Schriftliche Frage 44 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Beschleunigungswirkung erwartet die Bundesregierung durch den Verzicht auf das Genehmigungserfordernis für militärische Flugplatzinfr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 44 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Beschleunigungswirkung erwartet die Bundesregierung durch den Verzicht auf das Genehmigungserfordernis für militärische Flugplatzinfr…
Frage 44 (Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Beschleunigungswirkung erwartet die Bundesregierung durch den Verzicht auf das Genehmigungserfordernis für militärische Flugplatzinfrastruktur (gemäß Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr, Artikel 2 Nummer 2) angesichts dessen, dass solche Genehmigungsverfahren schon bisher in den Händen des Luftfahrtamts der Bundeswehr liegen und daher nach meiner Auffassung eine Verzögerung der Genehmigungsverfahren durch eine etwaige langsam arbeitende externe Genehmigungsbehörde nicht zu befürchten ist, und inwiefern ermöglicht es die in der Gesetzesbegründung zugesagte Dokumentation der Gründe für das Entfallen des Genehmigungsverfahrens und der Einhaltung der Anforderungen des materiellen Fachrechts, um Rechtsschutz unter anderem bei Belangen des Lärmschutzes gegen die entsprechenden behördlichen Handlungen nachzusuchen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 26. September 2025:
Die angestrebte Erleichterung der Genehmigungspraxis für militärische Flugplätze dient dem Ziel einer raschen Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen zum erforderlichen Erhalt und Ausbau der Verteidigungsfähigkeit. Es ist zu erwarten, dass die gegenständliche Änderung beispielsweise durch Verzicht auf die öffentliche Auslegung dazu beiträgt, die Genehmigungsverfahren für militärische Flugplätze zu beschleunigen. Die Gesetzesänderung zielt nicht darauf ab, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anstehenden Abwägungsentscheidungen (wie flugbetriebliche Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Umwelt oder Fluglärm) entfallen zu lassen. Diese werden weiterhin durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr durchgeführt und dokumentiert. Durch die Dokumentation der Fachdienststellen werden die Anforderungen an das jeweilige materielle Fachrecht justiziabel und nachvollziehbar eingehalten.
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