Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf
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Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Austausch zwischen Wirtschaft und Politik über die Herausforderungen des knappen Wohnraums in Großstadtlagen und über den positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insoweit leisten kann. Dialog mit der Politik zur Verbesserung und Vereinfachung eines schnellen und diskriminierungsfreien Zugangs von internationalen Fach- und Führungskräften zu Wohnraum in Deutschland.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Zivilrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Handel und Dienstleistungen
Regelungsvorhaben:
- Gesetzesentwurf zur Beschränkung der möblierten Vermietung: Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel
- dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird
- dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird
- dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
- Referentenentwurf des BMJV zur Regulierung und Beschränkung der möblierten Vermietung: Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel
- dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird
- dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird
- dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
- Mietrecht II, Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 29.04.2026, Bundesrat Drucksache 265/26: verschärfte Regulierung des möblierten Wohnen auf Zeit
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