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Schriftliche Frage 74 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Programms „Lesestart 1-2-3“ zu beenden (vgl. www.spiegel.de/poli tik…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 74 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Programms „Lesestart 1-2-3“ zu beenden (vgl. www.spiegel.de/poli tik… Frage 74 (Dr. Anja Reinalter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Programms „Lesestart 1-2-3“ zu beenden (vgl. www.spiegel.de/poli tik/bildung-buchgeschenke-gestrichen-a-69d972f 5-d4aa-4a2f-8291-ac6a8c906596), und durch welche Maßnahmen soll künftig sichergestellt werden, dass Familien mit Klein- und Vorschulkindern in vergleichbarer Weise für die frühe Sprach- und Leseförderung erreicht werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 19. Juni 2026: Bei „Lesestart 1-2-3“ handelt es sich nicht um ein Programm, sondern um eine Einzelzuwendung an die Stiftung Lesen. Dieses Vorhaben endet plangemäß zum 31. Dezember 2026. Für eine Fortführung sind keine weiteren Mittel vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ; vormals Bundesministerium für Bildung und Forschung) hat das Projekt „Lesestart 1-2-3“ sowie sein Vorgängerprojekt „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ seit dem Jahr 2011 mit insgesamt 43,8 Mio. Euro gefördert. Das Auslaufen der Förderung war ursprünglich bereits für Anfang 2026 vorgesehen und konnte lediglich durch eine Sonderzuwendung des Deutschen Bundestages im Haushaltsgesetz 2024 bis Ende 2026 verlängert werden. Für eine weitere Fortführung stehen im Haushalt des BMBFSFJ keine Mittel zur Verfügung. Zudem sind Zuwendungen nach geltendem Zuwendungsrecht grundsätzlich zeitlich zu befristen; eine Dauerzuwendung ist nicht vorgesehen (§ 44 der Bundeshaushaltsordnung). Die Zuwendung wurde evaluiert. Dabei konnten nachhaltige positive Wirkungen des Projekts „Lesestart 1-2-3“ nicht nachgewiesen werden. Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weitere Förderung vorzusehen, wird zudem durch die Ergebnisse einer Prüfung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2025 gestützt, der von der weiteren Fortführung abgeraten hat. Die Sprach- und Leseförderung von Klein- und Vorschulkindern in ihren Familien sowie an weiteren wichtigen Bildungsorten bleibt für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Maßnahmen für die frühkindliche Förderung, insbesondere im sprachlichen Bereich, werden beispielsweise in der Langzeitstudie BRISE (Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher Entwicklung) erforscht. Für den schulischen Bereich ist das Startchancen-Programm von Bund und Ländern die wichtigste Maßnahme für Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf. Zu weiteren Maßnahmen zählen die Bund-Länder-Initiative BiSS-Transfer, Förderbekanntmachungen zum Lesenlernen sowie die Entwicklung einer nationalen bundesweiten Leseinitiative. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen.

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