Schriftliche Frage 20 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Wie hoch sind seit 2022 die jährlichen Gesamtkosten aller Kantinen der Bundesbehörden (aufgeschlüsselt nach Personal-, Einkaufs- und sonstig…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 20 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Wie hoch sind seit 2022 die jährlichen Gesamtkosten aller Kantinen der Bundesbehörden (aufgeschlüsselt nach Personal-, Einkaufs- und sonstig…
Frage 20 (Marcel Bauer, Die Linke):
Wie hoch sind seit 2022 die jährlichen Gesamtkosten aller Kantinen der Bundesbehörden (aufgeschlüsselt nach Personal-, Einkaufs- und sonstigen Kosten), und welchen jährlichen Gesamterlös (z. B. durch Verpachtung, Konzessionen etc.) erzielte der Bund durch alle von Externen betriebenen Kantinen im gleichen Zeitraum?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. September 2026:
Unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Ernährungsarmut und Kantinenwesen (Bundestagsdrucksache 21/7686) werden als Kantinen der Bundesbehörden alle Verpflegungseinrichtungen des Bundes verstanden, die Speisen mit den ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zum Verkauf anbieten, über mindestens eine Räumlichkeit zum Verzehr vor Ort verfügen und unter den Anwendungsbereich der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) fallen. Dazu zählen nicht die Truppenküchen der Bundeswehr sowie die Gemeinschafts- und Einsatzküchen der Bundespolizei, die besonderen gesetzlichen Zwecken dienen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung vor Ort werden die Kantinen entweder als behördeneigene Einrichtung nach § 26 der Bundeshaushaltsordnung oder durch Externe (d. h. einen Pächter oder Konzessionsnehmer, dem die Kantine übertragen wurde und der sie auf eigene Rechnung führt) betrieben, oder das Angebot von Speisen erfolgt als Dienstleistung gegen Bezahlung. Bei der letztgenannten Kantinenform erfolgt die Beköstigung ohne Zu- oder Aufbereitung der Mahlzeiten vor Ort durch bloßen Abverkauf von anderswo hergestellten Gerichten (z. B. Caterer). Für das laufende Jahr liegen noch keine abschließenden Daten zu den Kantinen vor. Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich daher auf die Jahre 2022 bis 2025. Aufgrund der Kürze der Antwortfrist war es dem Bundesministerium der Verteidigung nicht möglich, die notwendigen Daten zu ermitteln. Im zu betrachtenden Zeitraum bestanden mit geringen Abweichungen innerhalb des Gesamtzeitraums ca. 110 Kantinen des Bundes. Diese wurden jeweils in einer der drei vorgenannten Betriebsformen betrieben. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zu den jährlichen Gesamtkosten seit 2022 aller Kantinen der Bundesbehörden (aufgeschlüsselt nach Personal-Einkaufs- und sonstigen Kosten). Nur für 22 dieser Kantinen konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit zumindest teilweise Angaben zu den jährlichen Gesamtkosten der Kantine erhoben werden. Insbesondere, wenn die Kantinen – wie in der Mehrzahl der Fälle – durch Externe betrieben werden, sind diese Kosten als Betriebskosten des Externen in dessen geschäftlicher Verantwortung. Den jeweiligen Behörden liegen deshalb bei dieser Betriebsform einer Kantine im Regelfall keine detaillierten Informationen zu den Kosten des Kantinenbetriebs im Sinne der Fragestellung vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7686 verwiesen. Beim Frageteil zum jährlichen Gesamterlös des Bundes durch alle von Externen betriebenen Kantinen wird durch die Bundesregierung als Erlös jeder Gegenwert verstanden, der dem Bund aufgrund der Überlassung der Kantinenräume durch den externen Betreiber zufließt (z. B. Pacht, ggfs. gezahlte Konzessionen etc.). Nicht als Erlös zählen Kosten, die bei der Behörde anfallen (z. B. für Strom) und durch die Behörden an den externen Betreiber durchgereicht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Behörden zur Verbilligung von Speisen und Getränken gemäß Nummer 6 Absatz 2 der Kantinenrichtlinien von einem Pachtzins für die Kantinenräume und von der Geltendmachung weiterer Kosten absehen können. Ein Teil der Kantinen macht von dieser Regelung Gebrauch. Nur wenige Kantinen des Bundes erzielen Erlöse durch die Verpachtung oder Konzessionierung des Kantinenbetriebes. Als Gesamterlös konnte für diese Kantinen im Zeitraum 2022 bis 2025 ein Betrag von 152.183 Euro ermittelt werden. Sofern durch die Kantinen der Bundesbehörden Erlöse erzielt wurden, ist der jährliche Gesamterlös dieser Kantinen aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich. Dabei wurden auch solche Kantinen mitgezählt, die ggfs. nicht das ganze Jahr geöffnet waren. Jahr 2022 2023 2024 2025 Anzahl von durch Externe betriebenen Kantinen des Bundes 77 79 79 79 davon Kantinen, bei denen die Behörde einen Erlös erzielte 15 14 14 15 Jährlicher Gesamterlös dieser Kantinen in Euro 33.270 44.496 39.640 34.777
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