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Schriftliche Frage 114 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern sicher, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat- Ri…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 114 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern sicher, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat- Ri… Frage 114 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern sicher, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) in allen marinen Natura- 2000-Gebieten, einschließlich der Gebiete unter Zuständigkeit der Länder, erfüllt, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um die Einhaltung der FFH-RL in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die Bundesregierung selbst sowie gemeinsam mit den Ländern in den Küstengewässern unter deren Zuständigkeit sicherzustellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 28. April 2026: Der Bund und die Bundesländer sind entsprechend ihrer verfassungsgemäßen Zuständigkeiten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee bzw. den Küstenmeeren für die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verantwortlich. Maßgeblich wird die FFH-RL durch die Ausweisung von Natura-2000- Gebieten und ein entsprechendes Schutzgebietsmanagement umgesetzt. Dazu hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unter Beteiligung der betroffenen Ressorts für die sechs AWZ-Schutzgebiete Verordnungen erlassen. Danach sind etwa das Einbringen von Baggergut, das Einrichten und der Betrieb mariner Aquakulturen, die Freizeitfischerei sowie das Ausbringen von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten verboten. Weitere Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der FFH-RL sind die Wiederansiedlung von Arten bzw. Wiederherstellung von Lebensräumen, Fischereiregulierungen, das Minimieren des Beifangs von Nicht-Zielarten, die Reduzierung der Belastungen durch Unterwasserschall, die Reduzierung von Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch Altlasten, Abfall und Schadstoffe sowie die Überwachung und Kontrolle der Gebiete. Zum Erreichen der Ziele der FFH-RL hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN), als für die AWZ-Schutzgebiete zuständige Behörde, zudem Bewirtschaftungspläne erstellt. In ihnen werden u. a. die genannten Maßnahmen konkretisiert. Entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 strebt die Bundesregierung für die deutsche AWZ von Nord- und Ostsee darüber hinaus einen verstärkten Schutz im Rahmen der bestehenden Schutzgebietskulisse an. Mit den Bundesländern tauscht sich der Bund regelmäßig insbesondere in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) aus, unter anderem zu Maßnahmen in der AWZ bzw. den Küstenmeeren.

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