunftsfonds über 2030 hinaus. Dabei stellt sie auch im
Rahmen des Deutschlandfonds unter anderem
zusätzliche Mittel für
Wagniskapitalfinanzierungen mit Schwerpunkt auf Ausgründungs- und
Wachstumsfinanzierungen in den Bereichen
DeepTech, BioTech und DefenceTech bereit. In
diesem Rahmen werden die eingesetzten KfW-
Mittel aufgestockt und darüber hinaus werden
weitere Maßnahmen geprüft.
1.2 Ausweitung der Startup- und Scaleup-
Finanzierung
Es wird geprüft, inwiefern eine Möglichkeit
geschaffen werden kann, dass sich Ressorts der
Bundesregierung mit Mitteln aus bestehenden
Förderprogrammen u. a. über die Instrumente
des Deutschlandfonds an einer verbesserten
Finanzierung von Startups und Scaleups
beteiligen können (z. B. für GreenTech).
1.3 Scale-up Direct (Deutschlandfonds/
Zukunftsfonds)
Die KfW Capital tritt mit dem Programm „Scale-up
Direct“ nun auch als Co-Investor auf, um
zusammen mit privaten Kapitalgebern aus dem KfW
Capital-Fonds-Portfolio direkt in
wachstumsstarke Startups und Scaleups in Deutschland zu
investieren.
1.4 First-of-a-Kind (FOAK)-Investitionen
(Deutschlandfonds/Zukunftsfonds)
Scaleups haben steigende Kapitalbedarfe,
insbesondere bei der Finanzierung neuartiger industrieller
First-of-a-Kind-Anlagen, -Produkte und -Prozesse.
Die Bundesregierung adressiert diesen
Marktbereich im Kontext des Deutschlandfonds gezielt
mit einem neuen Programm. Dazu wird sich der
Bund mit insgesamt bis zu 300 Mio. Euro aus dem
Zukunftsfonds an innovativen
privatwirtschaftlichen Fonds beteiligen, die Fremdkapital für
dieses Marktsegment bereitstellen sollen. Damit wird
auch das Angebot an Venture Debt in
Deutschland gestärkt.
1.5 Finanzierung strategischer
Technologiebereiche
Die Bundesregierung wird Bausteine des
Zukunftsfonds bündeln, um Investitionsbedarfe junger,
innovativer Unternehmen etwa in den Bereichen
DeepTech, KI, BioTech und Defence-Tech noch
besser zu adressieren.
1.6 Venture-Capital-Beteiligungen der
Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Die LR investiert als Limited Partner in
spezialisierte Venture-Capital-Fonds, um
Finanzierungslücken für innovative Startups und Scaleups im
kapitalintensiven Agrar- und Ernährungssektor
(AgTech/FoodTech) zu schließen. Mit dieser
Strategie unterstützt die Rentenbank die
Mobilisierung von privatem Kapital und treibt die
Transformation der Branche technologisch voran. In
dieser Legislaturperiode wird das für VC-
Fondsinvestments vorgesehene Budget auf 230 Mio.
Euro erhöht. Auf dieser Grundlage sind weitere
Beteiligungen an spezialisierten Venture-Capital-
Fonds vorgesehen.
1.7 Zugang zu Eigenkapital und
eigenkapitalnahen Mezzanine-Finanzierungen
Die Bundesregierung prüft die Verbesserung des
Zugangs von kleinen und mittleren Unternehmen
zu Eigenkapital und eigenkapitalnahen Mezzanine-
Finanzierungen und damit auch die Entwicklung
neuer Lösungen für Unternehmen, die weniger
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG14
auf kurzfristiges Wachstum und Exits
ausgerichtet sind.
1.8 HTGF V
Die Bundesregierung wird den High-Tech
Gründerfonds (HTGF) zur zentralen Plattform des Bundes
für Direktbeteiligungen an Startups ausbauen.
Das erfolgreiche Konzept des HTGF, dessen
aktuelle Fondsgeneration ein Volumen von fast 500
Mio. Euro umfasst, soll mit einer weiteren
Fondsgeneration fortgesetzt und die Plattform zugleich
mit der Integration des DeepTech & Climate Fonds
(DTCF) um neue Themenschwerpunkte erweitert
werden. Private Investoren, insbesondere aus
Industrie und Mittelstand, können sich als
Fondsinvestoren am HTGF V beteiligen. Der HTGF V soll
im Jahr 2027 starten.
Mehr privates Kapital für
VC-Finanzierung mobilisieren
1.9 VC in der Altersvorsorge
Bei hinreichend diversifiziertem Portfolio kann
Wagniskapital die Altersvorsorge attraktiver und
rentabler machen. Wagniskapital in der
Altersvorsorge kann zugleich ein Hebel sein, um mehr
privates Kapital für den Wagniskapitalmarkt
bereitzustellen und bestehende Finanzierungslücken
für Startups und Scaleups zu verringern. Die
Bundesregierung hat seit Anfang 2026 Maßnahmen
auf den Weg gebracht, um das Rentensystem zu
stabilisieren. Mit dem Gesetz zur Reform der
steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorge-Reformgesetz) hat sie dabei
Anfang 2026 auch die Möglichkeit geschaffen,
Wagniskapital als Anlageform in der privaten
Altersvorsorge (dritte Säule) mitzuberücksichtigen. Die
Bundesregierung wird nun die Empfehlungen der
Rentenkommission zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung umsetzen, einschließlich der
„gesetzlichen Kapitalrente“ (Empfehlung Nr. 28).
1.10 Investitionen von Stiftungen in Startups
Wir prüfen, ob und inwieweit der
Gemeinnützigkeitszweck der Förderung von Wissenschaft und
Forschung auch dann noch greifen kann, wenn aus
dieser Förderung Startups erwachsen (Spin-offs).
Insoweit sollen auch zeitliche Übergänge und
Erprobungszeiträume geprüft werden.
1.11 Fortführung der WIN-Initiative
Die Bundesregierung wird die WIN-Initiative
fortführen und weiterentwickeln. Sie wird
insbesondere darauf hinarbeiten, mehr privates Kapital für
die Wachstums- und Innovationsfinanzierung zu
mobilisieren. Ziel ist, weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Wachstums- und Innovationskapital in Deutschland zu
entwickeln und die Zusagen privater Investoren
für Investitionen in Wagniskapital und das
Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als
zu verdoppeln. Denn obwohl der deutsche
Wagniskapitalmarkt auf einem soliden Fundament
steht, müssen für eine nachhaltige
Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit
noch nicht ausgeschöpfte Potenziale systematisch
erschlossen werden. Im Rahmen der
Weiterentwicklung der WIN-Initiative sollen zudem
zusätzliche private Akteure dafür gewonnen werden,
sich im Rahmen von WIN zu engagieren.
1.12 Wachstumsfonds II
Der „Wachstumsfonds Deutschland“ gehört mit
einem Volumen von rund einer Milliarde Euro zu
den größten jemals in Europa aufgelegten
Dachfonds. Die Bundesregierung wird erneut Kapital
für die Nachfolgegeneration, den
„Wachstumsfonds II“, zur Verfügung stellen, um so weiteres
institutionelles Kapital für den deutschen
Wagniskapitalmarkt über die KfW Capital zu mobilisieren.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 15
1.13 Reform von Solvency II
Die Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie
wurde im Januar 2025 mit der Veröffentlichung im
EU-Amtsblatt beendet. Die nationale Umsetzung
erfolgt durch das Versicherungs-Sanierungs-
Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz. Teil
der Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie und
des zugehörigen delegierten Rechtsakts ist die
Erleichterung der Einstufung von Kapitalanlagen
als „langfristige Aktieninvestitionen“, mit der eine
Reduktion der Kapitalanforderungen von 49 auf
22 Prozent einhergehen kann. Sofern die
Voraussetzungen für eine Einstufung als „langfristige
Aktieninvestitionen“ erfüllt werden, können jetzt
auch Risikokapitalinvestitionen davon profitieren.
Hierdurch haben Versicherungen mehr
Möglichkeiten, ihr Kapital effizienter einzusetzen und
ihren Anlagehorizont auf hochrentable, innovative
Anlageklassen auszuweiten.
Förderprogramme des Bundes
weiterentwickeln, bündeln und Synergien
heben
1.14 INVEST-Programm
Das INVEST-Programm wird auch über das Jahr
2026 hinaus verlängert und auf Grundlage der
in 2026 erstellten Evaluation weiterentwickelt.
[Finanzierungsvorbehalt]
1.15 Gründungstalente aus dem Erwerbsleben
Die Bundesregierung prüft den
Unterstützungsbedarf für Startup-Gründerinnen und -Gründer
im Erwerbsleben sowie in späteren Lebensphasen
und wird dabei die relevanten Stakeholder
einbeziehen.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG16
1.16 KfW Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit StartGeld ermöglicht
eine zinsgünstige Finanzierung von
Gründungsvorhaben in Deutschland. Die Hausbank erhält
eine 80-prozentige Haftungsfreistellung, um den
Kreditzugang zu erleichtern. Der
Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf
wurde von 125.000 Euro auf 200.000 Euro
angehoben. Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld
werden neben Haupterwerbs- auch
Nebenerwerbsgründungen gefördert.
1.17 Tech-to-Product – Entwicklung souveräner
und marktorientierter Innovationen in
digitalen Technologien
In einem Markt, in dem Abhängigkeiten von
Drittstaaten zunehmend zum Geschäftsrisiko werden,
wird digitale Souveränität zum
Wettbewerbsvorteil. Um dieses Ziel zu erreichen, werden
produktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
im Bereich digitaler Technologien nach dem Proof
of Concept bis zur vorkommerziellen Marktreife
gefördert. Ziel ist die Entwicklung digital
souveräner, wirtschaftlich verwertbarer Produkte. Dies
erfolgt durch Technologieentwicklung nach
Souveränitätskriterien sowie eine konsequente Produkt-,
Nutzer- und Marktorientierung einschließlich
Geschäftsmodellvalidierung. Startups und KMU
sollen dabei als zentrale Treiber des digitalen
Innovationstransfers besonders profitieren. Der
erste Förderaufruf ist für das dritte Quartal 2026
geplant.
1.18 Bundesagentur für Sprunginnovationen
SPRIND
Wir stärken die Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) auch durch eine im
internationalen Vergleich wettbewerbsfähige finanzielle
Ausstattung.
1.19 Meilensteinbasierte Finanzierung im
Bereich Fusion
Wir entwickeln ein Konzept für eine
meilensteinbasierte Finanzierung von Startups durch die
SPRIND. Dieses soll auch eine Kofinanzierung
von Technologiedemonstratoren (z. B. Stellarator
für die Magnetfusion, Implosion Facility für die
Laserfusion) umfassen. Ziel ist es, die
Forschungsförderung sowie die Hubs für die Fusion zum
Aufbau des Fusionsökosystems und zur
Fortentwicklung der Fusionstechnologien durch die
meilensteinbasierte Finanzierung komplementär
zu ergänzen.
1.20 Startup-Finanzierung über
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Fortführung und Optimierung der Startup-
Förderung: Das BMLEH stärkt über die LR das agrar nahe
Startup-Ökosystem: Frühphasige Startups, deren
innovative Produkte und Dienstleistungen einen
Nutzen für die Agrarwirtschaft haben, un ter stützt
sie beim Markteintritt durch zinsvergünstigte
Nachrangdarlehen mit bis zu 800.000 Euro.
Geprüft wird zudem die Einführung eines Zinsbonus
für Gründerinnen.
1.21 Games-Förderung des Bundes
Der Bund fördert die Produktion von Games und
Prototypen für Games. Startups können einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der
förderfähigen Entwicklungskosten erhalten,
Scaleups bis zu 45 Prozent – jeweils bei einer
Projektmindestgröße von 300.000 Euro. Das Programm
existiert seit 2019, wurde 2024 überarbeitet und
wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 17
VC-Finanzierung in der EU stärken
1.22 European Tech Champions Initiative
Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen
Investitionsfonds bei einer Neuauflage der
European Tech Champions Initiative (ETCI 2.0)
gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank,
weiteren Mitgliedstaaten und nun auch privaten
Investoren. ETCI startete im Februar 2023 mit dem
Ziel, die Finanzierungslücke für europäische
Scaleups zu schließen, indem Kapital für
Finanzierungsrunden in der Spätphase über ein Dachfonds-
Modell bereitgestellt wird. So sollen innovative
Scaleups in Europa die notwendige Finanzierung
finden, um in Europa zu bleiben und zu wachsen.
An ETCI beteiligen sich neben Deutschland u. a.
auch Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, die
Niederlande und die EIB-Gruppe. ETCI 2.0 soll
nun auch für private Investitionen geöffnet
werden und dadurch zusätzliche private Mittel für
europäische Innovationsfinanzierung
mobilisieren. Darüber hinaus soll ETCI 2.0 voraussichtlich
auch in mittelgroße Fonds ab 300 Mio. EUR
investieren können, um so das Heranwachsen des
europäischen Finanzierungs-Ökosystems zu
unterstützen und den europäischen Markt noch breiter
zu adressieren.
1.23 EIF German Equity
Der Europäische Investitionsfonds (EIF) investiert
seit dem Jahr 2026 bis Ende 2030 aus EIF German
Equity rund 1,6 Mrd. Euro (davon 1,4 Mrd. Euro
aus dem ERP-Sondervermögen) in private deutsche
und europäische Wagniskapitalfonds, um damit
die Finanzierungsmöglichkeiten von
zukunftsweisenden Startups und Scaleups in Deutschland
und Europa zu verbessern. Damit wird die seit
2004 bestehende, sehr erfolgreiche Kooperation
des ERP-Sondervermögens mit dem EIF
fortgesetzt.
1.24 European Scaleup Fund
Die Bundesregierung setzt sich weiter für eine
marktkonforme sowie zu den nationalen
Maßnahmen komplementäre Ausgestaltung des
Scaleup Europe Fund ein, damit dieser effizient
zur Finanzierung deutscher und europäischer
Scaleups und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas
beitragen kann.
1.25 EIC Accelerator
Die Bundesregierung setzt sich in den
Verhandlungen zum 10. EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation (FP10) und im Rahmen
der Programmausschüsse des European
Innovation Council (EIC) dafür ein, den EIC schneller
und agiler zu machen. Ebenso setzt sie sich für
ein höheres Budget ein. Durch diese finanzielle
Stärkung sollen eine angemessene, planbare
Erfolgsquote sichergestellt und exzellente Deep-
Tech-Vorhaben wirksam finanziert werden. Das
Antrags- und Begutachtungsverfahren wird ab
2026 deutlich vereinfacht und beschleunigt.
Instrumente zur agilen Förderung von Projekten
werden pilotiert und sollen im kommenden
Forschungsrahmenprogramm noch verstärkt
werden. Ergänzend wird die unterstützende Nutzung
von KI in der Evaluierung pilotiert, um Qualität,
Geschwindigkeit und Transparenz zu erhöhen.
1.26 Europäische Spar- und Investitionsunion
Die EU braucht eine vertiefte Spar- und
Investitionsunion, um Wagniskapital für Startups und
Scaleups schneller, verlässlicher und in größerem
Umfang zu mobilisieren. Bedeutende Hemmnisse
für bessere Finanzierungsbedingungen sind
insbesondere komplexe Regulierung und hohe
Bürokratielasten. Die Bundesregierung setzt sich
daher auf EU-Ebene für eine gezielte Vereinfachung
und Optimierung der Finanzmarktregulierung
ein, ohne Abstriche am Schutzniveau. Sie wird
darauf hinwirken, dass die EU-Kommission ein
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG18
umfassendes Vereinfachungspaket für den
Finanzmarkt vorlegt – insbesondere zur Straffung von
Melde- und Offenlegungspflichten sowie zu klar
formulierten Ermächtigungen für delegierte
Rechtsakte, die auf das erforderliche Maß
zurückgeführt werden sollen.
1.27 Abbau grenzüberschreitender
Investitionshemmnisse
Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für
einen Abbau grenzüberschreitender
Investitionshemmnisse einsetzen, die paneuropäische
Kapitalallokation und Exit-Fähigkeit beeinträchtigen,
insbesondere dort, wo Fragmentierung unnötige
Kosten, Friktionen und Rechtsunsicherheit
erzeugt. Dazu zählen praktische Hürden entlang
der gesamten Wertschöpfungskette von
Finanzierung über Beteiligung, Governance-Fragen bis
zum Exit, insbesondere divergierende
Aufsichtspraktiken zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten.
Hier setzt sich die Bundesregierung für mehr
Aufsichtskonvergenz ein. Dabei müssen
bestehende Sicherheitsstandards und der Anlegerschutz
gewährleistet bleiben.
1.28 Effizienzsteigerung der Europäischen
Nachhandelsinfrastruktur
Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene
dafür einsetzen, die europäische
Nachhandelsinfrastruktur und die grenzüberschreitende
Abwicklung etwa durch Standardisierung und
Digitalisierung noch effizienter zu machen, um
Transaktionskosten zu senken und Liquidität in
europäischen Märkten besser zu bündeln. Ziel ist,
dass grenzüberschreitende Investitionen und
Handelsaktivität nicht durch vermeidbare
Posttrade-Hemmnisse beeinträchtigt werden. Dabei
soll rechtliche Flexibilität erhalten bleiben und
die notwendige Digitalisierung mit der
erforderlichen Rechtssicherheit verbunden werden.
1.29 Sekundärmarkt für VC/PE-Fondsanteile
Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für
die Einrichtung eines Sandbox-Pilotrahmens
zum Aufbau eines institutionell ausgerichteten
Sekundärmarkts für VC-/Private-Equity-
Fondsanteile einsetzen, um Sekundärliquidität zu
stärken und Kapitalzusagen institutioneller Anleger
zu erleichtern.
1.30 Transparenz für VC als Anlageklasse
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die
Transparenz für VC als Anlageklasse zu erhöhen.
Mit dem Launch von TrackVC hat der EIF in
Kooperation mit Black-Rock einen wichtigen
Meilenstein erreicht, um mehr Transparenz zur
Performance des europäischen VC-Markts als
Anlageklasse zu schaffen. Die Bundesregierung
wird den EIF bei Bedarf dabei unterstützen,
TrackVC weiter auszubauen.
Steuerliche Erleichterungen für
VC-Akteure umsetzen
1.31 Roll-over (Standortfördergesetz)
Mit dem Standortfördergesetz hat die
Bundesregierung ermöglicht, dass Gewinne aus der
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, die im
Betriebsvermögen gehalten wurden, bis zu einem
Betrag von 2 Mio. Euro (zuvor 500.000 Euro) und
damit in weit höherem Umfang steuerneutral auf
neue Beteiligungen übertragen werden können.
Damit soll mehr Kapital in VC-Investments fließen.
1.32 Reduktion der Mindesthaltefrist für
veräußerte Wirtschaftsgüter
Wir prüfen eine Reduktion der Mindesthaltefrist
des § 6b Absatz 4 Nr. 2 EStG von sechs auf vier
Jahre, um Investitionen in junge Unternehmen
steuerlich attraktiver zu machen, den Zugang zu
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 19
Risikokapital zu erleichtern und Exit-Kanäle zu
stärken. Die bestehenden Regelungen für
Immobilienveräußerungen bleiben davon unberührt.
1.33 Steuerliche Behandlung von PE-Fonds
Mit dem Ziel, die internationale
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Private-Equity (PE)-Investoren zu
gewährleisten, prüfen wir die Möglichkeiten einer
Modernisierung der geltenden Regelungen zur
steuerlichen Behandlung von PE-Fonds. Dabei ist
insbesondere eine rechtssichere Lösung
herzustellen, die missbräuchliche Anwendungen
verhindert und mit dem EU-Beihilferecht vereinbar
ist. Dazu werden wir ein Notifizierungsverfahren
bei der EU-KOM durchführen. Bereits nach der
derzeitigen Rechtslage bestehen für die
Steuerpflichtigen günstige Bedingungen: Ein Fonds als
Personengesellschaft ist selbst kein eigenständiges
Steuersubjekt für die Ertragsbesteuerung und bei
vermögensverwaltender Tätigkeit fällt auch keine
Gewerbesteuer an. Zudem ist der sogenannte
Carried Interest (gewinnabhängige Vergütungen)
nach § 3 Nummer 40a EStG zu 40 Prozent
steuerfrei gestellt, um die Ansiedlung von Fonds-
Initiatoren in Deutschland attraktiv zu machen.
Exit-Kanäle stärken
1.34 Vereinfachung von Erstemissionen
(Standortfördergesetz)
Mit dem Standortfördergesetz haben wir die
Möglichkeit eingeführt, Aktien mit einem Nennwert
von unter einem Euro auszugeben, um
insbesondere Wachstumsunternehmen den Zugang zu
Finanzierungen zu erleichtern. Gleichzeitig
erhöhen wir durch die Absenkung des
Mindestnennwerts die Flexibilität kleiner Unternehmen bei
Kapitalmaßnahmen. Im Rahmen der Umsetzung
des EU Listing Acts lassen wir zudem Prospekte
in vollständig englischer Sprache ohne bislang
verpflichtende deutsche Zusammenfassung zu.
1.35 Prüfung Listing-spezifischer
Sonderpflichten und befristeter IPO-
Erleichterungen (IPO-Ramp-On)
Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für
eine gezielte Überprüfung von EU-rechtlichen
Regulierungsunterschieden zwischen
börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen
einsetzen, etwa Sonderpflichten, die allein an den
Listing-Status anknüpfen (z. B. zusätzliche Vorgaben
zur Unternehmensführung) und die den Schritt
an den Kapitalmarkt ohne zwingenden Bezug zu
Marktintegrität und Anlegerschutz verteuern
oder verkomplizieren. Aufbauend auf den mit
dem Listing Act bereits erreichten
Erleichterungen soll zudem geprüft werden, ob ein IPO durch
weitere, zeitlich befristete Entlastungen
unterstützt werden kann, etwa durch Vereinfachungen
bei Prospektpflichten für Sekundäremissionen.
1.36 Anforderungen an gelistete Unternehmen
prüfen
Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit den
relevanten Stakeholdern, inwiefern nationale
Anforderungen an gelistete Unternehmen optimiert
und wettbewerbsfähiger gestaltet werden können.
1.37 Verbesserung der Verlustverrechnung
bei Beteiligungserwerben
Der 2016 eingeführte § 8d KStG ergänzt die
Konzernklausel, die Stille-Reserven-Klausel und die
Sanierungsklausel des § 8c KStG und verhindert
den Untergang von nicht genutzten Verlusten
im Fall eines schädlichen Beteiligungserwerbs.
Voraussetzung ist, dass die Körperschaft ihren
Geschäftsbetrieb im Wesentlichen unverändert
fortführt und die Verluste nicht anderweitig
genutzt werden können. Wir prüfen
Verbesserungspotenzial bei der Anwendung von § 8d KStG. Von
Verbesserungen profitieren v. a. auch Startups.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 –
Handlungsfeld 2:
Bildung, Ausgründungen
und Transfer
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 21
Ausgründungen aus Hochschulen und
Forschungseinrichtungen sind einer der wichtigsten Hebel
für eine stärkere Innovationsfähigkeit unserer
Wirtschaft. Hier treffen Forschungsergebnisse,
Talente und Technologien aufeinander – und
können direkt in Startups überführt werden.
Circa 87 Prozent der Startup-Gründerinnen und
-Gründer verfügen über einen akademischen
Hintergrund, was die Bedeutung der Hochschulen
für den Erwerb von Fachwissen und
unternehmerischer Kompetenz unterstreicht.8
Gleichzeitig entstehen innovative Ausgründungen
aus der Wissenschaft nicht automatisch. Vielmehr
bedarf es wirksamer Programme, um die Zahl
innovativer Ausgründungen weiter zu erhöhen und
den Transfer von Forschung in den Markt zu
beschleunigen. Zentral ist dabei eine gute Vernetzung
der Forschung mit Unternehmen und potentiellen
Investoren. Mit der Startup- und Scaleup-Strategie
wollen wir das Förderprogramm exist
weiterentwickeln und die Startup Factories als Leuchttürme
für innovative Ausgründungen weiter fördern.
Ergänzend stärken wir Reallabore und
Experimentierklauseln für den Innovationstransfer und
schaffen rechtliche Freiräume für neue
Entwicklungen, sodass kontrolliert und befristet unter
realen Bedingungen getestet werden kann.
Schließlich wollen wir forschungsgetriebene Startups
und Scaleups durch den Ausbau und die
Weiterentwicklung themen- und sektorspezifischer
Förderprogramme zusätzlich unterstützen.
Der Transfer von geistigem Eigentum (Intellectual
Property, IP) ist ein weiterer wichtiger
Erfolgsfaktor für technologieorientierte Startups. Rund 40
Prozent der Hochschulgründungen basieren auf
Wissens- oder Technologietransfer, etwa 10
Prozent direkt auf Patenten oder Schutzrechten.9
Startups oder KMU, die Patente oder andere
gewerbliche Schutzrechte besitzen, erzielen im
Durchschnitt 44 Prozent höhere Einnahmen pro
Mitarbeitenden als Unternehmen ohne solche
Rechte.10 Mit einer nationalen IP-Strategie wollen
wir die Voraussetzungen für einen zügigen
Technologietransfer verbessern.
Gerade bei Schlüsseltechnologien bedarf es darüber
hinaus technologiespezifischer Ansätze entlang
der jeweiligen Innovations- und Kapitalbedarfe.
Daher stärken wir gezielt Gründungen und
Wachstumsunternehmen in strategischen
Technologiefeldern – wie in der Hightech Agenda
Deutschland vorgesehen – beispielsweise bei
Quantentechnologien oder der Biotechnologie
und unterstützen den Aufbau leistungsfähiger
Innovationsökosysteme aus Wissenschaft,
Startups, etablierten Unternehmen und Investoren.
Wir setzen zudem auf Entrepreneurship
Education an Schulen und Hochschulen, um junge
Menschen früh für unternehmerisches Denken zu
sensibilisieren und Lust aufs Gründen zu machen.
Gleichzeitig möchten wir die Länder dabei
unterstützen, unternehmerische Bildung und IP-
Wissen perspektivisch stärker in Lehrplänen und
Bildungsangeboten zu verankern. So schaffen wir
die Grundlage für eine neue Generation von
Gründerinnen und Gründern und stärken
langfristig die Innovationskraft Deutschlands.
8 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 21, https://startupverband.de/media/file/rs-deutscherstartupmonitor2025.
9 Stifterverband, Gründungsradar 2025, S. 5/31, https://gruendungsradar.de/sites/gradar/files/2025-03/gruendungsradar_2025.pdf.
10 EPO/EUIPO Intellectual property rights and firm performance in the European Union, Firm-level analysis report, 2025,
https://link.epo.org/web/publications/studies/en-ipr-performance-study.pdf.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER22
Entrepreneurship Education stärken
2.1 BMWE-Geschäftsstelle „Gründung in
school“
Mit der Geschäftsstelle „Gründung in school“
stärken wir die Angebote zu Entrepreneurship
Education in Schulen und vermitteln
wirtschaftliches Wissen praxisnah. Über die rund 30 in
„Grün dung in school“ vereinten Initiativen
unterstützen wir bundesweit Schülerfirmen,
Hackathons, Projekttage, Planspiele und Wettbewerbe für
unternehmerische Bildung und stellen passgenaue
Unterrichtsmaterialien bereit. Die Geschäftsstelle
„Gründung in school“ bietet darüber hinaus
regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich
Entrepreneurship Education an.
2.2 Entrepreneurship Education in den
Lehrplänen
Die Bundesregierung ist im Austausch mit der
Kultusministerkonferenz und den Bundesländern,
damit Entrepreneurship Education in Schulen
und Hochschulen gestärkt wird. Die
Bundesregierung appelliert an die Länder, Entrepreneurship
Education bundesweit in den Lehrplänen zu
verankern. Die bereits entwickelten Empfehlungen
zur schulischen Verankerung von
Entrepreneurship Education sollten bei der Weiterentwicklung
der Lehrpläne stärker berücksichtigt werden.
2.3 Startups und Role Models im Unterricht
In Kooperation mit den Partnern der Initiative
„Gründung in school“ streben wir an,
Gründerinnen und Gründer in Schulen und Hochschulen
sichtbarer zu machen und mit dem Aufbau eines
Netzwerks von potentiellen Role Models ein
niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Auch im
Rahmen der Initiative „FRAUEN unternehmen“
werben Vorbild-Unternehmerinnen in allgemein-
und berufsbildenden Schulen sowie Hochschulen
für Unternehmertum von Frauen.
2.4 Weiterentwicklung der Initiative „Young
Entrepreneurs in Science (YES)“
Mit der Weiterentwicklung der Initiative „Young
Entrepreneurs in Science (YES)“ stärken wir
Entrepreneur-Kompetenzen von
Masterstudierenden, Doktoranden und Postdocs.
„exist-Förderprogramm“
weiterentwickeln
2.5 exist Startup Factories
Wir werden den Auf- und Ausbau der zehn im
Oktober 2025 gestarteten „exist Startup Factories“
politisch umfassend flankieren und den Fortschritt
u. a. durch ein KPI-Monitoring und Maßnahmen
der Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
2.6 exist-Programm
Wir werden die Mittelausstattung für „exist“ als
zentrales Programm der Bundesregierung für
Ausgründungen aus der Wissenschaft im Rahmen
der haushalterischen Möglichkeiten stabilisieren.
Das Programm ist sektor- und
technologieagnostisch und auch für Gründungsvorhaben im Bereich
der Sicherheits- und Verteidigungstechnologie
zugänglich. Zudem streben wir an, die
Bearbeitungszeit des Projektträgers beim „exist
Gründungsstipendium“ bis Ende 2026 im Regelfall auf
maximal sechs Wochen zu senken.
2.7 exist Academy
Als Quelle für Gründungstalente und -ideen spielen
Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen
eine zentrale Rolle. Sie stärken DeepTech-
Innovationen in Deutschland und bereiten die
Grundlage für gezielte Ausgründungsaktivitäten im
Kontext der „exist Startup Factories“. Mit „exist
Academy“ wollen wir dazu beitragen, die an
Hochschulen etablierten gründungsunterstützenden
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 23
Strukturen zu festigen und deren Qualität zu
steigern. Dazu wird u. a. eine Zertifizierung von
Hochschul-Gründungszentren aufgebaut.
2.8 exist „ready to Invest“-Komponente
Zur Überbrückung der Finanzierungslücke
frühphasiger DeepTech-Ausgründungen wird die
bestehende Förderlinie „exist Forschungstransfer“
ausgebaut und mit der Startup Bridge Germany-
Israel um eine „ready to Invest“-Komponente
ergänzt. Mit dem Partnerland Israel sollen u. a.
Formate wie Startup-Challenges (z. B. für DefenceTech)
und Demo-Days zur Vernetzung von Kunden
und Investoren durchgeführt werden. Durch eine
Vernetzung mit den „exist Startup Factories“
erhalten die Startups zusätzlich Zugang zu
themenspezifischen und regionalen Startup-Ökosystemen.
2.9 exist-Women
Um mehr Frauen in der Wissenschaft zur
Gründung zu befähigen und den Gründerinnen-Anteil
weiter zu steigern, streben wir bei erfolgreicher
Evaluation eine Fortsetzung von „exist-Women“
an.
2.10 exist-Modellprojekte
Wir wollen die Ergebnisse der laufenden
Modellprojekte wie „AI Nation“, „chemstars“ und Startup
Labor Schwedt nach Ablauf der Förderperiode
sichern und streben bei erfolgreicher Evaluation
eine Fortsetzung an.
2.11 Unipreneur-Initiative
Die Bundesregierung unterstützt mit der Initiative
„Unipreneurs“ im Wege einer Schirmherrschaft
und durch aktive Vernetzung mit den Aktivitäten
im Förderprogramm „exist“ die Auszeichnung
von Professoren als Impulsgebende für
Unternehmertum.
2.12 Accelatorenprogramm der
Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) für
agrarnahe Startups
Mit dem Accelerator „Growth Alliance“ fördert
die Rentenbank Startups im Auftrag des BMLEH
in verschiedenen Entwicklungsphasen durch
unterschiedlichste Unterstützungsangebote von
frühphasigen Mentorings bis zur Beratung bei
Markteintritt und Investorensuche. Darüber
hinaus wird das Agri-Food-Ökosystem durch eigene
Events erweitert und gefestigt. Zusätzlich fördert
die Rentenbank im Auftrag des BMLEH das Agri-
Food Startup-Ökosystem durch strategische
Partnerschaften und Sponsorings. Das
Acceleratorenprogramm soll 2026 neu ausgeschrieben und
strategisch weiterentwickelt werden.
IP-Transfer verbessern
2.13 Nationale IP-Strategie
Die Bundesregierung wird eine nationale IP-
Strategie vorlegen, die Maßnahmen zur Erleichterung
wissenschaftlicher Ausgründungen vorsehen wird,
insbesondere die Einführung standardisierter
Ausgründungsverträge sowie Leitfäden für IP-
Bewertung an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. Dabei sollen auch relevante EU-weite
Bestrebungen im Rahmen der EU Startup and
Scaleup Strategy sowie des EU Innovation Act
berücksichtigt werden.
2.14 Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG)
Der Bund etabliert gemeinsam mit den Ländern
eine Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) als Teil der Dachmarke „Initiative
Forschung & Anwendung“, um exzellente,
anwendungsorientierte Forschung und Transfer an
Hochschulen dauerhaft zu stärken und insbesondere
die regionale Verwertung zu beschleunigen.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER24
2.15 Budget an Hochschulen für
Ausgründungen und IP-Transfer
Die Bundesregierung wird sich im Dialog mit den
Ländern für eine gezielte Unterstützung von
Ausgründungen durch die Hochschulen und
Forschungseinrichtungen und die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen für den Transfer von
IP einsetzen.
2.16 IP als Leistungsindikator
Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit
mit den Ländern IP als Leistungsindikator
etablieren, d. h. wo möglich eine Stärkung der
Aufnahme von Patenten, Patentanmeldungen und
Lizenzen in Forschungs- und
Berufungsbewertung und Entwicklung von Metriken analog zu
Publikationen vorantreiben.
2.17 Zentraler IP-Werkzeugkasten und
IP-Dealdatenbank
Die Bundesregierung wird die bundesseitig
erarbeiteten Tools zum IP-Transfer (Musterverträge,
Checklisten, Leitfäden etc.) in einem zentralen
IP-Werkzeugkasten zusammenführen und
weiterentwickeln. Zudem schafft sie mit dem Aufbau
und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der
neuen IP-Dealdatenbank eine bundesweite
Plattform zur strukturierten Erfassung und Analyse
von IP-Transferverträgen und etabliert neue
Standards für Transparenz und Fairness beim
Wissens- und Technologietransfer aus
Hochschulen und Forschungseinrichtungen an Startups,
insbesondere im DeepTech-Bereich.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 25
2.18 IP-Awareness
Die Bundesregierung wird die bestehenden
Angebote zur IP-Awareness sichtbarer machen und
weiter stärken – auch im Dialog mit der Wirtschaft.
Forschungsstarke Hochschulen sollen u. a. mit
Hilfe der unternehmerisch aufgesetzten Startup
Factories befähigt werden, den Output IP-basierter
Ausgründungen auf ein internationales
Spitzenniveau zu heben.
2.19 Synergieeffekte IP-Awareness
Die Bundesregierung wird sich mit geeigneten
Bundes-/Ländergremien einschließlich der
Fachministerkonferenzen darüber austauschen, wie
verschiedene Akteure der Wissensvermittlung
und Beratung über IP vernetzt werden könnten.
2.20 WIPANO-Programm
Das Förderprogramm WIPANO – Wissens- und
Technologietransfer durch Patente und Normen
– unterstützt insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen beim Sichern und Nutzen von
geistigem Eigentum und hilft ihnen, ihr kreatives
Potenzial besser zu nutzen. Die Bundesregierung
wird das Förderprogramm bekannter machen,
damit noch mehr KMU Zugang finden und von
dem Förderprogramm profitieren können.
Reallabore schaffen und ausbauen
2.21 Reallabore als Instrument für
Innovationstransfer
Wir stärken Reallabore als wichtiges Instrument
für den Transfer von Innovationen in die
wirtschaftliche Anwendung und Skalierung sowie des
regulatorischen Lernens.
2.22 Fachgesetzliche Experimentierklauseln
Die Nutzung bestehender und die
Implementierung neuer fachgesetzlicher Experimentierklauseln
wird gestärkt. Hierzu tragen unter anderem das
Bundeserprobungsgesetz sowie die verbindliche
Prüfung der Erforderlichkeit von
Experimentierklauseln für neue und novellierte Gesetze bei.
Die Schaffung von rechtlichen Freiräumen für
Erprobung baut Rechtsunsicherheit und
regulatorische Hürden ab und erleichtert Innovationen
den Weg in den Markt. Dies betrifft insbesondere
regulierte Anwendungsfelder, in denen Startups
für die Entwicklung und Markteinführung
innovativer Lösungen auf rechtssichere
Erprobungsmöglichkeiten angewiesen sind.
2.23 Reallabore-Innovationsportal
Das im Mai 2025 im Pilotbetrieb gestartete
Reallabore-Innovationsportal wird insbesondere mit
Blick auf die Bedürfnisse von Startups weiter
ausgebaut.
2.24 Reallabore und Experimentierklauseln
im EU Innovation Act
Die Bundesregierung wird sich für die Schaffung
von Erprobungsfreiräumen im Unionsrecht
einsetzen und die Verankerung ambitionierter Ziele
für Reallabore und Experimentierklauseln im EU
Innovation Act unterstützen. Dabei soll auf
bürokratiearme Umsetzung mit echtem Mehrwert für
Unternehmen geachtet werden.
2.25 Neue Erprobungsmöglichkeiten für
Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse
Die Bundesregierung wird mit Blick auf Reallabore
Erprobungsmöglichkeiten im Sinne des
Bundeserprobungsgesetzes für die Umsetzung von
Bundesrecht durch Länder und Kommunen
unterstützen, um Verwaltungs- und
Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER26
2.26 Reallabore und Testumgebungen für
KI-Anwendungen
Wir schaffen ein KI-Reallabor und
Testumgebungen für KI-Systeme in verschiedenen Branchen
und bieten Startups und Unternehmen die
Möglichkeit zur Teilnahme an Testläufen.
2.27 KI-Reallabore im Gesundheitswesen
Die Bundesregierung initiiert
innovationsfördernde Maßnahmen unter dem Begriff „KI-Reallabore
im Gesundheitswesen“, um den Transfer neuer
Technologien in die Versorgung zu beschleunigen
und dadurch Bürokratieaufwand insbesondere
bei Startups im Gesundheitswesen abzubauen.
Innovationsinfrastruktur stärken
2.28 Infrastruktureinrichtungen für
DeepTech-Startups
Viele DeepTech-Startups benötigen spezielle und
kostspielige Infrastruktur wie Werkstätten für
Prototypen, Reinstlabore oder Ähnliches. Die
Bundesregierung wird den Bedarf zusätzlicher
Infrastruktureinrichtungen und mögliche Wege
prüfen, vorhandene Infrastrukturen leichter
zugänglich zu machen.
Forschungsgetriebene Startups und
Scaleups stärken
2.29 Startup-Förderung in den
Quantentechnologien
Wir werden die gezielte Förderung von Startups
in den Quantentechnologien weiterentwickeln
und bestehende Programme für
Unternehmensgründungen in diesem Bereich fortführen. Dabei
wollen wir die Unterstützung künftig stärker auf
die Aufbau- und frühe Wachstumsphase
ausrichten, um die Entwicklung tragfähiger
Geschäftsmodelle und den Aufbau leistungsfähiger
Quantenökosysteme in Deutschland zu beschleunigen.
2.30 Batterie-Start-Up-Inkubator
Unter dem Dach der Hightech Agenda
Deutschland erhalten Gründungsinteressierte Unterstüt-
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 27
zung, um Hürden bei der Entwicklung innovativer
Batterietechnologien zu überwinden.
Gründungsteams erhalten im Startup-Inkubator „BaStI“
frühzeitig Zugang zu exzellenter Labor- und
Prototypeninfrastruktur, wissenschaftlicher und
unternehmerischer Beratung, IP-/Patentsupport sowie
Investoren- und Industrie-Netzwerken.
Übergeordnetes Ziel ist es, den Transfer von
Batterieforschung in die Industrie zu beschleunigen und
nachhaltige Innovationen auf den Markt zu bringen.
2.31 GO-Bio
Die Bundesregierung unterstützt mit GO-Bio
next gründungswillige Forschungsteams in den
Lebenswissenschaften. Das Programm
berücksichtigt die besonderen Rahmenbedingungen
biotechnologischer Ausgründungen,
insbesondere lange Entwicklungszeiten, hohe regulatorische
Anforderungen und einen erheblichen
Finanzierungsbedarf. GO-Bio next ist eine Flaggschiff-
Maßnahme der Hightech Agenda Deutschland.
Das Programm GO-Bio initial fördert ergänzend
die Identifizierung und Entwicklung früher
lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit
erkennbarem Innovationspotential. Der IP-Transfer spielt
dabei eine zentrale Rolle. Ziel ist es, einen
Reifegrad zu erreichen, der eine Weiterführung in
anderen Förderprogrammen wie VIP+, exist
Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio
next ermöglicht.
2.32 KMU-i Biomedizin
Mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ:
Biomedizin“ sollen die Innovationsfähigkeit des
deutschen Mittelstands im Bereich der
biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig gestärkt
und Kompetenzen ausgebaut werden, um das
Potential biomedizinischer Innovationen zu heben
und damit für Gesellschaft und Wirtschaft
nutzbar zu machen. Insbesondere der effizientere
Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit
in die spätere Anwendung im medizinischen
Alltag sollen gefördert und ausgebaut werden. Die
Fördermaßnahme steht auch
technologieorientierten Startups offen und soll deren Potenzial zur
Entwicklung und Verwertung biomedizinischer
Innovationen gezielt unterstützen.
2.33 Transferinitiative F.A.S.T. (Forschung –
Ausgründungen – Skalierung – Transfer)
Die Transferinitiative F.A.S.T. zielt darauf ab, den
Transfer in Deutschland zu stärken und zu
beschleunigen. Damit zahlt sie auf den im
Koalitionsvertrag angestrebten „Transferbooster“ ein. Zudem
ist F.A.S.T. ein wichtiger Umsetzungshebel der
Hightech Agenda Deutschland. Die Initiative ist
als bedarfsorientiertes und lernendes Programm
angelegt, um die Fördermaßnahme und ihre
Instrumente flexibel anpassen zu können. Sie schafft
durch aktives Scouting einen Transfer-Marktplatz,
auf dem ein Matching zwischen Ideen aus der
Forschung mit den Bedarfen der Wirtschaft
stattfindet.
2.34 Validierungsförderung VIP+
Mit VIP+ schließt die Bundesregierung die Lücke
zwischen Forschung und Anwendung und
ermöglicht Forschenden aller Disziplinen, das
Anwendungs- und Marktpotenzial ihrer Innovationen
nachzuweisen. Das Programm soll gezielt
weiterentwickelt werden, um Transferpotentiale noch
besser zu erschließen und künftig mehr
Ausgründungen aus der Wissenschaft zu ermöglichen.
2.35 Cluster und Netzwerke zwischen
Wissenschaft, Industrie und Investoren
In leistungsfähigen Netzwerken werden Ideen
schneller in Gründungen, marktfähige
Anwendungen und neue Wertschöpfung überführt.
Mit der Zukunftscluster-Initiative und der
Initiative Forschungscampus stärken wir folglich die
Entstehung und Skalierung innovativer Startups
aus Wissenschaft und Forschung. Mit den High-
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 –
HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER28
tech Spaces bringen wir zudem eine neue
Förderinitiative auf den Weg, die neben technologischer
Exzellenz auch regulatorische und bürokratische
Rahmenbedingungen für Innovation in den Blick
nimmt. Wissenschaft, Wirtschaft und die Länder
werden dabei eng eingebunden, um
Innovationshemmnisse abzubauen und innovationsfreundliche
Rahmenbedingungen zu schaffen. So verbessern
wir die Wettbewerbsfähigkeit von
Innovationsökosystemen und ihre Attraktivität für
Kapitalgeber. Eine Förderrichtlinie wird im Sommer 2026
veröffentlicht, ab 2027 folgt die Förderung
ausgewählter Leuchtturmvorhaben.
2.36 Startup-Förderung „StartUpSecure“ und
„StartUpConnect“
Mit den Maßnahmen „StartUpSecure“ und „Start-
UpConnect“ werden Gründungsinteressierte und
junge Unternehmen dabei unterstützt, ihre
innovativen Ideen aus den Bereichen Cyber- und
Kommunikationstechnologien in marktfähige
Anwendungen zu überführen. Die Förderung wird
durch deutschlandweit verteilte
Gründungsinkubatoren mit direkter Anbindung an renommierte
Forschungseinrichtungen flankiert. Diese bieten
neben fachlicher Expertise auch Zugang zu
modernsten Test- und Validierungsinfrastrukturen an.
2.37 Skalierungsstelle Nachhaltiger Konsum
Wir unterstützen deutsche Startups und Scaleups
bei der Skalierung und Weiterentwicklung
innovativer Ansätze im Bereich des nachhaltigen
Konsums. Mithilfe einer Skalierungsstelle werden den
Unternehmen Ressourcen bereitgestellt, um
Prototypen zur Marktreife zu bringen und bestehende
digitale Ansätze von der Nische in den Mainstream
zu überführen.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
Handlungsfeld 3:
Sicherheit und
Verteidigung
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 –
HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG30
Spätestens seit dem völkerrechtswidrigen
Überfall Russlands auf die gesamte Ukraine im Jahr
2022 hat sich die sicherheitspolitische Situation
Deutschlands und Europas dramatisch verändert.
Neben der Unterstützung der Ukraine ist in
Deutschland die Stärkung der Abschreckungs-
und Verteidigungsfähigkeit ein zentraler Aspekt.
Startups und Scaleups übernehmen dabei
zunehmend mehr Anteile in Fragen der nationalen
Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Gerade in den
Bereichen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit,
unbemannte Systeme (UXS) und Datenanalyse
bieten junge Unternehmen neue und hoch
effektive Lösungen.
Die DefenceTech-Branche zählt folglich aktuell
zu den dynamischsten Segmenten der deutschen
Startup- und Scaleup-Landschaft, wobei
Deutschland europaweit eine Spitzenposition einnimmt.11
Im Jahr 2025 flossen erstmals 1,16 Milliarden Euro
Wagniskapital in deutsche DefenseTech-Startups
und -Scaleups. Damit entfielen mehr als 50 Prozent
der europäischen Venture-Capital-Investitionen
in diesem Bereich auf Deutschland. Das
Verhältnis zu den gesamten Investitionen auf dem
deutschen VC-Markt lag somit bei 17 Prozent –
deutlich über dem weltweiten Niveau von 4 Prozent.12
Knapp 2 Prozent aller Startups in Deutschland
rechnen sich derzeit dem Bereich DefenceTech
zu. Darüber hinaus entwickelt fast ein Viertel
aller Startups sogenannte Dual-Use-Produkte,
also sicherheitsrelevante Technologien, die
sowohl zivilen als auch militärischen Nutzen bzw.
Anwendungsfälle haben13. Trotz des großen
Poten zials stehen die Unternehmen vor besonderen
Hürden, wie etwa ein erhöhter Kapitalbedarf
aufgrund der langjährigen Entwicklungszyklen im
DefenceTech-Bereich. Zudem bleibt der Zugang
zu staatlichen Aufträgen herausfordernd, da die
Vergabeverfahren für Beschaffungsaufträge der
Streitkräfte in der Regel zusätzliche Anforderungen
(z. B. Geheimschutzanforderungen) beinhalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
im Rahmen der Startup- und Scaleup-Strategie ein
Bündel gezielter Maßnahmen entwickelt, um der
wachsenden Bedeutung des DefenceTech-Sektors
Rechnung zu tragen. Der Zugang zu Kapital für
Startups und Scaleups soll durch ein dezidiertes
Venture-Capital-Instrumentarium gestärkt
werden. Gleichzeitig sollen gerade im Bereich der
Verteidigungsinnovationen neue dynamische
Marktteilnehmer und Investoren besser mit der
Expertise und den Bedarfen der Bundeswehr als
Bedarfsträger verknüpft werden. Die
Beschaffungsplanung der Bundeswehr wird durch
standardisierte, digitale Verfahren deutlich beschleunigt.
Darüber hinaus wollen wir die Koordination und
Steuerung sowohl fähigkeitsfokussierter als auch
technologiebasierter Forschungsprojekte stärken
und die Vernetzung von zivilen und militärischen
Bedarfsträgern fördern. Damit schaffen wir ein
durchgängiges Ökosystem, das Bedarfsträger und
-decker, Kapital, Forschung, Industrie und unsere
hoch innovativen Startups und Scaleups optimal
miteinander verknüpft.
11 KfW Research, KfW-Venture-Capital-Dashboard Q4 2025, S. 8,
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Dashboard/KfW-VC-Dashboard-Q4-2025.pdf.
12 KfW Research, Pressemitteilung vom 13.02.2026, Wagniskapitalgeber setzen in Deutschland andere Prioritäten als anderswo,
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_879424.html;
de:hub insight, DefenceTech-Startups 2025: Ein Jahr voller Dynamik und Perspektiven für 2026, S. 2 (Stand: Januar 2026).
13 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 27.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG 31
VC-Finanzierungs- und
Förderinstrumente des Bundes weiterentwickeln
3.1 Direktbeteiligungsvehikel für Unternehmen
der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
(Deutschlandfonds/Zukunftsfonds)
Startups und Scaleups der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie übernehmen eine zunehmend
größere Rolle bei der Stärkung der nationalen
Sicherheit, der Verteidigungsfähigkeit sowie der
gesamtstaatlichen Resilienz. Zur Verbesserung
ihres Kapitalzugangs und zu einer besseren
Vernetzung und zum Wissenstransfer zwischen
öffent lichen und privaten Verteidigungsexperten
wird als Teil der Verstetigung des Zukunftsfonds/
Zukunftsfonds II ein neues Vehikel für
Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups
geschaffen, die eindeutig militärisch nutzbare
Produkte und Dienstleistungen – einschließlich
solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste
fallen – herstellen und bereitstellen.
3.2 Investitionen in VC-Fonds für Startups und
Scaleups der Sicherheits- und Vertei digungs -
industrie (Deutschlandfonds/
Zukunftsfonds)
Zur zusätzlichen Verbreiterung des
Kapitalangebots entwickelt die Bundesregierung als Teil der
Verstetigung des Zukunftsfonds/Zukunftsfonds II
unter anderem in Zusammenarbeit mit
europäischen Partnern Finanzierungsinstrumente, die
Pari-passu-Beteiligungen an Fonds mit einem
Schwerpunkt im Bereich Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie eingehen. Die Instrumente
sollen dabei auch zu einer besseren Vernetzung und
zum Wissenstransfer zwischen öffentlichen und
privaten Verteidigungsexperten beitragen.
3.3 Praxistest der Ausweitung der
Investitionsmöglichkeiten von VC-Fonds, in die der EIF
investiert ist
Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen
Investitionsfonds (EIF) dabei, die vorgenommenen
Anpassungen der Investitionskriterien, die die
Möglichkeiten von VC-Fonds, in die der EIF in -
vestiert ist, zur Finanzierung von Startups und
Scaleups der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie erheblich ausweiten, durch Erprobung in
der Praxis auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.
3.4 Förderinstrumente der Bundesagentur
für Sprunginnovationen (SPRIND) für den
Verteidigungsbereich
Wir prüfen Möglichkeiten, die
Förderinstrumente der Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) stärker für den Verteidigungsbereich
zu nutzen. Dadurch wollen wir Technologien im
Sicherheits- und Verteidigungsbereich
weiterentwickeln und zugleich die Innovationskraft der
beteiligten Forschungseinrichtungen, Startups
und Unternehmen stärken.
3.5 Technologische Innovationen im Bereich
Maritime Technik zum Schutz von maritimen
Infrastrukturen
Unterwasserdrohnen, Sensorik und KI-gestützte
Auswertung großer Datenmengen aus
verschiedenen Sensorquellen können einen wichtigen
Beitrag zum Schutz von Infrastrukturen auf und
unter See für Bedarfsträger wie Marine,
Sicherheitsbehörden und Betreiber leisten. Wir
adressieren entsprechende Innovationen gezielt in den
bestehenden Förderprogrammen des BMWE
(Maritimes Forschungsprogramm,
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit), des BMFTR
(Förderrichtlinie „Stärkung maritimer Sicherheit
und Verbesserung des Schutzes maritimer
Infrastrukturen“) und des BMVg und nehmen dabei
auch Startups in den Blick.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 –
HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG32
Planung und Beschaffung
beschleunigen
3.6 Beschleunigte Planung und Beschaffung
für die Bundeswehr
Mit dem Gesetz zur beschleunigten Planung und
Beschaffung für die Bundeswehr werden
Vorleistungen gemäß § 56 BHO bei Beschaffungen für
die Bundeswehr insbesondere mit Blick auf die
Finanzierungsbedingungen von Startups in der
SVI erweitert. Das Gesetz enthält weitere
Erleichterungen wie mehr Offenheit für
Marktkonsultationen und für innovative Verfahren, die
insbesondere Startups zugutekommen können. Es
ist zum 14. Februar 2026 in Kraft getreten.
Netzwerk- und Kooperationsstrukturen
stärken
3.7 Vernetzungsplattform „SVI-Connect“
Wir unterstützen die Plattform „SVI-Connect“,
um Bedarfsträger und -decker gezielt mit
strategischen Industriepartnern und Startups der
deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu
vernetzen. Ziel ist es, konkrete Bedarfe und
qualifizierte Lieferanten strukturiert abzubilden,
Transparenz zu schaffen und so die Grundlage für
eine resiliente Supply Chain zu stärken.
3.8 Defence-Vernetzungsprogramm des
de:hub Security & Defense München
Wir unterstützen den Aufbau der Defense Alliance
durch das de:hub Security & Defence in München.
Diese schafft als kuratiertes Ökosystem den
institutionellen Rahmen für eine vertrauensbasierte
Zusammenarbeit zwischen Startups, Mittelstand,
Industrie, Investoren, Forschung, Militär und
Politik. Dabei handelt es sich um ein
mitgliedschaftsbasiertes Netzwerk, das als Beschleuniger
für DeepTech- und zukunftsweisende
Technologien im Sicherheits- und Verteidigungsbereich
konzipiert ist. Die Alliance unterstützt ihre
Mitglieder bei der Finanzierung, Skalierung und
Internationalisierung durch kuratierte Zugänge,
qualifizierte Vernetzung und ein dauerhaftes
Servicenetzwerk. Gleichzeitig stärkt sie die
Orientierung im regulatorischen Umfeld und die
Sichtbarkeit im Defence-Innovationsökosystem.
3.9 NATO Defence Innovation Accelerator for
the North Atlantic (DIANA)
Mit Einrichtung von DIANA wurde ein
bündnisweites Innovationsnetzwerk etabliert, um die
Innovationskraft und Technologieführerschaft der
NATO im Bereich der Emerging and Disruptive
Technologies (EDT) zu erhalten, weiter
auszubauen und dabei zu helfen, die NATO auf künftige
Herausforderungen vorzubereiten. Der Schwer-
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG 33
punkt von DIANA liegt auf Förderung und
Unterstützung von Startups im Bereich von Dual-Use-
Technologien mit einem Technology Readiness
Level (TRL) von mindestens vier bis sieben. Ziel
ist, im Rahmen der DIANA-Aktivitäten
identifiziertes Potential für die Verbesserung
vorhandener und den Aufwuchs neuer interoperabler
militärischer Fähigkeiten nachhaltig zu heben. Mit
DIANA wird auch die zivil-militärische
Zusammenarbeit gestärkt. DIANA arbeitet derzeit mit
einem einzigartigen, bündnisweiten Netzwerk,
bestehend aus national beigestellten Startup-
Acceleratoren und über 200 Test- und
Versuchseinrichtungen, die auch bei Erprobungs- und
Weiterentwicklungsaktivitäten im Rahmen
militärischer Experimentalserien mitwirken. Der
deutsche Anteil besteht aus dem „Palladion
Defence Accelerator“ der Universität der
Bundeswehr München und aktuell 20 Testzentren.
3.10 Hub for EU Defence Innovation (HEDI)
Der Hub for European Defence Innovation (HEDI)
wurde im Mai 2022 von den EU-
Verteidigungsministern als zentrale Maßnahme des
„Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung“
der Europäischen Union ins Leben gerufen. HEDI
wird von der Europäischen Verteidigungsagentur
(EDA) betrieben und dient als zentrale
Anlaufstelle für Verteidigungsinnovationen. Er treibt die
Entwicklung militärischer Fähigkeiten voran und
stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen
den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern.
Die Aufgabe des HEDI besteht darin,
vielversprechende Ideen schneller in einsatzfähige
Verteidigungsfähigkeiten umzusetzen, dabei die
Verteidigungsprioritäten der EU zu unterstützen und den
technologischen Vorsprung Europas zu stärken.
Innovationsstrukturen aufbauen und
internationale Zusammenarbeit fördern
3.11 Innovation Hubs für Sicherheit und
Verteidigung
Die Innovation Hubs für Sicherheit und
Verteidigung wurden etabliert, um im Austausch zwischen
zivilen und militärischen Bedarfsträgern sowie
Anbietern von Sicherheitslösungen (inkl.
Startups) Synergien zwischen ziviler und militärischer
Forschung zu identifizieren und für innovative
Lösungen nutzbar zu machen. Kern der Hubs
sind Demonstrations- und
Erprobungsumgebungen zur Entwicklung, Erprobung und Bewertung
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 –
HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG34
sowie Eruierung von Skalierungsmöglichkeiten
und deren perspektivischer Umsetzung unter
Wahrung von Sicherheitsanforderungen.
3.12 Innovationszentrum der Bundeswehr
(InnoZBw)
Wir haben ein Innovationszentrum der
Bundeswehr (InnoZBw) als eine zentrale
Koordinationsinstanz für technologiegetriebene Innovationen
errichtet. Ziel ist es, Akteure vor Ort
zusammenzubringen und eine enge Verbindung zwischen
militärischer Forschung und Erprobung, dem
zivilen Innovationsökosystem und der
Bundeswehr herzustellen. Dazu stellt das InnoZBw zivilen
Akteuren u. a. die zur Wahrung des
Geheimschutzes erforderliche Ausstattung auf einer zentralen
Bw-Liegenschaft zur Verfügung. Dieses Angebot
soll auch möglicherweise verteidigungsrelevanten
SPRIND-geförderten Projekten zur Verfügung
stehen.
3.13 Cyber Innovation Hub der Bundeswehr
(CIHBw)
Zudem existiert bereits seit 2017 der Cyber
Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) als
Schnittstelle der Bundeswehr zum Startup-Ökosystem
im Bereich Cyber/IT, der bereits mehr als 220
Innovationsvorhaben initiiert hat und nun auch mit
sogenannten Spark Cells in der Fläche aktiv ist.
Aufgabe des CIHBw ist es, kurzfristig – idealerweise
innerhalb von 3–6 Monaten – ein Minimum Viable
Product (MVP) zu erzeugen. Ausgewählte
Innovationsvorhaben sollen nunmehr anschließend auch
durch den CIHBw initial zur Weiterqualifizierung
skaliert werden. Hierzu wurde das Budget für den
CIHBw erhöht. Die strategische Steuerung des
CIHBw erfolgt durch das BMVg.
3.14 NATO Innovation Fund (NIF)
Der NATO Innovation Fund (NIF) ist ein als
Rechtssubjekt eigenständiger, von 24 NATO-Staaten (u. a.
Deutschland) getragener Risikokapitalfonds, der
über einen Zeitraum von 15 Jahren über 1 Milliarde
Euro in DeepTech- und Dual-Use-Unternehmen
investiert, um Verteidigung, Sicherheit und
Resilienz zu stärken. Rational für die NIF-Investments
ist die begründete Aussicht auf Beiträge zur
technologischen Überlegenheit der NATO und ihrer
Mitgliedstaaten. Der Fokus liegt hierbei auf
disruptiven und zukunftsweisenden Technologien,
welche zur Fähigkeitsentwicklung genutzt werden
können. Wie die übrigen Kommanditisten kann
auch BMVg dem NIF-Investmentteam Startups
und Scaleups zur Due-Diligence-Prüfun für
mögliche Eigenkapitalinvestments vorschlagen. Auch
die Unternehmen selbst können proaktiv ein
Pitch Deck beim NIF einreichen.
3.15 Strategische Rüstungsexporte und
effiziente Exportkontrollverfahren
Im Rahmen der stärkeren Ausrichtung von
Rüstungsexporten an unseren Interessen in der
Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik
verwirklichen wir eine strategisch ausgerichtete
Rüstungsexportpolitik, welche Defence- und Dual-
Use-Startups und Scaleups als Teil der deutschen
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, ihren
ausländischen Partnern sowie ihren Kunden
Verlässlichkeit gibt. Die Unterstützung von
Rüstungsexporten über Government-to-Government-
Vereinbarungen bauen wir aus.
Exportkontrollgenehmigungen werden rascher und koordinierter
geprüft. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem
etwaigen unerwünschten Technologieabfluss,
den es zu vermeiden gilt.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
Handlungsfeld 4:
Bürokratierückbau
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 –
HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU36
Startups müssen sich mit ihren Ressourcen voll
auf Innovation und Wachstum konzentrieren
können. Daher ist Bürokratierückbau gerade für
junge und innovative Unternehmen entscheidend:
Rund 88 Prozent der Startups nennen weniger
Bürokratie als wichtigsten Faktor, der für eine
Gründung im Ausland statt in Deutschland
spreche. Hohe administrative Hürden werden
demnach direkt als Standortnachteil wahrgenommen,
während eine effiziente, digitalisierte Verwaltung
die Attraktivität Deutschlands als Gründungsort
erheblich steigern kann und insgesamt die
Wettbewerbsfähigkeit stärkt.14
Wir wollen Gründungsprozesse beschleunigen
und den administrativen Aufwand im Anschluss
an die Gründung deutlich reduzieren. Die von
der Bundesregierung verabschiedete
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung setzt
bereits den Rahmen für Bürokratierückbau durch
einfachere und effizientere Verwaltungsprozesse.
Die Startup- und Scaleup-Strategie steht im
Einklang mit dieser Agenda und ergänzt sie punktuell.
Besonders relevant ist das Ziel, den
Gründungsprozess insgesamt deutlich zu beschleunigen –
durch das Hebelprojekt „Schneller Gründen“.
Weniger bürokratische Hürden versprechen wir
uns ferner durch einen einheitlichen europäischen
Rechtsrahmen für junge, innovative Unternehmen
(28. Regime).
Der Bürokratierückbau soll durch eine
konsequente Digitalisierung erfolgen und dabei die
bestehenden hohen Schutzstandards für junge
Unternehmen sowie den Rechtsverkehr
aufrechterhalten. Relevante Standards aus den Bereichen
Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte,
Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von
Steuerbetrug werden wir nicht absenken.
Digitalisierung, Entbürokratisierung und
Rechtssicherheit wollen wir zusammendenken. Zudem wollen
wir Online-Beurkundungsverfahren weiter
voranbringen und die Förderzentrale Deutschland
(foerderzentrale.gov.de) als zentrales Online-Portal
für die Beantragung von Fördermitteln
weiterentwickeln, welches sich in das Gesamtbild des
Förderwesens einfügt.
14 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 52.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU 37
Hebelprojekt „Schneller Gründen“
umsetzen
4.1 Hebelprojekt „Schneller Gründen“
Die Bundesregierung setzt in der
Modernisierungsagenda des Bundes das Hebelprojekt „Schneller
Gründen“ um. In diesem Zusammenhang werden
wir gemeinsam mit den beteiligten Stellen
insbesondere digitale Verfahren zur
Unternehmensgründung vereinheitlichen und ermöglichen, u. a.
durch eine Once-Only-Funktion, eine Einbindung
des D-Stacks und den Anschluss
gründungsrelevanter Register an das NOOTS sowie die
Einbindung der steuerlichen Anmeldung. Ein Entwurf
für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz soll
unter Berücksichtigung der vom IT-Planungsrat
vorgelegten Eckpunkte für die
Gründungsbeschleunigung bis Ende 2026 folgen.
4.2 Erteilung der Steuernummer
Im Hebelprojekt „Schneller Gründen“ wirkt die
Bundesregierung darauf hin, dass die Erfassung
aller Gründungsdaten, die zur Vergabe von Steuer-
und Handelsregisternummern,
Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen
erforderlich sind, in einem einheitlichen Prozess erfolgt
und die Daten den zuständigen Behörden und
Einrichtungen nahtlos und über einfache und
digitale Schnittstellen zugeleitet werden. Die Prüfung
der Daten soll automatisiert und die Vergabe
insbesondere der Steuernummer für Gründende
beschleunigt werden. Auf diese Weise entstehen
eine deutliche Zeitersparnis und Effizienzgewinne.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 –
HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU38
Startup-Gründungen erleichtern
4.3 28. Regime
Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der
EU-Kommission für ein 28. Regime und unterstützt
die Einführung einer europäisch
vereinheitlichten Rechtsform, die Unternehmen, insbesondere
Startups und Scaleups, die grenzüberschreitende
Tätigkeit in der EU erleichtert. Sie wird sich
konstruktiv in die Abstimmungen auf EU-Ebene
einbringen, das 28. Regime unterstützen und auf eine
Einigung innerhalb des vom Europäischen Rat
vorgegebenen Zeitplans bis Ende 2026 hinwirken.
Ziel des 28. Regimes muss ein einfach
handhabbarer, einheitlicher Rechtsrahmen für europäische
Unternehmen sein, der die Finanzierung
erleichtert und die Attraktivität für Investoren erhöht,
ohne dass nationale Arbeits- und Sozialstandards,
insbesondere die Unternehmensmitbestimmung,
unterminiert werden. Wichtig ist, dass sich die EU
Inc. in die bestehende Funktionalität und
Systematik der Sozialversicherungssysteme einfügt.
4.4 Online-Beurkundungsverfahren
Bereits bestehende Online-
Beurkundungsverfahren wird die Bundesregierung unter strikter
Beachtung der Schutzzwecke der konkret
betroffenen Formvorschriften systematisch weiter
ausbauen. Der Vorschlag der Bundesregierung dazu
ist bereits Gegenstand der parlamentarischen
Beratungen. Darin haben die Koalitionsfraktionen
auch die Möglichkeit der Online-Beurkundung
von Anteilsübertragungen in der GmbH
vorgeschlagen.
4.5 Zentrale Ausstellung von e-Apostillen
Der elektronische Urkundenverkehr bietet
enormes Entlastungspotenzial für Bürger und
Unternehmen. Apostillen nach dem Haager
Apostilleübereinkommen machen öffentliche Urkunden
im Ausland verkehrsfähig, können derzeit in
Deutschland aber noch nicht in elektronischer
Form erteilt werden. Der Bund wird in Abstimmung
mit den Ländern die elektronische Apostillierung
elektronischer öffentlicher Urkunden von Bund
und Ländern übernehmen und strebt an, diese
Aufgabe beim Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten zu zentralisieren.
4.6 Förderzentrale Deutschland
Die Förderzentrale Deutschland ist das neue
Online-Portal des BMWE zur Beantragung von
Fördermitteln und zentrale Anlaufstelle für
Fördermittelinteressierte. Zukünftig sollen immer mehr
Förderprogramme und Förderleistungen auf der
nutzerfreundlichen Plattform mit standardisierten
Elementen verfügbar sein. Bund und Länder haben
sich in der Föderalen Modernisierungsagenda
darauf verständigt, ihre bestehenden Förderportale
in der Förderzentrale Deutschland
zusammenzuführen. Durch diese Bündelung der
Förderplattformen ermöglicht die Bundesregierung
gemeinsam mit den Bundesländern unter Einbindung
der jeweiligen Fachverfahren bis Ende 2027 die
durchgängig digitale und medienbruchfreie
Beantragung und Bearbeitung von Förderanträgen.
4.7 Vereinfachung des Verfahrens zur
Beantragung der Forschungszulage
Durch die Integration souveräner KI-
Applikationen wird das Verfahren zur Beantragung der
Forschungszulage vereinfacht und die
Bescheinigungsstelle Forschungszulage zu einem Vorreiter einer
innovativen, schlanken und effizienten Verwaltung
weiterentwickelt. Im Ergebnis werden
administrative Hürden gesenkt und der Bürokratierückbau
entscheidend vorangetrieben. Insbesondere
erstantragstellende forschende Unternehmen werden
so weiter entlastet. Erste KI-Anwendungen werden
im ersten Halbjahr 2027 nutzbar sein.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU 39
4.8 Beratungs- und Schulungsangebote
Die Bundesregierung wird zudem die Beratungs-
und Schulungsangebote zur Beantragung von
Fördermitteln ausbauen. Dies wird zum einen
im Kontext von „Startup Germany“ (s. Maßnah me
8.1) erfolgen, zum anderen aber auch in den
einzelnen Programmen, z. B. als Bestandteil von
„exist Academy“.
4.9 Pauschalen zur Abrechnung förderfähiger
Kosten
In fortlaufenden Optimierungsprozessen prüfen
wir im Einklang mit europarechtlichen
Rahmenbedingungen unsere Förderangebote auf
Einsparpotenziale für Bürokratie samt nutzerfreundlicher
Optionen wie Pauschalen zur Abrechnung
förderfähiger Kosten. Pauschalierungen sind in der AGVO,
die für viele Förderprogramme die
Rechtsgrundlage ist, enge Grenzen gesetzt. Deutschland setzt
sich deshalb in Brüssel dafür ein, dass die
Pauschalierung von Kosten in der AGVO vereinfacht und
erweitert wird.
Zulassungsverfahren verbessern
4.10 Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
in spezifischen Bereichen
Die Bundesregierung prüft im Rahmen laufender
und anstehender Gesetzgebungsinitiativen auf
EU- und nationaler Ebene, wie Zulassungs- und
Genehmigungsverfahren in spezifisch regulierten
Bereichen, u. a. in den Branchen Pharma,
Medizinprodukte und SVI, in Deutschland und der EU
vereinfacht und beschleunigt und für Startups
transparenter ausgestaltet werden können.
4.11 Beratungsangebote bei Zulassungs- und
Bewilligungsbehörden
Für Gründerinnen und Gründer sind
Beratungsangebote bei den Zulassungs- und ggfs.
Bewilligungsbehörden ein wirksames Instrument, um
Verständnis für komplexe regulatorische Abläufe
zu schaffen und den Zugang zu erleichtern. Dies
betrifft verschiedene Sektoren wie den Pharma-,
den Chemie- und den SVI-Bereich. Sofern
entsprechende Beratungsangebote noch nicht etabliert
sind, eröffnet die Bundesregierung entsprechende
Angebote, um Wissenslücken zu schließen und
auf Veränderungen der regulatorischen
Rahmenbedingungen hinzuweisen; dadurch können
Startups gezielter und sicherer agieren.
4.12 Praxischecks zu Zulassungsverfahren
Ergänzend zu den Beratungsangeboten wird die
Bundesregierung Praxischecks zu den
Zulassungsverfahren durchführen. Dies betrifft insbesondere
den Chemiebereich.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 –
Handlungsfeld 5:
Vergabe und Wettbewerb
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
15 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 26.
HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB 41
Von einer innovativen öffentlichen
Auftragsvergabe an Startups profitieren beide Seiten:
Startups gewinnen mit der öffentlichen Hand
einen starken Kunden, der Wachstum und
Skalierung unterstützt. Gleichzeitig erhält der Staat
maßgeschneiderte Innovationen und kann damit die
Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher
gestalten.
Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen ist für
Startups bislang mit hohen Hürden verbunden.
Nur 7 Prozent der Startups hatten im Jahr 2025
öffentliche Kunden.15 Komplexe
Vergabeverfahren, umfangreiche Nachweispflichten sowie
Anforderungen an Referenzen oder die
Unternehmenshistorie erschweren den Zugang zum Staat
als wichtigem Auftraggeber. Dabei könnten
gerade Startups beispielweise mit innovativen
digitalen Lösungen zur Modernisierung staatlicher
Dienstleistungen beitragen.
Um dieses Innovationspotenzial besser zu nutzen,
stärken wir u. a. durch das
Vergabebeschleunigungsgesetz die Teilnahmemöglichkeiten für Startups
an öffentlichen Vergaben. Dazu gehören
vereinfachte und beschleunigte Vergabeverfahren sowie
eine stärkere Berücksichtigung der Umstände
junger Unternehmen. Eine gezielte Anhebung der
Direktauftragswertgrenze für Beschaffungen von
innovativen Startups auf 100.000 Euro soll zudem
bürokratische Verfahren reduzieren und den
Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Parallel dazu werden wir die öffentliche
Beschaffung stärker digitalisieren und Zahlungsprozesse
beschleunigen, um die Liquidität junger
Unternehmen zu stärken. Es kommt entscheidend
darauf an, dass die öffentlichen Auftraggeber von
den neuen Möglichkeiten verstärkt Gebrauch
machen. Hierzu sieht die Strategie einige
Maßnahmen vor.
Ergänzend etablieren europäische Instrumente
wie der Digital Markets Act und der Data Act
bessere Wettbewerbsbedingungen und erleichtern den
Zugang zu Daten, die dringend für datenbasierte
Geschäftsmodelle benötigt werden. Dadurch
schaffen wir ein Level Playing Field mit fairen
Wettbewerbsbedingungen für Startups
gegenüber großen Marktakteuren.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 –
HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB42
Anreize für öffentliche Aufträge an
Startups setzen
5.1 Direktauftragswertgrenze für Vergaben
an Startups
Mit einer Sonder-Direktauftragswertgrenze von
100.000 Euro für Vergaben an Startups parallel
zum Vergabebeschleunigungsgesetz werden wir
Anreize für den Bund setzen, von innovativen
Startups zu beschaffen. Zudem wird die
Möglichkeit von bürokratiearmen, bilateralen
Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit
Startups erleichtert. Dabei achten wir auf eine
praxisgerechte Ausgestaltung der Regelung,
damit möglichst viele Startups von den
Sonderregelungen profitieren und an öffentlichen Aufträgen
partizipieren können. Die Regelungen sind zum
1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Zugang zu öffentlichen Aufträgen
erleichtern
5.2 Innovative Unternehmen und Startups
im Rahmen des
Vergabebeschleunigungsgesetzes
Das Vergabebeschleunigungsgesetz, welches zum
1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, sieht neben der
Vereinfachung und der Beschleunigung einige
Maßnahmen im nationalen Vergaberecht speziell
für innovative Anbieter und junge Unternehmen
vor, um deren Berücksichtigung in der öffentlichen
Beschaffung zu stärken und Hürden zu verringern.
So weit wie europarechtlich bereits möglich wird
die Verwendung funktionaler
Leistungsbeschreibungen und von Nebenangeboten gestärkt. Die
Belange von jungen Unternehmen und KMU
werden in Zukunft stärker in der Konzipierung
des Vergabeverfahrens berücksichtigt, etwa bei
angemessenen Eignungskriterien und
bürokratiearmen Nachweisen. Auch Zahlungen an die
Unternehmen sollen schneller erfolgen.
5.3 Reform der europäischen
Vergaberichtlinien
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der
anstehenden Reform der europäischen
Vergaberichtlinien für spezifische Maßnahmen für
Startups, KMU und Anbieter innovativer Lösungen
ein. Ziel ist es, diesen die Teilnahme an
Vergabeverfahren zu erleichtern und ihre Chancen zu
verbessern. Vergabeverfahren sollen mit Blick
hierauf einfacher und handhabbarer gestaltet
werden. Vorschriften, z. B. zum wettbewerblichen
Dialog und der Innovationspartnerschaft, sind
bisher zu unflexibel und fehleranfällig. Zudem
sollten die Vorgaben zu Eignungskriterien und
Nachweispflichten auf EU-Ebene angepasst
werden. Startups und KMU sollten einfache
Möglichkeiten zur Nachweiserbringung durch alternative,
geeignete Belege erhalten. Auch die Nutzung
funktionaler Leistungsbeschreibungen sollte
einfacher und rechtssicherer ermöglicht werden;
Nebenangebote sollten ebenfalls verstärkt genutzt
werden. Es soll geprüft werden, Vorabzahlungen
oder beschleunigte Zahlungen an Startups und
innovative KMU einzuführen oder
Vergabeverfahren zu ermöglichen, die ausschließlich
Startups und innovativen Unternehmen vorbehalten
sind.
5.4 „Digitaler Marktplatz Deutschland“
Von einer Digitalisierung der öffentlichen
Beschaffung und den damit einhergehenden
Vereinfachungseffekten sollten insbesondere
kleinere Unternehmen und Startups profitieren. Mit
dem „Digitalen Marktplatz Deutschland“ wird der
Bund eine gemeinsame Plattform bereitstellen,
über die öffentliche Auftraggeber
Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz
Künstlicher Intelligenz durchführen können. Dies
macht auch für Startups und KMU
Geschäftsmöglichkeiten mit der öffentlichen Hand noch
einfacher zugänglich.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB 43
5.5 Kompetenzzentrum Innovative
Beschaffung
Das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung
wird strategisch und inhaltlich weiterentwickelt.
Ziel ist dabei insbesondere eine
Wissensvermittlung mit größerer Breitenwirkung, um die
Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung
in der Vergabepraxis zu stärken. Neben einem
zielgruppengerecht fokussierten
Beratungsangebot werden u. a. Schulungen zum
Vergabeverfahren sowie Informationen zu Best-Practice-
Beispielen zur Verfügung gestellt.
5.6 Zentrale Austauschplattform für
Vergabestellen
Die Einrichtung einer zentralen
Austauschplattform für Vergabestellen im Rahmen der
Weiterentwicklung von KOINNO soll dessen breites
zielgruppenspezifisches Informationsangebot
ergänzen und die Wahl innovativer
Vergabeverfahren sowie die Beschaffung innovativer
Produkte und Dienstleistungen stimulieren.
5.7 Vergaben an innovative GovTech-Startups
In Zuständigkeit für die strategische Steuerung
des IT-Einkaufs der Bundesverwaltung wird das
Chief Procurement Office – Referat DSII2 des
BMDS Leitlinien und operative Hilfestellungen
veröffentlichen, wie Vergaben an innovative
GovTech-Startups gelingen und in welchen
Digitalisierungsbereichen der öffentliche Einkauf
verstärkt in Startup-Leistungen investieren sollte.
5.8 Agentic AI Hub
Mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie
Verwaltungsmitarbeitende durch intelligente
Automatisierung spürbar zu entlasten, wird ein
Agentic AI Hub aufgebaut. Dieser schafft ein
Ökosystem aus Verwaltung und Marktakteuren,
das die Machbarkeit und Skalierbarkeit
agentischer KI anhand produktiver Pilotprojekte validiert.
Auf Grundlage der Erfahrungen verschiedener
Pilotierungen werden die rechtlichen,
organisatorischen und technologischen
Rahmenbedingungen für den produktiven und skalierbaren
Einsatz agentischer KI in der deutschen
Verwaltung geschaffen. Die Skalierung erfolgt über den
Marktplatz Deutschland und die entstehende
IT-Einkaufsorganisation des Bundes. Der Bund
(BMDS) positioniert sich damit als Treiber
agentischer KI, stärkt die staatliche Handlungsfähigkeit
und leistet einen wichtigen Schritt in Richtung
digitale Souveränität. Europäische Standards,
Transparenz und Datenschutz werden von
Beginn an in den Code integriert.
5.9 Verfahrensart Innovationspartnerschaft
Die Verfahrensart der Innovationspartnerschaft
gemäß § 19 VgV ermöglicht es öffentlichen
Auftraggebern, mit einem oder mehreren Partnern
gemeinsam innovative Produkte,
Dienstleistungen oder Werke zu entwickeln, die den spezifischen
Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und
noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Im
Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinien
setzt sich die Bundesregierung für die
Vereinfachung der Verfahrensart
Innovationspartnerschaft und insgesamt für einfachere
Vergabeverfahren ein, einschließlich der Vergabe innovativer
Leistungen.
5.10 Innovationspartnerschaften: Leitfäden
und Best-Practice-Beispiele
Für die Durchführung von
Innovationspartnerschaften streben wir die Entwicklung von Vorlagen
und Leitfäden an und stellen Best-Practice-
Beispiele erfolgreicher Innovationspartnerschaften
bereit.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 –
44
Wettbewerbsfähigkeit stärken
5.11 Digital Markets Act
Der Digital Markets Act (DMA) ist ein wichtiges
Instrument, um Marktmachtmissbrauch von
großen Technologieunternehmen schneller und
effektiver zu adressieren und so Marktchancen für
und Innovation durch andere Unternehmen zu
eröffnen. Er schafft ein Level Playing Field,
insbesondere für Startups, Scaleups und
mittelständische Unternehmen, die sonst durch die Praktiken
einiger weniger, großer Digitalunternehmen
ausgeschlossen wären. Die konsequente
Durchsetzung des DMA garantiert, dass Digitalmärkte für
neue Marktteilnehmer fair und bestreitbar
bleiben. Wir plädieren grundsätzlich dafür, dass
nationale Kartellbehörden die Europäische
Kommission als alleinige Durchsetzungsbehörde des
DMA personell unterstützen.
5.12 Cloud-Dienste im Digital Markets Act
Der DMA sollte speziell auch auf große
Clouddienste angewendet werden, wenn sie von der
Europäischen Kommission als Gatekeeper
eingestuft wurden.
5.13 PLAIN Accelerator-Ökosystem
Mit PLAIN stellt die Auslands-IT allen Ressorts
eine hochperformante DevOps-Umgebung zur
Verfügung, die sich eng am D-Stack orientiert
und die kontinuierlich in Breite und Tiefe
ausgebaut und an die Bedarfe der Zielgruppen
angepasst wird. Startups werden regelmäßig
eingeladen (z. B. im Rahmen von Teststellungen, initialen
Aufträgen), ihre Fähigkeiten auf PLAIN und
damit großen Teilen der Bundesregierung zu
präsentieren, um so niederschwellig mit
Ankerkunden ins Gespräch zu kommen.
Fairer Zugang zu Daten und Infrastruktur
5.14 Expertenkommission „Wettbewerb und
Künstliche Intelligenz“
Die Expertenkommission „Wettbewerb und Künst -
liche Intelligenz“ hat ihre Arbeit abgeschlossen
und Handlungsempfehlungen zur Stärkung des
KI-Standorts Deutschland vorgelegt. Die
Empfehlungen adressieren insbesondere den Ausbau von
KI-Infrastruktur, bessere Wettbewerbs- und
Finanzierungsbedingungen, den Abbau bürokratischer
Hürden sowie die Förderung von Startups, Scaleups
und technologieorientierten Ausgründungen.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB 45
Auf dieser Grundlage werden nun die Umsetzung
der vorgeschlagenen Maßnahmen und die
weiteren politischen Schritte geprüft.
5.15 Data Act/Data Governance Act
Mit dem Data Act wurden neue
Datenzugangsansprüche geschaffen, die gerade auch Startups und
Scaleups zugutekommen werden und Gatekeeper
ausschließen. Diese neuen Ansprüche werden
wir im Startup-Ökosystem bekannter machen.
Der Data Governance Act (DGA), der
grundlegende Mechanismen zur Erhöhung der
Datenverfügbarkeit in der Union schafft, sieht günstigere
Bedingungen für Startups und KMU bei
Gebührentatbeständen sowie eine grundsätzlich faire
Zugangsgestaltung vor, z. B. zu von der Union als
besonders vertrauenswürdig eingestuften
Datenvermittlungsdiensten.
5.16 Kultur der Datennutzung mit
Rechtsklarheit und Grundrechtsschutz
Das geplante Rechtsetzungsvorhaben
„Datengesetzbuch“ verfolgt im Bereich der Datenregulierung
die folgenden Ziele: Überregulierung abbauen,
mehr und bessere Datennutzung,
Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden bündeln,
Verwaltungsverfahren beschleunigen sowie
Verwaltungskosten senken. Das Vorhaben ist eine Reaktion
auf die zunehmende Komplexität und
Rechtsunsicherheit im Datenrecht. Es geht vor allem
um eine Verbesserung der Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit sowie der Rechtssicherheit,
wovon alle Rechtsunterworfenen profitieren, und
um die Reduzierung von Pflichten und
Erfüllungsaufwand, unter denen im Bereich der
Digital- und Datenwirtschaft insbesondere auch
Startups und Scaleups leiden.
5.17 Ausbau leistungsfähiger
Breitbandnetze
Grundlage der digitalen Gesellschaft sind
leistungsfähige Breitbandnetze, die allen
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und damit
auch Startups zur Verfügung stehen müssen. Um
den Ausbau dieser Netze voranzutreiben, hat die
Bundesregierung das Ziel eines
flächendeckenden Ausbaus mit Glasfasernetzen definiert. Dieser
Ausbau findet vorrangig mit
privatwirtschaftlichen Investitionen statt. Dort, wo dieser jedoch
unwirtschaftlich ist, leistet das Förderprogramm
zur Unterstützung des flächendeckenden
Breitbandausbaus einen beträchtlichen Beitrag für
gleichwertige Lebensverhältnisse und neue
unternehmerische Möglichkeiten.
5.18 Verbesserte Datennutzung zu
Forschungszwecken
Das Forschungsdatengesetz verbessert die Nutzung
von Daten der öffentlichen Hand zu
Forschungszwecken. Einheitliche Rahmenbedingungen für
die rechtssichere Datennutzung, insbe sondere die
Datenverknüpfung über eine zentrale
Datentreuhandstruktur, stärken sowohl die öffentliche als
auch die private Forschung, darunter auch
Startups und Scaleups.
5.19 Zweckbasierter Zugang zu
Gesundheitsdaten
Mit der Weiterentwicklung des
Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit und dem Aufbau des
EHDS werden bessere Zugangsmöglichen für die
sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für
Startups geschaffen.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 –
Handlungsfeld 6:
Fachkräfte
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
16 Bitkom e.V., Startup-Report 2025, S. 16.
17 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 53.
18 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 17.
19 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 7.
20 EY, Pressemitteilung vom 15.03.2026, Startup-Finanzierungen: Nur 1 % des Risikokapitals fließt an rein weibliche Jungunternehmen,
https://www.ey.com/de_de/newsroom/2026/03/ey-startup-barometer-2026-gruenderinnen-und-gruender.
HANDLUNGSFELD 6: FACHKRÄFTE 47
Startups und Scaleups sind auf hochqualifizierte
Fachkräfte angewiesen, um ihr Wachstum
voranzutreiben, Innovationen zu realisieren und
langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. In
Deutschland arbeiten aktuell rund 522.000 Menschen in
Startups, davon sind im Durchschnitt 28 Prozent
Frauen16 und 32 Prozent internationaler Herkunft.17
Fachkräfteengpässe sind für 37 Prozent der
Scaleups ein zentrales Wachstumshemmnis, was die
Bedeutung einer gezielten Gewinnung und Bin -
dung von Talenten unterstreicht.18 Auch der
Frauenanteil unter Startup-Gründenden bleibt mit
aktuell 19,8 Prozent auf einem niedrigen Niveau.19
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung
definiert fünf zentrale Handlungsfelder zur
Gewinnung von Fachkräften, darunter Ausbildung,
Weiterbildung, die bessere Ausschöpfung
inländischer Potenziale, eine verbesserte Arbeitskultur
sowie eine moderne Einwanderungspolitik. Sie
ist branchen- und regionenübergreifend angelegt
und wird gemeinsam mit den Ländern unter
Berücksichtigung der Themen Digitalisierung und
Künstliche Intelligenz sowie Vernetzung und
Zusammenarbeit weiterentwickelt. Im Kontext der
Startup- und Scaleup-Strategie wird die
Bundesregierung darüber hinaus weitere Maßnahmen
ergreifen, um diese Fachkräftesicherung speziell
für Startups und Scaleups gezielt zu unterstützen.
Dazu gehört die Schaffung einer digitalen
„Workand-Stay-Agentur“ (WSA) für
Fachkräfteeinwanderung. Diese Agentur wird die
Verwaltungsprozesse der Erwerbs- und Bildungsmigration durch
konsequente Digitalisierung sowie Zentralisierung
der Prozesse entbürokratisieren, optimieren und
beschleunigen.
Darüber hinaus prüfen wir potentielle
Handlungsspielräume, um Remote Work in der EU
weiter zu erleichtern, und fördern
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen als erfolgsabhängige
Vergütungskomponente durch eine Anpassung des
Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Eine
weitere Maßnahme ist die verbesserte Gleichstellung
im Erwerbsleben – insbesondere im Hinblick auf
die spezifischen Bedarfe von Gründerinnen und
Gründern. Zudem stärken wir gezielt die
Förderung von Frauen im Investmentbereich, denn
2025 gingen 94 Prozent des Wagniskapitals an
rein männliche Gründerteams – hingegen nur
ein Prozent an rein weibliche
Gründerinnenteams.20
Die Zusammenarbeit mit Hochschulen wird
intensiviert, um inländischen Fachkräften den
Einstieg in Startups zu erleichtern. Das Global
Certification and Consulting Centre unterstützt
internationale Gründerinnen und Gründer bei
ihrem Visumantrag. Zudem sollen diese bei der
Unternehmensgründung auch mit dem Ziel
unterstützt werden, die Voraussetzungen für einen
Aufenthaltstitel zu erfüllen. Durch die
Kombination internationaler Rekrutierung, der Nutzung
inländischer Potenziale und attraktiven
Arbeitsbedingungen können Startups den
Fachkräftemangel abfedern und ihre Innovationskraft
langfristig sichern.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 –
HANDLUNGSFELD 6: FACHKRÄFTE48
Internationale Talente für deutsche
Startups gewinnen
6.1 Flexibilisierung hochvergüteter
Arbeitsverhältnisse
Die Bundesregierung wird für Hochverdiener
(analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor)
zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für
Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen BBG
der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses
mit Abfindungsoption ermöglicht. Um einen
zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job
attraktiver zu machen, werden
Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue
Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der
steuerliche Vorteil ist dabei umso größer, je schneller eine
neue Beschäftigung aufgenommen wird. Damit
erhalten auch junge innovative Unternehmen
mehr Flexibilität bei der Einstellung und
Kündigung hochbezahlter Fachkräfte.
6.2 Internationale Gründerinnen und Gründer
im Förderprogramm „exist“
Es wird angestrebt, den Anteil geförderter
internationaler Gründerinnen und Gründer im
Programm „exist“ bis Ende der Legislatur auf 25
Prozent zu erhöhen.
6.3 Regelungen für Remote Work in der EU
Auf europäischer Ebene besteht seit 2023 eine
multilaterale Rahmenvereinbarung zur
grenzüberschreitenden Telearbeit. Diese ermöglicht es
Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen,
bis zu 49 Prozent ihrer Arbeitszeit im
Wohnsitzstaat zu erbringen, ohne dass sich die
Zuständigkeit der Sozialversicherung vom
Beschäftigungsstaat auf den Wohnsitzstaat verlagert. Darüber
hinaus prüft die Bundesregierung, welche
Möglichkeiten bestehen, Remote Work in der EU weiter
zu erleichtern.
6.4 Global Certification and Consulting Centre
(GCCC)
Die Bundesregierung möchte internationale
Gründerinnen und Gründer in Deutschland
halten. Konkret soll Absolventinnen und
Absolventen deutscher Hochschulen sowie Absolventinnen
und Absolventen mit in Deutschland
anerkannten Hochschulabschlüssen aus Drittstaaten der
Schritt in die Unternehmensgründung erleichtert
werden. Das Global Certification and Consulting
Centre des BMWE unterstützt Gründerinnen und
Gründer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland,
die sich auf zertifizierte öffentliche
Gründungsförderprogramme wie „exist“ bewerben, bei ihrem
Visumantrag. Es ist geplant, alle einschlägigen
deutschen Gründungsförderprogramme bis Ende
2026 zu zertifizieren und damit einzubeziehen,
um die Reichweite des GCCC zu erhöhen.
Inländisches Potenzial besser nutzen
6.5 Scheinselbständigkeit vermeiden: Verfahren
zur Statusfeststellung vereinfachen
Wir werden durch eine wirksame Reform des
Statusfeststellungsverfahrens die
Rechtssicherheit für Selbständige und ihre Auftraggeber
stärken.
6.6 Besserstellungsverbot
Wir machen die überarbeiteten Regelungen zum
Besserstellungsverbot transparent, um
insbesondere Startups das Anwerben von Fachkräften zu
erleichtern.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
HANDLUNGSFELD 6: FACHKRÄFTE 49
Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter
verbessern
6.7 Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Bundesregierung wird die
Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Ausgestaltung
des Steuer- und Sozialversicherungsrechts weiter
stärken. Sie prüft dafür, in § 3 Nr. 39
Einkommensteuergesetz den jährlichen Steuerfreibetrag im
Hinblick auf Startups und Scaleups zu erhöhen, und
wird dabei die geltenden Haushalts- und
Finanzplanungsansätze berücksichtigen.
Einnahmeausfälle für die Sozialversicherung müssen vermieden
werden. Die Bundesregierung wird außerdem
prüfen, ob und inwieweit mit Blick auf § 19a EStG
auch ein zeitlicher Aufschub der Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen möglich ist. Dabei
muss die Liquidität der Sozialversicherungen
gesichert bleiben, und Einnahmeausfälle sind zu
vermeiden.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
verbessern/Frauen im Berufsleben
6.8 Steuerlicher Abzug der
Kinderbetreuungskosten
Mit dem JStG 2024 wurde die steuerliche
Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten erhöht. Seit
dem Veranlagungszeitraum 2025 können 80
Prozent (statt bisher zwei Drittel) der Aufwendungen,
höchstens jedoch 4.800 Euro (statt bisher 4.000
Euro) je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung
als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
6.9 Gleichstellung im Erwerbsleben und
Unternehmensgründung/Vereinbarkeit von
Selbständigkeit und Familie
Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen zur
Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und
Männern im Erwerbsleben auch im Hinblick auf
die Bedarfe von Gründerinnen und Gründern
fortführen. Dabei erörtern wir Möglichkeiten, um
selbständige Frauen und ihre Betriebe in den
Phasen vor, während und nach der Zeit des
Mutterschutzes besser abzusichern und hierüber auch
gezielter zu informieren.
6.10 Stipendien für
Investmentmanagerinnen
Zentrale Entscheidungspositionen in den
meisten Wagniskapitalfonds sind noch überwiegend
männlich besetzt. Um mehr Frauen zu ermutigen,
sich im Wagniskapital-Ökosystem für
verantwortungsvollere Aufgaben zu qualifizieren, unterstützt
die Bundesregierung, dass KfW Capital mit dem
„KfW Capital Fellowships Women in VC“
Teilstipendien an Frauen für den Venture-Capital-Track
des „Certified Private Equity Analyst” (CPEA)-
Programmder TU München und des BVK verlost.
6.11 Führung und Aufsicht von öffentlich
finanzierten Wagniskapitalfonds
Die Bundesregierung wird weiterhin auf den
Frauenanteil in der Führung und Aufsicht von
öffentlich finanzierten Wagniskapitalfonds sowie
in den Investitionskomitees achten.
6.12 Stärkung von Investorinnen im Business-
Angels-Markt
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer
Zuwendung an Business Angels Deutschland e. V.
(BAND) in den Jahren 2026 und 2027 u. a. das
Projekt „Wo//men Investors Alliance“ unterstützen,
das sich an Investorinnen im Business-Angels-
Markt richtet.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 –
Handlungsfeld 7:
Kooperationen
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
21 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 37.
HANDLUNGSFELD 7: KOOPERATIONEN 51
Die Kooperation von Startups und etablierten
Unternehmen kann maßgeblich dazu beitragen,
die Innovations- und Zukunftsfähigkeit des
deutschen Mittelstands zu stärken. Besonders in
technologiegetriebenen Feldern wie KI, DeepTech,
HealthTech/BioTech und Energie fungieren
Startups als Innovationsmotor, während etablierte
Unternehmen über die notwendigen Ressourcen
für Skalierung und Marktdurchdringung verfügen.
Zudem sind Startups auf Unternehmenskunden
angewiesen – etwa 75 Prozent der Startups
erwirtschaften ihre Umsätze im B2B-Bereich.
Diese Kooperation hat jedoch zuletzt spürbar an
Breite verloren. Aktuell arbeiten nur noch rund
56 Prozent der Startups mit mittelständischen
Unternehmen und Industrie zusammen, während
der Anteil vor ca. sechs Jahren noch über 70
Prozent betrug.21 Der Rückgang von Partnerschaften
weist auf bestehende strukturelle Hürden hin
und macht deutlich, dass gezielte Maßnahmen
erforderlich sind, um Kooperationen nachhaltig
zu stärken.
Die Startup- und Scaleup-Strategie setzt daher auf
eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Startups
und Mittelstand. Bestehende und künftige
Förderprogramme sollen gezielt gemeinsame Projekte un -
terstützen. Zudem stärken wir u. a. mit der de:hub-
Initiative Venture-Clienting-Kooperationen, um
innovative Lösungen von Startups breiter in
Mittelstand und Industrie zu verankern, KMU für neue
Technologien zu sensibilisieren und Startups einen
schnelleren Marktzugang zu ermöglichen.
Gleichzeitig sollen Netzwerke wie das bundesweite
Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren stärker mit
dem Startup-Ökosystem verzahnt werden.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 –
HANDLUNGSFELD 7: KOOPERATIONEN52
7.1 Co-Innovation im Rahmen des IGP
Die Bundesregierung nimmt mit einem
besonderen Call des Innovationsprogramms für
Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle
und Pionierlösungen von Unternehmen in den
Fokus. Interessant sind dabei z. B. gemeinsame
Projekte von Startups und etablierten
Mittelständlern, Kreativwirtschaft und
mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und
jungen Digitalunternehmen.
7.2 Venture Clienting: Stakeholderprozess
Wir werden einen Stakeholderprozess zu
potentiellen Venture-Clienting-Maßnahmen aufsetzen
und den Austausch von Best Practices ermöglichen.
Dabei sollen auch sektorspezifische Venture-
Clienting-Ansätze und bestehende
Netzwerkstrukturen berücksichtigt werden.
7.3 Zusammenarbeit von Startups mit
etablierten Unternehmen
Wir fördern die Zusammenarbeit von Startups
mit etablierten Unternehmen im Kontext
bestehender Förderprogramme des Bundes. Ziel ist es,
die Akteure stärker für die Chancen der
Zusammenarbeit zu sensibilisieren und für die
Durchführung entsprechender Projekte fit zu machen.
Die de:hub-Initiative wird daher ihre Aktivitäten
zum Austausch und zur Vernetzung zwischen
Startups und etablierten Unternehmen weiter
intensivieren.
7.4 Systematische Vernetzung von Mittelstand
und Startups
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer
Programme die Vernetzung zwischen Mittelstand
und Startups gezielt fördern. Das Netzwerk der
Mittelstand-Digital Zentren soll bereits ab 2026
noch stärker mit anderen Initiativen – darunter
auch Startup-Initiativen – im Rahmen
bestehender Formate vernetzt werden.
7.5 KI-Servicezentren als Anlaufpunkt
für Mittelstand & Startups und deren
Zusammenarbeit
Mit den KI-Servicezentren schafft die
Bundesregierung seit 2022 Zugänge zu KI-
Recheninfrastruktur, Software-Tools, KI-Modellen und dazu
passenden Services für Wissenschaft und
Wirtschaft, insbesondere Startups und KMU. Die
europäischen AI Factories ergänzen dieses
Angebot. Das Netzwerk der KI-Servicezentren soll,
auch unter Einbeziehung der AI Factories, in 2026
weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt dabei
auf der regionalen und inhaltlichen Ausweitung
der Services und der Entwicklung von Proof of
Concepts. Die KI-Servicezentren sollen dabei ihre
Angebote an den Mittelstand und Startups
intensivieren und sich mit diesen stärker vernetzen.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
Handlungsfeld 8:
Internationalisierung
und Vernetzung
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 –
22 Bundesverband Deutsche Startups e. V./Handelskammer Hamburg, Hamburg Startup Monitor 2025, S. 24.
HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG54
Deutschland entwickelt sich zunehmend zum
international attraktiven Standort für Gründerinnen,
Gründer und Investoren. Gleichzeitig sind fast
80 Prozent der deutschen Startups international
aktiv oder planen eine Internationalisierung.22
Um international noch wettbewerbsfähiger zu
werden, benötigen wir jedoch eine schnellere
Skalierung und Internationalisierung
erfolgversprechender Tech-Startups. Aber auch national
besteht im Ökosystem noch ein hoher Bedarf an
mehr Transparenz und Zusammenarbeit. Der
German Accelerator wird daher weiter ausgebaut.
In seiner Rolle und durch die bestehenden
Strukturen im In- und Ausland übernimmt er in
Zusammenarbeit mit der GTAI eine wichtige
Vernetzungsfunktion der Startup-Ökosysteme.
Mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit des deutschen
Startup-Ökosystems national wie international
sichtbarer zu machen, Startups einen besseren
Überblick über die vielen Unterstützungs- und
Finanzierungsprogramme zu geben und die
Attraktivität des Standorts – auch für Investoren –
zu stärken, bauen wir zudem die Dachmarke
„Startup Germany“ aus. Sie dient als
übergreifendes Identifikationsmerkmal und fördert
Vernetzung und Zusammenarbeit nicht nur innerhalb
des deutschen Ökosystems, sondern weltweit.
Mit Veranstaltungen wie dem „Startup Germany
Summit“ und weiteren Austausch- und
Vernetzungsformaten bringen wir dabei regelmäßig
relevante Akteure aus dem Startup-Bereich aus
Bund und Ländern zusammen.
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG 55
„Startup Germany“-Netzwerk aufbauen
8.1 „Startup Germany“
Wir wollen mit „Startup Germany“ eine neue
übergreifende Marke im Startup-Bereich etablieren,
unter der sich eine Vielzahl öffentlicher Akteure
(Bund, Länder, Regionen) und weitere ausgewählte
Akteure aus dem Startup-Bereich vereinen kann
und die durch einen gemeinsamen Spirit nach
außen strahlt. Mit „Startup Germany“ werden die
Vernetzung, der Austausch, der Wissenstransfer
und gegenseitiges Lernen der Startup-Akteure in
Deutschland befördert und das hiesige Startup
Ökosystem weiter gestärkt. „Startup Germany“
bündelt zudem die Stärken des deutschen Startup-
Ökosystems und hebelt Synergien. Dabei wollen
wir auch mehr Transparenz über Programme,
Instrumente und Initiativen der Akteure (etwa
durch eine digitale Plattform) herstellen und
Hilfestellung bei der Suche nach passenden
Unterstützungsprogrammen und Kooperationspartnern
im In- und Ausland geben. „Startup Germany“
wird zugleich die Vernetzung von Startups mit
etablierten Unternehmen stärken. Zudem macht
„Startup Germany“ den Startup-Standort
Deutschland durch schlagkräftiges Marketing und
Kommunikation auch international sichtbarer. Es trägt
dadurch zur Skalierung von Startups in
Deutschland und der EU sowie mehr privaten
Investitionen aus dem In- und Ausland bei.
8.2 Expat-Netzwerk
Wir prüfen den Aufbau eines Expat-Netzwerkes
für Gründerinnen und Gründer aus Deutschland,
die im Ausland aktiv sind. Ziel ist es, ihre
internationalen Erfahrungen nutzbar zu machen, ihre
Anliegen entgegenzunehmen und sie eng mit
dem deutschen Startup-Ökosystem zu vernetzen.
8.3 Mentoring-Programm
Wir prüfen in Abstimmung mit bestehenden
Initiativen den Aufbau eines Mentoring-Programms
in Deutschland. Ziel des Programms ist es, dass
erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer
Gründerinnen und Gründer mit
Einwanderungsgeschichte begleiten.
8.4 Soft-Landing-Programme für ausländische
Startups
„Startup Germany“ wird mit etablierten Soft-
Landing-Programmen für ausländische Startups mit
Ansiedlungsinteresse in Deutschland verbunden.
Ziel ist es, den Markteintritt zu erleichtern – etwa
durch Unterstützung bei der Suche nach
Büroräumen und Produktionsstätten oder durch die
Vermittlung von Beratern, Fachkräften und
Kooperationspartnern. Weiterhin wird die
Visavergabe an ausländische Gründerinnen und Gründer
über § 21 Abs 2b AufhG (EXIST GCCC) erleichtert.
Vernetzung durch Veranstaltungen und
Formate fördern
8.5 „Startup Germany“-Summit
BMWE richtet regelmäßig einen „Startup
Germany“-Summit aus, um die Zusammenarbeit der
Akteure im Startup-Ökosystem nachhaltig zu
stärken. Die Summits fördern den gezielten
Austausch zwischen Politik, etablierter Wirtschaft,
Wissenschaft und Startup-Szene, initiieren
konkrete Kooperationen, beschleunigen den
Wissenstransfer und erhöhen die nationale wie
internationale Sichtbarkeit des Startup-Standorts
Deutschl and. Hierbei binden wir die relevanten
privaten und öffentlichen Stakeholder eng ein.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 55 –
HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG56
8.6 Stakeholder-Plattform
BMWE wird eine strukturierte Plattform für
Stakeholder zur Begleitung und Unterstützung der
Umsetzung der Startup- und Scaleup-Strategie
etablieren.
8.7 Austausch- und Vernetzungsformate
zwischen Bund und Ländern
BMWE führt regelmäßig Austausch- und
Vernetzungsformate zwischen Bund, Ländern und
weiteren relevanten Akteuren der Startup-Landschaft
durch.
8.8 Ressortübergreifendes Austauschformat
zur Startup-Politik
Wir starten ein ressortübergreifendes
Austauschformat zur Startup-Politik, das alle relevanten
Einheiten der Bundesregierung einbindet. Dieses
verschafft einen systematischen Überblick über
Förder- und Finanzierungsprogramme und
bestehende Netzwerke.
8.9 Effizienzcheck der Startup-Förder- und
Finanzierungsarchitektur
BMWE wird federführend in Zusammenarbeit
mit den betroffenen Ressorts bis Sommer 2027
eine Bestandsaufnahme der bestehenden und
geplanten Förder-, Finanzierungs- und
Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, die sich primär an
Startups und Scaleups richten, durchführen.
Diese soll darauf zielen, die Maßnahmen
bedarfsgerecht zu fokussieren, zu konsolidieren und
Effizienz zu steigern sowie Synergien zu heben. Dabei
werden auch ressort- und sektorspezifische
Förderprogramme und -strukturen berücksichtigt.
8.10 Community Nachhaltige
Digitalisierung
Wir nehmen mit der BMUKN-Community
„Nachhaltige Digitalisierung“ Startups und Scaleups
verstärkt in den Blick und bieten gezielt
Netzwerkveranstaltungen sowie Workshops an. Hierbei
werden insbesondere Unternehmen angesprochen,
deren Geschäftsmodelle sich in den Bereichen
Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG 57
Digitalisierung, Nachhaltigkeit und
Kreislaufwirtschaft wiederfinden. Die Community „Nachhaltige
Digitalisierung“ ist ein digitalpolitisches Netzwerk
des BMUKN, das seit 2021 innovative Akteure
vernetzt und ihre Arbeit u. a. durch
Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt.
8.11 Demo-Days und Transferveranstaltungen
Wir veranstalten Transferevents und Demo-Days,
bei denen junge DeepTech-Unternehmen aus der
Cybersicherheit und den
Kommunikationstechnologien ihre ersten Demonstratoren vorstellen und
Kontakte zu Anwendungspartnern und
Kapitalgebern aufbauen können.
Internationale Vernetzung und
Skalierung stärken
8.12 „German Accelerator“
Der „German Accelerator“ unterstützt in
Zusammenarbeit mit der GTAI deutsche Startups bei
ihrer Skalierung auf internationalen Märkten und
wird in Volumen und Reichweite kontinuierlich
ausgeweitet, unter anderem in neuen Zielregionen
wie Afrika. Hierbei fungiert der „German
Accelerator“ auch als horizontaler Dienstleister für die
„Startup Factories“, da diese als Leuchttürme die
internationale Sichtbarkeit des
wissenschaftsbasierten deutschen Startup-Ökosystems in den
nächsten Jahren prägen. Weiterhin wird ein
Schwerpunkt im Bereich Security & Defence eingerichtet.
Bei Auslandsveranstaltungen und -messen unter
der Marke „Startup Germany“ erhalten
teilnehmende deutsche Startups ein gezieltes
Vorbereitungsprogramm durch den „German Accelerator“,
das ihren internationalen Markteintritt
unterstützt. [Finanzierungsvorbehalt]
8.13 „Invest in Germany Summit“
Mit der Durchführung einer großen
Investorenkonferenz der Bundesregierung („Invest in
Germany Summit“) am 19./20. Oktober 2026 in Berlin
senden wir ein Willkommenssignal an innovative
ausländische Unternehmen sowie internationale
Investoren und Talente.
8.14 Data Innovation Lab
Das Data Innovation Lab verbindet außen- und
sicherheitspolitische Themen mit technologischer
Innovation insb. in den Bereichen Daten und KI
und wird kontinuierlich in Breite und Tiefe
ausgebaut und an die Bedarfe der Zielgruppen
angepasst. Es unterstützt das AA und bei Bedarf die
gesamte Bundesregierung dabei, mit Startups
international in den Austausch zu kommen, in Form
von Data Talks, Challenges und Hackathons
8.15 Innovationsnetzwerk zwischen Israel
und Deutschland
Wir stärken das bilaterale Innovationsnetzwerk
zwischen Israel und Deutschland durch die offene
Plattform „EXIST Startup Bridge Germany-Israel“.
Diese soll wissenschaftsbasierte Ausgründungen
mit Risikokapitalgebern vernetzen und so
internationale Skalierung und Innovationskraft fördern.
Im Erfolgsfall ist eine Adaption auf andere
Weltregionen denkbar.
Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 57 –
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ISSN 0722-8333
Relationen
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