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Schriftliche Frage 119 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr die LkwÜberlStVAusnV (Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften f…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 119 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr die LkwÜberlStVAusnV (Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften f… Frage 119 (Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr die LkwÜberlStVAusnV (Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge) zu novellieren, und wenn ja, wann, und ist geplant die Anschlussstelle BAB 7, Abfahrt Bad Hersfeld West (85)–B324–GLS Germany Straße–IDS Europa Straße 1 in den Anhang zu § 2 Absatz 1 dieser Verordnung aufzunehmen, und wenn nein, warum? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. Juni 2026: Die Prüfung und Meldung geeigneter Strecken für den Einsatz von Lang-Lkw erfolgt in der Zuständigkeit der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes. Positiv bewertete Relationen werden dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur Aufnahme in die Positivliste der Anlage zu § 2 Absatz 1 der LKWÜberlStVAusnV übermittelt. Die von Ihnen benannte Strecke wurde dem BMV nicht übermittelt. Eine 14. Änderungsverordnung befindet sich derzeit in der Vorabstimmung und soll noch im Jahr 2026 Inkrafttreten.

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