Schriftliche Frage 102 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie viele Verfahren mit Bezug zum Verbotstatbestand nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 102 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie viele Verfahren mit Bezug zum Verbotstatbestand nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bun…
Frage 102 (Pascal Meiser, Die Linke):
Wie viele Verfahren mit Bezug zum Verbotstatbestand nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des LkSG am 1. Januar 2023 pro Jahr jeweils eröffnet (bitte jeweils differenzieren nach Fällen, die Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Mrd. Euro betreffen, sowie nach Fällen mit Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte; bitte jeweils auch ausweisen, wie viele Verfahren abgeschlossen wurden), und in welchen Staaten sind die diesbezüglichen Fälle mutmaßlicher Zwangsarbeit im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 3 LkSG aufgetreten (bitte jeweils die Anzahl der erfassten Fälle für Deutschland sowie für die 10 Staaten mit den meisten Fällen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. September 2026:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Zeitraum 1. Januar 2023 (Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – LkSG) bis 4. September 2026 insgesamt 61 Verfahren mit Bezug zum Verbotstatbestand Zwangsarbeit (§ 2 Absatz 2 Nummer 3 LkSG) registriert. Bei der statistischen Erfassung der Vorgänge wurden alle Vorgänge mit einem mutmaßlichen Bezug zu diesem Verbotstatbestand gezählt. Diese statistische Erfassung erlaubt keinen Rückschluss auf die Substantiiertheit der den Vorgängen zu Grunde liegenden Sachverhalte. Die Verteilung nach Jahren sowie nach Beschäftigtenzahl kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die mit der Schriftlichen Frage erbetene Differenzierung nach Umsatzgröße ist nicht möglich. Die von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) statistisch erfassten Werte und Informationen folgenden Maßgaben des LkSG. Die Umsatzgröße wird daher derzeit nicht statistisch erfasst. Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten GesamtergebnisJahr der Einleitung abgeschlossen in Bearbeitung abgeschlossen in Bearbeitung 2023 4 0 11 2 17 2024 0 0 0 1 1 2025 4 3 7 3 17 2026 8 6 2 10 26 Gesamtergebnis 16 9 20 16 61 Die Verteilung nach Land des mutmaßlichen Verstoßes sowie nach Beschäftigtenzahl kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Land des mutmaßlichen Verstoßes Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten Gesamtergebnis China 6 12 18 USA 4 6 10 Türkei 3 4 7 Myanmar 2 2 4 Deutschland 2 2 4 Marokko 1 2 3 Taiwan 1 1 2 Brasilien 1 1 2 Südkorea 0 1 1 Saudi-Arabien 1 0 1 Rumänien 1 0 1 Bangladesch 1 0 1 Serbien 1 0 1 Indien 0 1 1 Global (nicht direkt zuordenbar) 0 1 1 Indonesien 0 1 1 Ägypten 0 1 1 Italien 0 1 1 Malaysia 1 0 1 Gesamtergebnis 25 36 61
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