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Schriftliche Frage 76 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie verträgt sich das Auslaufen der Finanzierung des Bundesprogrammes „Lesestart 1-2-3“ mit dem Wunsch der Bundesministerin für Bildung, Fam…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 76 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie verträgt sich das Auslaufen der Finanzierung des Bundesprogrammes „Lesestart 1-2-3“ mit dem Wunsch der Bundesministerin für Bildung, Fam… Frage 76 (Dr. Anna Rathert, AfD): Wie verträgt sich das Auslaufen der Finanzierung des Bundesprogrammes „Lesestart 1-2-3“ mit dem Wunsch der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien nach einer gemeinsamen Investition von mehreren Milliarden Euro in die Frühe Bildung, und welche Alternative sieht und bietet Bundesministerin Karin Prien zu „Lesestart 1-2-3“, das auf bereits etablierten Strukturen, Partnerschaften und Prozessen aufbauen kann (bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. September 2026: Bei „Lesestart 1-2-3“ handelt es sich nicht um ein Bundesprogramm, sondern um eine Einzelzuwendung an die Stiftung Lesen. Für eine weitere Fortführung stehen im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) keine Mittel zur Verfügung. Zuwendungen sind nach geltendem Zuwendungsrecht grundsätzlich zeitlich zu befristen. Eine Dauerzuwendung ist nicht vorgesehen (§ 44 der Bundeshaushaltsordnung). Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weitere Förderung vorzusehen, wird zudem durch die Ergebnisse externer Prüfungen zur Wirksamkeit des Projekts gestützt. Maßnahmen zur Sprach- und Leseförderung seitens des BMBFSFJ gehen weit über das Projekt „Lesestart 1-2-3“ hinaus. Das BMBFSFJ unterstützt das Lesenlernen durch Forschung zum Lesen und durch eine große Anzahl von Maßnahmen zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz gerade auch in der Frühen Bildung. Ein strategischer Pfeiler der Maßnahmen des Bundes für den Bereich der Frühen Bildung ist das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, das unter anderem eine Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands spätestens im Alter von vier Jahren und anschließende Förderung bei festgestelltem Bedarf regeln soll. Zum anteiligen Ausgleich der Mehrbelastungen beabsichtigt der Bund, die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Mrd. Euro zu unterstützen. Für die Schule haben Bund und Länder das Startchancen-Programm als wichtigste Maßnahme für Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf aufgelegt. Programme wie BiSS-Transfer („Bildung durch Sprache und Schrift“) und Förderbekanntmachungen zum Lesenlernen zahlen auf die frühe Sprach- und Leseförderung von Kindern ein und sorgen für eine bessere Messbarkeit und Evidenzbasierung lesefördernder Maßnahmen. Darüber hinaus soll künftig gerade auch auf etablierte Strukturen, Partnerschaften und Prozesse aufgebaut werden. Das BMBFSFJ plant eine Nationale Leseinitiative, in deren Fokus eine verstärkte frühkindliche Förderung steht.

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