Schriftliche Frage 11 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) nicht den h…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) nicht den h…
Frage 11 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchen Gründen berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) nicht den hohen Investitionsbedarf auf Deutschlands Wasserstraßen, und warum sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 2025, wie in Presseberichten dargestellt, eine Kürzung der Ausgaben für Betrieb, Planung und Bauüberwachung um 2 Prozent sowie für die laufende Unterhaltung der Wasserstraßen um 5,6 Prozent vor (z. B. unter www.s chifffahrtundtechnik.de/nachrichten/verkehrspolit ik/bundeshaushalt-isw-sieht-schleusen-und-wehr e-in-gefahr-3681764)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 1. August 2025:
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst drei Säulen: Für zusätzliche Investitionen des Bundes stehen 300 Mrd. Euro zur Verfügung. Weitere 100 Mrd. Euro gehen an die Länder zur Unterstützung der Investitionsbedarfe im Aufgabenbereich der Länder und Kommunen und weitere 100 Mrd. Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Im Hinblick auf die Ausgestaltung des Sondervermögens war es naturgemäß notwendig, bei den Investitionsbereichen der Bundessäule Schwerpunkte im Hinblick auf die Ziele des Sondervermögens zu setzen. Bundeswasserstraßen sind aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen und werden weiterhin aus dem Einzelplan 12 finanziert. Im 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 sind dafür bei Kapitel 1203 insgesamt rund 2 Mrd. Euro vorgesehen. Die niedrigere Veranschlagung der laufenden Unterhaltung gegenüber dem Bundeshaushalt 2024 resultiert aus bedarfsgerechten Mittelumschichtungen sowie der Reduzierung sächlicher Verwaltungsausgaben.
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