Schriftliche Frage 93 von Ruben Rupp (AfD): Welche behördlich und geschäftlich akzeptierten Identitätsnachweise, Mitgliedskarten, Zahlungsinstrumente und Zeugnisse sollen zum 2. Januar…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 93 von Ruben Rupp (AfD): Welche behördlich und geschäftlich akzeptierten Identitätsnachweise, Mitgliedskarten, Zahlungsinstrumente und Zeugnisse sollen zum 2. Januar…
Frage 93 (Ruben Rupp, AfD):
Welche behördlich und geschäftlich akzeptierten Identitätsnachweise, Mitgliedskarten, Zahlungsinstrumente und Zeugnisse sollen zum 2. Januar 2027 in der geplanten „d-you“ genannten deutschen App der EUDI-Wallet hinterlegt werden können (vgl. https://bmds.bund.de/aktuelles/aktue lle-meldungen/detail/meldung-eudi-wallet), und welche Lösungen sind vorgesehen, die im Falle des Verlustes des Smartphones einen Identitätsdiebstahl durch Dritte verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 17. September 2026:
Zum Start am 2. Januar 2027 wird „d-you“ die sichere digitale Identifizierung mit dem Digitalen Ausweis (PID) sowie Nutzung vielfältiger digitaler Nachweise (EAAs) ermöglichen. Neben dem Digitalen Ausweis (abgeleitet vom Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel) stehen unter anderem die folgenden digitalen Nachweise zur Verfügung: der digitale Führerschein, Studierendenausweise von ausgewählten Hochschulen, der Steuerberaterausweis der DATEV, die Ehrenamtskarte der Stadt Dresden und die Rentenbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. Die Anwendungsfälle zum Start von d-you decken mehrere relevanten Sektoren ab. Zum Launch werden insgesamt rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit ihren konkreten Anwendungen dabei sein. Die Funktionen und Anwendungsfälle der staatlichen EUDI- Wallet (d-you) werden iterativ erweitert. Die Funktion der Zahlungsautorisierung nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 geänderten Fassung (novellierte eIDAS-Verordnung) wird in Abhängigkeit der Ausgestaltung der entsprechenden europäischen Durchführungsrechtsakte in einer späteren Entwicklungsstufe bereitgestellt. Bei Verlust oder Diebstahl eines Smartphones mit installierter EUDI- Wallet besteht für Nutzende die Möglichkeit, die persönliche EUDI- Wallet beim EUDI-Wallet-Betreiber sperren oder widerrufen zu lassen.
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