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Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung

dip / drucksache 22.07.2026 · WP 21 · 21/7450 · Unterrichtung · Original ↗

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Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7450 21. Wahlperiode 22.07.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Juli 2026. Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Öffentlichkeitsarbeit 10100 Berlin www.bundeswirtschaftsministerium.de Stand Juli 2026 Diese Publikation wird ausschließlich als Download angeboten. Gestaltung PRpetuum GmbH, 81541 München Bildnachweis Hannes Schmidt / S. 44, S. 51, S. 56 Inshorefilms / Titel, S. 15, S. 24, S. 26, S. 32, S. 33, S. 37 Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht zur Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – 3 Ausgangslage und Handlungsbedarf ....................................................................................................................................................................................................5 Unser Ziel.........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................7 Die Strategie .............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................7 Strategische Schwerpunkte und Top-Maßnahmen ...............................................................................................................................................................8 Wie die Strategie wirkt ...................................................................................................................................................................................................................................................................................9 Umsetzung und Monitoring, Finanzierung der Maßnahmen .......................................................................................................................9 Handlungsfeld 1: Finanzierung ........................................................................................................................................................................................................................11 VC-Finanzierungsinstrumente des Bundes weiterentwickeln ..............................................................................................................13 Mehr privates Kapital für VC-Finanzierung mobilisieren ...................................................................................................................................14 Förderprogramme des Bundes weiterentwickeln, bündeln und Synergien heben ...........................15 VC-Finanzierung in der EU stärken ...........................................................................................................................................................................................................................17 Steuerliche Erleichterungen für VC-Akteure umsetzen ........................................................................................................................................18 Exit-Kanäle stärken ............................................................................................................................................................................................................................................................................................19 Handlungsfeld 2: Bildung, Ausgründungen und Transfer ................................................................................................20 Entrepreneurship Education stärken .....................................................................................................................................................................................................................22 „exist-Förderprogramm“ weiterent wickeln .........................................................................................................................................................................................22 IP-Transfer verbessern...............................................................................................................................................................................................................................................................................23 Reallabore schaffen und ausbauen ............................................................................................................................................................................................................................25 Innovationsinfrastruktur stärken ....................................................................................................................................................................................................................................26 Forschungsgetriebene Startups und Scaleups stärken ............................................................................................................................................26 Handlungsfeld 3: Sicherheit und Verteidigung ................................................................................................................................................29 VC-Finanzierungs- und Förderinstrumente des Bundes weiterentwickeln ........................................................31 Planung und Beschaffung beschleunigen ................................................................................................................................................................................................32 Netzwerk- und Kooperationsstrukturen stärken ....................................................................................................................................................................32 Innovationsstrukturen aufbauen und internationale Zusammenarbeit fördern .....................................33 Handlungsfeld 4: Bürokratierückbau .............................................................................................................................................................................................35 Hebelprojekt „Schneller Gründen“ umsetzen ................................................................................................................................................................................37 Startup-Gründungen erleichtern ....................................................................................................................................................................................................................................38 Zulassungsverfahren verbessern ......................................................................................................................................................................................................................................39 Inhalt Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – 4 INHALT Handlungsfeld 5: Vergabe und Wettbewerb ...........................................................................................................................................................40 Anreize für öffentliche Aufträge an Startups setzen ......................................................................................................................................................42 Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern..............................................................................................................................................................................42 Wettbewerbsfähigkeit stärken ..............................................................................................................................................................................................................................................44 Fairer Zugang zu Daten und Infrastruktur ..............................................................................................................................................................................................44 Handlungsfeld 6: Fachkräfte ....................................................................................................................................................................................................................................46 Internationale Talente für deutsche Startups gewinnen .....................................................................................................................................48 Inländisches Potenzial besser nutzen .................................................................................................................................................................................................................48 Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter verbessern ....................................................................................................................................................................49 Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern/Frauen im Berufsleben ...............................................................49 Handlungsfeld 7: Kooperationen ...............................................................................................................................................................................................................50 Handlungsfeld 8: Internationalisierung und Vernetzung .................................................................................................53 „Startup Germany“-Netzwerk aufbauen .....................................................................................................................................................................................................55 Vernetzung durch Veranstaltungen und Formate fördern .............................................................................................................................55 Internationale Vernetzung und Skalierung stärken..........................................................................................................................................................57 Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – 5 Startups und Scaleups sind wichtige Treiber für Innovation und Fortschritt. Sie zeichnen sich aus durch neue Geschäftsmodelle, Technologien und Dienstleistungen. Mit ihrem hohen Wachstumspotenzial und ihrer Innovationskraft treiben sie den wirtschaftlichen Wandel voran und erschließen Zukunftsmärkte. Damit sind sie zentral für mehr wirtschaftliche Dynamik und steigern die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Startup-Ökosystem und hat in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt. So hat die Bundesregierung im Jahr 2022 eine umfassende Startup-Strategie vorgelegt. Gleichzeitig stehen Startups und insbesondere Scaleups weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Der internationale Wettbewerb um Kapital, Talente und Zukunftstechnologien nimmt zu. Geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz verändern die Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen. Zugleich gelingt es noch nicht ausreichend, erfolgreiche Gründungen in Wachstums- und Skalierungsphasen zu überführen und dauerhaft in Deutschland zu halten. Insbesondere in kapitalintensiven Bereichen bestehen Herausforderungen beim Zugang zu Wachstumskapital, bei der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte sowie beim Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Geschäftsmodelle. Hinzu kommen eine hohe Regulierungsdichte und Bürokratie, die Gründungen erschweren und Wachstum bremsen. Um das Potenzial innovativer Unternehmen besser zu nutzen, müssen bestehende Hemmnisse weiter abgebaut und die Voraussetzungen für erfolgreiche Gründung, Wachstum und Skalierung gezielt verbessert werden. Die Notwendigkeit weiteren Handelns wird auch durch den Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit unterstrichen. Dieser macht deutlich, dass Europas Innovationskraft nur gesichert werden kann, wenn mehr Startups erfolgreich skalieren, der Zugang zu Wachstumskapital verbessert, regulatorische Hürden abgebaut und der Forschungstransfer beschleunigt werden. Die Weiterentwicklung der Startup-Politik besitzt daher neben der nationalen auch eine ausgeprägte europäische Dimension: Mit der Vorlage der EU Startup- und Scaleup-Strategie sowie erster konkreter Vorhaben wie der EU Inc. stellt auch die Europäische Kommission das Thema stärker in Ausgangslage und Handlungsbedarf Selbst in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld bleibt die Gründungsdynamik hoch: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 3.053 Startups neu gegründet – ein Rekordwert und 52 Prozent mehr als im zweiten Halbjahr 2025.1 Bereits das Jahr 2025 war ein Rekordjahr mit knapp 3.568 Startup- Neugründungen und damit 29 Prozent mehr als im Vorjahr.2 Auch als Jobmotor gewinnen Startups und Scaleups zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2024 beschäftigten sie rund 522.000 Menschen – etwa 26 Prozent mehr als noch vier Jahre zuvor.3 Schließlich zählt Deutschland inzwischen 36 Unicorns – ein Zeichen für die wachsende internationale Strahlkraft des Startup-Ökosystems.4 1 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Next Generation. Startup-Neugründungen in Deutschland. Januar – Juni 2026, S. 2, https://startupverband.de/media/file/rs-nextgenerationstartupneugruendungenh12026. 2 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Next Generation. Startup-Neugründungen in Deutschland. Januar – Dezember 2025, S. 2, https://startupverband.de/fileadmin/ startupverband/mediaarchiv/research/Next_Generation_Report/Next_Generation_Startup-Neugruendungen_in_Deutschland_Jan_25_-_Dez_25.pdf. 3 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Internationale Talente als Wachstumsfaktor. Skalierung in Startups und Scaleups, S. 4, https://startupverband.de/fileadmin/startupverband/mediaarchiv/research/sonstige_studien/20241118_Internationale_Talente_als_Wachstumsfaktor_2024.pdf. 4 Bundesverband Deutsche Startups e.V., interne Analyse, Stand: 20.07.2026. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – 522.000 Beschäftigte im Jahr 2024 ↑ 26 % mehr als 20203.053 Neugründungen im ersten Halbjahr 2026 ↑ 52 % mehr als im zweiten Halbjahr 2025 7,2 Mrd. € Wagniskapital im Jahr 2025~ 50 % des Wagniskapitals, das in Europa im Bereich Verteidigung investiert wurde, floss im letzten Jahr nach Deutschland 36 Unicorns in Deutschland im Jahr 2026 ↑ +4 (32 im Jahr 2025) Key Figures des Startup-Ökosystems Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – 522.000 Beschäftigte im Jahr 2024 ↑ 26 % mehr als 20203.053 Neugründungen im ersten Halbjahr 2026 ↑ 52 % mehr als im zweiten Halbjahr 2025 7,2 Mrd. € Wagniskapital im Jahr 2025~ 50 % des Wagniskapitals, das in Europa im Bereich Verteidigung investiert wurde, floss im letzten Jahr nach Deutschland 36 Unicorns in Deutschland im Jahr 2026 ↑ +4 (32 im Jahr 2025) Key Figures des Startup-Ökosystems AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF 7 Onlinekonsultation mit rund 300 Stellungnahmen Ressortübergreifende Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen 10 Stakeholder-Workshops mit insgesamt rund 200 Teilnehmenden Ergebnis: Startup- und Scaleup- Strategie mit 152 Maßnahmen in 8 Handlungsfeldern Finanzierung Bildung, Ausgründungen und Transfer Sicherheit und Verteidigung Bürokratierückbau Vergabe und Wettbewerb Fachkräfte Kooperationen Internationalisierung und Vernetzung 1 2 3 4 5 6 7 8 Übersicht der 8 Handlungsfelder Entstehung der Startup- und Scaleup-Strategie Quelle: BMWE den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Ernennung der ersten speziell für Startups zuständigen Kommissarin. Die vorliegende Startup- und Scaleup-Strategie greift diese Herausforderungen auf und trägt dazu bei, Deutschland als führenden Innovationsstandort in Europa weiter zu stärken. Unser Ziel Unser Ziel ist ein innovationsfreundliches Umfeld, in dem Gründungen entstehen, wachsen und erfolgreich skalieren können. Dafür verbessern wir die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Unternehmenslebenszyklus – von der Gründung über die Wachstumsphase bis zur internationalen Expansion. So stärken wir zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands und Europas. Die Strategie Der Strategie ging ein umfassender Beteiligungsprozess des Startup-Ökosystems voraus. Neben einer Onlinekonsultation mit rund 300 Stellungnahmen fanden themenspezifische Stakeholder- Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 – AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF8 workshops mit rund 200 Teilnehmenden statt. Die Ergebnisse wurden ausgewertet und gemeinsam mit den Ressorts der Bundesregierung weiterentwickelt. Der Prozess hat den Bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes bestätigt. Daraus ist eine politische Arbeitsagenda mit 152 Maßnahmen in acht Handlungsfeldern entstanden (siehe Grafik Seite 7). Strategische Schwerpunkte und Top-Maßnahmen Die Strategie setzt zwei besondere Schwerpunkte. Erstens rückt sie die Wachstum- und Skalierungsphase innovativer Unternehmen stärker in den Mittelpunkt. Zweitens berücksichtigt sie erstmals systematisch die besonderen Anforderungen des Finanzierung • Deutschlandfonds (inkl. Scaleup- Direct, FOAK-Investitionen, SVI VC-Instrumente) • VC in der Altersvorsorge • Investitionen von Stiftungen in Startups • Fortführung der WIN-Initiative • Wachstumsfonds II • European Tech Champions Initiative • Europäische Spar- und Investitionsunion • Sekundärmarkt für VC/ PE-Fondsanteile • Reduktion der Mindesthaltefrist für veräußerte Wirtschaftsgüter • Steuerliche Behandlung von PE-Fonds • IPO-Ramp-On • Verbesserung der Verlustverrechnung bei Beteiligungserwerben Bildung, Ausgründungen und Transfer • exist Startup Factories • exist Academy • Nationale IP-Strategie • Reallabore als Instrument für Innovationstransfer • KI-Reallabore im Gesundheitswesen • Startup-Förderung „StartUp- Secure“ und „StartUpConnect“ Sicherheit und Verteidigung • Direktbeteiligungsvehikel für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (Deutschlandfonds) • Investitionen in VC-Fonds für Startups und Scaleups der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (Deutschlandfonds) • Förderinstrumente der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) für den Verteidigungsbereich Bürokratierückbau • Hebelprojekt „Schneller Gründen“ • 28. Regime • Online-Beurkundungsverfahren Vergabe und Wettbewerb • Direktauftragswertgrenze für Vergaben an Startups • Innovative Unternehmen und Startups im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes • Agentic AI Hub • Data Act/Data Governance Act Kooperationen • Zusammenarbeit von Startups mit etablierten Unternehmen Internationalisierung und Vernetzung • „Startup Germany“ • Effizienzcheck der Startup- Förder- und Finanzierungsarchitektur Fachkräfte • Flexibilisierung hochvergüteter Arbeitsverhältnisse • Mitarbeiterkapitalbeteiligung 1 2 3 4 5 7 8 6 Top-Maßnahmen der Strategie Quelle: BMWE Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF 9 Bereichs Sicherheit und Verteidigung. Unternehmen aus diesem Bereich erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Instrumenten der Startup- und Scaleup-Förderung. Einigen Maßnahmen kommt bei der Stärkung des Ökosystems besondere Bedeutung zu (siehe Grafik Seite 8). Daneben werden in der gesamten Bundesregierung innovationspolitische Vorhaben vorangetrieben. So enthalten neben dem Koalitionsvertrag auch Initiativen wie insbesondere die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und die Hightech Agenda Deutschland zahlreiche Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren. Umgekehrt ist die wirkungsvolle Förderung von Startups und Scaleups auch ein zentraler Hebel für den Erfolg der Hightech Agenda Deutschland und den Transfer von technologischen Innovationen „Made in Germany“. Wie die Strategie wirkt Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit der Strategie drei Wirkungsansätze: 1. Neue Impulse setzen Wir entwickeln neue Initiativen und Maßnahmen dort, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. 2. Bestehendes stärken, ausbauen und aktivieren Wir machen bestehende Unterstützungsangebote für Startups und Scaleups sichtbarer, bauen Zugangsbarrieren ab und erleichtern ihre Nutzung. Denn viele wirksame Unterstützungsangebote für Startups und Scaleups sind noch zu wenig bekannt oder werden nicht ausreichend genutzt. 3. Besser vernetzen und bündeln Das Startup-Ökosystem lebt von der Vielfalt seiner Akteure. Daher stimmen wir die Angebote von Bund, Ländern und Kommunen besser aufein ander ab, vernetzen die Akteure, bündeln Aktivitäten und schaffen klare Zuständigkeiten. So erhöhen wir die Wirksamkeit der Unterstützungsstrukturen und machen das Startup-Ökosystem effizienter und nutzerfreundlicher. Umsetzung und Monitoring, Finanzierung der Maßnahmen Die Bundesregierung wird die Maßnahmen der Strategie innerhalb der laufenden Legislaturperiode umsetzen und bei Bedarf gesetzliche Vorschläge einbringen. Die Verantwortung liegt bei den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der (i) Finanzierungszuständigkeit, (ii) verfügbaren Haushaltsmittel bzw. Planstellen/Stellen und präjudizieren keine laufenden oder künftigen Haushaltsverhandlungen sowie (iii) Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht. Weitere Vorhaben mit Bezug zur Strategie werden fortlaufend auf ihre Auswirkungen für Startups und Scaleups geprüft. Auch zentrale Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und der EU werden daraufhin bewertet, wie sie zur Stärkung des Startup-Ökosystems beitragen können. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird durch ein Monitoring begleitet. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Fortschritt und stellt den Umsetzungsstand transparent dar. Zudem wird die Strategie regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 – AUSGANGSLAGE UND HANDLUNGSBEDARF10 Umsetzung • Umsetzung der Strategiemaßnahmen in der laufenden Legislaturperiode • Einbringung gesetzlicher Vorschläge bei Bedarf Überprüfung & Weiterentwicklung • Regelmäßige Evaluation der Strategie • Anpassung und Weiterentwicklung bei Bedarf Monitoring • Laufende Begleitung der Einzelmaßnahmen • Bewertung weiterer Vorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Startups und Scaleups • Prüfung zentraler Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und der EU Dialog & Austausch • Regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts und relevanten Stakeholdern • Frühzeitige Identifikation neuer Herausforderungen • Entwicklung zusätzlicher geeigneter Maßnahmen Fortschrittsberichte • Jährliche, transparente Berichterstattung • Darstellung des Umsetzungsstands Bundesregierung Umsetzung, Monitoring, Begleitung und Weiterentwicklung Quelle: BMWE Der Dialog unter den Ressorts sowie mit relevanten Stakeholdern wird fortgeführt und intensiviert. Hierzu wird das BMWE auf Ebene der Ressorts ein regelmäßiges Austauschformat initiieren. Gemeinsam sollen der Umsetzungsstand der Strategie bewertet, neue Herausforderungen frühzeitig erkannt und zusätzliche geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Die relevanten Stakeholder werden kontinuierlich eingebunden (z. B. Verbände, Finanzierer, Startups, Beiräte der Bundesregierung). Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – Handlungsfeld 1: Finanzierung Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG12 Für das Wachstum von Startups und Scaleups ist ein passender Zugang zu Finanzierung unverzichtbar, der den verschiedenen Entwicklungsphasen – von der Gründung bis zur Expansion auf globale Märkte – gerecht wird. Da klassische Bankkredite für junge Unternehmen aufgrund ihres Risikoprofils nur schwer zugänglich sind, spielt Venture Capital (VC) eine zentrale Rolle. Der deutsche Wagniskapitalmarkt hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt und zeigt zuletzt eine stabile und kontinuierliche Finanzierungsaktivität. Im Jahr 2025 wurden rund 7,2 Milliarden Euro Wagniskapital in deutsche Startups investiert.5 Insbesondere im Vergleich mit den USA und UK bleibt der deutsche Wagniskapitalmarkt allerdings weiterhin ausbaufähig: Mit knapp 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland hinter diesen Märkten zurück.6 Die vergleichsweise geringe Kapitalverfügbarkeit des deutschen Wagniskapitalmarkts erschwert wachstumsstarken Unternehmen die Skalierung in Deutschland und Europa. Große Finanzierungsrunden werden häufig von internationalen Investoren angeführt. Dies kann in Konflikt zur technologischen Souveränität und langfristigen Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland und Europa stehen. Ebenso entscheidend wie die Finanzierung sind leistungsfähige Exit-Märkte: 92 Prozent der Startups vollziehen ihren Exit über Unternehmensverkäufe, während Börsengänge (IPOs) weiterhin selten bleiben. Die begrenzten Exit-Möglichkeiten senken die erwarteten Renditen, verzögern die Wiederanlage des eingesetzten Kapitals und beeinflussen dadurch maßgeblich die Standortattraktivität.7 Zugleich unterscheiden sich die Finanzierungsbedarfe junger Unternehmen je nach Geschäftsmodell, Technologie und Marktumfeld erheblich. Gerade technologie-, hardware- und anwendungsnahe sowie forschungsintensive Startups, etwa in der roten Biotechnologie, der Land- und Ernährungswirtschaft, der Bioökonomie oder im Bereich industrieller Anwendungen, benötigen häufig längerfristige Entwicklungs-, Erprobungs- und Markteinführungsfinanzierungen. Neben Venture Capital können daher auch Nachrangdarlehen, Garantien, Zuschüsse, Mezzanine-Instrumente und sektorspezifische Förderangebote einen wichtigen Beitrag leisten. Auch der Schutz geistigen Eigentums ist als Anreiz für Kapitalgeber und Investoren wichtig. Im Rahmen der Startup- und Scaleup-Strategie bringt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen auf den Weg, um Startups und Scaleups den Zugang zu Finanzierungswegen zu sichern. Mit gezielten Vorhaben wollen wir private Investitionen hebeln, insbesondere institutionelles Wagniskapital für den deutschen Markt mobilisieren und die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Exits nachhaltig stärken. Ziel ist es, den Zugang zu Kapital entlang der Wachstumsphasen zu stärken und die Grundlage für mehr erfolgreiche Startups und Scaleups aus Deutschland zu schaffen. 5 KfW Research, Venture Capital – Markttrends 2026, S. 1, www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus- Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-534-Februar-2026-VC-Markttrends.pdf. 6 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Pressemitteilung vom 18.12.2026, https://startupverband.de/presse/pressemitteilungen/startup-verband-begruesst- deutschlandfonds-%E2%80%93-fordert-jedoch-weitere-schritte-fuer-mehr-wachtumskapital-18-12-2025/. 7 KfW Research, Start-ups in Deutschland – Wachstum und Exit-Wege über Venture Capital, 2025, S. 4, 5, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthe- men/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-521-November-2025-Start-ups.pdf. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 13 VC-Finanzierungsinstrumente des Bundes weiterentwickeln 1.1 Verstetigung des Zukunftsfonds/ Zukunftsfonds II (Deutschlandfonds) Die Bundesregierung verstetigt den Zukunftsfonds über 2030 hinaus. Dabei stellt sie auch im Rahmen des Deutschlandfonds unter anderem zusätzliche Mittel für Wagniskapitalfinanzierungen mit Schwerpunkt auf Ausgründungs- und Wachstumsfinanzierungen in den Bereichen DeepTech, BioTech und DefenceTech bereit. In diesem Rahmen werden die eingesetzten KfW- Mittel aufgestockt und darüber hinaus werden weitere Maßnahmen geprüft. 1.2 Ausweitung der Startup- und Scaleup- Finanzierung Es wird geprüft, inwiefern eine Möglichkeit geschaffen werden kann, dass sich Ressorts der Bundesregierung mit Mitteln aus bestehenden Förderprogrammen u. a. über die Instrumente des Deutschlandfonds an einer verbesserten Finanzierung von Startups und Scaleups beteiligen können (z. B. für GreenTech). 1.3 Scale-up Direct (Deutschlandfonds/ Zukunftsfonds) Die KfW Capital tritt mit dem Programm „Scale-up Direct“ nun auch als Co-Investor auf, um zusammen mit privaten Kapitalgebern aus dem KfW Capital-Fonds-Portfolio direkt in wachstumsstarke Startups und Scaleups in Deutschland zu investieren. 1.4 First-of-a-Kind (FOAK)-Investitionen (Deutschlandfonds/Zukunftsfonds) Scaleups haben steigende Kapitalbedarfe, insbesondere bei der Finanzierung neuartiger industrieller First-of-a-Kind-Anlagen, -Produkte und -Prozesse. Die Bundesregierung adressiert diesen Marktbereich im Kontext des Deutschlandfonds gezielt mit einem neuen Programm. Dazu wird sich der Bund mit insgesamt bis zu 300 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds an innovativen privatwirtschaftlichen Fonds beteiligen, die Fremdkapital für dieses Marktsegment bereitstellen sollen. Damit wird auch das Angebot an Venture Debt in Deutschland gestärkt. 1.5 Finanzierung strategischer Technologiebereiche Die Bundesregierung wird Bausteine des Zukunftsfonds bündeln, um Investitionsbedarfe junger, innovativer Unternehmen etwa in den Bereichen DeepTech, KI, BioTech und Defence-Tech noch besser zu adressieren. 1.6 Venture-Capital-Beteiligungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) Die LR investiert als Limited Partner in spezialisierte Venture-Capital-Fonds, um Finanzierungslücken für innovative Startups und Scaleups im kapitalintensiven Agrar- und Ernährungssektor (AgTech/FoodTech) zu schließen. Mit dieser Strategie unterstützt die Rentenbank die Mobilisierung von privatem Kapital und treibt die Transformation der Branche technologisch voran. In dieser Legislaturperiode wird das für VC- Fondsinvestments vorgesehene Budget auf 230 Mio. Euro erhöht. Auf dieser Grundlage sind weitere Beteiligungen an spezialisierten Venture-Capital- Fonds vorgesehen. 1.7 Zugang zu Eigenkapital und eigenkapitalnahen Mezzanine-Finanzierungen Die Bundesregierung prüft die Verbesserung des Zugangs von kleinen und mittleren Unternehmen zu Eigenkapital und eigenkapitalnahen Mezzanine- Finanzierungen und damit auch die Entwicklung neuer Lösungen für Unternehmen, die weniger Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG14 auf kurzfristiges Wachstum und Exits ausgerichtet sind. 1.8 HTGF V Die Bundesregierung wird den High-Tech Gründerfonds (HTGF) zur zentralen Plattform des Bundes für Direktbeteiligungen an Startups ausbauen. Das erfolgreiche Konzept des HTGF, dessen aktuelle Fondsgeneration ein Volumen von fast 500 Mio. Euro umfasst, soll mit einer weiteren Fondsgeneration fortgesetzt und die Plattform zugleich mit der Integration des DeepTech & Climate Fonds (DTCF) um neue Themenschwerpunkte erweitert werden. Private Investoren, insbesondere aus Industrie und Mittelstand, können sich als Fondsinvestoren am HTGF V beteiligen. Der HTGF V soll im Jahr 2027 starten. Mehr privates Kapital für VC-Finanzierung mobilisieren 1.9 VC in der Altersvorsorge Bei hinreichend diversifiziertem Portfolio kann Wagniskapital die Altersvorsorge attraktiver und rentabler machen. Wagniskapital in der Altersvorsorge kann zugleich ein Hebel sein, um mehr privates Kapital für den Wagniskapitalmarkt bereitzustellen und bestehende Finanzierungslücken für Startups und Scaleups zu verringern. Die Bundesregierung hat seit Anfang 2026 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das Rentensystem zu stabilisieren. Mit dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Reformgesetz) hat sie dabei Anfang 2026 auch die Möglichkeit geschaffen, Wagniskapital als Anlageform in der privaten Altersvorsorge (dritte Säule) mitzuberücksichtigen. Die Bundesregierung wird nun die Empfehlungen der Rentenkommission zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung umsetzen, einschließlich der „gesetzlichen Kapitalrente“ (Empfehlung Nr. 28). 1.10 Investitionen von Stiftungen in Startups Wir prüfen, ob und inwieweit der Gemeinnützigkeitszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung auch dann noch greifen kann, wenn aus dieser Förderung Startups erwachsen (Spin-offs). Insoweit sollen auch zeitliche Übergänge und Erprobungszeiträume geprüft werden. 1.11 Fortführung der WIN-Initiative Die Bundesregierung wird die WIN-Initiative fortführen und weiterentwickeln. Sie wird insbesondere darauf hinarbeiten, mehr privates Kapital für die Wachstums- und Innovationsfinanzierung zu mobilisieren. Ziel ist, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital in Deutschland zu entwickeln und die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Denn obwohl der deutsche Wagniskapitalmarkt auf einem soliden Fundament steht, müssen für eine nachhaltige Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit noch nicht ausgeschöpfte Potenziale systematisch erschlossen werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der WIN-Initiative sollen zudem zusätzliche private Akteure dafür gewonnen werden, sich im Rahmen von WIN zu engagieren. 1.12 Wachstumsfonds II Der „Wachstumsfonds Deutschland“ gehört mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro zu den größten jemals in Europa aufgelegten Dachfonds. Die Bundesregierung wird erneut Kapital für die Nachfolgegeneration, den „Wachstumsfonds II“, zur Verfügung stellen, um so weiteres institutionelles Kapital für den deutschen Wagniskapitalmarkt über die KfW Capital zu mobilisieren. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 15 1.13 Reform von Solvency II Die Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie wurde im Januar 2025 mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt beendet. Die nationale Umsetzung erfolgt durch das Versicherungs-Sanierungs- Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz. Teil der Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie und des zugehörigen delegierten Rechtsakts ist die Erleichterung der Einstufung von Kapitalanlagen als „langfristige Aktieninvestitionen“, mit der eine Reduktion der Kapitalanforderungen von 49 auf 22 Prozent einhergehen kann. Sofern die Voraussetzungen für eine Einstufung als „langfristige Aktieninvestitionen“ erfüllt werden, können jetzt auch Risikokapitalinvestitionen davon profitieren. Hierdurch haben Versicherungen mehr Möglichkeiten, ihr Kapital effizienter einzusetzen und ihren Anlagehorizont auf hochrentable, innovative Anlageklassen auszuweiten. Förderprogramme des Bundes weiterentwickeln, bündeln und Synergien heben 1.14 INVEST-Programm Das INVEST-Programm wird auch über das Jahr 2026 hinaus verlängert und auf Grundlage der in 2026 erstellten Evaluation weiterentwickelt. [Finanzierungsvorbehalt] 1.15 Gründungstalente aus dem Erwerbsleben Die Bundesregierung prüft den Unterstützungsbedarf für Startup-Gründerinnen und -Gründer im Erwerbsleben sowie in späteren Lebensphasen und wird dabei die relevanten Stakeholder einbeziehen. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG16 1.16 KfW Gründerkredit – StartGeld Der ERP-Gründerkredit StartGeld ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungsvorhaben in Deutschland. Die Hausbank erhält eine 80-prozentige Haftungsfreistellung, um den Kreditzugang zu erleichtern. Der Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf wurde von 125.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld werden neben Haupterwerbs- auch Nebenerwerbsgründungen gefördert. 1.17 Tech-to-Product – Entwicklung souveräner und marktorientierter Innovationen in digitalen Technologien In einem Markt, in dem Abhängigkeiten von Drittstaaten zunehmend zum Geschäftsrisiko werden, wird digitale Souveränität zum Wettbewerbsvorteil. Um dieses Ziel zu erreichen, werden produktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich digitaler Technologien nach dem Proof of Concept bis zur vorkommerziellen Marktreife gefördert. Ziel ist die Entwicklung digital souveräner, wirtschaftlich verwertbarer Produkte. Dies erfolgt durch Technologieentwicklung nach Souveränitätskriterien sowie eine konsequente Produkt-, Nutzer- und Marktorientierung einschließlich Geschäftsmodellvalidierung. Startups und KMU sollen dabei als zentrale Treiber des digitalen Innovationstransfers besonders profitieren. Der erste Förderaufruf ist für das dritte Quartal 2026 geplant. 1.18 Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND Wir stärken die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) auch durch eine im internationalen Vergleich wettbewerbsfähige finanzielle Ausstattung. 1.19 Meilensteinbasierte Finanzierung im Bereich Fusion Wir entwickeln ein Konzept für eine meilensteinbasierte Finanzierung von Startups durch die SPRIND. Dieses soll auch eine Kofinanzierung von Technologiedemonstratoren (z. B. Stellarator für die Magnetfusion, Implosion Facility für die Laserfusion) umfassen. Ziel ist es, die Forschungsförderung sowie die Hubs für die Fusion zum Aufbau des Fusionsökosystems und zur Fortentwicklung der Fusionstechnologien durch die meilensteinbasierte Finanzierung komplementär zu ergänzen. 1.20 Startup-Finanzierung über Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) Fortführung und Optimierung der Startup- Förderung: Das BMLEH stärkt über die LR das agrar nahe Startup-Ökosystem: Frühphasige Startups, deren innovative Produkte und Dienstleistungen einen Nutzen für die Agrarwirtschaft haben, un ter stützt sie beim Markteintritt durch zinsvergünstigte Nachrangdarlehen mit bis zu 800.000 Euro. Geprüft wird zudem die Einführung eines Zinsbonus für Gründerinnen. 1.21 Games-Förderung des Bundes Der Bund fördert die Produktion von Games und Prototypen für Games. Startups können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Entwicklungskosten erhalten, Scaleups bis zu 45 Prozent – jeweils bei einer Projektmindestgröße von 300.000 Euro. Das Programm existiert seit 2019, wurde 2024 überarbeitet und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 17 VC-Finanzierung in der EU stärken 1.22 European Tech Champions Initiative Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen Investitionsfonds bei einer Neuauflage der European Tech Champions Initiative (ETCI 2.0) gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank, weiteren Mitgliedstaaten und nun auch privaten Investoren. ETCI startete im Februar 2023 mit dem Ziel, die Finanzierungslücke für europäische Scaleups zu schließen, indem Kapital für Finanzierungsrunden in der Spätphase über ein Dachfonds- Modell bereitgestellt wird. So sollen innovative Scaleups in Europa die notwendige Finanzierung finden, um in Europa zu bleiben und zu wachsen. An ETCI beteiligen sich neben Deutschland u. a. auch Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, die Niederlande und die EIB-Gruppe. ETCI 2.0 soll nun auch für private Investitionen geöffnet werden und dadurch zusätzliche private Mittel für europäische Innovationsfinanzierung mobilisieren. Darüber hinaus soll ETCI 2.0 voraussichtlich auch in mittelgroße Fonds ab 300 Mio. EUR investieren können, um so das Heranwachsen des europäischen Finanzierungs-Ökosystems zu unterstützen und den europäischen Markt noch breiter zu adressieren. 1.23 EIF German Equity Der Europäische Investitionsfonds (EIF) investiert seit dem Jahr 2026 bis Ende 2030 aus EIF German Equity rund 1,6 Mrd. Euro (davon 1,4 Mrd. Euro aus dem ERP-Sondervermögen) in private deutsche und europäische Wagniskapitalfonds, um damit die Finanzierungsmöglichkeiten von zukunftsweisenden Startups und Scaleups in Deutschland und Europa zu verbessern. Damit wird die seit 2004 bestehende, sehr erfolgreiche Kooperation des ERP-Sondervermögens mit dem EIF fortgesetzt. 1.24 European Scaleup Fund Die Bundesregierung setzt sich weiter für eine marktkonforme sowie zu den nationalen Maßnahmen komplementäre Ausgestaltung des Scaleup Europe Fund ein, damit dieser effizient zur Finanzierung deutscher und europäischer Scaleups und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen kann. 1.25 EIC Accelerator Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zum 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10) und im Rahmen der Programmausschüsse des European Innovation Council (EIC) dafür ein, den EIC schneller und agiler zu machen. Ebenso setzt sie sich für ein höheres Budget ein. Durch diese finanzielle Stärkung sollen eine angemessene, planbare Erfolgsquote sichergestellt und exzellente Deep- Tech-Vorhaben wirksam finanziert werden. Das Antrags- und Begutachtungsverfahren wird ab 2026 deutlich vereinfacht und beschleunigt. Instrumente zur agilen Förderung von Projekten werden pilotiert und sollen im kommenden Forschungsrahmenprogramm noch verstärkt werden. Ergänzend wird die unterstützende Nutzung von KI in der Evaluierung pilotiert, um Qualität, Geschwindigkeit und Transparenz zu erhöhen. 1.26 Europäische Spar- und Investitionsunion Die EU braucht eine vertiefte Spar- und Investitionsunion, um Wagniskapital für Startups und Scaleups schneller, verlässlicher und in größerem Umfang zu mobilisieren. Bedeutende Hemmnisse für bessere Finanzierungsbedingungen sind insbesondere komplexe Regulierung und hohe Bürokratielasten. Die Bundesregierung setzt sich daher auf EU-Ebene für eine gezielte Vereinfachung und Optimierung der Finanzmarktregulierung ein, ohne Abstriche am Schutzniveau. Sie wird darauf hinwirken, dass die EU-Kommission ein Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG18 umfassendes Vereinfachungspaket für den Finanzmarkt vorlegt – insbesondere zur Straffung von Melde- und Offenlegungspflichten sowie zu klar formulierten Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte, die auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden sollen. 1.27 Abbau grenzüberschreitender Investitionshemmnisse Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für einen Abbau grenzüberschreitender Investitionshemmnisse einsetzen, die paneuropäische Kapitalallokation und Exit-Fähigkeit beeinträchtigen, insbesondere dort, wo Fragmentierung unnötige Kosten, Friktionen und Rechtsunsicherheit erzeugt. Dazu zählen praktische Hürden entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Finanzierung über Beteiligung, Governance-Fragen bis zum Exit, insbesondere divergierende Aufsichtspraktiken zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten. Hier setzt sich die Bundesregierung für mehr Aufsichtskonvergenz ein. Dabei müssen bestehende Sicherheitsstandards und der Anlegerschutz gewährleistet bleiben. 1.28 Effizienzsteigerung der Europäischen Nachhandelsinfrastruktur Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die europäische Nachhandelsinfrastruktur und die grenzüberschreitende Abwicklung etwa durch Standardisierung und Digitalisierung noch effizienter zu machen, um Transaktionskosten zu senken und Liquidität in europäischen Märkten besser zu bündeln. Ziel ist, dass grenzüberschreitende Investitionen und Handelsaktivität nicht durch vermeidbare Posttrade-Hemmnisse beeinträchtigt werden. Dabei soll rechtliche Flexibilität erhalten bleiben und die notwendige Digitalisierung mit der erforderlichen Rechtssicherheit verbunden werden. 1.29 Sekundärmarkt für VC/PE-Fondsanteile Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für die Einrichtung eines Sandbox-Pilotrahmens zum Aufbau eines institutionell ausgerichteten Sekundärmarkts für VC-/Private-Equity- Fondsanteile einsetzen, um Sekundärliquidität zu stärken und Kapitalzusagen institutioneller Anleger zu erleichtern. 1.30 Transparenz für VC als Anlageklasse Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Transparenz für VC als Anlageklasse zu erhöhen. Mit dem Launch von TrackVC hat der EIF in Kooperation mit Black-Rock einen wichtigen Meilenstein erreicht, um mehr Transparenz zur Performance des europäischen VC-Markts als Anlageklasse zu schaffen. Die Bundesregierung wird den EIF bei Bedarf dabei unterstützen, TrackVC weiter auszubauen. Steuerliche Erleichterungen für VC-Akteure umsetzen 1.31 Roll-over (Standortfördergesetz) Mit dem Standortfördergesetz hat die Bundesregierung ermöglicht, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, die im Betriebsvermögen gehalten wurden, bis zu einem Betrag von 2 Mio. Euro (zuvor 500.000 Euro) und damit in weit höherem Umfang steuerneutral auf neue Beteiligungen übertragen werden können. Damit soll mehr Kapital in VC-Investments fließen. 1.32 Reduktion der Mindesthaltefrist für veräußerte Wirtschaftsgüter Wir prüfen eine Reduktion der Mindesthaltefrist des § 6b Absatz 4 Nr. 2 EStG von sechs auf vier Jahre, um Investitionen in junge Unternehmen steuerlich attraktiver zu machen, den Zugang zu Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – HANDLUNGSFELD 1: FINANZIERUNG 19 Risikokapital zu erleichtern und Exit-Kanäle zu stärken. Die bestehenden Regelungen für Immobilienveräußerungen bleiben davon unberührt. 1.33 Steuerliche Behandlung von PE-Fonds Mit dem Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Private-Equity (PE)-Investoren zu gewährleisten, prüfen wir die Möglichkeiten einer Modernisierung der geltenden Regelungen zur steuerlichen Behandlung von PE-Fonds. Dabei ist insbesondere eine rechtssichere Lösung herzustellen, die missbräuchliche Anwendungen verhindert und mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Dazu werden wir ein Notifizierungsverfahren bei der EU-KOM durchführen. Bereits nach der derzeitigen Rechtslage bestehen für die Steuerpflichtigen günstige Bedingungen: Ein Fonds als Personengesellschaft ist selbst kein eigenständiges Steuersubjekt für die Ertragsbesteuerung und bei vermögensverwaltender Tätigkeit fällt auch keine Gewerbesteuer an. Zudem ist der sogenannte Carried Interest (gewinnabhängige Vergütungen) nach § 3 Nummer 40a EStG zu 40 Prozent steuerfrei gestellt, um die Ansiedlung von Fonds- Initiatoren in Deutschland attraktiv zu machen. Exit-Kanäle stärken 1.34 Vereinfachung von Erstemissionen (Standortfördergesetz) Mit dem Standortfördergesetz haben wir die Möglichkeit eingeführt, Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro auszugeben, um insbesondere Wachstumsunternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Gleichzeitig erhöhen wir durch die Absenkung des Mindestnennwerts die Flexibilität kleiner Unternehmen bei Kapitalmaßnahmen. Im Rahmen der Umsetzung des EU Listing Acts lassen wir zudem Prospekte in vollständig englischer Sprache ohne bislang verpflichtende deutsche Zusammenfassung zu. 1.35 Prüfung Listing-spezifischer Sonderpflichten und befristeter IPO- Erleichterungen (IPO-Ramp-On) Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für eine gezielte Überprüfung von EU-rechtlichen Regulierungsunterschieden zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen einsetzen, etwa Sonderpflichten, die allein an den Listing-Status anknüpfen (z. B. zusätzliche Vorgaben zur Unternehmensführung) und die den Schritt an den Kapitalmarkt ohne zwingenden Bezug zu Marktintegrität und Anlegerschutz verteuern oder verkomplizieren. Aufbauend auf den mit dem Listing Act bereits erreichten Erleichterungen soll zudem geprüft werden, ob ein IPO durch weitere, zeitlich befristete Entlastungen unterstützt werden kann, etwa durch Vereinfachungen bei Prospektpflichten für Sekundäremissionen. 1.36 Anforderungen an gelistete Unternehmen prüfen Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern, inwiefern nationale Anforderungen an gelistete Unternehmen optimiert und wettbewerbsfähiger gestaltet werden können. 1.37 Verbesserung der Verlustverrechnung bei Beteiligungserwerben Der 2016 eingeführte § 8d KStG ergänzt die Konzernklausel, die Stille-Reserven-Klausel und die Sanierungsklausel des § 8c KStG und verhindert den Untergang von nicht genutzten Verlusten im Fall eines schädlichen Beteiligungserwerbs. Voraussetzung ist, dass die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Wesentlichen unverändert fortführt und die Verluste nicht anderweitig genutzt werden können. Wir prüfen Verbesserungspotenzial bei der Anwendung von § 8d KStG. Von Verbesserungen profitieren v. a. auch Startups. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 – Handlungsfeld 2: Bildung, Ausgründungen und Transfer Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 21 Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind einer der wichtigsten Hebel für eine stärkere Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft. Hier treffen Forschungsergebnisse, Talente und Technologien aufeinander – und können direkt in Startups überführt werden. Circa 87 Prozent der Startup-Gründerinnen und -Gründer verfügen über einen akademischen Hintergrund, was die Bedeutung der Hochschulen für den Erwerb von Fachwissen und unternehmerischer Kompetenz unterstreicht.8 Gleichzeitig entstehen innovative Ausgründungen aus der Wissenschaft nicht automatisch. Vielmehr bedarf es wirksamer Programme, um die Zahl innovativer Ausgründungen weiter zu erhöhen und den Transfer von Forschung in den Markt zu beschleunigen. Zentral ist dabei eine gute Vernetzung der Forschung mit Unternehmen und potentiellen Investoren. Mit der Startup- und Scaleup-Strategie wollen wir das Förderprogramm exist weiterentwickeln und die Startup Factories als Leuchttürme für innovative Ausgründungen weiter fördern. Ergänzend stärken wir Reallabore und Experimentierklauseln für den Innovationstransfer und schaffen rechtliche Freiräume für neue Entwicklungen, sodass kontrolliert und befristet unter realen Bedingungen getestet werden kann. Schließlich wollen wir forschungsgetriebene Startups und Scaleups durch den Ausbau und die Weiterentwicklung themen- und sektorspezifischer Förderprogramme zusätzlich unterstützen. Der Transfer von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) ist ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor für technologieorientierte Startups. Rund 40 Prozent der Hochschulgründungen basieren auf Wissens- oder Technologietransfer, etwa 10 Prozent direkt auf Patenten oder Schutzrechten.9 Startups oder KMU, die Patente oder andere gewerbliche Schutzrechte besitzen, erzielen im Durchschnitt 44 Prozent höhere Einnahmen pro Mitarbeitenden als Unternehmen ohne solche Rechte.10 Mit einer nationalen IP-Strategie wollen wir die Voraussetzungen für einen zügigen Technologietransfer verbessern. Gerade bei Schlüsseltechnologien bedarf es darüber hinaus technologiespezifischer Ansätze entlang der jeweiligen Innovations- und Kapitalbedarfe. Daher stärken wir gezielt Gründungen und Wachstumsunternehmen in strategischen Technologiefeldern – wie in der Hightech Agenda Deutschland vorgesehen – beispielsweise bei Quantentechnologien oder der Biotechnologie und unterstützen den Aufbau leistungsfähiger Innovationsökosysteme aus Wissenschaft, Startups, etablierten Unternehmen und Investoren. Wir setzen zudem auf Entrepreneurship Education an Schulen und Hochschulen, um junge Menschen früh für unternehmerisches Denken zu sensibilisieren und Lust aufs Gründen zu machen. Gleichzeitig möchten wir die Länder dabei unterstützen, unternehmerische Bildung und IP- Wissen perspektivisch stärker in Lehrplänen und Bildungsangeboten zu verankern. So schaffen wir die Grundlage für eine neue Generation von Gründerinnen und Gründern und stärken langfristig die Innovationskraft Deutschlands. 8 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 21, https://startupverband.de/media/file/rs-deutscherstartupmonitor2025. 9 Stifterverband, Gründungsradar 2025, S. 5/31, https://gruendungsradar.de/sites/gradar/files/2025-03/gruendungsradar_2025.pdf. 10 EPO/EUIPO Intellectual property rights and firm performance in the European Union, Firm-level analysis report, 2025, https://link.epo.org/web/publications/studies/en-ipr-performance-study.pdf. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER22 Entrepreneurship Education stärken 2.1 BMWE-Geschäftsstelle „Gründung in school“ Mit der Geschäftsstelle „Gründung in school“ stärken wir die Angebote zu Entrepreneurship Education in Schulen und vermitteln wirtschaftliches Wissen praxisnah. Über die rund 30 in „Grün dung in school“ vereinten Initiativen unterstützen wir bundesweit Schülerfirmen, Hackathons, Projekttage, Planspiele und Wettbewerbe für unternehmerische Bildung und stellen passgenaue Unterrichtsmaterialien bereit. Die Geschäftsstelle „Gründung in school“ bietet darüber hinaus regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Entrepreneurship Education an. 2.2 Entrepreneurship Education in den Lehrplänen Die Bundesregierung ist im Austausch mit der Kultusministerkonferenz und den Bundesländern, damit Entrepreneurship Education in Schulen und Hochschulen gestärkt wird. Die Bundesregierung appelliert an die Länder, Entrepreneurship Education bundesweit in den Lehrplänen zu verankern. Die bereits entwickelten Empfehlungen zur schulischen Verankerung von Entrepreneurship Education sollten bei der Weiterentwicklung der Lehrpläne stärker berücksichtigt werden. 2.3 Startups und Role Models im Unterricht In Kooperation mit den Partnern der Initiative „Gründung in school“ streben wir an, Gründerinnen und Gründer in Schulen und Hochschulen sichtbarer zu machen und mit dem Aufbau eines Netzwerks von potentiellen Role Models ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Auch im Rahmen der Initiative „FRAUEN unternehmen“ werben Vorbild-Unternehmerinnen in allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Hochschulen für Unternehmertum von Frauen. 2.4 Weiterentwicklung der Initiative „Young Entrepreneurs in Science (YES)“ Mit der Weiterentwicklung der Initiative „Young Entrepreneurs in Science (YES)“ stärken wir Entrepreneur-Kompetenzen von Masterstudierenden, Doktoranden und Postdocs. „exist-Förderprogramm“ weiterentwickeln 2.5 exist Startup Factories Wir werden den Auf- und Ausbau der zehn im Oktober 2025 gestarteten „exist Startup Factories“ politisch umfassend flankieren und den Fortschritt u. a. durch ein KPI-Monitoring und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleiten. 2.6 exist-Programm Wir werden die Mittelausstattung für „exist“ als zentrales Programm der Bundesregierung für Ausgründungen aus der Wissenschaft im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten stabilisieren. Das Programm ist sektor- und technologieagnostisch und auch für Gründungsvorhaben im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungstechnologie zugänglich. Zudem streben wir an, die Bearbeitungszeit des Projektträgers beim „exist Gründungsstipendium“ bis Ende 2026 im Regelfall auf maximal sechs Wochen zu senken. 2.7 exist Academy Als Quelle für Gründungstalente und -ideen spielen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen eine zentrale Rolle. Sie stärken DeepTech- Innovationen in Deutschland und bereiten die Grundlage für gezielte Ausgründungsaktivitäten im Kontext der „exist Startup Factories“. Mit „exist Academy“ wollen wir dazu beitragen, die an Hochschulen etablierten gründungsunterstützenden Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 23 Strukturen zu festigen und deren Qualität zu steigern. Dazu wird u. a. eine Zertifizierung von Hochschul-Gründungszentren aufgebaut. 2.8 exist „ready to Invest“-Komponente Zur Überbrückung der Finanzierungslücke frühphasiger DeepTech-Ausgründungen wird die bestehende Förderlinie „exist Forschungstransfer“ ausgebaut und mit der Startup Bridge Germany- Israel um eine „ready to Invest“-Komponente ergänzt. Mit dem Partnerland Israel sollen u. a. Formate wie Startup-Challenges (z. B. für DefenceTech) und Demo-Days zur Vernetzung von Kunden und Investoren durchgeführt werden. Durch eine Vernetzung mit den „exist Startup Factories“ erhalten die Startups zusätzlich Zugang zu themenspezifischen und regionalen Startup-Ökosystemen. 2.9 exist-Women Um mehr Frauen in der Wissenschaft zur Gründung zu befähigen und den Gründerinnen-Anteil weiter zu steigern, streben wir bei erfolgreicher Evaluation eine Fortsetzung von „exist-Women“ an. 2.10 exist-Modellprojekte Wir wollen die Ergebnisse der laufenden Modellprojekte wie „AI Nation“, „chemstars“ und Startup Labor Schwedt nach Ablauf der Förderperiode sichern und streben bei erfolgreicher Evaluation eine Fortsetzung an. 2.11 Unipreneur-Initiative Die Bundesregierung unterstützt mit der Initiative „Unipreneurs“ im Wege einer Schirmherrschaft und durch aktive Vernetzung mit den Aktivitäten im Förderprogramm „exist“ die Auszeichnung von Professoren als Impulsgebende für Unternehmertum. 2.12 Accelatorenprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) für agrarnahe Startups Mit dem Accelerator „Growth Alliance“ fördert die Rentenbank Startups im Auftrag des BMLEH in verschiedenen Entwicklungsphasen durch unterschiedlichste Unterstützungsangebote von frühphasigen Mentorings bis zur Beratung bei Markteintritt und Investorensuche. Darüber hinaus wird das Agri-Food-Ökosystem durch eigene Events erweitert und gefestigt. Zusätzlich fördert die Rentenbank im Auftrag des BMLEH das Agri- Food Startup-Ökosystem durch strategische Partnerschaften und Sponsorings. Das Acceleratorenprogramm soll 2026 neu ausgeschrieben und strategisch weiterentwickelt werden. IP-Transfer verbessern 2.13 Nationale IP-Strategie Die Bundesregierung wird eine nationale IP- Strategie vorlegen, die Maßnahmen zur Erleichterung wissenschaftlicher Ausgründungen vorsehen wird, insbesondere die Einführung standardisierter Ausgründungsverträge sowie Leitfäden für IP- Bewertung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen auch relevante EU-weite Bestrebungen im Rahmen der EU Startup and Scaleup Strategy sowie des EU Innovation Act berücksichtigt werden. 2.14 Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) Der Bund etabliert gemeinsam mit den Ländern eine Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) als Teil der Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“, um exzellente, anwendungsorientierte Forschung und Transfer an Hochschulen dauerhaft zu stärken und insbesondere die regionale Verwertung zu beschleunigen. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER24 2.15 Budget an Hochschulen für Ausgründungen und IP-Transfer Die Bundesregierung wird sich im Dialog mit den Ländern für eine gezielte Unterstützung von Ausgründungen durch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für den Transfer von IP einsetzen. 2.16 IP als Leistungsindikator Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Ländern IP als Leistungsindikator etablieren, d. h. wo möglich eine Stärkung der Aufnahme von Patenten, Patentanmeldungen und Lizenzen in Forschungs- und Berufungsbewertung und Entwicklung von Metriken analog zu Publikationen vorantreiben. 2.17 Zentraler IP-Werkzeugkasten und IP-Dealdatenbank Die Bundesregierung wird die bundesseitig erarbeiteten Tools zum IP-Transfer (Musterverträge, Checklisten, Leitfäden etc.) in einem zentralen IP-Werkzeugkasten zusammenführen und weiterentwickeln. Zudem schafft sie mit dem Aufbau und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der neuen IP-Dealdatenbank eine bundesweite Plattform zur strukturierten Erfassung und Analyse von IP-Transferverträgen und etabliert neue Standards für Transparenz und Fairness beim Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen an Startups, insbesondere im DeepTech-Bereich. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 25 2.18 IP-Awareness Die Bundesregierung wird die bestehenden Angebote zur IP-Awareness sichtbarer machen und weiter stärken – auch im Dialog mit der Wirtschaft. Forschungsstarke Hochschulen sollen u. a. mit Hilfe der unternehmerisch aufgesetzten Startup Factories befähigt werden, den Output IP-basierter Ausgründungen auf ein internationales Spitzenniveau zu heben. 2.19 Synergieeffekte IP-Awareness Die Bundesregierung wird sich mit geeigneten Bundes-/Ländergremien einschließlich der Fachministerkonferenzen darüber austauschen, wie verschiedene Akteure der Wissensvermittlung und Beratung über IP vernetzt werden könnten. 2.20 WIPANO-Programm Das Förderprogramm WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum und hilft ihnen, ihr kreatives Potenzial besser zu nutzen. Die Bundesregierung wird das Förderprogramm bekannter machen, damit noch mehr KMU Zugang finden und von dem Förderprogramm profitieren können. Reallabore schaffen und ausbauen 2.21 Reallabore als Instrument für Innovationstransfer Wir stärken Reallabore als wichtiges Instrument für den Transfer von Innovationen in die wirtschaftliche Anwendung und Skalierung sowie des regulatorischen Lernens. 2.22 Fachgesetzliche Experimentierklauseln Die Nutzung bestehender und die Implementierung neuer fachgesetzlicher Experimentierklauseln wird gestärkt. Hierzu tragen unter anderem das Bundeserprobungsgesetz sowie die verbindliche Prüfung der Erforderlichkeit von Experimentierklauseln für neue und novellierte Gesetze bei. Die Schaffung von rechtlichen Freiräumen für Erprobung baut Rechtsunsicherheit und regulatorische Hürden ab und erleichtert Innovationen den Weg in den Markt. Dies betrifft insbesondere regulierte Anwendungsfelder, in denen Startups für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Lösungen auf rechtssichere Erprobungsmöglichkeiten angewiesen sind. 2.23 Reallabore-Innovationsportal Das im Mai 2025 im Pilotbetrieb gestartete Reallabore-Innovationsportal wird insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse von Startups weiter ausgebaut. 2.24 Reallabore und Experimentierklauseln im EU Innovation Act Die Bundesregierung wird sich für die Schaffung von Erprobungsfreiräumen im Unionsrecht einsetzen und die Verankerung ambitionierter Ziele für Reallabore und Experimentierklauseln im EU Innovation Act unterstützen. Dabei soll auf bürokratiearme Umsetzung mit echtem Mehrwert für Unternehmen geachtet werden. 2.25 Neue Erprobungsmöglichkeiten für Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse Die Bundesregierung wird mit Blick auf Reallabore Erprobungsmöglichkeiten im Sinne des Bundeserprobungsgesetzes für die Umsetzung von Bundesrecht durch Länder und Kommunen unterstützen, um Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER26 2.26 Reallabore und Testumgebungen für KI-Anwendungen Wir schaffen ein KI-Reallabor und Testumgebungen für KI-Systeme in verschiedenen Branchen und bieten Startups und Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme an Testläufen. 2.27 KI-Reallabore im Gesundheitswesen Die Bundesregierung initiiert innovationsfördernde Maßnahmen unter dem Begriff „KI-Reallabore im Gesundheitswesen“, um den Transfer neuer Technologien in die Versorgung zu beschleunigen und dadurch Bürokratieaufwand insbesondere bei Startups im Gesundheitswesen abzubauen. Innovationsinfrastruktur stärken 2.28 Infrastruktureinrichtungen für DeepTech-Startups Viele DeepTech-Startups benötigen spezielle und kostspielige Infrastruktur wie Werkstätten für Prototypen, Reinstlabore oder Ähnliches. Die Bundesregierung wird den Bedarf zusätzlicher Infrastruktureinrichtungen und mögliche Wege prüfen, vorhandene Infrastrukturen leichter zugänglich zu machen. Forschungsgetriebene Startups und Scaleups stärken 2.29 Startup-Förderung in den Quantentechnologien Wir werden die gezielte Förderung von Startups in den Quantentechnologien weiterentwickeln und bestehende Programme für Unternehmensgründungen in diesem Bereich fortführen. Dabei wollen wir die Unterstützung künftig stärker auf die Aufbau- und frühe Wachstumsphase ausrichten, um die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle und den Aufbau leistungsfähiger Quantenökosysteme in Deutschland zu beschleunigen. 2.30 Batterie-Start-Up-Inkubator Unter dem Dach der Hightech Agenda Deutschland erhalten Gründungsinteressierte Unterstüt- Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER 27 zung, um Hürden bei der Entwicklung innovativer Batterietechnologien zu überwinden. Gründungsteams erhalten im Startup-Inkubator „BaStI“ frühzeitig Zugang zu exzellenter Labor- und Prototypeninfrastruktur, wissenschaftlicher und unternehmerischer Beratung, IP-/Patentsupport sowie Investoren- und Industrie-Netzwerken. Übergeordnetes Ziel ist es, den Transfer von Batterieforschung in die Industrie zu beschleunigen und nachhaltige Innovationen auf den Markt zu bringen. 2.31 GO-Bio Die Bundesregierung unterstützt mit GO-Bio next gründungswillige Forschungsteams in den Lebenswissenschaften. Das Programm berücksichtigt die besonderen Rahmenbedingungen biotechnologischer Ausgründungen, insbesondere lange Entwicklungszeiten, hohe regulatorische Anforderungen und einen erheblichen Finanzierungsbedarf. GO-Bio next ist eine Flaggschiff- Maßnahme der Hightech Agenda Deutschland. Das Programm GO-Bio initial fördert ergänzend die Identifizierung und Entwicklung früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotential. Der IP-Transfer spielt dabei eine zentrale Rolle. Ziel ist es, einen Reifegrad zu erreichen, der eine Weiterführung in anderen Förderprogrammen wie VIP+, exist Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio next ermöglicht. 2.32 KMU-i Biomedizin Mit der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biomedizin“ sollen die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig gestärkt und Kompetenzen ausgebaut werden, um das Potential biomedizinischer Innovationen zu heben und damit für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen. Insbesondere der effizientere Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit in die spätere Anwendung im medizinischen Alltag sollen gefördert und ausgebaut werden. Die Fördermaßnahme steht auch technologieorientierten Startups offen und soll deren Potenzial zur Entwicklung und Verwertung biomedizinischer Innovationen gezielt unterstützen. 2.33 Transferinitiative F.A.S.T. (Forschung – Ausgründungen – Skalierung – Transfer) Die Transferinitiative F.A.S.T. zielt darauf ab, den Transfer in Deutschland zu stärken und zu beschleunigen. Damit zahlt sie auf den im Koalitionsvertrag angestrebten „Transferbooster“ ein. Zudem ist F.A.S.T. ein wichtiger Umsetzungshebel der Hightech Agenda Deutschland. Die Initiative ist als bedarfsorientiertes und lernendes Programm angelegt, um die Fördermaßnahme und ihre Instrumente flexibel anpassen zu können. Sie schafft durch aktives Scouting einen Transfer-Marktplatz, auf dem ein Matching zwischen Ideen aus der Forschung mit den Bedarfen der Wirtschaft stattfindet. 2.34 Validierungsförderung VIP+ Mit VIP+ schließt die Bundesregierung die Lücke zwischen Forschung und Anwendung und ermöglicht Forschenden aller Disziplinen, das Anwendungs- und Marktpotenzial ihrer Innovationen nachzuweisen. Das Programm soll gezielt weiterentwickelt werden, um Transferpotentiale noch besser zu erschließen und künftig mehr Ausgründungen aus der Wissenschaft zu ermöglichen. 2.35 Cluster und Netzwerke zwischen Wissenschaft, Industrie und Investoren In leistungsfähigen Netzwerken werden Ideen schneller in Gründungen, marktfähige Anwendungen und neue Wertschöpfung überführt. Mit der Zukunftscluster-Initiative und der Initiative Forschungscampus stärken wir folglich die Entstehung und Skalierung innovativer Startups aus Wissenschaft und Forschung. Mit den High- Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 – HANDLUNGSFELD 2: BILDUNG, AUSGRÜNDUNGEN UND TRANSFER28 tech Spaces bringen wir zudem eine neue Förderinitiative auf den Weg, die neben technologischer Exzellenz auch regulatorische und bürokratische Rahmenbedingungen für Innovation in den Blick nimmt. Wissenschaft, Wirtschaft und die Länder werden dabei eng eingebunden, um Innovationshemmnisse abzubauen und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. So verbessern wir die Wettbewerbsfähigkeit von Innovationsökosystemen und ihre Attraktivität für Kapitalgeber. Eine Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 veröffentlicht, ab 2027 folgt die Förderung ausgewählter Leuchtturmvorhaben. 2.36 Startup-Förderung „StartUpSecure“ und „StartUpConnect“ Mit den Maßnahmen „StartUpSecure“ und „Start- UpConnect“ werden Gründungsinteressierte und junge Unternehmen dabei unterstützt, ihre innovativen Ideen aus den Bereichen Cyber- und Kommunikationstechnologien in marktfähige Anwendungen zu überführen. Die Förderung wird durch deutschlandweit verteilte Gründungsinkubatoren mit direkter Anbindung an renommierte Forschungseinrichtungen flankiert. Diese bieten neben fachlicher Expertise auch Zugang zu modernsten Test- und Validierungsinfrastrukturen an. 2.37 Skalierungsstelle Nachhaltiger Konsum Wir unterstützen deutsche Startups und Scaleups bei der Skalierung und Weiterentwicklung innovativer Ansätze im Bereich des nachhaltigen Konsums. Mithilfe einer Skalierungsstelle werden den Unternehmen Ressourcen bereitgestellt, um Prototypen zur Marktreife zu bringen und bestehende digitale Ansätze von der Nische in den Mainstream zu überführen. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – Handlungsfeld 3: Sicherheit und Verteidigung Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 – HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG30 Spätestens seit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die gesamte Ukraine im Jahr 2022 hat sich die sicherheitspolitische Situation Deutschlands und Europas dramatisch verändert. Neben der Unterstützung der Ukraine ist in Deutschland die Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit ein zentraler Aspekt. Startups und Scaleups übernehmen dabei zunehmend mehr Anteile in Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Gerade in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, unbemannte Systeme (UXS) und Datenanalyse bieten junge Unternehmen neue und hoch effektive Lösungen. Die DefenceTech-Branche zählt folglich aktuell zu den dynamischsten Segmenten der deutschen Startup- und Scaleup-Landschaft, wobei Deutschland europaweit eine Spitzenposition einnimmt.11 Im Jahr 2025 flossen erstmals 1,16 Milliarden Euro Wagniskapital in deutsche DefenseTech-Startups und -Scaleups. Damit entfielen mehr als 50 Prozent der europäischen Venture-Capital-Investitionen in diesem Bereich auf Deutschland. Das Verhältnis zu den gesamten Investitionen auf dem deutschen VC-Markt lag somit bei 17 Prozent – deutlich über dem weltweiten Niveau von 4 Prozent.12 Knapp 2 Prozent aller Startups in Deutschland rechnen sich derzeit dem Bereich DefenceTech zu. Darüber hinaus entwickelt fast ein Viertel aller Startups sogenannte Dual-Use-Produkte, also sicherheitsrelevante Technologien, die sowohl zivilen als auch militärischen Nutzen bzw. Anwendungsfälle haben13. Trotz des großen Poten zials stehen die Unternehmen vor besonderen Hürden, wie etwa ein erhöhter Kapitalbedarf aufgrund der langjährigen Entwicklungszyklen im DefenceTech-Bereich. Zudem bleibt der Zugang zu staatlichen Aufträgen herausfordernd, da die Vergabeverfahren für Beschaffungsaufträge der Streitkräfte in der Regel zusätzliche Anforderungen (z. B. Geheimschutzanforderungen) beinhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Rahmen der Startup- und Scaleup-Strategie ein Bündel gezielter Maßnahmen entwickelt, um der wachsenden Bedeutung des DefenceTech-Sektors Rechnung zu tragen. Der Zugang zu Kapital für Startups und Scaleups soll durch ein dezidiertes Venture-Capital-Instrumentarium gestärkt werden. Gleichzeitig sollen gerade im Bereich der Verteidigungsinnovationen neue dynamische Marktteilnehmer und Investoren besser mit der Expertise und den Bedarfen der Bundeswehr als Bedarfsträger verknüpft werden. Die Beschaffungsplanung der Bundeswehr wird durch standardisierte, digitale Verfahren deutlich beschleunigt. Darüber hinaus wollen wir die Koordination und Steuerung sowohl fähigkeitsfokussierter als auch technologiebasierter Forschungsprojekte stärken und die Vernetzung von zivilen und militärischen Bedarfsträgern fördern. Damit schaffen wir ein durchgängiges Ökosystem, das Bedarfsträger und -decker, Kapital, Forschung, Industrie und unsere hoch innovativen Startups und Scaleups optimal miteinander verknüpft. 11 KfW Research, KfW-Venture-Capital-Dashboard Q4 2025, S. 8, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Dashboard/KfW-VC-Dashboard-Q4-2025.pdf. 12 KfW Research, Pressemitteilung vom 13.02.2026, Wagniskapitalgeber setzen in Deutschland andere Prioritäten als anderswo, https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_879424.html; de:hub insight, DefenceTech-Startups 2025: Ein Jahr voller Dynamik und Perspektiven für 2026, S. 2 (Stand: Januar 2026). 13 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 27. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG 31 VC-Finanzierungs- und Förderinstrumente des Bundes weiterentwickeln 3.1 Direktbeteiligungsvehikel für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (Deutschlandfonds/Zukunftsfonds) Startups und Scaleups der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie übernehmen eine zunehmend größere Rolle bei der Stärkung der nationalen Sicherheit, der Verteidigungsfähigkeit sowie der gesamtstaatlichen Resilienz. Zur Verbesserung ihres Kapitalzugangs und zu einer besseren Vernetzung und zum Wissenstransfer zwischen öffent lichen und privaten Verteidigungsexperten wird als Teil der Verstetigung des Zukunftsfonds/ Zukunftsfonds II ein neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups geschaffen, die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen. 3.2 Investitionen in VC-Fonds für Startups und Scaleups der Sicherheits- und Vertei digungs - industrie (Deutschlandfonds/ Zukunftsfonds) Zur zusätzlichen Verbreiterung des Kapitalangebots entwickelt die Bundesregierung als Teil der Verstetigung des Zukunftsfonds/Zukunftsfonds II unter anderem in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern Finanzierungsinstrumente, die Pari-passu-Beteiligungen an Fonds mit einem Schwerpunkt im Bereich Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eingehen. Die Instrumente sollen dabei auch zu einer besseren Vernetzung und zum Wissenstransfer zwischen öffentlichen und privaten Verteidigungsexperten beitragen. 3.3 Praxistest der Ausweitung der Investitionsmöglichkeiten von VC-Fonds, in die der EIF investiert ist Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dabei, die vorgenommenen Anpassungen der Investitionskriterien, die die Möglichkeiten von VC-Fonds, in die der EIF in - vestiert ist, zur Finanzierung von Startups und Scaleups der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erheblich ausweiten, durch Erprobung in der Praxis auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. 3.4 Förderinstrumente der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) für den Verteidigungsbereich Wir prüfen Möglichkeiten, die Förderinstrumente der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) stärker für den Verteidigungsbereich zu nutzen. Dadurch wollen wir Technologien im Sicherheits- und Verteidigungsbereich weiterentwickeln und zugleich die Innovationskraft der beteiligten Forschungseinrichtungen, Startups und Unternehmen stärken. 3.5 Technologische Innovationen im Bereich Maritime Technik zum Schutz von maritimen Infrastrukturen Unterwasserdrohnen, Sensorik und KI-gestützte Auswertung großer Datenmengen aus verschiedenen Sensorquellen können einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Infrastrukturen auf und unter See für Bedarfsträger wie Marine, Sicherheitsbehörden und Betreiber leisten. Wir adressieren entsprechende Innovationen gezielt in den bestehenden Förderprogrammen des BMWE (Maritimes Forschungsprogramm, Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit), des BMFTR (Förderrichtlinie „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“) und des BMVg und nehmen dabei auch Startups in den Blick. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 – HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG32 Planung und Beschaffung beschleunigen 3.6 Beschleunigte Planung und Beschaffung für die Bundeswehr Mit dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr werden Vorleistungen gemäß § 56 BHO bei Beschaffungen für die Bundeswehr insbesondere mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen von Startups in der SVI erweitert. Das Gesetz enthält weitere Erleichterungen wie mehr Offenheit für Marktkonsultationen und für innovative Verfahren, die insbesondere Startups zugutekommen können. Es ist zum 14. Februar 2026 in Kraft getreten. Netzwerk- und Kooperationsstrukturen stärken 3.7 Vernetzungsplattform „SVI-Connect“ Wir unterstützen die Plattform „SVI-Connect“, um Bedarfsträger und -decker gezielt mit strategischen Industriepartnern und Startups der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu vernetzen. Ziel ist es, konkrete Bedarfe und qualifizierte Lieferanten strukturiert abzubilden, Transparenz zu schaffen und so die Grundlage für eine resiliente Supply Chain zu stärken. 3.8 Defence-Vernetzungsprogramm des de:hub Security & Defense München Wir unterstützen den Aufbau der Defense Alliance durch das de:hub Security & Defence in München. Diese schafft als kuratiertes Ökosystem den institutionellen Rahmen für eine vertrauensbasierte Zusammenarbeit zwischen Startups, Mittelstand, Industrie, Investoren, Forschung, Militär und Politik. Dabei handelt es sich um ein mitgliedschaftsbasiertes Netzwerk, das als Beschleuniger für DeepTech- und zukunftsweisende Technologien im Sicherheits- und Verteidigungsbereich konzipiert ist. Die Alliance unterstützt ihre Mitglieder bei der Finanzierung, Skalierung und Internationalisierung durch kuratierte Zugänge, qualifizierte Vernetzung und ein dauerhaftes Servicenetzwerk. Gleichzeitig stärkt sie die Orientierung im regulatorischen Umfeld und die Sichtbarkeit im Defence-Innovationsökosystem. 3.9 NATO Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic (DIANA) Mit Einrichtung von DIANA wurde ein bündnisweites Innovationsnetzwerk etabliert, um die Innovationskraft und Technologieführerschaft der NATO im Bereich der Emerging and Disruptive Technologies (EDT) zu erhalten, weiter auszubauen und dabei zu helfen, die NATO auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Der Schwer- Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG 33 punkt von DIANA liegt auf Förderung und Unterstützung von Startups im Bereich von Dual-Use- Technologien mit einem Technology Readiness Level (TRL) von mindestens vier bis sieben. Ziel ist, im Rahmen der DIANA-Aktivitäten identifiziertes Potential für die Verbesserung vorhandener und den Aufwuchs neuer interoperabler militärischer Fähigkeiten nachhaltig zu heben. Mit DIANA wird auch die zivil-militärische Zusammenarbeit gestärkt. DIANA arbeitet derzeit mit einem einzigartigen, bündnisweiten Netzwerk, bestehend aus national beigestellten Startup- Acceleratoren und über 200 Test- und Versuchseinrichtungen, die auch bei Erprobungs- und Weiterentwicklungsaktivitäten im Rahmen militärischer Experimentalserien mitwirken. Der deutsche Anteil besteht aus dem „Palladion Defence Accelerator“ der Universität der Bundeswehr München und aktuell 20 Testzentren. 3.10 Hub for EU Defence Innovation (HEDI) Der Hub for European Defence Innovation (HEDI) wurde im Mai 2022 von den EU- Verteidigungsministern als zentrale Maßnahme des „Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung“ der Europäischen Union ins Leben gerufen. HEDI wird von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) betrieben und dient als zentrale Anlaufstelle für Verteidigungsinnovationen. Er treibt die Entwicklung militärischer Fähigkeiten voran und stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Die Aufgabe des HEDI besteht darin, vielversprechende Ideen schneller in einsatzfähige Verteidigungsfähigkeiten umzusetzen, dabei die Verteidigungsprioritäten der EU zu unterstützen und den technologischen Vorsprung Europas zu stärken. Innovationsstrukturen aufbauen und internationale Zusammenarbeit fördern 3.11 Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung Die Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung wurden etabliert, um im Austausch zwischen zivilen und militärischen Bedarfsträgern sowie Anbietern von Sicherheitslösungen (inkl. Startups) Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung zu identifizieren und für innovative Lösungen nutzbar zu machen. Kern der Hubs sind Demonstrations- und Erprobungsumgebungen zur Entwicklung, Erprobung und Bewertung Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 – HANDLUNGSFELD 3: S ICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG34 sowie Eruierung von Skalierungsmöglichkeiten und deren perspektivischer Umsetzung unter Wahrung von Sicherheitsanforderungen. 3.12 Innovationszentrum der Bundeswehr (InnoZBw) Wir haben ein Innovationszentrum der Bundeswehr (InnoZBw) als eine zentrale Koordinationsinstanz für technologiegetriebene Innovationen errichtet. Ziel ist es, Akteure vor Ort zusammenzubringen und eine enge Verbindung zwischen militärischer Forschung und Erprobung, dem zivilen Innovationsökosystem und der Bundeswehr herzustellen. Dazu stellt das InnoZBw zivilen Akteuren u. a. die zur Wahrung des Geheimschutzes erforderliche Ausstattung auf einer zentralen Bw-Liegenschaft zur Verfügung. Dieses Angebot soll auch möglicherweise verteidigungsrelevanten SPRIND-geförderten Projekten zur Verfügung stehen. 3.13 Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) Zudem existiert bereits seit 2017 der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) als Schnittstelle der Bundeswehr zum Startup-Ökosystem im Bereich Cyber/IT, der bereits mehr als 220 Innovationsvorhaben initiiert hat und nun auch mit sogenannten Spark Cells in der Fläche aktiv ist. Aufgabe des CIHBw ist es, kurzfristig – idealerweise innerhalb von 3–6 Monaten – ein Minimum Viable Product (MVP) zu erzeugen. Ausgewählte Innovationsvorhaben sollen nunmehr anschließend auch durch den CIHBw initial zur Weiterqualifizierung skaliert werden. Hierzu wurde das Budget für den CIHBw erhöht. Die strategische Steuerung des CIHBw erfolgt durch das BMVg. 3.14 NATO Innovation Fund (NIF) Der NATO Innovation Fund (NIF) ist ein als Rechtssubjekt eigenständiger, von 24 NATO-Staaten (u. a. Deutschland) getragener Risikokapitalfonds, der über einen Zeitraum von 15 Jahren über 1 Milliarde Euro in DeepTech- und Dual-Use-Unternehmen investiert, um Verteidigung, Sicherheit und Resilienz zu stärken. Rational für die NIF-Investments ist die begründete Aussicht auf Beiträge zur technologischen Überlegenheit der NATO und ihrer Mitgliedstaaten. Der Fokus liegt hierbei auf disruptiven und zukunftsweisenden Technologien, welche zur Fähigkeitsentwicklung genutzt werden können. Wie die übrigen Kommanditisten kann auch BMVg dem NIF-Investmentteam Startups und Scaleups zur Due-Diligence-Prüfun für mögliche Eigenkapitalinvestments vorschlagen. Auch die Unternehmen selbst können proaktiv ein Pitch Deck beim NIF einreichen. 3.15 Strategische Rüstungsexporte und effiziente Exportkontrollverfahren Im Rahmen der stärkeren Ausrichtung von Rüstungsexporten an unseren Interessen in der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik verwirklichen wir eine strategisch ausgerichtete Rüstungsexportpolitik, welche Defence- und Dual- Use-Startups und Scaleups als Teil der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, ihren ausländischen Partnern sowie ihren Kunden Verlässlichkeit gibt. Die Unterstützung von Rüstungsexporten über Government-to-Government- Vereinbarungen bauen wir aus. Exportkontrollgenehmigungen werden rascher und koordinierter geprüft. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem etwaigen unerwünschten Technologieabfluss, den es zu vermeiden gilt. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – Handlungsfeld 4: Bürokratierückbau Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 – HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU36 Startups müssen sich mit ihren Ressourcen voll auf Innovation und Wachstum konzentrieren können. Daher ist Bürokratierückbau gerade für junge und innovative Unternehmen entscheidend: Rund 88 Prozent der Startups nennen weniger Bürokratie als wichtigsten Faktor, der für eine Gründung im Ausland statt in Deutschland spreche. Hohe administrative Hürden werden demnach direkt als Standortnachteil wahrgenommen, während eine effiziente, digitalisierte Verwaltung die Attraktivität Deutschlands als Gründungsort erheblich steigern kann und insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.14 Wir wollen Gründungsprozesse beschleunigen und den administrativen Aufwand im Anschluss an die Gründung deutlich reduzieren. Die von der Bundesregierung verabschiedete Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung setzt bereits den Rahmen für Bürokratierückbau durch einfachere und effizientere Verwaltungsprozesse. Die Startup- und Scaleup-Strategie steht im Einklang mit dieser Agenda und ergänzt sie punktuell. Besonders relevant ist das Ziel, den Gründungsprozess insgesamt deutlich zu beschleunigen – durch das Hebelprojekt „Schneller Gründen“. Weniger bürokratische Hürden versprechen wir uns ferner durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für junge, innovative Unternehmen (28. Regime). Der Bürokratierückbau soll durch eine konsequente Digitalisierung erfolgen und dabei die bestehenden hohen Schutzstandards für junge Unternehmen sowie den Rechtsverkehr aufrechterhalten. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir nicht absenken. Digitalisierung, Entbürokratisierung und Rechtssicherheit wollen wir zusammendenken. Zudem wollen wir Online-Beurkundungsverfahren weiter voranbringen und die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de) als zentrales Online-Portal für die Beantragung von Fördermitteln weiterentwickeln, welches sich in das Gesamtbild des Förderwesens einfügt. 14 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 52. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU 37 Hebelprojekt „Schneller Gründen“ umsetzen 4.1 Hebelprojekt „Schneller Gründen“ Die Bundesregierung setzt in der Modernisierungsagenda des Bundes das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ um. In diesem Zusammenhang werden wir gemeinsam mit den beteiligten Stellen insbesondere digitale Verfahren zur Unternehmensgründung vereinheitlichen und ermöglichen, u. a. durch eine Once-Only-Funktion, eine Einbindung des D-Stacks und den Anschluss gründungsrelevanter Register an das NOOTS sowie die Einbindung der steuerlichen Anmeldung. Ein Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz soll unter Berücksichtigung der vom IT-Planungsrat vorgelegten Eckpunkte für die Gründungsbeschleunigung bis Ende 2026 folgen. 4.2 Erteilung der Steuernummer Im Hebelprojekt „Schneller Gründen“ wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die Erfassung aller Gründungsdaten, die zur Vergabe von Steuer- und Handelsregisternummern, Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen erforderlich sind, in einem einheitlichen Prozess erfolgt und die Daten den zuständigen Behörden und Einrichtungen nahtlos und über einfache und digitale Schnittstellen zugeleitet werden. Die Prüfung der Daten soll automatisiert und die Vergabe insbesondere der Steuernummer für Gründende beschleunigt werden. Auf diese Weise entstehen eine deutliche Zeitersparnis und Effizienzgewinne. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 – HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU38 Startup-Gründungen erleichtern 4.3 28. Regime Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für ein 28. Regime und unterstützt die Einführung einer europäisch vereinheitlichten Rechtsform, die Unternehmen, insbesondere Startups und Scaleups, die grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU erleichtert. Sie wird sich konstruktiv in die Abstimmungen auf EU-Ebene einbringen, das 28. Regime unterstützen und auf eine Einigung innerhalb des vom Europäischen Rat vorgegebenen Zeitplans bis Ende 2026 hinwirken. Ziel des 28. Regimes muss ein einfach handhabbarer, einheitlicher Rechtsrahmen für europäische Unternehmen sein, der die Finanzierung erleichtert und die Attraktivität für Investoren erhöht, ohne dass nationale Arbeits- und Sozialstandards, insbesondere die Unternehmensmitbestimmung, unterminiert werden. Wichtig ist, dass sich die EU Inc. in die bestehende Funktionalität und Systematik der Sozialversicherungssysteme einfügt. 4.4 Online-Beurkundungsverfahren Bereits bestehende Online- Beurkundungsverfahren wird die Bundesregierung unter strikter Beachtung der Schutzzwecke der konkret betroffenen Formvorschriften systematisch weiter ausbauen. Der Vorschlag der Bundesregierung dazu ist bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Darin haben die Koalitionsfraktionen auch die Möglichkeit der Online-Beurkundung von Anteilsübertragungen in der GmbH vorgeschlagen. 4.5 Zentrale Ausstellung von e-Apostillen Der elektronische Urkundenverkehr bietet enormes Entlastungspotenzial für Bürger und Unternehmen. Apostillen nach dem Haager Apostilleübereinkommen machen öffentliche Urkunden im Ausland verkehrsfähig, können derzeit in Deutschland aber noch nicht in elektronischer Form erteilt werden. Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die elektronische Apostillierung elektronischer öffentlicher Urkunden von Bund und Ländern übernehmen und strebt an, diese Aufgabe beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu zentralisieren. 4.6 Förderzentrale Deutschland Die Förderzentrale Deutschland ist das neue Online-Portal des BMWE zur Beantragung von Fördermitteln und zentrale Anlaufstelle für Fördermittelinteressierte. Zukünftig sollen immer mehr Förderprogramme und Förderleistungen auf der nutzerfreundlichen Plattform mit standardisierten Elementen verfügbar sein. Bund und Länder haben sich in der Föderalen Modernisierungsagenda darauf verständigt, ihre bestehenden Förderportale in der Förderzentrale Deutschland zusammenzuführen. Durch diese Bündelung der Förderplattformen ermöglicht die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern unter Einbindung der jeweiligen Fachverfahren bis Ende 2027 die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Förderanträgen. 4.7 Vereinfachung des Verfahrens zur Beantragung der Forschungszulage Durch die Integration souveräner KI- Applikationen wird das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage vereinfacht und die Bescheinigungsstelle Forschungszulage zu einem Vorreiter einer innovativen, schlanken und effizienten Verwaltung weiterentwickelt. Im Ergebnis werden administrative Hürden gesenkt und der Bürokratierückbau entscheidend vorangetrieben. Insbesondere erstantragstellende forschende Unternehmen werden so weiter entlastet. Erste KI-Anwendungen werden im ersten Halbjahr 2027 nutzbar sein. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – HANDLUNGSFELD 4: BÜROKRATIERÜCKBAU 39 4.8 Beratungs- und Schulungsangebote Die Bundesregierung wird zudem die Beratungs- und Schulungsangebote zur Beantragung von Fördermitteln ausbauen. Dies wird zum einen im Kontext von „Startup Germany“ (s. Maßnah me 8.1) erfolgen, zum anderen aber auch in den einzelnen Programmen, z. B. als Bestandteil von „exist Academy“. 4.9 Pauschalen zur Abrechnung förderfähiger Kosten In fortlaufenden Optimierungsprozessen prüfen wir im Einklang mit europarechtlichen Rahmenbedingungen unsere Förderangebote auf Einsparpotenziale für Bürokratie samt nutzerfreundlicher Optionen wie Pauschalen zur Abrechnung förderfähiger Kosten. Pauschalierungen sind in der AGVO, die für viele Förderprogramme die Rechtsgrundlage ist, enge Grenzen gesetzt. Deutschland setzt sich deshalb in Brüssel dafür ein, dass die Pauschalierung von Kosten in der AGVO vereinfacht und erweitert wird. Zulassungsverfahren verbessern 4.10 Zulassungs- und Genehmigungsverfahren in spezifischen Bereichen Die Bundesregierung prüft im Rahmen laufender und anstehender Gesetzgebungsinitiativen auf EU- und nationaler Ebene, wie Zulassungs- und Genehmigungsverfahren in spezifisch regulierten Bereichen, u. a. in den Branchen Pharma, Medizinprodukte und SVI, in Deutschland und der EU vereinfacht und beschleunigt und für Startups transparenter ausgestaltet werden können. 4.11 Beratungsangebote bei Zulassungs- und Bewilligungsbehörden Für Gründerinnen und Gründer sind Beratungsangebote bei den Zulassungs- und ggfs. Bewilligungsbehörden ein wirksames Instrument, um Verständnis für komplexe regulatorische Abläufe zu schaffen und den Zugang zu erleichtern. Dies betrifft verschiedene Sektoren wie den Pharma-, den Chemie- und den SVI-Bereich. Sofern entsprechende Beratungsangebote noch nicht etabliert sind, eröffnet die Bundesregierung entsprechende Angebote, um Wissenslücken zu schließen und auf Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen hinzuweisen; dadurch können Startups gezielter und sicherer agieren. 4.12 Praxischecks zu Zulassungsverfahren Ergänzend zu den Beratungsangeboten wird die Bundesregierung Praxischecks zu den Zulassungsverfahren durchführen. Dies betrifft insbesondere den Chemiebereich. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 – Handlungsfeld 5: Vergabe und Wettbewerb Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – 15 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 26. HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB 41 Von einer innovativen öffentlichen Auftragsvergabe an Startups profitieren beide Seiten: Startups gewinnen mit der öffentlichen Hand einen starken Kunden, der Wachstum und Skalierung unterstützt. Gleichzeitig erhält der Staat maßgeschneiderte Innovationen und kann damit die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher gestalten. Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen ist für Startups bislang mit hohen Hürden verbunden. Nur 7 Prozent der Startups hatten im Jahr 2025 öffentliche Kunden.15 Komplexe Vergabeverfahren, umfangreiche Nachweispflichten sowie Anforderungen an Referenzen oder die Unternehmenshistorie erschweren den Zugang zum Staat als wichtigem Auftraggeber. Dabei könnten gerade Startups beispielweise mit innovativen digitalen Lösungen zur Modernisierung staatlicher Dienstleistungen beitragen. Um dieses Innovationspotenzial besser zu nutzen, stärken wir u. a. durch das Vergabebeschleunigungsgesetz die Teilnahmemöglichkeiten für Startups an öffentlichen Vergaben. Dazu gehören vereinfachte und beschleunigte Vergabeverfahren sowie eine stärkere Berücksichtigung der Umstände junger Unternehmen. Eine gezielte Anhebung der Direktauftragswertgrenze für Beschaffungen von innovativen Startups auf 100.000 Euro soll zudem bürokratische Verfahren reduzieren und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Parallel dazu werden wir die öffentliche Beschaffung stärker digitalisieren und Zahlungsprozesse beschleunigen, um die Liquidität junger Unternehmen zu stärken. Es kommt entscheidend darauf an, dass die öffentlichen Auftraggeber von den neuen Möglichkeiten verstärkt Gebrauch machen. Hierzu sieht die Strategie einige Maßnahmen vor. Ergänzend etablieren europäische Instrumente wie der Digital Markets Act und der Data Act bessere Wettbewerbsbedingungen und erleichtern den Zugang zu Daten, die dringend für datenbasierte Geschäftsmodelle benötigt werden. Dadurch schaffen wir ein Level Playing Field mit fairen Wettbewerbsbedingungen für Startups gegenüber großen Marktakteuren. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 – HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB42 Anreize für öffentliche Aufträge an Startups setzen 5.1 Direktauftragswertgrenze für Vergaben an Startups Mit einer Sonder-Direktauftragswertgrenze von 100.000 Euro für Vergaben an Startups parallel zum Vergabebeschleunigungsgesetz werden wir Anreize für den Bund setzen, von innovativen Startups zu beschaffen. Zudem wird die Möglichkeit von bürokratiearmen, bilateralen Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit Startups erleichtert. Dabei achten wir auf eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regelung, damit möglichst viele Startups von den Sonderregelungen profitieren und an öffentlichen Aufträgen partizipieren können. Die Regelungen sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern 5.2 Innovative Unternehmen und Startups im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes Das Vergabebeschleunigungsgesetz, welches zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, sieht neben der Vereinfachung und der Beschleunigung einige Maßnahmen im nationalen Vergaberecht speziell für innovative Anbieter und junge Unternehmen vor, um deren Berücksichtigung in der öffentlichen Beschaffung zu stärken und Hürden zu verringern. So weit wie europarechtlich bereits möglich wird die Verwendung funktionaler Leistungsbeschreibungen und von Nebenangeboten gestärkt. Die Belange von jungen Unternehmen und KMU werden in Zukunft stärker in der Konzipierung des Vergabeverfahrens berücksichtigt, etwa bei angemessenen Eignungskriterien und bürokratiearmen Nachweisen. Auch Zahlungen an die Unternehmen sollen schneller erfolgen. 5.3 Reform der europäischen Vergaberichtlinien Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien für spezifische Maßnahmen für Startups, KMU und Anbieter innovativer Lösungen ein. Ziel ist es, diesen die Teilnahme an Vergabeverfahren zu erleichtern und ihre Chancen zu verbessern. Vergabeverfahren sollen mit Blick hierauf einfacher und handhabbarer gestaltet werden. Vorschriften, z. B. zum wettbewerblichen Dialog und der Innovationspartnerschaft, sind bisher zu unflexibel und fehleranfällig. Zudem sollten die Vorgaben zu Eignungskriterien und Nachweispflichten auf EU-Ebene angepasst werden. Startups und KMU sollten einfache Möglichkeiten zur Nachweiserbringung durch alternative, geeignete Belege erhalten. Auch die Nutzung funktionaler Leistungsbeschreibungen sollte einfacher und rechtssicherer ermöglicht werden; Nebenangebote sollten ebenfalls verstärkt genutzt werden. Es soll geprüft werden, Vorabzahlungen oder beschleunigte Zahlungen an Startups und innovative KMU einzuführen oder Vergabeverfahren zu ermöglichen, die ausschließlich Startups und innovativen Unternehmen vorbehalten sind. 5.4 „Digitaler Marktplatz Deutschland“ Von einer Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung und den damit einhergehenden Vereinfachungseffekten sollten insbesondere kleinere Unternehmen und Startups profitieren. Mit dem „Digitalen Marktplatz Deutschland“ wird der Bund eine gemeinsame Plattform bereitstellen, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz Künstlicher Intelligenz durchführen können. Dies macht auch für Startups und KMU Geschäftsmöglichkeiten mit der öffentlichen Hand noch einfacher zugänglich. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB 43 5.5 Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung Das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung wird strategisch und inhaltlich weiterentwickelt. Ziel ist dabei insbesondere eine Wissensvermittlung mit größerer Breitenwirkung, um die Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung in der Vergabepraxis zu stärken. Neben einem zielgruppengerecht fokussierten Beratungsangebot werden u. a. Schulungen zum Vergabeverfahren sowie Informationen zu Best-Practice- Beispielen zur Verfügung gestellt. 5.6 Zentrale Austauschplattform für Vergabestellen Die Einrichtung einer zentralen Austauschplattform für Vergabestellen im Rahmen der Weiterentwicklung von KOINNO soll dessen breites zielgruppenspezifisches Informationsangebot ergänzen und die Wahl innovativer Vergabeverfahren sowie die Beschaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen stimulieren. 5.7 Vergaben an innovative GovTech-Startups In Zuständigkeit für die strategische Steuerung des IT-Einkaufs der Bundesverwaltung wird das Chief Procurement Office – Referat DSII2 des BMDS Leitlinien und operative Hilfestellungen veröffentlichen, wie Vergaben an innovative GovTech-Startups gelingen und in welchen Digitalisierungsbereichen der öffentliche Einkauf verstärkt in Startup-Leistungen investieren sollte. 5.8 Agentic AI Hub Mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende durch intelligente Automatisierung spürbar zu entlasten, wird ein Agentic AI Hub aufgebaut. Dieser schafft ein Ökosystem aus Verwaltung und Marktakteuren, das die Machbarkeit und Skalierbarkeit agentischer KI anhand produktiver Pilotprojekte validiert. Auf Grundlage der Erfahrungen verschiedener Pilotierungen werden die rechtlichen, organisatorischen und technologischen Rahmenbedingungen für den produktiven und skalierbaren Einsatz agentischer KI in der deutschen Verwaltung geschaffen. Die Skalierung erfolgt über den Marktplatz Deutschland und die entstehende IT-Einkaufsorganisation des Bundes. Der Bund (BMDS) positioniert sich damit als Treiber agentischer KI, stärkt die staatliche Handlungsfähigkeit und leistet einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Souveränität. Europäische Standards, Transparenz und Datenschutz werden von Beginn an in den Code integriert. 5.9 Verfahrensart Innovationspartnerschaft Die Verfahrensart der Innovationspartnerschaft gemäß § 19 VgV ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam innovative Produkte, Dienstleistungen oder Werke zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinien setzt sich die Bundesregierung für die Vereinfachung der Verfahrensart Innovationspartnerschaft und insgesamt für einfachere Vergabeverfahren ein, einschließlich der Vergabe innovativer Leistungen. 5.10 Innovationspartnerschaften: Leitfäden und Best-Practice-Beispiele Für die Durchführung von Innovationspartnerschaften streben wir die Entwicklung von Vorlagen und Leitfäden an und stellen Best-Practice- Beispiele erfolgreicher Innovationspartnerschaften bereit. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 – 44 Wettbewerbsfähigkeit stärken 5.11 Digital Markets Act Der Digital Markets Act (DMA) ist ein wichtiges Instrument, um Marktmachtmissbrauch von großen Technologieunternehmen schneller und effektiver zu adressieren und so Marktchancen für und Innovation durch andere Unternehmen zu eröffnen. Er schafft ein Level Playing Field, insbesondere für Startups, Scaleups und mittelständische Unternehmen, die sonst durch die Praktiken einiger weniger, großer Digitalunternehmen ausgeschlossen wären. Die konsequente Durchsetzung des DMA garantiert, dass Digitalmärkte für neue Marktteilnehmer fair und bestreitbar bleiben. Wir plädieren grundsätzlich dafür, dass nationale Kartellbehörden die Europäische Kommission als alleinige Durchsetzungsbehörde des DMA personell unterstützen. 5.12 Cloud-Dienste im Digital Markets Act Der DMA sollte speziell auch auf große Clouddienste angewendet werden, wenn sie von der Europäischen Kommission als Gatekeeper eingestuft wurden. 5.13 PLAIN Accelerator-Ökosystem Mit PLAIN stellt die Auslands-IT allen Ressorts eine hochperformante DevOps-Umgebung zur Verfügung, die sich eng am D-Stack orientiert und die kontinuierlich in Breite und Tiefe ausgebaut und an die Bedarfe der Zielgruppen angepasst wird. Startups werden regelmäßig eingeladen (z. B. im Rahmen von Teststellungen, initialen Aufträgen), ihre Fähigkeiten auf PLAIN und damit großen Teilen der Bundesregierung zu präsentieren, um so niederschwellig mit Ankerkunden ins Gespräch zu kommen. Fairer Zugang zu Daten und Infrastruktur 5.14 Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“ Die Expertenkommission „Wettbewerb und Künst - liche Intelligenz“ hat ihre Arbeit abgeschlossen und Handlungsempfehlungen zur Stärkung des KI-Standorts Deutschland vorgelegt. Die Empfehlungen adressieren insbesondere den Ausbau von KI-Infrastruktur, bessere Wettbewerbs- und Finanzierungsbedingungen, den Abbau bürokratischer Hürden sowie die Förderung von Startups, Scaleups und technologieorientierten Ausgründungen. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – HANDLUNGSFELD 5: VERGABE UND WETTBEWERB 45 Auf dieser Grundlage werden nun die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und die weiteren politischen Schritte geprüft. 5.15 Data Act/Data Governance Act Mit dem Data Act wurden neue Datenzugangsansprüche geschaffen, die gerade auch Startups und Scaleups zugutekommen werden und Gatekeeper ausschließen. Diese neuen Ansprüche werden wir im Startup-Ökosystem bekannter machen. Der Data Governance Act (DGA), der grundlegende Mechanismen zur Erhöhung der Datenverfügbarkeit in der Union schafft, sieht günstigere Bedingungen für Startups und KMU bei Gebührentatbeständen sowie eine grundsätzlich faire Zugangsgestaltung vor, z. B. zu von der Union als besonders vertrauenswürdig eingestuften Datenvermittlungsdiensten. 5.16 Kultur der Datennutzung mit Rechtsklarheit und Grundrechtsschutz Das geplante Rechtsetzungsvorhaben „Datengesetzbuch“ verfolgt im Bereich der Datenregulierung die folgenden Ziele: Überregulierung abbauen, mehr und bessere Datennutzung, Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden bündeln, Verwaltungsverfahren beschleunigen sowie Verwaltungskosten senken. Das Vorhaben ist eine Reaktion auf die zunehmende Komplexität und Rechtsunsicherheit im Datenrecht. Es geht vor allem um eine Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Rechtssicherheit, wovon alle Rechtsunterworfenen profitieren, und um die Reduzierung von Pflichten und Erfüllungsaufwand, unter denen im Bereich der Digital- und Datenwirtschaft insbesondere auch Startups und Scaleups leiden. 5.17 Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze Grundlage der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und damit auch Startups zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfasernetzen definiert. Dieser Ausbau findet vorrangig mit privatwirtschaftlichen Investitionen statt. Dort, wo dieser jedoch unwirtschaftlich ist, leistet das Förderprogramm zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus einen beträchtlichen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse und neue unternehmerische Möglichkeiten. 5.18 Verbesserte Datennutzung zu Forschungszwecken Das Forschungsdatengesetz verbessert die Nutzung von Daten der öffentlichen Hand zu Forschungszwecken. Einheitliche Rahmenbedingungen für die rechtssichere Datennutzung, insbe sondere die Datenverknüpfung über eine zentrale Datentreuhandstruktur, stärken sowohl die öffentliche als auch die private Forschung, darunter auch Startups und Scaleups. 5.19 Zweckbasierter Zugang zu Gesundheitsdaten Mit der Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit und dem Aufbau des EHDS werden bessere Zugangsmöglichen für die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für Startups geschaffen. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 – Handlungsfeld 6: Fachkräfte Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – 16 Bitkom e.V., Startup-Report 2025, S. 16. 17 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 53. 18 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 17. 19 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 7. 20 EY, Pressemitteilung vom 15.03.2026, Startup-Finanzierungen: Nur 1 % des Risikokapitals fließt an rein weibliche Jungunternehmen, https://www.ey.com/de_de/newsroom/2026/03/ey-startup-barometer-2026-gruenderinnen-und-gruender. HANDLUNGSFELD 6: FACHKRÄFTE 47 Startups und Scaleups sind auf hochqualifizierte Fachkräfte angewiesen, um ihr Wachstum voranzutreiben, Innovationen zu realisieren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. In Deutschland arbeiten aktuell rund 522.000 Menschen in Startups, davon sind im Durchschnitt 28 Prozent Frauen16 und 32 Prozent internationaler Herkunft.17 Fachkräfteengpässe sind für 37 Prozent der Scaleups ein zentrales Wachstumshemmnis, was die Bedeutung einer gezielten Gewinnung und Bin - dung von Talenten unterstreicht.18 Auch der Frauenanteil unter Startup-Gründenden bleibt mit aktuell 19,8 Prozent auf einem niedrigen Niveau.19 Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung definiert fünf zentrale Handlungsfelder zur Gewinnung von Fachkräften, darunter Ausbildung, Weiterbildung, die bessere Ausschöpfung inländischer Potenziale, eine verbesserte Arbeitskultur sowie eine moderne Einwanderungspolitik. Sie ist branchen- und regionenübergreifend angelegt und wird gemeinsam mit den Ländern unter Berücksichtigung der Themen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie Vernetzung und Zusammenarbeit weiterentwickelt. Im Kontext der Startup- und Scaleup-Strategie wird die Bundesregierung darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, um diese Fachkräftesicherung speziell für Startups und Scaleups gezielt zu unterstützen. Dazu gehört die Schaffung einer digitalen „Workand-Stay-Agentur“ (WSA) für Fachkräfteeinwanderung. Diese Agentur wird die Verwaltungsprozesse der Erwerbs- und Bildungsmigration durch konsequente Digitalisierung sowie Zentralisierung der Prozesse entbürokratisieren, optimieren und beschleunigen. Darüber hinaus prüfen wir potentielle Handlungsspielräume, um Remote Work in der EU weiter zu erleichtern, und fördern Mitarbeiterkapitalbeteiligungen als erfolgsabhängige Vergütungskomponente durch eine Anpassung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Eine weitere Maßnahme ist die verbesserte Gleichstellung im Erwerbsleben – insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Bedarfe von Gründerinnen und Gründern. Zudem stärken wir gezielt die Förderung von Frauen im Investmentbereich, denn 2025 gingen 94 Prozent des Wagniskapitals an rein männliche Gründerteams – hingegen nur ein Prozent an rein weibliche Gründerinnenteams.20 Die Zusammenarbeit mit Hochschulen wird intensiviert, um inländischen Fachkräften den Einstieg in Startups zu erleichtern. Das Global Certification and Consulting Centre unterstützt internationale Gründerinnen und Gründer bei ihrem Visumantrag. Zudem sollen diese bei der Unternehmensgründung auch mit dem Ziel unterstützt werden, die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu erfüllen. Durch die Kombination internationaler Rekrutierung, der Nutzung inländischer Potenziale und attraktiven Arbeitsbedingungen können Startups den Fachkräftemangel abfedern und ihre Innovationskraft langfristig sichern. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 – HANDLUNGSFELD 6: FACHKRÄFTE48 Internationale Talente für deutsche Startups gewinnen 6.1 Flexibilisierung hochvergüteter Arbeitsverhältnisse Die Bundesregierung wird für Hochverdiener (analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor) zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht. Um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen, werden Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Damit erhalten auch junge innovative Unternehmen mehr Flexibilität bei der Einstellung und Kündigung hochbezahlter Fachkräfte. 6.2 Internationale Gründerinnen und Gründer im Förderprogramm „exist“ Es wird angestrebt, den Anteil geförderter internationaler Gründerinnen und Gründer im Programm „exist“ bis Ende der Legislatur auf 25 Prozent zu erhöhen. 6.3 Regelungen für Remote Work in der EU Auf europäischer Ebene besteht seit 2023 eine multilaterale Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Telearbeit. Diese ermöglicht es Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu 49 Prozent ihrer Arbeitszeit im Wohnsitzstaat zu erbringen, ohne dass sich die Zuständigkeit der Sozialversicherung vom Beschäftigungsstaat auf den Wohnsitzstaat verlagert. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, welche Möglichkeiten bestehen, Remote Work in der EU weiter zu erleichtern. 6.4 Global Certification and Consulting Centre (GCCC) Die Bundesregierung möchte internationale Gründerinnen und Gründer in Deutschland halten. Konkret soll Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen sowie Absolventinnen und Absolventen mit in Deutschland anerkannten Hochschulabschlüssen aus Drittstaaten der Schritt in die Unternehmensgründung erleichtert werden. Das Global Certification and Consulting Centre des BMWE unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland, die sich auf zertifizierte öffentliche Gründungsförderprogramme wie „exist“ bewerben, bei ihrem Visumantrag. Es ist geplant, alle einschlägigen deutschen Gründungsförderprogramme bis Ende 2026 zu zertifizieren und damit einzubeziehen, um die Reichweite des GCCC zu erhöhen. Inländisches Potenzial besser nutzen 6.5 Scheinselbständigkeit vermeiden: Verfahren zur Statusfeststellung vereinfachen Wir werden durch eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens die Rechtssicherheit für Selbständige und ihre Auftraggeber stärken. 6.6 Besserstellungsverbot Wir machen die überarbeiteten Regelungen zum Besserstellungsverbot transparent, um insbesondere Startups das Anwerben von Fachkräften zu erleichtern. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – HANDLUNGSFELD 6: FACHKRÄFTE 49 Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter verbessern 6.7 Mitarbeiterkapitalbeteiligung Die Bundesregierung wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnahe Ausgestaltung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts weiter stärken. Sie prüft dafür, in § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz den jährlichen Steuerfreibetrag im Hinblick auf Startups und Scaleups zu erhöhen, und wird dabei die geltenden Haushalts- und Finanzplanungsansätze berücksichtigen. Einnahmeausfälle für die Sozialversicherung müssen vermieden werden. Die Bundesregierung wird außerdem prüfen, ob und inwieweit mit Blick auf § 19a EStG auch ein zeitlicher Aufschub der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich ist. Dabei muss die Liquidität der Sozialversicherungen gesichert bleiben, und Einnahmeausfälle sind zu vermeiden. Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern/Frauen im Berufsleben 6.8 Steuerlicher Abzug der Kinderbetreuungskosten Mit dem JStG 2024 wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten erhöht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 können 80 Prozent (statt bisher zwei Drittel) der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 Euro (statt bisher 4.000 Euro) je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. 6.9 Gleichstellung im Erwerbsleben und Unternehmensgründung/Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch im Hinblick auf die Bedarfe von Gründerinnen und Gründern fortführen. Dabei erörtern wir Möglichkeiten, um selbständige Frauen und ihre Betriebe in den Phasen vor, während und nach der Zeit des Mutterschutzes besser abzusichern und hierüber auch gezielter zu informieren. 6.10 Stipendien für Investmentmanagerinnen Zentrale Entscheidungspositionen in den meisten Wagniskapitalfonds sind noch überwiegend männlich besetzt. Um mehr Frauen zu ermutigen, sich im Wagniskapital-Ökosystem für verantwortungsvollere Aufgaben zu qualifizieren, unterstützt die Bundesregierung, dass KfW Capital mit dem „KfW Capital Fellowships Women in VC“ Teilstipendien an Frauen für den Venture-Capital-Track des „Certified Private Equity Analyst” (CPEA)- Programmder TU München und des BVK verlost. 6.11 Führung und Aufsicht von öffentlich finanzierten Wagniskapitalfonds Die Bundesregierung wird weiterhin auf den Frauenanteil in der Führung und Aufsicht von öffentlich finanzierten Wagniskapitalfonds sowie in den Investitionskomitees achten. 6.12 Stärkung von Investorinnen im Business- Angels-Markt Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Zuwendung an Business Angels Deutschland e. V. (BAND) in den Jahren 2026 und 2027 u. a. das Projekt „Wo//men Investors Alliance“ unterstützen, das sich an Investorinnen im Business-Angels- Markt richtet. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 – Handlungsfeld 7: Kooperationen Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – 21 Bundesverband Deutsche Startups e. V., Deutscher Startup Monitor 2025, S. 37. HANDLUNGSFELD 7: KOOPERATIONEN 51 Die Kooperation von Startups und etablierten Unternehmen kann maßgeblich dazu beitragen, die Innovations- und Zukunftsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu stärken. Besonders in technologiegetriebenen Feldern wie KI, DeepTech, HealthTech/BioTech und Energie fungieren Startups als Innovationsmotor, während etablierte Unternehmen über die notwendigen Ressourcen für Skalierung und Marktdurchdringung verfügen. Zudem sind Startups auf Unternehmenskunden angewiesen – etwa 75 Prozent der Startups erwirtschaften ihre Umsätze im B2B-Bereich. Diese Kooperation hat jedoch zuletzt spürbar an Breite verloren. Aktuell arbeiten nur noch rund 56 Prozent der Startups mit mittelständischen Unternehmen und Industrie zusammen, während der Anteil vor ca. sechs Jahren noch über 70 Prozent betrug.21 Der Rückgang von Partnerschaften weist auf bestehende strukturelle Hürden hin und macht deutlich, dass gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um Kooperationen nachhaltig zu stärken. Die Startup- und Scaleup-Strategie setzt daher auf eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Startups und Mittelstand. Bestehende und künftige Förderprogramme sollen gezielt gemeinsame Projekte un - terstützen. Zudem stärken wir u. a. mit der de:hub- Initiative Venture-Clienting-Kooperationen, um innovative Lösungen von Startups breiter in Mittelstand und Industrie zu verankern, KMU für neue Technologien zu sensibilisieren und Startups einen schnelleren Marktzugang zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Netzwerke wie das bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren stärker mit dem Startup-Ökosystem verzahnt werden. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 – HANDLUNGSFELD 7: KOOPERATIONEN52 7.1 Co-Innovation im Rahmen des IGP Die Bundesregierung nimmt mit einem besonderen Call des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen in den Fokus. Interessant sind dabei z. B. gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. 7.2 Venture Clienting: Stakeholderprozess Wir werden einen Stakeholderprozess zu potentiellen Venture-Clienting-Maßnahmen aufsetzen und den Austausch von Best Practices ermöglichen. Dabei sollen auch sektorspezifische Venture- Clienting-Ansätze und bestehende Netzwerkstrukturen berücksichtigt werden. 7.3 Zusammenarbeit von Startups mit etablierten Unternehmen Wir fördern die Zusammenarbeit von Startups mit etablierten Unternehmen im Kontext bestehender Förderprogramme des Bundes. Ziel ist es, die Akteure stärker für die Chancen der Zusammenarbeit zu sensibilisieren und für die Durchführung entsprechender Projekte fit zu machen. Die de:hub-Initiative wird daher ihre Aktivitäten zum Austausch und zur Vernetzung zwischen Startups und etablierten Unternehmen weiter intensivieren. 7.4 Systematische Vernetzung von Mittelstand und Startups Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Programme die Vernetzung zwischen Mittelstand und Startups gezielt fördern. Das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren soll bereits ab 2026 noch stärker mit anderen Initiativen – darunter auch Startup-Initiativen – im Rahmen bestehender Formate vernetzt werden. 7.5 KI-Servicezentren als Anlaufpunkt für Mittelstand & Startups und deren Zusammenarbeit Mit den KI-Servicezentren schafft die Bundesregierung seit 2022 Zugänge zu KI- Recheninfrastruktur, Software-Tools, KI-Modellen und dazu passenden Services für Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere Startups und KMU. Die europäischen AI Factories ergänzen dieses Angebot. Das Netzwerk der KI-Servicezentren soll, auch unter Einbeziehung der AI Factories, in 2026 weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt dabei auf der regionalen und inhaltlichen Ausweitung der Services und der Entwicklung von Proof of Concepts. Die KI-Servicezentren sollen dabei ihre Angebote an den Mittelstand und Startups intensivieren und sich mit diesen stärker vernetzen. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – Handlungsfeld 8: Internationalisierung und Vernetzung Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 – 22 Bundesverband Deutsche Startups e. V./Handelskammer Hamburg, Hamburg Startup Monitor 2025, S. 24. HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG54 Deutschland entwickelt sich zunehmend zum international attraktiven Standort für Gründerinnen, Gründer und Investoren. Gleichzeitig sind fast 80 Prozent der deutschen Startups international aktiv oder planen eine Internationalisierung.22 Um international noch wettbewerbsfähiger zu werden, benötigen wir jedoch eine schnellere Skalierung und Internationalisierung erfolgversprechender Tech-Startups. Aber auch national besteht im Ökosystem noch ein hoher Bedarf an mehr Transparenz und Zusammenarbeit. Der German Accelerator wird daher weiter ausgebaut. In seiner Rolle und durch die bestehenden Strukturen im In- und Ausland übernimmt er in Zusammenarbeit mit der GTAI eine wichtige Vernetzungsfunktion der Startup-Ökosysteme. Mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit des deutschen Startup-Ökosystems national wie international sichtbarer zu machen, Startups einen besseren Überblick über die vielen Unterstützungs- und Finanzierungsprogramme zu geben und die Attraktivität des Standorts – auch für Investoren – zu stärken, bauen wir zudem die Dachmarke „Startup Germany“ aus. Sie dient als übergreifendes Identifikationsmerkmal und fördert Vernetzung und Zusammenarbeit nicht nur innerhalb des deutschen Ökosystems, sondern weltweit. Mit Veranstaltungen wie dem „Startup Germany Summit“ und weiteren Austausch- und Vernetzungsformaten bringen wir dabei regelmäßig relevante Akteure aus dem Startup-Bereich aus Bund und Ländern zusammen. Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG 55 „Startup Germany“-Netzwerk aufbauen 8.1 „Startup Germany“ Wir wollen mit „Startup Germany“ eine neue übergreifende Marke im Startup-Bereich etablieren, unter der sich eine Vielzahl öffentlicher Akteure (Bund, Länder, Regionen) und weitere ausgewählte Akteure aus dem Startup-Bereich vereinen kann und die durch einen gemeinsamen Spirit nach außen strahlt. Mit „Startup Germany“ werden die Vernetzung, der Austausch, der Wissenstransfer und gegenseitiges Lernen der Startup-Akteure in Deutschland befördert und das hiesige Startup Ökosystem weiter gestärkt. „Startup Germany“ bündelt zudem die Stärken des deutschen Startup- Ökosystems und hebelt Synergien. Dabei wollen wir auch mehr Transparenz über Programme, Instrumente und Initiativen der Akteure (etwa durch eine digitale Plattform) herstellen und Hilfestellung bei der Suche nach passenden Unterstützungsprogrammen und Kooperationspartnern im In- und Ausland geben. „Startup Germany“ wird zugleich die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen stärken. Zudem macht „Startup Germany“ den Startup-Standort Deutschland durch schlagkräftiges Marketing und Kommunikation auch international sichtbarer. Es trägt dadurch zur Skalierung von Startups in Deutschland und der EU sowie mehr privaten Investitionen aus dem In- und Ausland bei. 8.2 Expat-Netzwerk Wir prüfen den Aufbau eines Expat-Netzwerkes für Gründerinnen und Gründer aus Deutschland, die im Ausland aktiv sind. Ziel ist es, ihre internationalen Erfahrungen nutzbar zu machen, ihre Anliegen entgegenzunehmen und sie eng mit dem deutschen Startup-Ökosystem zu vernetzen. 8.3 Mentoring-Programm Wir prüfen in Abstimmung mit bestehenden Initiativen den Aufbau eines Mentoring-Programms in Deutschland. Ziel des Programms ist es, dass erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer Gründerinnen und Gründer mit Einwanderungsgeschichte begleiten. 8.4 Soft-Landing-Programme für ausländische Startups „Startup Germany“ wird mit etablierten Soft- Landing-Programmen für ausländische Startups mit Ansiedlungsinteresse in Deutschland verbunden. Ziel ist es, den Markteintritt zu erleichtern – etwa durch Unterstützung bei der Suche nach Büroräumen und Produktionsstätten oder durch die Vermittlung von Beratern, Fachkräften und Kooperationspartnern. Weiterhin wird die Visavergabe an ausländische Gründerinnen und Gründer über § 21 Abs 2b AufhG (EXIST GCCC) erleichtert. Vernetzung durch Veranstaltungen und Formate fördern 8.5 „Startup Germany“-Summit BMWE richtet regelmäßig einen „Startup Germany“-Summit aus, um die Zusammenarbeit der Akteure im Startup-Ökosystem nachhaltig zu stärken. Die Summits fördern den gezielten Austausch zwischen Politik, etablierter Wirtschaft, Wissenschaft und Startup-Szene, initiieren konkrete Kooperationen, beschleunigen den Wissenstransfer und erhöhen die nationale wie internationale Sichtbarkeit des Startup-Standorts Deutschl and. Hierbei binden wir die relevanten privaten und öffentlichen Stakeholder eng ein. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 55 – HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG56 8.6 Stakeholder-Plattform BMWE wird eine strukturierte Plattform für Stakeholder zur Begleitung und Unterstützung der Umsetzung der Startup- und Scaleup-Strategie etablieren. 8.7 Austausch- und Vernetzungsformate zwischen Bund und Ländern BMWE führt regelmäßig Austausch- und Vernetzungsformate zwischen Bund, Ländern und weiteren relevanten Akteuren der Startup-Landschaft durch. 8.8 Ressortübergreifendes Austauschformat zur Startup-Politik Wir starten ein ressortübergreifendes Austauschformat zur Startup-Politik, das alle relevanten Einheiten der Bundesregierung einbindet. Dieses verschafft einen systematischen Überblick über Förder- und Finanzierungsprogramme und bestehende Netzwerke. 8.9 Effizienzcheck der Startup-Förder- und Finanzierungsarchitektur BMWE wird federführend in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts bis Sommer 2027 eine Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Förder-, Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, die sich primär an Startups und Scaleups richten, durchführen. Diese soll darauf zielen, die Maßnahmen bedarfsgerecht zu fokussieren, zu konsolidieren und Effizienz zu steigern sowie Synergien zu heben. Dabei werden auch ressort- und sektorspezifische Förderprogramme und -strukturen berücksichtigt. 8.10 Community Nachhaltige Digitalisierung Wir nehmen mit der BMUKN-Community „Nachhaltige Digitalisierung“ Startups und Scaleups verstärkt in den Blick und bieten gezielt Netzwerkveranstaltungen sowie Workshops an. Hierbei werden insbesondere Unternehmen angesprochen, deren Geschäftsmodelle sich in den Bereichen Drucksache 21/7450 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – HANDLUNGSFELD 8: INTERNATIONALISIERUNG UND VERNETZUNG 57 Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft wiederfinden. Die Community „Nachhaltige Digitalisierung“ ist ein digitalpolitisches Netzwerk des BMUKN, das seit 2021 innovative Akteure vernetzt und ihre Arbeit u. a. durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt. 8.11 Demo-Days und Transferveranstaltungen Wir veranstalten Transferevents und Demo-Days, bei denen junge DeepTech-Unternehmen aus der Cybersicherheit und den Kommunikationstechnologien ihre ersten Demonstratoren vorstellen und Kontakte zu Anwendungspartnern und Kapitalgebern aufbauen können. Internationale Vernetzung und Skalierung stärken 8.12 „German Accelerator“ Der „German Accelerator“ unterstützt in Zusammenarbeit mit der GTAI deutsche Startups bei ihrer Skalierung auf internationalen Märkten und wird in Volumen und Reichweite kontinuierlich ausgeweitet, unter anderem in neuen Zielregionen wie Afrika. Hierbei fungiert der „German Accelerator“ auch als horizontaler Dienstleister für die „Startup Factories“, da diese als Leuchttürme die internationale Sichtbarkeit des wissenschaftsbasierten deutschen Startup-Ökosystems in den nächsten Jahren prägen. Weiterhin wird ein Schwerpunkt im Bereich Security & Defence eingerichtet. Bei Auslandsveranstaltungen und -messen unter der Marke „Startup Germany“ erhalten teilnehmende deutsche Startups ein gezieltes Vorbereitungsprogramm durch den „German Accelerator“, das ihren internationalen Markteintritt unterstützt. [Finanzierungsvorbehalt] 8.13 „Invest in Germany Summit“ Mit der Durchführung einer großen Investorenkonferenz der Bundesregierung („Invest in Germany Summit“) am 19./20. Oktober 2026 in Berlin senden wir ein Willkommenssignal an innovative ausländische Unternehmen sowie internationale Investoren und Talente. 8.14 Data Innovation Lab Das Data Innovation Lab verbindet außen- und sicherheitspolitische Themen mit technologischer Innovation insb. in den Bereichen Daten und KI und wird kontinuierlich in Breite und Tiefe ausgebaut und an die Bedarfe der Zielgruppen angepasst. Es unterstützt das AA und bei Bedarf die gesamte Bundesregierung dabei, mit Startups international in den Austausch zu kommen, in Form von Data Talks, Challenges und Hackathons 8.15 Innovationsnetzwerk zwischen Israel und Deutschland Wir stärken das bilaterale Innovationsnetzwerk zwischen Israel und Deutschland durch die offene Plattform „EXIST Startup Bridge Germany-Israel“. Diese soll wissenschaftsbasierte Ausgründungen mit Risikokapitalgebern vernetzen und so internationale Skalierung und Innovationskraft fördern. Im Erfolgsfall ist eine Adaption auf andere Weltregionen denkbar. Drucksache 21/7450Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 57 – Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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