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Schriftliche Frage 115 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die am 11. März 2024 von der Europäischen Kommission mitgeteilten ve…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 115 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die am 11. März 2024 von der Europäischen Kommission mitgeteilten ve… Frage 115 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die am 11. März 2024 von der Europäischen Kommission mitgeteilten verbindlichen Schwellenwerte für Unterwasserlärm im Rahmen der EU-Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie (https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0056 &rid=1) umzusetzen (bitte alle Maßnahmen aufführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 18. September 2026: Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenprogramm nach Artikel 13 der MSRL erarbeitet, das derzeit aktualisiert wird. Dieses Maßnahmenprogramm umfasst zum Thema Lärmbelastung (unter „Maßnahmen für Umweltzielbereich 6: Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge“) vier Maßnahmen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden und deren Ziele und Inhalte in Kennblättern definiert sind (https://mitglieder.meeresschutz.info/de/berichte/massnahmenprogram m-art-13.html): 1. Ableitung und Anwendung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten; 2. Aufbau eines Registers für relevante Schallquellen und Schockwellen und Etablierung standardisierter verbindlicher Berichtspflichten; 3. Lärmkartierung der deutschen Meeresgebiete und 4. Entwicklung und Anwendung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee.

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