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Zeitwohnwerk UG

lobbyregister / register_entry 07.08.2026 · Original ↗

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Zeitwohnwerk UG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Austausch mit Abgeordneten und Mandatsträgern über die Herausforderungen des knappen Wohnraums in Großstadtlagen und über den positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insoweit leisten kann, mit dem Ziel der Schaffung eines investitionsfreundlichen Ansatzes bei allen neuen Gesetzesvorhaben zum Mietrecht, und mit dem Ziel, den einfachen, schnellen und diskriminierungsfreien Zugang von internationalen Fach- und Führungskräften zu Wohnraum in Deutschland aufrechtzuerhalten. Ferner mit dem Ziel, den Abgeordneten zu verdeutlichen, welche Risiken das Gesetzesvorhabens Mietrecht II für den erfolgreichen Zugang von internationalen Fach- und Führungskräften zu Wohnraum in Deutschland birgt, und eine Anpassung dieses Vorhabens in Richtung einer nachhaltigen Stärkung odder zumindest Bewahrung des möblierten Wohnmarktes zu erreichen. Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Mietrecht II: Der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt soll durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt werden. Die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt soll nicht behindert oder verhindert werden. Den Vermietern soll die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere: die geplante Definition des vorübergehenden Bedarfs soll sich flexibel nach dem Bedarf der Mieter richten oder auf mind. bis zu 12 Monate erweitert werden; die geplante Definition der zulässigen Höhe des Möblierungszuschlags soll investitionsfreundlicher gestaltet werden.

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