Schriftliche Frage 209 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitskreises Blut in seiner Stellungnahme vom 28. Juli 2026, nach welcher der Einsatz von Tel…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 209 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitskreises Blut in seiner Stellungnahme vom 28. Juli 2026, nach welcher der Einsatz von Tel…
Frage 209 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitskreises Blut in seiner Stellungnahme vom 28. Juli 2026, nach welcher der Einsatz von Telemedizin in der Blutspende nur mit einer Gesetzesänderung möglich wäre, obwohl der Gesetzgeber mit der Novellierung des Transfusionsgesetzes 2023 den Einsatz von Telemedizin in der Blutspende bereits explizit ermöglicht hat, damit trotz Mangel an ärztlichem Fachpersonal ausreichend Spendentermine durchgeführt werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 7. September 2026:
Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit ist die in der Frage genannte Stellungnahme des Arbeitskreises Blut nicht dahingehend zu verstehen, dass der Einsatz von Telemedizin in der Blutspende nur mit einer Gesetzesänderung möglich sei. Vielmehr hält der Arbeitskreis Blut eine ergänzende gesetzliche Grundlage insoweit für erforderlich, als bei ausschließlich telemedizinisch ärztlich betreuten Spenden bestimmte, nicht telemedizinisch durchführbare ärztliche Tätigkeiten durch qualifiziertes nichtärztliches Personal vor Ort übernommen werden sollen. Soweit ärztliche Tätigkeiten telemedizinisch erbracht werden können, ist der Einsatz von Telemedizin bereits nach geltendem Recht zulässig. Im Zuge der derzeitigen Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Verordnung (EU) 2024/1938, die ab dem 7. August 2027 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar Anwendung findet, werden die gesetzlichen Regelungen zur Blutspende umfassend überarbeitet. Dabei sollen die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Spendetermine ausschließlich telemedizinisch betreut und durch qualifiziertes nichtärztliches Personal vor Ort durchgeführt werden können. Mit den geplanten Konkretisierungen des Rechtsrahmens in den anstehenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren sollen Spendetermine künftig flexibler gestaltet und nicht zuletzt an die demografisch bedingten Veränderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden können.
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