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Schriftliche Frage 55 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf behördliches Tätigwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuh…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 55 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf behördliches Tätigwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuh… Frage 55 (Cem Ince, Die Linke): Wie viele Anträge auf behördliches Tätigwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils eingereicht (und wie viele wurden davon jeweils abgeschlossen) (bitte für den gesamten Zeitraum angeben, wie viele anhängige sowie abgeschlossene Anträge anonym, nichtanonym, von einer natürlichen sowie von einer juristischen Person eingereicht wurden), und wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (einerseits der abgeschlossenen Anträge vom Eingang bis zum Abschluss und andererseits der noch nicht abgeschlossenen Anträge seit Eingang bis heute; jeweils insgesamt und differenziert nach dem jeweiligen Jahr des Antragseingangs)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. September 2026: Die Zahl der eingereichten Anträge auf behördliches Tätigwerden nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens auf Antrag grundsätzlich die Identifizierung der antragstellenden Person voraussetzt. Eine anonyme Antragstellung ist nicht möglich. Reicht eine Person anonym eine Beschwerde nach dem LkSG beim BAFA ein, so wird diese als Hinweis gewertet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird dann nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 LkSG nach pflichtgemäßem Ermessen tätig, soweit dies nach dem Inhalt des Hinweises geboten ist. Anonyme Hinweise werden gesondert registriert. Hier ist keine Aussage möglich, ob diese durch natürliche oder juristische Personen eingereicht wurden. Die 736 Anträge nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG wurden von natürlichen Personen eingereicht. Jahr davon Anträge nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG 2023  80 2024 164 2025 291 2026 (Stand: 31.08.) 201 Summe 736 Von den 736 Verfahren wurden 522 Verfahren abgeschlossen, 184 Verfahren befinden sich in Bearbeitung (zum Stand 31. August 2026): Anträge abgeschlossene Verfahren 552 anhängige Verfahren 184 Summe 736 Das BAFA führt die Verwaltungsverfahren nach dem LkSG zweckmäßig durch. Die konkrete Dauer eines Verfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Nähere Aussagen hierzu sind aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensgegenstände und der jeweils zu berücksichtigenden Umstände nicht belastbar möglich.

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