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Schriftliche Frage 168 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum werden für die Berechnung des Lärmpegels, der für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für mehr Lärmschutz notwendig ist u…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 168 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum werden für die Berechnung des Lärmpegels, der für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für mehr Lärmschutz notwendig ist u… Frage 168 (Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum werden für die Berechnung des Lärmpegels, der für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für mehr Lärmschutz notwendig ist und sich aus § 45 der Straßenverkehrsordnung ergibt (durch die verbindliche Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Verkehr (Lärmschutz-Richtlinien-StV) und nachfolgend durch die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) für Bestandsautobahnen, wie beispielsweise die A 49, die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) und nicht die aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19) angewandt, und plant die Bundesregierung, das zu ändern und auf den Stand des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr. 19/2020 zu bringen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 7. September 2026: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) prüft derzeit, inwieweit die Berechnungsgrundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV zu aktualisieren ist. Die mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2020 vom 24. November 2020 bekannt gemachten RLS-19 betreffen ausschließlich den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm infolge des Neu- oder Umbaus von Straßen nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) sowie der Lärmsanierung entlang von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes.

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