Innovationspotentiale und Auswirkungen der Schifffahrt auf das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer
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Innovationspotentiale und Auswirkungen der Schifffahrt auf das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3071
21. Wahlperiode 03.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Lisa Badum, Harald
Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Innovationspotenziale und Auswirkungen der Schifffahrt auf das UNESCO-
Weltnaturerbe Wattenmeer
Das Wattenmeer ist ein weltweit einzigartiges und äußerst empfindliches
Ökosystem, das seit 2009 als UNESCO-Weltnaturerbe anerkannt ist. Der
Nationalpark ist ein Hotspot der Biodiversität: Er beheimatet mehr als 10 000 Tier- und
Pflanzenarten und ist wichtiger Rastplatz für Millionen von Zugvögeln. Bereits
seit 2002 hat das Wattenmeer den Status eines besonders empfindlichen
Meeresgebiets und unterliegt damit einem strengen Schutz.
Gleichzeitig ist das sensible Ökosystem mit seinen Inseln und Küsten auch
Lebensort, Arbeitsplatz, beliebtes touristisches Urlaubsziel für viele Menschen
und Logistikroute für Güter. Neben dem steigenden Meeresspiegel aufgrund
der globalen Erderwärmung sowie vielfältigen Nutzungen der Meeresflächen
und der Verklappung von Baggergut, wird das Weltnaturerbe auch durch den
zunehmenden Schiffsverkehr maßgeblich belastet. Die südliche Nordsee gehört
zu den Gebieten mit dem weltweit stärksten Schiffsverkehr: Zum einen
navigieren hier viele Containerfrachter, große Tanker sowie andere Schiffe der
internationalen Schifffahrt, um die Häfen des Wattenmeers anzulaufen. Zum
anderen verkehren auch inmitten des Wattenmeers viele Wasserfahrzeuge
zwischen den Inseln und dem Festland, darunter Wassertaxis, Transportschiffe,
Fähren, Sportschiffe, Fischerboote und Versorgungsschiffe zu den Offshore-
Anlagen und Bohrinseln.
Besonders besorgniserregend ist nach Einschätzung der Fragesteller, dass in
den letzten Jahren das Verkehrsaufkommen von Wassertaxis zwischen dem
Festland und den Inseln erheblich zugenommen hat. Diese Schiffe sind mit
Verbrennungsmotoren ausgestattetet und halten die Höchstgeschwindigkeiten von
12 bzw. 16 Knoten häufig nicht ein. Daher stoßen sie pro Passagier nicht nur
bis zu zwölfmal mehr CO2 aus als klassische Fähren, sondern verursachen
auch übermäßig viel Unterwasserlärm. Daher halten es die Fragesteller für
fraglich, inwieweit die am 25. April 2023 in Kraft getretene Novellierung der
Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) (www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/
1 1 3 / V O .html) ausreichend ist, um den notwendigen Anforderungen an
Umwelt-, Natur-, Klima- und Lärmschutz wirklich gerecht zu werden.
Der Schiffsverkehr bringt insgesamt zahlreiche Gefahren und Belastungen mit
sich: Neben der Einschleppung von invasiven Arten, der betrieblichen
Einleitung von Grauwasser und Abfällen ins Meer sowie der Eintragung von umwelt-
und gesundheitsschädlichen Stoffen aus Chemikalien im Schiffsanstrich und
Schadstoffen aus Abgasen oder Ölverunreinigungen beeinträchtigt vor allem
der kontinuierliche Unterwasserlärm die Meeresumwelt. Der Unterwasserlärm
ist eine große Belastung für die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer
Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Aufgrund
seines sensiblen Gehörs ist insbesondere der Schweinswal davon betroffen, der
in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört.
Darüber hinaus entstehen im Schiffsverkehr große Mengen von
klimaschädlichem CO2 und Methan. Besonders besorgniserregend in der Umweltbilanz ist
ein bestimmter Typ von Wassertaxis, der in Asien produziert und eingekauft
wird und pro Passagier zwölfmal mehr CO2 ausstößt als eine Dieselfähre.
Dabei kann die Umstellung auf klimaschonende alternative Antriebe (z. B.
elektrische) in der Schifffahrt eine deutliche Entlastung durch den emissionsfreien
Betrieb sowie die reduzierte Lärmemissionen schaffen. Auch die
Geschwindigkeit, mit der gefahren wird, wirkt sich auf Lärm- sowie Schadstoffemissionen
direkt aus. Aufgrund geringerer Kosten im Betrieb und in der Wartung bieten
elektrische Antriebe zudem langfristig auch wirtschaftliche Vorteile.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der im Mai 2025
beschlossen wurde, wird die Absicht erklärt, im Rahmen der Förderung
klimaneutraler Mobilität die Forschungsaktivität auch für die Dekarbonisierung der
Schifffahrt zu intensivieren. Außerdem wird angekündigt, das maritime
Forschungsprogramm für den Schiffbau unter anderem für die Dekarbonisierung
von Antrieben zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ziele oder Vorhaben, die sich
direkt auf die Schifffahrtsaktivitäten im Wattenmeer beziehen, findet man im
Koalitionsvertrag leider nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele internationale Handelsschiffe durchquerten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten acht Jahren pro Jahr das deutsche Gebiet
des Wattenmeers oder Teile davon?
2. Welche regelmäßigen Linienverkehre zur Personen- und auch
touristischen Fahrzeugbeförderung verkehrten in den letzten acht Jahren auf dem
Wattenmeer selbst sowie entlang seiner Küsten, und welche fahren
ganzjährig und welche nur saisonal (bitte nach Schiffstyp und Größe
aufschlüsseln)?
3. Welche Linien für sogenannte Wassertaxis (Beförderung von bis zu zwölf
Personen, auch unregelmäßig auf Abruf) sind der Bundesregierung
bekannt, die auf dem Wattenmeer unterwegs sind, und wie oft waren diese in
den letzten acht Jahren unterwegs?
4. a) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Nordsee-
Befahrensverordnung (NordSBefV) in absehbarer Zeit zu novellieren, und wenn
ja, welche Aspekte sollen konkret überarbeitet werden?
b) Falls die Einbeziehung von Wassertaxis und striktere
Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Vermeidung von Unterwasserlärm nicht Teil
einer geplanten Novellierung sein sollen, warum nicht?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Motorboote von
Privatpersonen zu Freizeitzwecken in den letzten acht Jahren auf dem Gebiet des
Wattenmeers gemeldet wurden?
6. Wie viele Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden in der
deutschen Nordsee in den letzten acht Jahren dokumentiert und geahndet
(bitte nach international verkehrenden Frachtschiffen, Fahrgast- und
Fährschiffen sowie Wassertaxis und Privatbooten aufschlüsseln)?
7. a) Wie viele Schiffe, die in den letzten acht Jahren in der südlichen
Nordsee regelmäßig im Linienbetrieb verkehrten, wurden mit alternativen
Antrieben (z. B. elektrisch) betrieben (bitte nach Schiffstyp und
jeweiligen Linien aufschlüsseln)?
b) Welchem Anteil am gesamten Personenbeförderungsverkehr per
Schiff auf der Nordsee entspricht dies (bitte nach Schiffstyp und
jeweiligen Linien aufschlüsseln)?
c) Wenn die Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht, und
wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
8. a) Plant oder hat die Bundesregierung Förderprogramme, die einen
Umstieg bestehender Schiffslinien in der deutschen Nordsee auf
alternative Antriebe gezielt fördern sollen, wenn ja, wie ist die
Inanspruchnahme der Förderprogramme jeweils, und wenn nein, warum nicht?
b) Sind der Bundesregierung Förderprogramme von Ländern oder
Kommunen bekannt, die einen Umstieg bestehender Schiffslinien in der
deutschen Nordsee auf alternative Antriebe gezielt fördern sollen, und
wenn ja, wie ist die Inanspruchnahme der Förderprogramme jeweils?
9. a) Welche Abgasreinigungssysteme werden derzeit von den Schiffen
verwendet, die in der südlichen Nordsee verkehren (bitte nach
prozentualem Anteil sowie nach offenen, geschlossenen und hybriden
Abgasreinigungssystemen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Verstöße gegen geltende Vorschriften, die den Umgang mit
Scrubber-Abwasser regeln, wurden in den letzten acht Jahren
registriert, und wie wurden diese geahndet?
c) Wenn die Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht, und
wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
10. a) Wie hat sich die Einleitung von Schwarz- und Grauwasser sowie
Abfällen aus Schiffen in der südlichen Nordsee in den letzten acht Jahren
entwickelt?
b) Wie viele Verstöße gegen geltende Vorschriften wurden in den letzten
acht Jahren registriert, und wie wurden diese geahndet?
c) Wenn die Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht, und
wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
11. Gibt es Konzepte, Pläne und Maßnahmen, die die Bundesregierung
verfolgt, um die schadstoffbelastete Einleitung von Abwässern (insbesondere
Scrubber-Wasser, Schwarzwasser und Grauwasser) und Abfällen von
Schiffen zu reduzieren sowie deren illegale Einleitung zu unterbinden,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
12. Wie viele Gas- und Öltanker verkehrten in den letzten acht Jahren im
Wattenmeer (bitte nach Quartalen aufschlüsseln), und wenn die
Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die
Datenlage zu verbessern?
13. Welche Förderprogramme des Bundes befassen sich mit der
Lärmreduktion in der Schifffahrt (bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2021, 2022,
2023 und 2024 sowie geplant für 2025 bis 2029 aufführen), und wenn es
keine entsprechenden Förderprogramme gibt, warum nicht?
14. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass laut dem
European Maritime Transport Environmental Report 2025 ein deutlicher
Anstieg der Gefahr von Kollisionen zwischen Schiffen und marinen
Wildtieren innerhalb der Natura-2000-Schutzgebiete, zu denen auch
der deutsche Teil des Wattenmeers gehört, zu verzeichnen ist?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kollisionsgefahr
zwischen Schiffen und marinen Wildtieren speziell im deutschen
Wattenmeer, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
die Kollisionsgefahr zu reduzieren?
c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Reduktion der
Kollisionen hat oder plant, warum nicht?
15. Warum hat die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/1534 keine Daten darüber, wie hoch die
Verfügbarkeit von Landstrom in deutschen Häfen derzeit ist und wie sich
der Ausbau und die Nutzung von Landstrom in den letzten fünf Jahren
entwickelt hat?
16. Wenn die Bundesregierung keine Daten zum Stand der Elektrifizierung
und Dekarbonisierung von Schiffen hat (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1534), warum
fährt sie die entsprechenden Förderprogramme herunter oder streicht die
gänzlich, darunter das Maritime Forschungsprogramm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Programm „Nachhaltige
Modernisierung von Küstenschiffen“ (NamKü), der KTF (Klima- und
Transformationsfonds)-Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für
die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ sowie die
Fördermaßnahme BordstromTech (bitte jeweils begründen)?
17. In welchem Rahmen tauscht sich die Bundesregierung mit den Ländern
über das Spannungsfeld zwischen Tourismus und Naturschutz in den
Nationalparken und bestehende Unterstützungsbedarfe der Nationalparke aus?
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Belange der Nationalparke und
den Naturschutz in diesen in ihrer Nationalen Tourismusstrategie zu
adressieren?
19. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von digitalen Lösungen für eine
bessere Besucherlenkung im Wattenmeer und anderen Naturparken bietet
die Bundesregierung gegenwärtig an, und inwiefern plant sie, hier die
Länder dabei zu unterstützen, neue Angebote zu schaffen?
20. a) Wie hoch ist der Anteil des touristischen Schiffsverkehrs am gesamten
Schiffsaufkommen im Wattenmeer?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Anteil im Hinblick auf
ökologische Auswirkungen, Schutzgebietsmanagement sowie die
Vereinbarkeit mit den Zielen des Nationalparks und des UNESCO-
Weltnaturerbes Wattenmeer?
Berlin, den 3. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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